Moin zusammen,
ich bin mir im Klaren, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalte, erfrage daher eure Erfahrungen, Tipps und Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Am 1. Juli 2020 wurde eine Reise nach Tirol bei Anbieter A gebucht (Individualreise, Ferienwohnung in einem Wonkomplex!). Reisedatum 05.12.2020 bis einschließlich 12.12.2020. Kostenpunkt ca. 350€, Vorab-Zahlung per Überweisung.
Anbieter A hat die Buchung weitervermittelt an Anbieter B, der wiederum mit Vermieter C zusammenarbeitet.
Aus den Vertragsunterlagen und AGB geht hervor, dass ich einen Beherbergungsvertrag mit Anbieter B habe.
Österreich hat alle Hotels und Beherbergungsbetriebe geschlossen und ein Beherbergungsverbot für touristiche Zwecke festgelegt bis in den Januar hinein.
Ich habe bereits vor einigen Wochen begonnen mit dem Anbieter B Kontakt aufzunehmen bzgl. Stornierung. Es ging einiges an Mailverkehr hin und her. Meiner Bitte, einer kostenfreien Stornierung wird nicht nachgekommen. O-Ton: "Sie haben keine Pauschalreise. Kündigung nur nach unseren AGB möglich". Diese betragen zum jetzigen Zeitpunkt 90% der Reisekosten als Stornokosten, laut AGB.
So einfach abgespeißt zu werden, damit gebe ich mich nicht zufrieden.
Aus meiner laienhaften Sicht sehe ich hier eine Nicht-Vertragserfüllung Seitens des Anbieters B, weil er mir nach österreichischen Verordnung die Beherbergung nicht zur Verfügung stellen kann und darf. Dementsprechend seinen Teil des Beherberbungsvertrags nicht erfüllt, was eine kostenfreie Stornierung aus meiner Sicht rechtfertigt. Ich besitze ja physisch die Möglichkeit tatsächlich anzureisen. Sehe ich das richtig?
Dies habe ich dem Anbieter mehrfach schriftlich geschildert. Zuletzt habe ich letzte Woche Mittwoch am 25.11.2020 eine schriftliche Fristsetzung zur Rückzahlung aller meiner geleisteten Zahlungen und Rückabwicklung des Vertrages binnen 14 Tages gesetzt. Außerdem habe ich mitgeteilt, dass ich die Zeit zur Vorbereitung mit meinem Rechtsbeistand nutze. Seit dieser Mail ist beiderseits Funkstille.
Die Frist läuft am 10.12.2020 ab. Ist dies der Richtige Weg, den ich gehe?
Läuft die Frist ab, warte ich noch das darauffolgende Wochenende ab und schaue am Montag, den 14.12.2020 auf mein Konto auf möglichen Geldeingang. Sollte nichts passiert sein, gebe ich den Fall an meine Rechtschutzversicherung weiter.
Wie seht ihr die Sache aus einer neutralen Sicht? Habe ich etwas übersehen oder gehe einen falschen Weg?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Tipps,
Skeidinho
ich bin mir im Klaren, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung erhalte, erfrage daher eure Erfahrungen, Tipps und Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Am 1. Juli 2020 wurde eine Reise nach Tirol bei Anbieter A gebucht (Individualreise, Ferienwohnung in einem Wonkomplex!). Reisedatum 05.12.2020 bis einschließlich 12.12.2020. Kostenpunkt ca. 350€, Vorab-Zahlung per Überweisung.
Anbieter A hat die Buchung weitervermittelt an Anbieter B, der wiederum mit Vermieter C zusammenarbeitet.
Aus den Vertragsunterlagen und AGB geht hervor, dass ich einen Beherbergungsvertrag mit Anbieter B habe.
Österreich hat alle Hotels und Beherbergungsbetriebe geschlossen und ein Beherbergungsverbot für touristiche Zwecke festgelegt bis in den Januar hinein.
Ich habe bereits vor einigen Wochen begonnen mit dem Anbieter B Kontakt aufzunehmen bzgl. Stornierung. Es ging einiges an Mailverkehr hin und her. Meiner Bitte, einer kostenfreien Stornierung wird nicht nachgekommen. O-Ton: "Sie haben keine Pauschalreise. Kündigung nur nach unseren AGB möglich". Diese betragen zum jetzigen Zeitpunkt 90% der Reisekosten als Stornokosten, laut AGB.
So einfach abgespeißt zu werden, damit gebe ich mich nicht zufrieden.
Aus meiner laienhaften Sicht sehe ich hier eine Nicht-Vertragserfüllung Seitens des Anbieters B, weil er mir nach österreichischen Verordnung die Beherbergung nicht zur Verfügung stellen kann und darf. Dementsprechend seinen Teil des Beherberbungsvertrags nicht erfüllt, was eine kostenfreie Stornierung aus meiner Sicht rechtfertigt. Ich besitze ja physisch die Möglichkeit tatsächlich anzureisen. Sehe ich das richtig?
Dies habe ich dem Anbieter mehrfach schriftlich geschildert. Zuletzt habe ich letzte Woche Mittwoch am 25.11.2020 eine schriftliche Fristsetzung zur Rückzahlung aller meiner geleisteten Zahlungen und Rückabwicklung des Vertrages binnen 14 Tages gesetzt. Außerdem habe ich mitgeteilt, dass ich die Zeit zur Vorbereitung mit meinem Rechtsbeistand nutze. Seit dieser Mail ist beiderseits Funkstille.
Die Frist läuft am 10.12.2020 ab. Ist dies der Richtige Weg, den ich gehe?
Läuft die Frist ab, warte ich noch das darauffolgende Wochenende ab und schaue am Montag, den 14.12.2020 auf mein Konto auf möglichen Geldeingang. Sollte nichts passiert sein, gebe ich den Fall an meine Rechtschutzversicherung weiter.
Wie seht ihr die Sache aus einer neutralen Sicht? Habe ich etwas übersehen oder gehe einen falschen Weg?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Tipps,
Skeidinho
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