Urlaubsreise nach Tirol - Kein Geld zurück

Streitwert 350€ + Buchung einer Auslandsreise während der schlimmsten Pandemie seit Jahrzehnten?

M. E.: Abhaken und Lehrgeld bezahlen. Die Menschheit hat derzeit andere Sorgen.
 
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Du magst damit vielleicht recht haben, aber es gibt bestimmt auch Menschen, die raus müssen, um auf andere Gedanken zu kommen.
Dabei ist es egal, ob man das auch in Deutschland machen könnte, das muß jeder für sich selber verantworten, ich würde in der jetzigen Situation das Land nicht verlassen
 
350€ sind es mir Wert und auf Grund der Rechtsschutz auch für mich völlig kostenlos.

Wieso sollte ich das Fehlverhalten anderer auf meine Kosten sitzen lassen? Ich sehe hier nicht die Schuld bei mir. Das hat wenig mit Lehrgeld zu tun. Die Lehre daraus wäre ja dann: „Die Firmen verstoßen gegen Recht und kommen damit durch“.

Ob es richtig ist oder nicht in Corona-Zeiten einen Urlaub zu buchen, steht auf einem anderen Blatt.
 
du buchst während einer pandemie, wo keiner was kommt, einen auslandsurlaub, aber andere sind schuld
es sind immer die anderen, alte weisheit.
selbst ist man natürlich ein unschuldslamm.:mad:
unfassbar, so eine ansicht.
 
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Es ist jedenfalls auch moralisch falsch Geld zu kassieren und dafür keine Gegenleistung zu bieten.
 
chris12 schrieb:
du buchst während einer pandemie, wo keiner was kommt, einen auslandsurlaub, aber andere sind schuld
es sind immer die anderen, alte weisheit.
selbst ist man natürlich ein unschuldslamm.:mad:
unfassbar, so eine ansicht.
sehe ich ähnlich.
Wie rücksichtslos und egoistisch muss man sein um während einer Pandemie eine Ferienwohnung zu mieten?

Ein einsames Haus oben auf der Alm, und die Lebensmittel für die eine Woche nimmt man von zu Hause mit,... vielleicht. Aber in einer Ferienanlage ?

hab ich kein Verständnis für.
 
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Wurden die Stornokosten bei Vertragsabschluss kommuniziert und akzeptiert?
Wurde storniert oder wurde explizit auf die Corona-Situation verwiesen und rechtzeitig Maßnahmen ergriffen?
Welches Recht gilt und wie genau sind da die Regelungen - wenn es Sonderregelungen überhaupt gibt?
 
@Idon
ich gehe davon aus, dass der TE die AGBs des beherbungsbetriebes gelesen, verstanden und akzeptiert hat. da stehen sicher die rücktrittsmodalitäten drin.
er hat diese mit seiner überweisung angenommen.
es gibt sicher irgendwelche vereinbarungen bezüglich corona, die frage ist nur, sind es rechtlich bindende vereinbarungen, oder kann man die anwenden, aber muss es nicht.
 
verbaliBerlin schrieb:
Wie rücksichtslos und egoistisch muss man sein um während einer Pandemie eine Ferienwohnung zu mieten?
Das ist nicht Gegenstand von diesem Thema! Ich bitte alle sich um die Kernfrage zu konzentrieren.
Wie man persönlich dazu steht, darf sich gerne jeder denken.
 
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Liest sich der TE das hier durch und ist aktuell informiert!
Er kann sich natürlich auch lächerlich machen und dubiosen Vorschlägen hier folgen.

Ich hätte sogar Bedenken, ob die eigene RS den Prozess um Rückerstattung der gesamten Kosten übernehmen wird.
 
Ja, genau, dubiose Vorschläge.

Dass der Betrieb dem TE gar keine Unterkunft anbieten kann, da geschlossen, wird hier geflissentlich überlesen.

Da ist natürlich besser, was irgendjemand pauschal in der Süddeutschen geschrieben haben mag.
 
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Idon schrieb:
(...)Dass der Betrieb dem TE gar keine Unterkunft anbieten kann, da geschlossen, (...)
Buchungsdatum der (laut TE) Individualreise 01.07.2020. Ich bin kein Jurist, aber könnte es sein, dass die Übernachtungsmöglichkeit bzw. das Recht darauf zwischen dem 01.07.2020 und jetzt "untergegangen" ist?
 
Idon schrieb:
Dass der Betrieb dem TE gar keine Unterkunft anbieten kann, da geschlossen,
Also ich kann über booking.com problemlos Ferienwohnungen in Tirol buchen und das als „Urlauber“.
 
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Idon schrieb:
Dass der Betrieb dem TE gar keine Unterkunft anbieten kann, da geschlossen, wird hier geflissentlich überlesen.
Wäre dem so, dann hätte doch der Betrieb kündigen/stornieren müssen! ;)

Es könnten doch auch z. Bsp. in rd. 50% der Wohnungen Monteure oder andere Ausnahmefälle untergebracht sein. Eine Ferienwohnung mit Frühstücksangebot, Sauna oder Schwimmbad fände ich auch sehr ungewöhnlich.
Auf jeden Fall ist Dein Vorschlag mit der angedrohten Anreise völlig Kontraproduktiv für das Ansinnen, den Buchungspreis zu 100% zurückerstattet zu bekommen. So rein aus logischer Überlegung heraus. Damit gibt man ja vor, zur Ausnahmegruppe zu gehören, was eine Übernachtung ermöglichen würde.

@te
Du hast das schon richtig gemacht bisher. Halte uns über den weiteren Verlauf bitte hier auf dem Laufenden!
 
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Der Betrieb bietet die Unterkunft doch an. Der TE darf nur als Tourist nicht rein.:confused_alt:
 
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ein freund von mir hat am bodensee ein hotel, ist auch geöffnet, nur nicht für touristen bzw urlauber.
es übernachten da z.b monteure, vertreter u. ä. klientel.
 
Welcher Fall liegt denn hier überhaupt vor?
Kunde bestellt einen Kuchen.
1) Konditor macht den Kuchen, Kunde holt ihn nicht ab.
2) Konditor macht keinen Kuchen, Kunde würde aber gerne abholen.
 
3) Konditor macht den Kuchen, Kunde würde ihn gerne abholen, darf aber nicht.
 
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