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News Urheberrechtsverletzung­: Battlestate missbraucht Meldefunktion auf YouTube

Bogeyman schrieb:
Erstens ist es Missbrauch zweitens entscheidet nicht der Urheber selbst darüber ob ein Verstoß vorliegt oder eine Beleidigung noch youtube sondern am Ende ein Richter.
Das wäre in etwa so als ob melde ich Person des Diebstahl die aber nur Schwarzfahren weil es für mich einfacher ist.

Und du kannst das objektiv beurteilen jetzt?

Es entscheidet nicht der Urheber sondern, in letzter Instanz, Youtube und Konsorten ob ein Verstoß gegen das Hausrecht vorliegt und somit Videos und/oder Acc gesperrt werden! Anschliessend kann vor Gericht geklagt werden mit offenem Ausgang, es steht jedem frei gegen die Sperrung zu klagen!

Da selbst Richtern in ihrer Urteilsfindung eine subjektive Note zusteht, zumindest in Deutschland, werde ich mich hüten dies für mich zu beanspruchen! Wenn jemand das Fäkal ABC hoch und runter trällert ist aus meiner SUBJEKTIVEN Sicht die Sperrung richtig! Der ausgewählte Grund mag vielleicht nicht richtig sein, der Geschädigte klagt nach meinem aktuellen Wissensstand aber auch nicht, warum wohl! Man darf auch nicht vergessen, dass sich die Geschichte Global abspielt und damit nicht unbedingt das deutsche/europäische Urheberrecht angewendet wird!
 
Polishdynamite schrieb:
Nichts, es ist aber aktuell die einzige Möglichkeit schnell reagieren zu können und somit Schaden abzuwenden wenn einer mal wieder meint ausflippen zu müssen und sinnlos basht!
Und soetwas nennt man Selbstjustiz.
Was deutsches Recht betrifft, denke ich hietbei an die Suchmaschinen Urteile, wonach Auszüge ok sind, oder an Journalismus (Let's play ist da aber schwierig zu beurteilen).
Wie, wenn nicht durch Auszüge sollte man den seine Kritik an einem Spiel belegen? Im Gegenteil, ohne Belege in Form von Auszügen ginge es doch in Richtung Verleumdung.
 
Ich sehe das von einer ganz anderen Seite.

Seit Jahren werden Spiele ohne Rechtsanspruch benutzt, um auf Youtube seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Entwickler hat hier richtig gehandelt


Weg mit den ganzen Youtubern, die fremdes Eigentum nutzen um Geld aus dem Nichts zu generieren ohne jegliche Eigenleistung zu erbringen, dann tut man auch gleichzeitig was gegen den Fachkräftemangel. Nicht alle Entwickler haben mit Youtubern verträge

Kaputte neue Welt
 
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Manegarm schrieb:
Ich sehe das von einer ganz anderen Seite.

Seit Jahren werden Spiele ohne Rechtsanspruch benutzt, um auf Youtube seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Entwickler hat hier richtig gehandelt


Weg mit den ganzen Youtubern, die fremdes Eigentum nutzen um Geld aus dem Nichts zu generieren ohne jegliche Eigenleistung zu erbringen, dann tut man auch gleichzeitig was gegen den Fachkräftemangel. Nicht alle Entwickler haben mit Youtubern verträge

Kaputte neue Welt

Genau so ist es.
Wenn ich einen Kanal betreibe, auf dem ich Spiele in welcher Form auch immer zeige, dann gibt es genau zwei Möglichkeiten:

1.
Ich besorge mir VORHER die Erlaubnis des Rechteinhabers und bin damit auf der sicheren Seite.

2.
Ich betreibe den Kanal ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers, was in der Regel auch kein Problem ist, so lange ich eben nichts negatives dazu berichte. Das ist der unausgesprochene Deal.

