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Stuntmp02
Gast
Hallo Community,
ich möchte gern das Thema Umgang mit bezahlten/gekauften Lesertests zur Diskussion stellen. Immer mehr Hersteller verschenken zum Start neuer Produkte Exemplare davon unter dem Motto "Testers Keepers". Hierbei werden Exemplare des Produkts wie bei einem Gewinnspiel an Verbraucher verschenkt und als Gegenleistung wird ein Lesertest oder eine Bewertung auf einem Shopping Portal oder auch hier auf Computerbase gefordert.
Beim BeQuiet Dark Rock Slim (Alternate) sind 28 der 29 Bewertungen durch diese Marketing Aktionen entstanden, das ist auch entsprechend gekennzeichnet ("ALTERNATE Produkttest")
Es handelt sich also um eine Bewertung, die vom Hersteller mit einem Exemplar des Produkts bezahlt wird. Diese "testers keepers" Produkttests müssen meines Erachtens alleine schon vom Gesetz her als Werbung gekennzeichnet werden, so wie auch Instagramm Influenzer oder Youtuber ihre Fotos/Videos als Werbung kennzeichnen müssen, wenn sie von Herstellern in irgendeiner Weise gesponsored werden. Die auf Computerbase veröffentlichten Lesertests aber haben teilweise gar keine und teilweise keine ausreichende Kennzeichnung und werden auch auf der Startseite (Notizen) beworben, ohne diese Schleichwerbung zu kennzeichnen.
Lesertests, welche vom Hersteller durch Geld oder Sachleistungen bezahlt werden, sollten meines Erachtens einheitlich als Werbung gekennzeichnet werden. Geeignet wäre dafür zum Beispiel ein eigenes Tag "bezahlter Leserartikel" neben dem bereits vorhandenen Tag Leserartikel sowie ein verpflichtender Absatz mit der Information darüber zu Beginn des Artikels.
Das könnte @Steffen zum Beispiel auch mit einem kleinen Formularfeld unterstützen.
Anschließend könnte direkt am Start des bezahlten Lesertests automatisch der Disclaimer eingefügt werden. Dann wäre sichergestellt, dass der Disclaimer immer gleich aufgebaut ist und nicht vergessen werden kann.
ich möchte gern das Thema Umgang mit bezahlten/gekauften Lesertests zur Diskussion stellen. Immer mehr Hersteller verschenken zum Start neuer Produkte Exemplare davon unter dem Motto "Testers Keepers". Hierbei werden Exemplare des Produkts wie bei einem Gewinnspiel an Verbraucher verschenkt und als Gegenleistung wird ein Lesertest oder eine Bewertung auf einem Shopping Portal oder auch hier auf Computerbase gefordert.
Beim BeQuiet Dark Rock Slim (Alternate) sind 28 der 29 Bewertungen durch diese Marketing Aktionen entstanden, das ist auch entsprechend gekennzeichnet ("ALTERNATE Produkttest")
Es fehlt auch im Lesertest selbst eindeutig eine Information darüber, dass das Exemplar des Produkts als Bezahlung dient und dauerhaft behalten werden darf. Für mich als "Nicht-Jurist" sieht der genannte Leserartikel selbst abmahnfähig aus und die Bewerbung des Reviews auf der Startseite durch Computerbase ebenfalls. @Dominion oder @Idon können das vielleicht ja bestätigen oder widerlegen.sav schrieb:Ich danke Noctua für das Bereitstellen des Testmusters und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Lesertests, welche vom Hersteller durch Geld oder Sachleistungen bezahlt werden, sollten meines Erachtens einheitlich als Werbung gekennzeichnet werden. Geeignet wäre dafür zum Beispiel ein eigenes Tag "bezahlter Leserartikel" neben dem bereits vorhandenen Tag Leserartikel sowie ein verpflichtender Absatz mit der Information darüber zu Beginn des Artikels.
Es handelt sich um Werbung, da der Testbericht vom Hersteller Noctua mit einem Exemplar des Produkts gesponsored wurde, welches das Mitglied nach dem Test behalten darf. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt [ansonsten die Beeinflussung/Bedingung dokumentieren].
Das könnte @Steffen zum Beispiel auch mit einem kleinen Formularfeld unterstützen.
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