Unstimmigkeiten mit United Hardware

H

House

Gast
Guten Tag,

da ich glaube, dass es bei diesem Fall auf jedes einzelne Wort ankommen kann, schildere ich einfach den E-Mail-Verkehr zwischen mir und dem Shop United Hardware.

Seit nunmehr drei Tagen scheint die bei Ihnen erworbene "Sparkle GTS250" Grafikkarte defekt zu sein. Immer wenn ich eine 3D-Anwendung starte, friert das Bild nach ca. 5 Sekunden ein, nichts tut sich mehr, nur ein Neustart des PCs hilft. Alles andere, auch 2D-Anwendungen, funktionieren ohne Probleme. Auch bei anderen Rechnern verursacht die Grafikkarte die gleichen Probleme.

Leider ist eine kostenfreie Bearbeitung dieses Servicefalls nicht möglich.
Nur bei Premiumkunden (diese Option haben Sie leider beim Kauf abgewählt) sind alle Servicekosten binnen 24 Monaten enthalten.

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 434 BGB) ist nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf nur dann von einem Gewährleistungsfall auszugehen, wenn der Kunde dies qualifiziert z.B. durch ein Gutachten, nachweist. Gerne können Sie uns ein solches Gutachten nachreichen, dann werden wir selbstverständlich nach den gesetzlichen Bestimmungen nachbessern.

Bitte prüfen Sie, ob unabhängig von unserer Gewährleistungsverpflichtung eine eigene Garantieverpflichtung des Herstellers für das Produkt besteht. Diese ergibt sich ggf. aus dem Produkt beigefügten Garantieunterlagen des Herstellers bzw. auf dessen Internetseite.

Sie finden weitere Informationen zum Thema "Gewährleistung nach 6 Monaten" z.B. auf Google unter:

http://www.google.de/search?q=nachw...afe=off&ei=2-YZTKDEC5ekOJuWiboK&start=10&sa=N

Wir leiten den Artikel in Ihrem Auftrag gerne an den Hersteller weiter. Diese Dienstleistung erbringen wir aber leider nur für Premiumkunden kostenfrei, diesen Status können Sie direkt beim Kauf gegen 4,99€ Aufpreis erhalten oder binnen 24 Monaten nach dem Kauf zum Preis von 29€ nachkaufen. Der Preisunterschied ergibt sich daraus, das es sich bei diesem Produkt ja faktisch um ein Versicherungsprodukt handelt...

Wenn Sie daran Interesse haben bestellen Sie einfach mit einer Zahlung direkt auf unsere bekannte Bankverbindung unter Hinweis auf Ihre Kundennummer und dem Hinweis PREMIUMKUNDE NACHKAUF.

Sie finden unsere Bankverbindung auch direkt unter:

http://www.unhw.de/shop/shop_content.php?coID=8#Bank

Gerne können Sie diesen Betrag auch per Nachnahme zahlen, leider erhöht sich dann der Betrag um 8€ Nachnahmekosten.

Sollten Sie daran Interesse haben, so senden Sie uns bitte die Seriennummer des Artikels, damit wir den Vorgang weiter prüfen können. Bitte leisten Sie keine Zahlung, bevor wir nicht die Seriennummer prüfen konnten. Wir behalten uns vor, den Nachkauf dieses Status in Ausnahmefällen abzulehnen.

Nun gut. Hiermit willige ich ein, den Premiumstatus nachzukaufen.
#Seriennummer der Grafikkarte#

Bitte überweisen Sie den Betrag unter Hinweis auf Ihre Kundennummer #### und senden Sie uns den Artikel zeitnah mit einem formlosen Anschreiben und einer Rechnungskopie frei ein.

Ich überwies die geforderten 29 Euro und verschickte die defekte Grafikkarte.

Sehr geehrter Kunde,

wir haben von Ihnen eine Rücksendung erhalten.

Leider ist eine kostenfreie Bearbeitung dieses Servicefalls nicht möglich.
Nur bei Premiumkunden (diese Option haben Sie leider beim Kauf abgewählt) sind alle Servicekosten binnen 24 Monaten enthalten.

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 434 BGB) ist nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf nur dann von einem Gewährleistungsfall auszugehen, wenn der Kunde dies qualifiziert z.B. durch ein Gutachten, nachweist. Gerne können Sie uns ein solches Gutachten nachreichen, dann werden wir selbstverständlich nach den gesetzlichen Bestimmungen nachbessern.

