umsteigen von E6850 auf Q6700 ?

3blatt

Cadet 1st Year
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14
Hey Leute..

Hab schon einige Threads gelesen, bin aber mit meiner Entscheidung aber noch nicht weiter gekommen...

Ich kenn jemanden, der hat sich gerade einen q6700 bestellt... aber 2 Stück zugeschickt bekommen...
Aus verschiedenen Gründen überlässt er mir diese 2te CPU...


Nun habe ich mir aber gerade vor wenigen Wochen ein neues System zusammengestellt...

- Gigabyte P35-DS3
- C2D E6850
- 4x 1024 Corsair CL4 800er
- 8800GTX
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Meine Frage:
Lohnt sich der Aufwand, die CPU umzubauen??
Na gut, Aufwand ist das ja nicht, aber würdet Ihr mir zum q6700 eher raten als zum E6850??

Der Rechner wird ausschliesslich zum Zocken genutzt... werde ich einen Unterschied merken??

Mit welcher CPU werde ich weniger Probs beim Zocken haben??
Gibt es da überhaupt Kompatibilitätsprobleme??
Ich habe schonmal im Syscheck eines Games den E6850 als "nicht bestanden - zu geringe Leistung" angezeigt bekommen..

Ich will hier jetzt kein grosses Thema draus machen..
Ein oder zwei kurze States reichen mir..

Danke schonmal dafür..

greetz
3blatt
 
AW: umsteigen von E6850 auf Q6700 ???

Wenn dieser Bekannte tatsächlich nur eine CPU bestellt hat und zwei bekommen hat, sollte die andere wieder zurück geschickt werden.
Oder wie darf man das verstehen?
 
Na sicher .. das ist auch mein Reden ..

Aber ich habe sie nicht fälschlicher Weise doppelt zugeschickt bekommen...
Also kann ich das auch nicht entscheiden..

Fakt ist, dass dieser Bekannte mir noch etwas schuldig ist und es auf diesem Weg teilweise begleichen möchte...

Nicht falsch verstehen, aber wenn ich mir z.B. einen Unfallwagen kaufe, dann ist es mir auch egal ob der Verkäufer mit oder durch dieses Auto einen wirtschaftlichen Schaden zu Verantworten hat. Dies ist seine Angelegenheit und ich habe mit meinem Leben schon genug um die Ohren. Wir können uns nicht um das korrekte Verhalten unserer Mitmenschen kümmern - zu sehr müssen wir auf das Eigene achten... ;)


greetz
3blatt
 
Dann ist dies jetzt das zweite Statement.
Schließe mich "soulpain" an, mit einer Einschränkung:

Mit freundlichen Grüßen

The Fool
 
oh man...

Eigentlich lasse ich mich nur schwer von anderen Beeinflussen... :)
Aber Ihr steigert mein schlechtes Gewissen...

Wenn ich bei den CPUs also keinen merkbaren Unterschied spüre,
werde ich mein Gewissen beruhigen und das Angebot ausschlagen...




w4c
3blatt
 
du wirst einen merken..is doch ganz klar....4 vs 2 kenre....un die pa mega hertz bringens ja au nicht.....jetz ma ehrlich...wasn das für ne frage.....der Q67 is doch dermaßen leistungsstark....un kompaktibiltätsprobs gibet denkbar keine.
un warum sollt er den zurückschicken..was soll der krampf.?? seit ihr die edlen paladine vom walde? is doch eig nichts schlimmes wenn der verkäufer so "dumm " is un fehler bei der bestellung macht.
 
3blatt schrieb:
Ich habe schonmal im Syscheck eines Games den E6850 als "nicht bestanden - zu geringe Leistung" angezeigt bekommen..


3blatt


was fürn game war denn das bitteschön?

naja ich denke mal du wirst kein unterschied merken, ob das rechtens ist was ihr 2 da vorhabt,
steht woanders geschrrieben, aber sollte der zulieferer seinen irrtum bemerken, habt ihr dann den ärger

mir wär das zu doof und ich würd mir an deiner stelle lieber bares auszahlen lassen, anstatt der "heissen" ware
 
wie sollts man denn nachweisen?..ich will hier jetz keinen dazu ermuntern....aba hey...wo is des problem?
 
Wegen dem Systemcheck eines Spieles: Wahrscheinlich hat das Spiel einen Pentium IV mit 2,x GHz erwartet und der E6850 war gerade im C1E-Status und auf 2,0 GHz runtergetaktet. Also zu schwach ist diese CPU keinesfalls.

