Umgang mit bezahlten Lesertests

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Stuntmp02

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Hallo Community,

ich möchte gern das Thema Umgang mit bezahlten/gekauften Lesertests zur Diskussion stellen. Immer mehr Hersteller verschenken zum Start neuer Produkte Exemplare davon unter dem Motto "Testers Keepers". Hierbei werden Exemplare des Produkts wie bei einem Gewinnspiel an Verbraucher verschenkt und als Gegenleistung wird ein Lesertest oder eine Bewertung auf einem Shopping Portal oder auch hier auf Computerbase gefordert.

Beim BeQuiet Dark Rock Slim (Alternate) sind 28 der 29 Bewertungen durch diese Marketing Aktionen entstanden, das ist auch entsprechend gekennzeichnet ("ALTERNATE Produkttest")
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Es handelt sich also um eine Bewertung, die vom Hersteller mit einem Exemplar des Produkts bezahlt wird. Diese "testers keepers" Produkttests müssen meines Erachtens alleine schon vom Gesetz her als Werbung gekennzeichnet werden, so wie auch Instagramm Influenzer oder Youtuber ihre Fotos/Videos als Werbung kennzeichnen müssen, wenn sie von Herstellern in irgendeiner Weise gesponsored werden. Die auf Computerbase veröffentlichten Lesertests aber haben teilweise gar keine und teilweise keine ausreichende Kennzeichnung und werden auch auf der Startseite (Notizen) beworben, ohne diese Schleichwerbung zu kennzeichnen.

sav schrieb:
Ich danke Noctua für das Bereitstellen des Testmusters und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Es fehlt auch im Lesertest selbst eindeutig eine Information darüber, dass das Exemplar des Produkts als Bezahlung dient und dauerhaft behalten werden darf. Für mich als "Nicht-Jurist" sieht der genannte Leserartikel selbst abmahnfähig aus und die Bewerbung des Reviews auf der Startseite durch Computerbase ebenfalls. @Dominion oder @Idon können das vielleicht ja bestätigen oder widerlegen.

Lesertests, welche vom Hersteller durch Geld oder Sachleistungen bezahlt werden, sollten meines Erachtens einheitlich als Werbung gekennzeichnet werden. Geeignet wäre dafür zum Beispiel ein eigenes Tag "bezahlter Leserartikel" neben dem bereits vorhandenen Tag Leserartikel sowie ein verpflichtender Absatz mit der Information darüber zu Beginn des Artikels.

Es handelt sich um Werbung, da der Testbericht vom Hersteller Noctua mit einem Exemplar des Produkts gesponsored wurde, welches das Mitglied nach dem Test behalten darf. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt [ansonsten die Beeinflussung/Bedingung dokumentieren].

Das könnte @Steffen zum Beispiel auch mit einem kleinen Formularfeld unterstützen.
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Anschließend könnte direkt am Start des bezahlten Lesertests automatisch der Disclaimer eingefügt werden. Dann wäre sichergestellt, dass der Disclaimer immer gleich aufgebaut ist und nicht vergessen werden kann.
 
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Dem stimme ich zu, ein eigenes tag wäre wünschenswert.
Beim überfliegen des Tests war mir aber relativ schnell klar, dass der Test gesponsert ist, in welcher Form auch immer. Hier gehört entweder direkt an den Anfang oder ans Ende ein klarer Hinweis, im Fließtext hab ich den Hinweis überlesen.
 
@cyberpirate

Ich würde mir das so vorstellen.

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Natürlich muss man davon ausgehen, dass das Community Mitglied auch die Wahrheit angibt. Das ist ja überall so, es findet im Marktplatz ja auch kein vor Ort besuch statt um zu prüfen, ob ein Mitglied den zum Verkauf stehenden Artikel überhaupt besitzt.
 
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Prüfen wird natürlich schwieriger, eine Kopie des Kassenzettels einzufordern übertrieben.
Aber eine Art von Offenlegung des Schreibers gegenüber der Community via Forum-Regel könnte eingefordert werden.
CB schreibt unter Tests sowas:
... hat ... von ... zum Testen erhalten. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Es gab kein NDA.
In abgewandelter Form liese sich das auch auf Leser-Tests übertragen. So vielleicht:
(User-Name) hat das Produkt von (Hersteller) zum Test erhalten. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt. (User-Name) darf das Produkt nach dem Test und einer Veröffentlichung behalten.
 
