Urlaubsreise nach Tirol - Kein Geld zurück

@knoxxi Danke für den Support als Moderator das Thema hier sachlich zu halten. Ich bitte auch dabei zu bleiben. Jeder darf zu der Situation denken was er möchte, allerdings persönlich zu werden ist unangebracht.

Tinkerton schrieb:
Wurden die Stornokosten bei Vertragsabschluss kommuniziert und akzeptiert?
Wurde storniert oder wurde explizit auf die Corona-Situation verwiesen und rechtzeitig Maßnahmen ergriffen?

Bei Buchung wurden die AGB mitgesendet, in denen die Stornierungsbedingungen- und Gebühren aufgelistet wurden. Laut AGB ist eine Stornierung kostenpflichtig, gekoppelt an dem prozentualen Reisewert, zunehmend je näher die Reise rückt. Letzter Stand war 90% Stornokosten.
Den Fehler den ich hier definitiv gemacht habe, ein Angebot anzunehmen welches keine kostenlosen Stornierungen vertraglich regelt. Oft gibt es Reisen wonach bis zu 48 Stunden vorher kostenlos storniert werden darf. Hier sehe ich ein Learning für mich.

ThomasK_7 schrieb:
Liest sich der TE das hier durch und ist aktuell informiert!
Er kann sich natürlich auch lächerlich machen und dubiosen Vorschlägen hier folgen.

So sehr ich deine Kommentare beim Mitlesen bei anderen Themen dieses Forums schätze, ist dieser Link für mich nicht hilfreich, im letzten Satz auch finde ich unangebracht.
a) Orientiere ich mich an offizielle Aussagen und Verordnungen der zuständigen Regierung
b) Ist nunmal der Fall der Individualreise und speziell der Fall der Nicht-Vertragserfüllung seitens des Unternehmens dort nicht aufgeführt.

Ich bin mir absolut im klaren, dass wenn der Betrieb mich beherbergen dürfte, ich "aus Angst einer Ansteckung" nicht anreise, ich auch die vollen Stornogebühren zu zahlen habe.

Idon schrieb:
Dass der Betrieb dem TE gar keine Unterkunft anbieten kann, da geschlossen, wird hier geflissentlich überlesen.
uincom schrieb:
Der Betrieb bietet die Unterkunft doch an. Der TE darf nur als Tourist nicht rein.:confused_alt:
Genau das ist der Punkt, den ich versuche hier darzulegen.

knoxxi schrieb:
Also ich kann über booking.com problemlos Ferienwohnungen in Tirol buchen und das als „Urlauber“.
Auch das ist mir aufgefallen, ich kann sogar genau in dem Ferienwohnungskomplex zu morgen eine Ferienwohnung buchen, ohne den Grund der Reise anzugeben.

Ich werde euch in jedem Fall auf dem Laufenden halten!
 
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knoxxi schrieb:
Also ich kann über booking.com problemlos Ferienwohnungen in Tirol buchen und das als „Urlauber“.

Dann kann der TE ja problemlos heute anreisen und dort urlauben?

ThomasK_7 schrieb:
Wäre dem so, dann hätte doch der Betrieb kündigen/stornieren müssen! ;)

Es könnten doch auch z. Bsp. in rd. 50% der Wohnungen Monteure oder andere Ausnahmefälle untergebracht sein. Eine Ferienwohnung mit Frühstücksangebot, Sauna oder Schwimmbad fände ich auch sehr ungewöhnlich.
Auf jeden Fall ist Dein Vorschlag mit der angedrohten Anreise völlig Kontraproduktiv für das Ansinnen, den Buchungspreis zu 100% zurückerstattet zu bekommen. So rein aus logischer Überlegung heraus. Damit gibt man ja vor, zur Ausnahmegruppe zu gehören, was eine Übernachtung ermöglichen würde.
[...]

Ich habe bisher sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Verhandlungsmasse aufzubauen, insbesondere also das Risiko für die Gegenseite zu erhöhen. Sei es, um daraus Informationen zu gewinnen, oder eben eine Lösung herzuleiten.

Ob der Betrieb hätte kündigen oder stornieren müssen sei dahingestellt. Verbraucher dürfen ja auch nicht über den Tisch gezogen werden und trotzdem passiert das in Deutschland ständig, insbesondere auch von großen Konzernen, z. B. auch aus dem Lebensmitteleinzelhandel.


An einer Aktion oder Nicht-Aktion lässt sich entsprechend meiner Erfahrung nach keine Rechtmäßigkeit festmachen. :)

uincom schrieb:
Der Betrieb bietet die Unterkunft doch an. Der TE darf nur als Tourist nicht rein.:confused_alt:

Und warum nicht? Aus der Sphäre des TE stammend?
 