Zu den Q6700: Wenn der, den du da kennst, einen zweiten Q6700 aus Versehen erhalten hat, aber nur einen bezahlt hat, ist es gut möglich, dass der Verkäufer es noch bemerkt. Ich würde mir den Stress jedenfalls nicht antun und die CPU zurücksenden.

@ Philze
Jo, tolle Einstellung von dir ;)

Edit
du wirst einen merken..is doch ganz klar....4 vs 2 kenre....un die pa mega hertz bringens ja au nicht.....jetz ma ehrlich...wasn das für ne frage.....der Q67 is doch dermaßen leistungsstark
Wenn ein Spiel/eine Anwendung nicht mehrere Kerne unterstützt, ist der E6850 schneller. Aber ansonsten ist der Q6700 schon leistungsstärker.
 
hoahjack schrieb:
was fürn game war denn das bitteschön?

Das war bzw. ist bzw. sind Armed Assault und PES 2008...
Allerdings laufen die trotzdem einwandfrei... das meinte ich halt mit inkompatibilität...
Mir ist schon klar, dass ein schnellerer Prozessor nicht langsamer sein kann...
Bringt denn QC gegenüber DC in Spielen etwas??

Vielleicht ein Beispiel: Ich hatte mal einen 2500+ ... habe dann einen 3000+ eingebaut
und keinen Unterschied festgstellt... Natürlich bei Benches - aber nicht beim Zocken...

hoahjack schrieb:
naja ich denke mal du wirst kein unterschied merken, ob das rechtens ist was ihr 2 da vorhabt,
steht woanders geschrrieben, aber sollte der zulieferer seinen irrtum bemerken, habt ihr dann den ärger

mir wär das zu doof und ich würd mir an deiner stelle lieber bares auszahlen lassen, anstatt der "heissen" ware

Ich mache mich in keinster Weise strafbar, genau wie mein Bekannter...

Aber ich habe mir die Antwort mit diesem Post fast selber gegeben...

E6850 vs. Q6700 = zu ähnlich, als dass man zum Wechsel raten kann..
Beim Neukauf würde ich sicher den Q6700 nehmen, aber ich ärgere mich
jetzt nicht über den kürzlich gekauften E6850 ...


Danke für Eure Posts... :)


... >> CLOSE PLEASE <<
 
noch mal ein kurzer Nachtrag zum Thema "Ärger mit dem Lieferanten":

§ 241a BGB:

Unbestellte Leistungen


(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.



...so, nun aber tschöö bis demnächst... ;)


>> CLOSE <<
 
der unterschid ist groß....bei anwendungen die vvon wquads profitieren..das sind zur zeit zwar net alzu viele, jedoch werden es mehr un dann werden die quads das sagen haben,,,,
un wer sich nen 6850 hohlt is naja..entweder etwas wohlhabend oda einfahc nicht richtig informiert.
 
@ 3blatt:

Wirf hier mal nicht Zivilrecht und Strafrecht durcheinander. Oben schreibst du strafbar machen und kommst weiter unten mit zivilrechtlichen Normen.

Hast du zudem mal Abs. 2 gelesen? Dann lies mal weiter: § 812 I 1 und § 818 I!
 
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3blatt
Geld zur Fenster zu werfen,Oder wie sehe ich das?

lass es außer du willst bei 3dmark2006 ein paar punkte mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
@3blatt: Dein Auszug aus dem BGB "entlastet" euch leider nicht. Wenn du unbestellte Ware erhältst, bist du nicht verpflichtet, diese anzunehmen und schon gar nicht zu bezahlen. Jedoch bist du bei Annahme unbestellter Ware verpflichtet, diese eine angemessene (relativer Zeitraum, im Gesetz nicht genau definiert) Zeit aufzubewahren, damit der Händler die Möglichkeit hat, die Ware abzuholen.

btw: ich würde mir weder den E6850 noch den Q6700 kaufen, der E6750 bzw. Q6600 bieten jeweils das bessere Preis-/Leistungs-Verhältnis.
 
Ihr habt ja alle Recht! ;)

Hab das vorhin auch abgesagt.. will ich nix mit zu tun haben.
Möchte hier auch keine rechtlichen Grundlagen diskutieren.
Bin weder ein Rechthaber noch ein Paragraphenreiter.

Hab vorhin einfach mal gegoogelt und bin auf diesen Auszug gestoßen.


--> Nun könnte aber wirklich mal einer zu machen hier :)
 
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