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Bin der Meinung man brauch es nicht. Wer sich blind auf nur eine Quelle verlässt dem kann man nicht helfen. Meiner Meinung nach langt der Hinweis, dass das Produkt vom Hersteller kam. Ob der Tester das Teil behalten darf oder nicht juckt mich nicht wirklich. Zumal ein Test in der Regel so viel Zeit in Anspruch nimmt dass man als Tester immer drauf zahlt. Jeder sollte über genug Medienkompetenz verfügen sich bei mehreren Quellen zu erkundigen ob das Produkt etwas für ihn ist oder nicht und wie andere das Produkt bewerten. Ob ein Produkt nun bereitgestellt wurde oder ob man es selber gekauft hat spielt am Ende vom Tag keine Rolle, weil man in alle Richtungen argumentieren kann:

  • Kommt das Exemplar vom Hersteller, meinen einige der Hersteller versucht den Test zu beeinflussen.
  • Habe ich etwas gekauft kann man genau so argumentieren, dass dadurch das ich mein hart verdientes Geld ausgegeben habe ich ein Produkt eher positiv bewerte weil ich mein kauf rechtfertigen will/muss.

Ein 100% neutralen Test kann es nur unter einer Voraussetzung geben:

Es gibt ein Geldtopf wo jeder einzahlen würde und sich ein Tester bedienen kann. Damit hat man dann nicht die von mir erwähnten Probleme.

Also wie gesagt wegen mir muss man da nichts machen.
 
Den Tag finde ich unnötig, einen standardisierten Disclaimer in verschiedenen Abwandlungen aber sinnvoll.
Schleichwerbung wäre es meines Verständnisses nach erst wenn man Kontext Fremd ein Produkt plaziert, aber das kann bei einem solchen Test ja nicht passieren.
 
@Cool Master
Wenn dich ein bezahltes Review nicht stört, dann würde dir das Tag "bezahltes Review" beim Lesen ja auch nicht weh tun. Du kannst ja das Review wie üblich lesen und dir deine Meinung bilden - so wie jetzt auch. Auch der Verfasser des Reviews oder die Moderation haben nicht nennenswert mehr Arbeit. Dafür hat sowohl Computerbase, als auch der Verfasser (mehr) Rechtssicherheit durch korrekt gekennzeichnete Reviews und eine transparentere Kennzeichnung für User wie mich oder @SE.

@Stormfirebird
Wie gesagt bin ich kein Jurist. Laut Duden ist die Definition von Schleichwerbung wie folgt.
innerhalb eines nicht der Werbung dienenden Beitrags erfolgende Zurschaustellung, Nennung, Anpreisung eines Produktes, Firmennamens o. Ä.
Meines Erachtens ist das hier gegeben, das Produkt wurde mehrfach genannt und angepriesen - ja sogar "getestet" - ohne dass es als Werbung gekennzeichnet ist. Demnach sollte es sich um Schleichwerbung handeln.
 
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Was soll aber der Sinn von den Tag "Bezahltes Review" sein? Es langt völlig aus, dass man schreibt:

Ich danke "Hersteller XYZ" für das bereitstellen des Produktes.

Das ist rechtlich gesehen alles was es brauch.

Zumal ein Autor verlinkt nicht direkt in einen Shop wo man etwas kaufen kann wie dies z.B. bei vielen Youtubern ist. Ein Leserreview -test bzw. -artikel hat keine Gewinnerzielungsabsichten, daher gilt eine völlig andere Hürde als dies z.B. bei CB oder einem Youtuber der Fall ist.

Wie gesagt ich sehe einfach keine Grundlage für eine Änderung und den Aufwand der CB bzw. @Steffen dadurch entsteht.
 
Dann wäre jeder Test in irgendeiner Zeitschrift Schleichwerbung.
 
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Stunrise schrieb:
Meines Erachtens ist das hier gegeben, das Produkt wurde mehrfach genannt und angepriesen - ja sogar "getestet" - ohne dass es als Werbung gekennzeichnet ist. Demnach sollte es sich um Schleichwerbung handeln.
Es ist klar wieso das Produkt in diesem Rahmen auftaucht. Schleichwerbung wäre es wenn Sav angefangen hätte plötzlich sein Lautstärkemessgerät zu loben (dass er kostenlos erhalten hat) ohne explizit auf den Umstand hinzuweißen. Oder noch besser die neuste Schachtel Kippen von Marlboro, die besonders Gesundheitsfördern sind.
 
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@Cool Master Dann ist das deine Meinung, die ich so stehen lasse. Es muss ja nicht jeder der selben Meinung sein.

@PatrickS3 @Stormfirebird In Ordnung, dann ersetzt gedanklich das Wort Schleichwerbung durch ein anderes passendes Wort eurer Wahl. Das soll hier keine (möchtegern) Juristen-Diskussion auf 3 Seiten werden, ob jetzt Schleichwerbung der richtige juristische Begriff ist oder nicht.

