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@knoxxi Danke für den Support als Moderator das Thema hier sachlich zu halten. Ich bitte auch dabei zu bleiben. Jeder darf zu der Situation denken was er möchte, allerdings persönlich zu werden ist unangebracht.
Bei Buchung wurden die AGB mitgesendet, in denen die Stornierungsbedingungen- und Gebühren aufgelistet wurden. Laut AGB ist eine Stornierung kostenpflichtig, gekoppelt an dem prozentualen Reisewert, zunehmend je näher die Reise rückt. Letzter Stand war 90% Stornokosten.
Den Fehler den ich hier definitiv gemacht habe, ein Angebot anzunehmen welches keine kostenlosen Stornierungen vertraglich regelt. Oft gibt es Reisen wonach bis zu 48 Stunden vorher kostenlos storniert werden darf. Hier sehe ich ein Learning für mich.
So sehr ich deine Kommentare beim Mitlesen bei anderen Themen dieses Forums schätze, ist dieser Link für mich nicht hilfreich, im letzten Satz auch finde ich unangebracht.
a) Orientiere ich mich an offizielle Aussagen und Verordnungen der zuständigen Regierung
b) Ist nunmal der Fall der Individualreise und speziell der Fall der Nicht-Vertragserfüllung seitens des Unternehmens dort nicht aufgeführt.
Ich bin mir absolut im klaren, dass wenn der Betrieb mich beherbergen dürfte, ich "aus Angst einer Ansteckung" nicht anreise, ich auch die vollen Stornogebühren zu zahlen habe.
Ich werde euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten!
Tinkerton schrieb:Wurden die Stornokosten bei Vertragsabschluss kommuniziert und akzeptiert?
Wurde storniert oder wurde explizit auf die Corona-Situation verwiesen und rechtzeitig Maßnahmen ergriffen?
Bei Buchung wurden die AGB mitgesendet, in denen die Stornierungsbedingungen- und Gebühren aufgelistet wurden. Laut AGB ist eine Stornierung kostenpflichtig, gekoppelt an dem prozentualen Reisewert, zunehmend je näher die Reise rückt. Letzter Stand war 90% Stornokosten.
Den Fehler den ich hier definitiv gemacht habe, ein Angebot anzunehmen welches keine kostenlosen Stornierungen vertraglich regelt. Oft gibt es Reisen wonach bis zu 48 Stunden vorher kostenlos storniert werden darf. Hier sehe ich ein Learning für mich.
ThomasK_7 schrieb:Liest sich der TE das hier durch und ist aktuell informiert!
Er kann sich natürlich auch lächerlich machen und dubiosen Vorschlägen hier folgen.
So sehr ich deine Kommentare beim Mitlesen bei anderen Themen dieses Forums schätze, ist dieser Link für mich nicht hilfreich, im letzten Satz auch finde ich unangebracht.
a) Orientiere ich mich an offizielle Aussagen und Verordnungen der zuständigen Regierung
b) Ist nunmal der Fall der Individualreise und speziell der Fall der Nicht-Vertragserfüllung seitens des Unternehmens dort nicht aufgeführt.
Ich bin mir absolut im klaren, dass wenn der Betrieb mich beherbergen dürfte, ich "aus Angst einer Ansteckung" nicht anreise, ich auch die vollen Stornogebühren zu zahlen habe.
Idon schrieb:Dass der Betrieb dem TE gar keine Unterkunft anbieten kann, da geschlossen, wird hier geflissentlich überlesen.
Genau das ist der Punkt, den ich versuche hier darzulegen.uincom schrieb:Der Betrieb bietet die Unterkunft doch an. Der TE darf nur als Tourist nicht rein.
Auch das ist mir aufgefallen, ich kann sogar genau in dem Ferienwohnungskomplex zu morgen eine Ferienwohnung buchen, ohne den Grund der Reise anzugeben.knoxxi schrieb:Also ich kann über booking.com problemlos Ferienwohnungen in Tirol buchen und das als „Urlauber“.
Ich werde euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten!
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