Die Kombination "keine Rechte+YouTube-Werbeeinnahmen+negative Berichterstattung" ist hingegen...ja was soll das eigentlich sein? Mehr als dummdreist fällt mir dazu einfach nicht ein.
 
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Turrican101 schrieb:
Soll der Hersteller bei vom Spieler inszenierte Situationen etwa auch das Urheberrecht haben? Wohl kaum.
Doch. Einfach mal ein paar Vorlesungen bei den Juristen anhören. Da lernt man auch so interessante Sachen, ob man auf einer Bohrinsel seinen eigenen Staat ausrufen kann ;-)

Hier gibt es auch eine interessante Diskussion von einer Rechtsanwältin zu dem Thema "ablichten" von urheberrechtlich geschützten Materials:
https://www.fotomagazin.de/praxis/f...eberrechtlich-geschuetzte-werke-als-fotomotiv

Die Rechte an der Grafik / Bildern und Fotos / Screenshots / "Ablichtungen" (rechtlicher Begriff) eines Spieles bleiben bei dem Urheber - dem Spielehersteller. Und das gilt vor allem, wenn man dieses Material auch noch "verkauft". "Verkauft" heißt in diesem Sinne, dass eine kommerzielle Verwertung des urheberrechtlich geschützten Materials vorliegt und dementsprechend nicht der "Privatkopie" unterliegt (Man bekommt Geld von Youtube durch die Veröffentlichung des Videos).

Wie hier viele andere schon geschrieben haben ist der unausgesprochene Deal, das Spielehersteller dem Youtube die Werbeeinnahmen lassen und man im Gegenzug positive Rezensionen bekommt. Oder der Youtuber hat im Vorfeld schon die schriftliche Genehmigung bekommen. Gerade große Influenzer / Youtuber bekommen diese Erlaubnis ohne Auflagen. Aber die großen Youtuber haben troptzdem kein großes Interesse negativ zu Berichten, weil man ja in Zukunft wieder Exklusivverträge mit den Spieleherstellern haben möchte. Man denke zurück an den Deal mit Zarazar / Gronk und Far Cry 4, wo die vom Publisher in den Himalaya geflogen wurden um nen Livestream vom Spiel zu machen.
 
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Sorry, aber mit dieser Argumentation kann es keine neutrale Berichterstattung durch Testzeitschriften geben, denn es bekommen einfach nur die zur Ablichtung eine Erlaubnis, die genehm berichten. Wer also das befürwortet, will eine Abschaffung neutraler Tests, soll doch gefälligst jeder selber kaufen und herausfinden wie gut etwas ist statt sich vorher informieren zu können.

@Manegarn: Du beziehst Dich nur auf Let´s Play Geschichten, was ist mit Testberichten aka Gamestar?

@OldTechMan: Du bist Author bei einer Spielezeitschrift und testest ein Spiel, das grottenschlecht ist und die Käufer das vorher wissen sollten. Glaubst Du ernsthaft der Publisher erteilt Dir die Erlaubnis das vernichtende Urteil zu publizieren? Ohne Bilcer und Videos kann er es zwar nicht verbieten, aber glaubt Dir irgendjemand, wenn Du es nicht beweisen kannst?

@Genscher: Diese Heransgehensweise verbietet aber leider auch jegliche neutrale Testberichterstattung.
 
Forum-Fraggle schrieb:
Und soetwas nennt man Selbstjustiz.
Wenn jemand in deinem Lokal randaliert, wartest du natürlich auf ein richterliches Urteil bevor du jemanden rausschmeisst! Bis das durch ist hast du schon Insolvenz angemeldet! Du kommst natürlich nicht auf die Idee dein Hausrecht durchzusetzen und denjenigen des Lokales zu verweisen! Wäre in deinen Augen Selbstjustiz!
 
mdave schrieb:
Im Bereich des Common Law (Commonwealth, USA...) gibt es 'fair use', was die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in gewissem Umfang zulässt.
Fair Use setzt aber voraus, dass damit keine finanziellen Interessen einhergehen. D.h. Videos unter Fair Use schließen die Monetarisierung durch den Uploader grundsätzlich aus.
 