Fakt ist: Das Review wurde mit einer Sachleistung durch den Hersteller bezahlt. Ich stelle hier zur Diskussion, dass diese Tatsache in konstanter Art und Weise bei derartigen Lesertests erkennbar ist und evtl. auch danach gefiltert werden kann (via Tag).
 
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Wäre das Fazit negativ, wäre es dann immer noch Schleichwerbung?
 
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Ums vielleicht nochmal deutlicher zu formulieren, und meinen Standpunkt zu erläutern.
Tests, Reviews (etc.) durch die Community oder Mitglieder haben für mich einen deutlich höhere Aussagekraft als die eines professionellen Mediums (wie z.B. CB, kommerziellen youtubers etc.) eben weil Laien (wie ich) Fehler, Probleme oder Vorteile eines Produktes tendenziell eher beschreiben.
Ich fände es schade, wenn die die aus nerdigem Ansporn heraus Zeug testen und veröffentlichen in ihrer Arbeit potenziell diskreditiert werden, nur weil einige wenige Gratis-Produkte abstauben wollen.
Wenn ich mich fragen muss ob das eine Werbesendung oder „echt und ehrlich“ ist gibts ein Vertrauensproblem. Ob die Community (und CB) wirklich diesen Bonus leichtfertig verspielen will oder lieber entgegenwirken will sollte diskutiert werden.
Eine einfache Kennzeichnung am Textanfang und vorm Review, Test (etc.) per Präfix würde zumindest mein Vertrauen stärken.

*edit: rechtlich kann ich die Situation nicht bewerten.
 
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Diese Diskussion ist total mühselig, du vergleichst da teilweise influencer verhalten mit privaten Tests und Scherst praktisch alle über einen Kamm.
Die Massen Tests wie Testers Keepers bei Mindfactory oder das Pendant von Alternate sind auch nicht vergleichbar mMn mit Lesertests auf CB, Luxx oder ähnlichem. Klar schwarze Schafe gibt's überall die nur mitmachen um was abzustauben, das liest man aber sehr schnell heraus, die Mehrheit der Leser hier auf CB oder in ähnlichen Tech Foren sind da mMn schon einigermaßen neutral.

Bspw hatte mein Luxx test zum Kolink Levante nur negative Kritik, der Test zur PSU von enermax neutral, beides habe ich im übrigen verschenkt, da ich solche Tests vor allem um der Tests Willen sehr gerne mache und in keinster Weise um mich irgendwie zu bereichern.
 
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Was meint denn die Redaktion dazu? Eine Umsetzung wie im Diagramm beschrieben hätte keinerlei Auswirkungen auf rein private unbezahlte Tests (Ich habe Grafikkarte XYZ gekauft und berichte darüber), sondern ausschließlich für Tests, die vom Hersteller/Händler bezahlt sind. Auch bezahlte Tests können ohne Einschränkungen nach wie vor veröffentlicht werden, sind aber korrekt als "bezahlter Lesertest" mit einem kurzen Hinweis gekennzeichnet.

Ich sehe darin eigentlich für niemanden einen Nachteil, auch verstehe ich nicht, warum die Verfasser von bezahlten Tests diese nicht als bezahlt markiert haben möchten. Tut doch niemandem weh und entspricht schlichtweg der Wahrheit :confused_alt:
 
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Lord B. schrieb:
Diese Diskussion ist total mühselig, du vergleichst da teilweise influencer verhalten mit privaten Tests und Scherst praktisch alle über einen Kamm.

Ab wann ist man denn ein 'Influencer', wann mach man einen 'privaten Test'? Erst mit affiliate Link? Ab einem monatlichem Einkommen? Es gibt da imho einen grossen Graubereich dazwischen.
Wenn ich an die Kommentare denke, wenn CB von BMW eingeladen wurde oder als das Nvidia NDA umging, koennte man sowas auch (im kleinen) auf Lesertests uebertragen. Hat der Tester das Produkt vom Hersteller erhalten, sollte er es auch im Test erwaehnen. Erwaehnt er es schon im Test, kann man auch einen zwei-Zeilen-Disclamer hinzufuegen.

Wobei ich persoenlich nicht danach filtern wuerde. Mich interessieren bei Reviews am ehesten sowieso Abmessungen und Bilder.
 
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Stunrise schrieb:
Ich sehe darin eigentlich für niemanden einen Nachteil, auch verstehe ich nicht, warum die Verfasser von bezahlten Tests diese nicht als bezahlt markiert haben möchten. Tut doch niemandem weh und entspricht schlichtweg der Wahrheit

Das Wort "bezahlt" klingt in dem Kontext doch sehr negativ behaftet. Ein kostenloses Sample kann man an der Stelle auch nicht mit einer Bezahlung gleichstellen, erst recht wenn man sich mal den Aufwand hinter einem Test wie dem von @sav anschaut, da egalisiert sich das relativ schnell.
 