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Die Buchung war hoffentlich erkennbar touristisch. Jetzt zu sagen man könnte ja geschäftlich Übernachten ist eine magere Argumentation mMn. Und touristisch darf der Anbieter zurzeit nicht anbieten.

Hast du dort eigentlich schon angerufen wie sie sich das vorstellen (läuft auf Idons Vorschlag hinaus).
 
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Aus dem Eingangsbeitrag des TE..

"Am 1. Juli 2020 wurde eine Reise nach Tirol bei Anbieter A gebucht (Individualreise, Ferienwohnung in einem Wonkomplex!). Reisedatum 05.12.2020 bis einschließlich 12.12.2020. Kostenpunkt ca. 350€, Vorab-Zahlung per Überweisung.
Anbieter A hat die Buchung weitervermittelt an Anbieter B, der wiederum mit Vermieter C zusammenarbeitet.
Aus den Vertragsunterlagen und AGB geht hervor, dass ich einen Beherbergungsvertrag mit Anbieter B habe. "


Streitwert 350 €, Aussicht auf Erfolg: mager, selbst wenn ein Urteil (vor welchem Gericht eigentlich?) zugunsten des TE ergehen sollte, wie soll das im Falle einer Vollstreckung gegen eines im Ausland ansitzenden Unternehmens (das noch zahlungsfähig bzw. zahlungspflichtig ist) erfolgen?

Der abenteuerliche Rechtstreit dürfte ein Zigfaches des Streitwerts betragen.

Mit dem Kopf durch die Wand, ohne Maß und Mitte, ich persönlich kann dazu nur den Kopf schütteln.
 
@chris12

Das war zwar auf die Vollstreckung von Urteilen bezogen, aber danke: Die Einreise nach Österreich bzw. die Ausreise aus Deutschland ist also nicht verboten.

Der österreichische Hotelier ist also ausschließlich aufgrund österreichischer Verordnungen an einer Vermietung an Touristen gehindert. Korrekt?
 
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Binalog schrieb:
...wie soll das im Falle einer Vollstreckung gegen eines im Ausland ansitzenden Unternehmens (das noch zahlungsfähig bzw. zahlungspflichtig ist) erfolgen?

Der abenteuerliche Rechtstreit dürfte ein Zigfaches des Streitwerts betragen.

Mit dem Kopf durch die Wand, ohne Maß und Mitte, ich persönlich kann dazu nur den Kopf schütteln.

Es ist doch noch nicht einmal klar, dass es 1. so weit kommt und 2. ob es wirklich zu einer Klage kommt.
Dennoch spricht aus meiner Sicht nichts dagegen sich anwaltlich beraten zu lassen, die Erfolgsaussichten zu prüfen und basierend auf den daraus ergebenen Fakten das Unternehmen anzumahnen.
Es liegt durchaus sowohl im Sinne des Unternehmens, als auch in meinem Sinn sich außergerichtlich zu einigen.
Aber sich schlicht einfach auf die Aussage „Sie haben keine Pauschalreise“ zu berufen ist nicht akzeptabel.
 
Idon schrieb:
@chris12

Das war zwar auf die Vollstreckung von Urteilen bezogen, aber danke: Die Einreise nach Österreich bzw. die Ausreise aus Deutschland ist also nicht verboten.

Der österreichische Hotelier ist also ausschließlich aufgrund österreichischer Verordnungen an einer Vermietung an Touristen gehindert. Korrekt?
diese verordnung gilt auch hier. das hotel des freundes ist am bayerischen bodensee.
kommt jetzt darauf an, wie man mitte dezember interpretiert:
https://www.faz.net/aktuell/gesells...n-oesterreich-ueber-weihnachten-17081389.html
egal was der TE jetzt unternimmt, wie die rechtslage ist usw. es war leichtsinnig und fahrlässig in pandemiezeiten, wo nichts vorhersehbar ist, einen auslandsurlaub zu buchen.
 
Natürlich ist es ein Risiko gewesen zu buchen und ein Angebot zu suchen, ohne die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung, aber darum geht es hier doch nicht.

Die Pandemielage ist ja nunmal wie sie ist. Dass es behördliche Regelungen und Verordnungen gibt ist vollkommen sinnvoll und nötig.

Dennoch ist das Unternehmen nicht dadurch automatisch erlaubt zu tun was es möchte und sich alle Rechte herauszunehmen, ohne aber dabei seinen vertraglichen Pflichten nachkommen zu können.
 
Wir drehen uns im Kreis. Du behauptest das Unternehmen ist schuld. Das Unternehmen wird sagen, du bist schuld.
 