Pz_rom schrieb:
@Polishdynamite,
Da ruft man die Polizei und spricht ein Hausverbot aus. Das ist ein völlig unsinniger Vergleich...

Um in Deutschland das Hausrecht durchzusetzen hat man noch nie zwingend die Polizei gebraucht, erst wenn man sich der Lage nicht gewachsen fühlt holt man die Polizei! Ergo hat auch Youtube die Möglichkeit vom Hausrecht gebrauch zu machen und jemanden der Plattform zu verweisen und genau genommen sogar ohne Angabe von Gründen
 
Polishdynamite schrieb:
Wenn jemand in deinem Lokal randaliert, wartest du natürlich auf ein richterliches Urteil bevor du jemanden rausschmeisst! Bis das durch ist hast du schon Insolvenz angemeldet! Du kommst natürlich nicht auf die Idee dein Hausrecht durchzusetzen und denjenigen des Lokales zu verweisen! Wäre in deinen Augen Selbstjustiz!
Ist nur nicht vergleichbar insbesondere da Youtube quasi monopolstellung hat. Zumal das bei Social Media so eine Sache ist mit dem Hausrecht denn man ist nicht einfach nur Gast sondern hat ein Vertrag miteinander:
Facebook, Youtube etc stellen mir ihre Plattform zur freien Meinungsäußerung zur Verfügung und sie können meine Daten benutzen. Was du also befürwortest ist einseitiges Aufkündigungsrecht für eine Seite.
Das wäre um bei dem unpassenden Lokal-vergleich zu bleiben wenn du jeden rausschmeißen lassen würdest von dem du irgendwas Negatives gehört hast. Wenn Person A in deinem Lokal anruft und sagst die Person B in deinem Lokal hat die Schuhe die er grad anhat geklaut, schmeißt du ihn raus. Eine Behauptung siehst du quasi als Fakt an. Wäre es nicht schön wenn ich dich beim Lidl einkaufen sehe und eine bloße Behauptung meinerseits an die Filialleitung würde genügen dass du Hausverbot bekommst? Ich mein ist doch alles toll, kannst ja gehen vorgehen, gell?

Facebook wird auch immer öfter vertrag wegen Kontosperrungen da sie eben nicht sich einfach aufs Hausrecht berufen können. Der Trend geht klar dahin dass Richter diese Ansicht nicht mehr teilen sondern hier eher einen Vertrag zwischen Youtube, Facebook und den Usern sehen da die User auch bezahlen (mit ihren Daten).

Zumal müssen AGB Verstöße auch klar genannt werden können "irgendwo da in unseren 30 Seiten langen AGB" reicht als Begründung nicht aus sondern die müssen es auch eindeutig belegen können gegen was genau, gegen welchen Absatz du verstoßen hast.
Ergänzung ()

Polishdynamite schrieb:
Wenn jemand in deinem Lokal randaliert, wartest du natürlich auf ein richterliches Urteil bevor du jemanden rausschmeisst!
Naja dein Standpunkt ist eher der die Leute ihre Freiheit zu berauben und dann sagst du ihnen "klagt doch". Mit der selben argumentation könnte ich jemanden zusammenschlagen und ihm danach sagen "wenn du denkst dass das ungerechtfertig war klage doch".
Ergänzung ()