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Private Tester verkaufen entweder den Artikel nach dem Review oder benutzen ihn selbst, ziehen also zweifelsohne einen persönlichen Vorteil aus dem Review. Das ist ein potentieller Interessenskonflikt und sollte bereits vor dem Lesen neutral formuliert und einheitlich erkennbar sein und nicht erst irgendwo in im Fließtext stehen. Man könnte auch "unterstütztes Review" anstatt "bezahltes Review" nutzen, sofern die Kritiker sich an der Wortwahl stören. Das Wort "bezahlt" war angelehnt an die Instagramm/Youtube Kennzeichnung "enthält bezahlte Partnerschaft", andere Vorschläge sind aber gern gesehen. Das Ziel ist letztlich eine einheitliche Kennzeichnung in welcher Form auch immer.

Jeder einzelne Leser kann dann diese Information selbst so nutzen, wie er es für richtig hält. @Cool Master @sav und @Stormfirebird haben damit gar kein Problem, die nehmen den Disclaimer kurz zur Kenntnis und lesen das Review wie bisher. Ich zum Beispiel würde das Review schließen, weil ich persönlich darin einen Interessenskonflikt sehe. Sofern die Information vorhanden ist, kann jeder selbst entscheiden, wie er damit umgeht und ob der potentielle Interessenskonflikt ein Problem darstellt.

Was mir hier irritiert ist die Tatsache, dass vor allem die Verfasser der bezahlten Leserreviews die Unterstützung durch den Hersteller in Form eines kostenfreien Exemplars nicht einheitlich gekennzeichnet haben wollen. Der Leser soll also nicht auf den ersten Blick erkennen, dass der Tester das Produkt als "Dankeschön" behalten darf. Allein dadurch erkennt man, dass die Verfasser der bezahlten Lesereviews eine Skepsis der Leser befürchten bzw. erwarten und deshalb gegen eine einheitliche Kennzeichnung sind.

@Redaktion
Es wäre schön, wenn die Redaktion hier ihre Meinung äußern würde. Ich habe mir viel Aufwand für die Beschreibung, Formulierung und Lösungsansätze gemacht und eine Antwort wäre schön.

"wir denken darüber nach"
"wir beobachten die Entwicklung"
"wir sehen keinen Handlungsbedarf"
"wir überlegen wie eine Kennzeichnung am besten umgesetzt werden kann"

Wenn ihr z.B. sagen würdet, ihr seht keinen Handlungsbedarf, dann kann man sich jede weitere Diskussion sparen. Wenn ihr sagt eine Kennzeichnung wäre gut, die Umsetzung mit "bezahltes Review" aber nicht, dann könnte man über eine schönere Umsetzung diskutieren.
 
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Ich würde es vermeiden wollen, das "Leserartikel"-Präfix wieder aufzusplitten, nachdem wir es gerade erst zusammengelegt haben (früher gab es "FAQ", "Anleitung", …). Erstens hat ein einheitliches Präfix den Vorteil, dass man einfach nach Leserartikeln suchen oder filtern kann. Zweitens würde das Erstellen eines Threads komplizierter und wir müssten die Forumsoftware um "ein kleines Formular" ergänzen. Drittens befürchte ich, dass eine Zweiteilung in "Leserartikel" und "Bezahlter Leserartikel" mittelfristig nicht mehr ausreichen wird, weil dann jemand gerne noch eine Unterteilung in "mit Bedingungen" und "ohne Bedingungen" hätte. Keep it simple! :)

Gleichwohl kann ich nachvollziehen, dass man nicht erst am Ende eines Leserartikels erfahren möchte, dass der Leserartikel in irgendeiner Form unterstützt/gesponsert wurde und ob/welche Bedingungen es gab. Deshalb wäre es vielleicht sinnvoll festzuschreiben, dass die Offenlegung am Anfang des Artikels zu erfolgen hat. @Yann1ck schreibt gerade sowieso einen neuen Leitfaden für Leserartikel, in dem wir das festlegen/klarstellen könnten:

Leserartikel-Leitfaden schrieb:
Erhält der Nutzer eine wie auch immer geartete Gegenleistung für den Leserartikel (z.B. wenn er ein vom Hersteller bereitgestelltes Produkt im Anschluss behalten darf), dann muss er darauf schon am Anfang des Leserartikels unmissverständlich hinweisen. Auch von wem der Nutzer das Produkt erhalten hat sowie ob und welche weiteren Bedingungen es gab ist offenzulegen. Der Sponsor darf in Textform verlinkt werden (aber Banner und Logos sind nicht gestattet).

Was meint ihr?
 
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