Bitte prüfen Sie, ob unabhängig von unserer Gewährleistungsverpflichtung eine eigene Garantieverpflichtung des Herstellers für das Produkt besteht. Diese ergibt sich ggf. aus dem Produkt beigefügten Garantieunterlagen des Herstellers bzw. auf dessen Internetseite.

Sie finden weitere Informationen zum Thema "Gewährleistung nach 6 Monaten" z.B. auf Google unter:

http://www.google.de/search?q=nachw...afe=off&ei=2-YZTKDEC5ekOJuWiboK&start=10&sa=N

Wir leiten den Artikel in Ihrem Auftrag gerne an den Hersteller weiter. Diese Dienstleistung erbringen wir aber leider nur für Premiumkunden kostenfrei, diesen Status können Sie direkt beim Kauf gegen 4,99€ Aufpreis erhalten oder binnen 24 Monaten nach dem Kauf zum Preis von 29€ nachkaufen. Der Preisunterschied ergibt sich daraus, das es sich bei diesem Produkt ja faktisch um ein Versicherungsprodukt handelt...

Wenn Sie daran Interesse haben bestellen Sie einfach mit einer Zahlung direkt auf unsere bekannte Bankverbindung unter Hinweis auf Ihre Kundennummer und dem Hinweis PREMIUMKUNDE NACHKAUF.

Sie finden unsere Bankverbindung auch direkt unter:

http://www.unhw.de/shop/shop_content.php?coID=8#Bank

Gerne können Sie diesen Betrag auch per Nachnahme zahlen, leider erhöht sich dann der Betrag um 8€ Nachnahmekosten.

Wir behalten uns vor, den Nachkauf dieses Status in Ausnahmefällen abzulehnen.

Über eine Rückmeldung binnen einer Woche würde wir uns sehr freuen.

Ich habe den Betrag in Höhe von 29 € unter dem Hinweis "Premiumkunde Nachkauf" und Angabe meiner Kundennummer bereits auf Ihr Konto überwiesen.

Wir bearbeiten den Servicefall jetzt umgehend. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Danke !

Da dieser Fall nun schon etwas länger andauert, möchte ich mich gerne über den Stand der Dinge informieren.
Das überwiesene Geld haben Sie erhalten? Befindet sich die Grafikkarte auf dem Hinweg/Rückweg zum/vom Hersteller?

Der Reklamationsfall wurde am 20.08.2010 abgeschlossen, die Ware ist an Sie unterwegs.

Leider musste ich feststellen, dass die gelieferte Grafikkarte nicht der eingeschickten entspricht.
Natürlich kann es möglich sein, dass das eingeschickte Modell nicht mehr verfügbar ist, doch hätte man den Kunden über die abweichende Lieferung informieren sollen.

Die gelieferte Grafikkarte ist eine Green Power Low Profile Karte mit standardmäßig untertakteten Spezifikationen, faktisch ist die gelieferte Karte also eine Leistungsminderung gegenüber der eingeschickten Karte.
Falls es tatsächlich so sein sollte, dass die eingeschickte Grafikkarte nicht 1:1 umgetauscht werden kann, würde ich gerne wissen, ob mir der Hersteller keine anderen Alternativen als die gelieferte Grafikkarte bieten kann.

Die Bearbeitung erfolgte lediglich auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wir haben hier leider keine Handhabe.

Welche Möglichkeiten habe ich nun? Hab ich denn überhaupt welche?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Um wieviel Geld geht es hier überhaupt ?
Das wäre meiner Meinung nach ein Fall für den Rechtsanwalt.
 
Da du vorher nicht informiert wurdest, dass du was anderes bekommst, droh erstmal mit Anwalt und rechtlichen Schritten, das hilft in vielen Fällen weiter.
 
Lohnt nicht!
Ärger dich das du da bestellt hast und informier dich später genauer über den Händler wo du bestellst.

Lerne aus deinen Fehlern ;)
Drohen ja, aber ich würd keinen einschalten.
 
Ich weiß nicht, wo das Problem ist.
Du hast eine neue Karte, obwohl der Hersteller das nicht hätte machen müssen.

Freue dich.
 