Genscher schrieb:
Wie hier viele andere schon geschrieben haben ist der unausgesprochene Deal, das Spielehersteller dem Youtube die Werbeeinnahmen lassen und man im Gegenzug positive Rezensionen bekommt. Oder der Youtuber hat im Vorfeld schon die schriftliche Genehmigung bekommen. Gerade große Influenzer / Youtuber bekommen diese Erlaubnis ohne Auflagen. Aber die großen Youtuber haben troptzdem kein großes Interesse negativ zu Berichten, weil man ja in Zukunft wieder Exklusivverträge mit den Spieleherstellern haben möchte. Man denke zurück an den Deal mit Zarazar / Gronk und Far Cry 4, wo die vom Publisher in den Himalaya geflogen wurden um nen Livestream vom Spiel zu machen.
Die Frage ist hier wer hat mit wem ein Vertrag. Wenn Hersteller x zu youtube geht und sagt "hier habt ihr ne Summe y davon wollen wir positive berichterstattungen und die negativen sollen verschwinden" und dann verletzt youtube ihrerseits die Rechte der User indem einfach Dinge gesperrt werden und absurden Begründungen ist das ganz sicher nicht "okay" sondern eher kriminell.

Die Sache ist eher die am liebsten würde man frei zensieren können wie es einem passt, aber nach außen hin will man als "neutral" und "offen" gesehen werden und sich auch so verkaufen und hinstellen.
Daher meine Idee, man tut einfach das was man vorgibt zu sein, oder man spielt mit offenen Karten und sagt welche Meinungen wozu erlaubt sind.
Und wenn dann Dinge geschrieben werden die einem nicht passen stellt man die Kommentarfunktion einfach gänzlich ab. Sieht man ja bei vielen Portalen der Mainstreamnachrichten. Manche Themen dürfen erst gar nicht kommentiert werden. Bei anderen wird die Funktion geschlossen wenn die Meinungen dahin gehen wo man nicht will wohin sie gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
OldTechMan schrieb:
Genau so ist es.
Wenn ich einen Kanal betreibe, auf dem ich Spiele in welcher Form auch immer zeige, dann gibt es genau zwei Möglichkeiten:

[...]

Die Kombination "keine Rechte+YouTube-Werbeeinnahmen+negative Berichterstattung" ist hingegen...ja was soll das eigentlich sein? Mehr als dummdreist fällt mir dazu einfach nicht ein.
Möglichkeit drei: Der Rechteinhaber gibt Contentcreators eine Generalerlaubnis. Als ich noch auf YouTube aktiv, war das noch die Regel. Ergo ist es auch keinesfalls dreist genau dies zu erwarten.
mvBarracuda schrieb:
D.h. Videos unter Fair Use schließen die Monetarisierung durch den Uploader grundsätzlich aus.
Fair Use ist deutlich komplexer als das. Eine kommerzielle Nutzung wird definitiv nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
 
Komisch ... als der Entwickler von Firewatch (Campo Santo) das selbe bei PewDiePie machte, klang das noch ganz anders. Da war von Missbrauch keine Rede.
Stattdessen schrieb Polygon sogar noch "You don’t need a reason to file a claim" und fand das alles voll in Ordnung.
 
Bogeyman schrieb:
Ist nur nicht vergleichbar insbesondere da Youtube quasi monopolstellung hat. Zumal das bei Social Media so eine Sache ist mit dem Hausrecht denn man ist nicht einfach nur Gast sondern hat ein Vertrag miteinander:
Facebook, Youtube etc stellen mir ihre Plattform zur freien Meinungsäußerung zur Verfügung und sie können meine Daten benutzen. Was du also befürwortest ist einseitiges Aufkündigungsrecht für eine Seite.
Das wäre um bei dem unpassenden Lokal-vergleich zu bleiben wenn du jeden rausschmeißen lassen würdest von dem du irgendwas Negatives gehört hast. Wenn Person A in deinem Lokal anruft und sagst die Person B in deinem Lokal hat die Schuhe die er grad anhat geklaut, schmeißt du ihn raus. Eine Behauptung siehst du quasi als Fakt an. Wäre es nicht schön wenn ich dich beim Lidl einkaufen sehe und eine bloße Behauptung meinerseits an die Filialleitung würde genügen dass du Hausverbot bekommst? Ich mein ist doch alles toll, kannst ja gehen vorgehen, gell?

