1. Ich behaupte einfach mal, dass kaum ein GameStop-Mitarbeiter dir erzählen wird, dass du mit einer 80GB-Version der PS3 auch PS2-Spiele abspielen kannst.. Mich würde auch mal interessieren in welchem Store du das Problem hast.
2. Es gibt eine Beweislast umkehr (wie schon erwähnt), d.h. du musst nach 6 Monaten beweisen, dass es von anfang an ein Produktionsfehler ist. Einfach darauf hinzuweisen, dass sie vorher lief oder das viele den Fehler haben reicht nicht, bei dem großteil läuft das Laufwerk ja ohne Probleme, was wohl eher gegen dich sprechen würde.
Als Beweis würde i.d.R. ein technisches Gutachten nötig werden. Sprich ein Sachkundiger würde sich das ansehen und dann sagen ob das Ding von vorneherein eine Schwachstelle hatte oder ob es durch Abnutzung (was nicht in die Gewährleistung fällt) oder falsche Bedienung zu dem Ausfall kam.
3. - Angenommen du kannst es beweisen oder die Mitarbeiter sind so freundliche / kulant das sie das einfach so annehmen, was sie laut gesetz nicht müssen! -
GameStop behandelt die Reparaturen nicht selber sondern schickt die defekte Ware an Sony bzw. dessen Reparaturbeauftragten. Somit hat GameStop keinen einfluß darauf, ob du einen PS3-60GB oder eine PS3-80GB bekommst. Solltests du aber eine 80GB bekommen würde ich an deiner Stelle auf einen Wertausgleich beharren. Wo du den geltend machen musst kann ich jetzt nicht sagen. Direkter Ansprechpartner wird wohl GameStop sein aber ich denke die könnten das auch an Sony weiter leiten. Wie gesagt, da mal nachfragen..
Die Sache mit dem Anwalt würde ich lassen. GameStop ist im Recht und du kannst damit nur das (eigentlich immer wohlgesonnene) Verhalten der Mitarbeiter des Stores gegen dich drehen. Freundlich sein, dann passt das.