Da der defekt ja innerhalb der garantie auftrat hast du soweit ich weiss recht auf Gleichwertige ware bzw eine Gleichwertige karte und differenz-zahlung falls die karte "billiger" sei oder halt nich der alten in sachen leistung entsprach so wars bei mir und alternate jedenfalls.

Hab ne 9700 Pro damals gekauft, ging kaputt war nimemr lieferbar und bekam statdessen ne 9700 und 49 euro aufs konto
 
Richtig. Mit einem Anwalt drohen und den Hersteller der Grafikkarte anschreiben und über das Problem informieren, bei mir hat das auch schon mal geholfen.

Und das mit dem Gutachten ist auch Schwachsinn.. Wieder ein Laden, den man tunlichst meiden sollte.
 
Wann wurde die Karte gekauft und wann wurde sie defekt?
 
Welche Möglichkeiten habe ich nun? Hab ich denn überhaupt welche?

klar den Klageweg ... mit ungewissem Ausgang und evtl. enormen Mehrkosten auf den du sitzen bleibst ...
nächstes mal bei renomierten Händlern kaufen ... Geiz ist nicht Geil ...
 
Die Grafikkarte wurde am 23. November 2009 geordert, kaputt gegangen ist sie am 13. Juli 2010, also außerhalb der Gewährleistung seitens des Händlers. Durch den Premiumkundennachkauf übernahm der Shop die Arbeit, sich mit dem Hersteller (Sparkle) der Garantie wegen in Verbindung zu setzen.

Mein Problem ist nun, dass der Händler kein einziges Wort über eine abweichende Lieferung verlor und mir danach nicht mal den Ansatz einer Hilfestellung bietet.
 
Ich erinnere noch mal daran, dass du jetzt eine neue Graka hast.
Der Hersteller hat dir also freiwillig noch Garantie eingeräumt.

Freue dich.
 
Lohnt der Aufwand wg. ein paar Mhz? Vielleicht bekommst du sie ja auf Standardniveau getaktet?

Rein rechtlich kommt es auf die Bedingungen und das Zustandekommen des Premium"vertrages" an, das wird sich von hier aber nicht anständig klären lassen.
 
Händler die sofort nach 6 Monaten allen "Service" einstellen würde ich in Zukunft meiden.
Du bist berechtigt ein gleichwertiges Ersatzteil zu bekommen. Da die Karten zu mindestens ansatzweise gleichwertig sind, wird es sich nicht lohnen etwas zu unternehmen. Natürlich ist die neue Karte ein paar Prozent schlechter, aber nicht dramatisch.
Schreib denen nochmal das du "not amused" bist und den Laden in Zukunft meiden wirst. Außerdem würde ich eine negative Bewertung bei Geizhals usw. hinterlassen.
Mehr kannst du nicht tun.
 
Ich verstehe nicht warum du dich nicht direkt an Sparkle gewand hast ? Hätte dir den ganzen ärger verschont.

Zum Problem.Pech gehabt ;) Die Karte hatte eh nur noch einen Zeitwert.da bist mit der neuen Karte gut bedient
 
Das Zeitwertgerede is Unsinn, die EU hat dazu bereits ein Urteil gefällt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Beweislast

Diesem Urteil folgend ist beim Verbrauchsgüterkauf auch nach dem Bundesgerichtshof[3] bis zur Nachlieferung (s. o.) keine Entschädigung für die Nutzung der mangelhaften Sache zu zahlen.
Ich würde jetzt vom Händler verlangen, dass er die Karte bei dir abholen lässt und erneut zum Hersteller einschickt und dieser soll dir eine gleichwertige gerbauchte Karte oder eine bessere Karte liefern.

Und dabei würde ich mir einfach auf deinen ja jetzt bestehenden nachgekauften Servicevertrag mit dem Händler berufen.

Nur bei Premiumkunden (diese Option haben Sie leider beim Kauf abgewählt) sind alle Servicekosten binnen 24 Monaten enthalten.
Die Versandkosten fallen unter die Servicekosten.

Die Bearbeitung erfolgte lediglich auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ich würde denen gleich um die Ohren hauen, dass du jetzt einen bestehenden Servicevertrag mit ihnen hast. Ansonsten würde ich gleich auf § 323 BGB verweisen und deine 29 € zurückverlangen.

Dies ist natürlich keine Rechtsberatung.
 
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