Wenn du unbedingt ein vertragliches Verhältnis als Grundlage brauchst, dann kann auch ein Fitnessstudio her halten! Person A wird von Person B beleidigt,angepöbelt und verleumdet. Person A geht zum Betreiber, alles wurde auf Video aufgezeichnet! Auch hier kann man vom Hausrecht gebrauch machen und Person B des Hauses verweisen und ein Hausverbot aussprechen!

Ich sehe keine Behauptung als Fakt an, hier hat Youtube die Möglichkeit in einer internen Prüfung die Videos zu sichten und entsprechend zu handeln!
 
Leider entspricht hier vieles nicht der ganzen Wahrheit.
Es ist richtig das Videos GESPERRT wurden, es waren so ca 40 Stück, warum wurde diese gesperrt?

Weil der besagte Youtuber seid einiger Zeit ganz klar einiges an Unwarheiten über das Spiel verbreitet hat, ja es sogar wirklich schlecht geredet hat. Als es dann aber in einem seiner Videos um die Sicherheit der Spielaccounts, die angeblich super easy zu hacken seien, reagierte BSG und das völlig zurecht in meinen Augen.

BSG hat die Videos ERSTMAL sperren lassen um deren Inhalt zu überprüfen.
BSG hat dieses auch direkt gesagt das sie die ganzen Videos erst überprüfen möchten und diese dann auch wieder freigeben würden, soweit ich das weiß ist das auch so geschehen....oder warum ist der Channel wieder voll mit Videos von Tarkov.

Ich finde es aber auch echt daneben jetzt diese News zu schreiben wo das ganze Inge schon lange gelaufen ist und ggf. dem Publischer so wie Probleme bereitet werden.....VÖLLIG UNÖTIG !
 
Genscher schrieb:
Hier gibt es auch eine interessante Diskussion von einer Rechtsanwältin zu dem Thema "ablichten" von urheberrechtlich geschützten Materials:
https://www.fotomagazin.de/praxis/f...eberrechtlich-geschuetzte-werke-als-fotomotiv

Ja da ist aber eben der entscheidende Unterschied. Gemälde usw. sind fest definierte Werke, Videospiele nicht. Der Youtuber erbringt hier durch das Spielen eine ganz klare Eigenleistung. Zu jedem Spiel gibts 1000 Videos mit 1000 unterschiedlichen Abläufen, die alle von den Spielern hergestellt wurden, nicht vom Publisher. Wenn einer in Minecraft eine Welt baut, dann hat er sie erschaffen, nicht der Publisher. usw. Sonst könnte man ja direkt Modding und Mapping verbieten.
 
Polishdynamite schrieb:
Ich sehe keine Behauptung als Fakt an, hier hat Youtube die Möglichkeit in einer internen Prüfung die Videos zu sichten und entsprechend zu handeln!
Leider ist das nur die halbe Wahrheit, denn sperren sie zuviel, droht ihnen erstmal nix, sperren sie zu wenig, kann das hohe Strafen nach sich ziehen. Das Problem ist hier dass das nichts mehr mit freie Meinungsäußerung zu tun hat wenn lieber zuviel als zuwenig gesperrt wird. Hinzu kommt dass die Leute die das bei youtube entscheiden auch nicht neutral sind und nicht selten auch nach politischer Gesinnung handeln und weniger objektiv.
Hier herscht also keineswegs ein Gleichgewicht. Ein Gleichgewicht wäre es dann wenn sie zu unrecht ein Video sperren und ihnen dann auch 6 stellige Strafzahlungen drohen könnten. Ist aber nicht der Fall. Die Leute die bei youtube und co solche Fälle bearbeiten werden auch schon im Vorstellungsgespräch auf ihre politische Gesinnung hin abgeklopft. Gibts auch Videos auf youtube drüber wo Leute von diesen "Vorstellungsgesprächen" berichtet haben. Das ist alles andere als Neutral.
Dreh du doch mal ein Feminimuskritisches Videos auf "meiner"Plattform und die Leute die bei mir gemeldetet Videos überprüfen sind aber alles Feministinnen, weil ich genau die eingestellt haben. Na wie hoch ist die Warscheinlichkeit dass dein gemeldete Videos objektiv betrachtet wird? Und was wird mit dem Typ melden der widerum dich aufs übelste beschimpft in einem seiner Videos. Wir werden meine "Prüfer" da wohl entscheiden? Richtig, nach Gesinnung. Es ist okay wenn du beleidigt wirst, da fassen wir die Meinungsfreiheit mal ganz ganz weit, aber dir gönnen wir nur einen sehr sehr kleinen Kreis in dem du dich bewegen darfst.
Polishdynamite schrieb:
Wenn du unbedingt ein vertragliches Verhältnis als Grundlage brauchst, dann kann auch ein Fitnessstudio her halten! Person A wird von Person B beleidigt,angepöbelt und verleumdet. Person A geht zum Betreiber, alles wurde auf Video aufgezeichnet! Auch hier kann man vom Hausrecht gebrauch machen und Person B des Hauses verweisen und ein Hausverbot aussprechen
Und jeder kennt eben auch Fälle wo Leute zu Unrecht wegen etwas beschuldigt wurden weil einfach mal wem geglaubt wurde, Beispiel Kachelmann. Wo bleiben die 100.000euro Entschädigung die ich einklagen kann wenn youtube eben falsch gehandelt hat?
Weiter kommt hinzu dass wie schon gesagt die Funktion missbraucht wird. Nur weil sich jemand beleidigt fühlt wird es damit nicht zur Beleidigung.
Ich habe Frauen erlebt die fühlen sich beleidigt weil ich nix von ihnen wollte. Und nun? Findest es auch besser wenn man dann einfach mal vorsorglich 48h in eine Zelle gesperrt wird?

Man könnte das Gesetz einfach ändern: Youtube muss Inhalt der strafrechtlich relevant ist löschen innerhalb von x Stunden. Tun sie das nicht 100k Strafe. Löschen sie was und es stellt sich nacher gerichtlich heraus es war zu unrecht gelöscht worden, auch 100k Strafe.

Das Problem ist einfach dass yt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten so löscht. Wenn jeder zweite yt verklagen wird werden die sich auch ändern. Bei Facebook weiß ich auch dass sie "lernen". Sprich Kontosperrungen für 30Tagen machen sie am Anfang recht fix. Aber sobald die Person dann vor Gericht gewonnen hat, werden sie vorsichtiger.
Hat auch nix mit Objektivität zu tun wenn ich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten sperre oder es nicht tue.
 
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Bogeyman schrieb:
Man könnte das Gesetz einfach ändern: Youtube muss Inhalt der strafrechtlich relevant ist löschen innerhalb von x Stunden. Tun sie das nicht 100k Strafe. Löschen sie was und es stellt sich nacher gerichtlich heraus es war zu unrecht gelöscht worden, auch 100k Strafe.
Bekommt es innerhalb dieser x Stunden von einem Gericht rechtssicher mitgeteilt ob es sich bei einem Video um etwas strafrechtlich Relevantes handelt oder darf es die zukünftige Meinung eines Gerichtes dazu versuchen zu erraten?
Strafen soll man eine ungerechtfertigte Löschung wenn überhaupt dann bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz aber nicht auch, wie in dem Vorschlag gefordert, in einem grenzwertigen Fall bei dem Gericht und interne Beurteilung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Bogeyman schrieb:
Das Problem ist hier dass das nichts mehr mit freie Meinungsäußerung zu tun hat wenn lieber zuviel als zuwenig gesperrt wird.
Was hat YT überhaupt mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu tun? In wie fern ist die Publikation einer Meinung auf einer (unter vielen) rein privaten Plattform mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu verbinden?
Wie leitest Du das Recht auf Publikation auf einer bestimmten privaten Plattform aus dem Recht auf Äußerung ab?
 
K7Fan schrieb:
Bekommt es innerhalb dieser x Stunden von einem Gericht rechtssicher mitgeteilt ob es sich bei einem Video um etwas strafrechtlich Relevantes handelt oder darf es die zukünftige Meinung eines Gerichtes dazu versuchen zu erraten?
Das ist das Problem von yt dann. Aber du kannst Gesetze nicht so machen dass das eine sehr empfindliche Strafen nach sich zieht das andere aber im Grunde straffrei bleibt.
K7Fan schrieb:
Wie leitest Du das Recht auf Publikation auf einer bestimmten privaten Plattform aus dem Recht auf Äußerung ab?
Da ich mit Facebook und Youtube einen Vertrag abgeschlossen habe wie jeder andere User auch. Ich darf deren Plattform nutzen um meine Meinung mit anderen zu teilen, und sie dürfen Geld verdienen durch meine Daten.
Oder darf deine Bank auch einfach mal ihre Leistung reduzieren? Angenommen irgendjemand sagt du vertickst Drogen, rechtfertig das für die Bank die Sperrung deiner EC Karte?

Von daher "muss" Facebook hier meine Meinung veröffentlichen sofern kein Verstoß gegen ein Gesetz vorliegt, unabhängig davon ob ihnen das gesagte passt oder nicht. Und wie gesagt es gibt mehrere User die haben Facebook erfolgreich verklagt wegen Kontoperrungen/Pausierungen.
Was hindert youtube und facebook denn daran eine Pressemitteilung herauszugeben dass sie Meinungen zensieren? Was man aber nicht kann ist sich ausgeben für etwas was man nicht ist.

Zumal sie ohnehin zensieren. Facebook hat sogenannte Shadwobanning, wo der User nichtmal bemerkt dass andere nicht lesen können was er schreibt. Und in den USA schiebt youtube Videos in der Suche gern mal weit nach hinten. Selbst wenn du den exakten Titel des Videos eingibst erscheint es erst auf Seite 3 oder 4 und listet andere Einträge vorher, auch wenn diese mit dem Suchbegriff weniger überein stimmen und obwohl diese Videos weniger klicks haben.
Bei Facebook habe ich selbst mal erlebt dass ein Bekannter von mir meine Beiträge gar nicht gesehen hat. Habe mir dann ein Zweitkonto erstellt und auch da habe ich sie nicht gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
merli66 schrieb:
BSG hat dieses auch direkt gesagt das sie die ganzen Videos erst überprüfen möchten und diese dann auch wieder freigeben würden, soweit ich das weiß ist das auch so geschehen....oder warum ist der Channel wieder voll mit Videos von Tarkov.

Vielleicht weil es publik geworden ist?

Warum wir "erst jetzt" berichten, wird hier erklärt.

Unabhängig der Intention und der Sachlage bleibt es ein Missbrauch der Funktion. Copyright wurde nicht verletzt, dem Studio bleibt - wie jedem anderen auch - der übliche Rechtsweg, wenn es sich falsch dargestellt fühlt. Wenn mein Nachbar mich beleidigt, zeige ich nicht ihn und alle seine Freunde wegen versuchter Vergewaltigung an, damit er aufhört, mich zu beleidigen. Blödes Beispiel, aber ähnliches Prinzip.

Im übrigen wage ich zu bezweifeln, dass man Videos erst sperren muss, um sich zu vergewissern, dass sie genehm sind. So etwas sind Gutsherren- oder Mafia-Methoden. Es ist doch schon irgendwie seltsam, dass das ganze wie Einschüchterung anmutet - könnte an der Anzahl der Videos und der Vorschlaghammer-Methode liegen.
 
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