Schuld ist die Behörde (natürlich notwendig wegen der Pandemie), aber dafür wird das Unternehmen auch entschädigt! Deswegen ist es mehr als fraglich ob sie das Geld einfach behalten dürfen.
 
Die Schuldfrage ist meines Erachtens im vorgerichtlichen Schritt auch irrelevant. Es bleibt aber hierbei:
"Der österreichische Hotelier ist also ausschließlich aufgrund österreichischer Verordnungen an einer Vermietung an Touristen gehindert. Korrekt?"


Als Kunde hat man doch heute so viele Möglichkeiten Verhandlungsmasse aufzubauen - von Google-Bewertungen, Expediabewertungen etc. über das rechtlich einwandfrei verpackte Anschwärzen bei Behörden und anderen Institutionen, das Appellieren an Moral oder was auch immer oder eben selbst ein Schlupfloch suchen.


Natürlich war es doof vom TE einen Urlaub mit Vorkasse zu buchen. Passiert. Dass hier nun aber Gründe gesucht werden, warum ein Urlaubsresort keine Leistung erbringt, aber Geld nimmt, finde ich mal wieder typisch für dieses und andere Foren. Anstatt den TE zu unterstützen, der hier Hilfe sucht und meines Erachtens durchaus valide Möglichkeiten hat (hatte), wird hier irgendein anonymer Gewerbetätiger geschützt, als ob der eigene Arbeitsplatz dran hängen würde.
 
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Wo kommt jetzt der Hotelier in unserem Sachvorgang her?
Ist es nicht ein Beherbergungsbetrieb?
Ist eine Ferienwohnung ein Urlaubsresort?
Soll man sich jetzt auch noch eine Unterlassungsklage/Strafanzeige durch angedrohte negative Bewertungen einhandeln (->versuchte Erpressung)?
 
Idon schrieb:
Die Schuldfrage ist meines Erachtens im vorgerichtlichen Schritt auch irrelevant. Es bleibt aber hierbei:
"Der österreichische Hotelier ist also ausschließlich aufgrund österreichischer Verordnungen an einer Vermietung an Touristen gehindert. Korrekt?“

Korrekt!

Ich werde erst einmal bis zum Anfang der kommenden Woche abwarten ob noch was kommt. Anschließend werde ich mich mal an Anbieter A (Sitz Deutschland) wenden, die mich an Anbieter B weitervermittelt haben.

Diese Möglichkeit ist mir gestern Abend noch in den Sinn gekommen, vielleicht können die auch Druck aufbauen oder eine Lösung herbeiführen. Dies werde ich auch Anbieter B kommunizieren. Vielleicht sagt Anbieter A: „Sorry, aber unter solchen Umständen wollen wir nicht mehr mit B zusammenarbeiten“. Etwas hart ausgedrückt...

Bisher habe ich mich immer an den offiziellen Vertragspartner gewandt.
 
@Skeidinho
Ich kann deine Situation nicht bewerten, aber eine mögliche Lösungsoption aufzeigen, die vielleicht für dich und deinen Vertragspartner ein Kompromiss sein könnte.

Wir hatten für Anfang des Jahres unsere Reise (Ferienhaus) gebucht, dann auf Dezember umgebucht (lol) und nun wiederum auf nächstes Jahr verschoben. Das bezahlte Geld verblieb beim privaten Anbieter (Vermieter) und wir haben die Zusicherung für unseren nächsten geplanten Termin im kommenden Jahr, sollte sich etwas verändern (oder auch nicht) werden wir entweder wie geplant reisen oder wieder den Termin schieben.

Ich nehme an dein Vermieter könnte ähnlich kulant agieren, zumindest könntest du das versuchsweise ausloten. Kommt natürlich drauf an ob du da jetzt überhaupt noch hinwillst, eine tolle Erfahrung ist so ein Verhalten sicher nicht.
 
Du bist hier vollkommen falsch. Da gibt es speziellere Foren wie holidaych.. . Lese besser dort mal mit oder stelle dort deine Frage. Die persönliche Meinungen von Laien hier helfen dir nicht weiter.
 
ThomasK_7 schrieb:
Wo kommt jetzt der Hotelier in unserem Sachvorgang her?
Ist es nicht ein Beherbergungsbetrieb?
Ist eine Ferienwohnung ein Urlaubsresort?
Soll man sich jetzt auch noch eine Unterlassungsklage/Strafanzeige durch angedrohte negative Bewertungen einhandeln (->versuchte Erpressung)?

Wie auch immer der Laden heißt. Ist doch irrelevant, es ist klar, was gemeint wird.

Und welche Erpressung? Wo ist die Rechtswidrigkeit bei korrekten und wahrheitsgemäßen Bewertungen?

Und warum diese nicht ankündigen?


Der "Beherbergungsbetrieb" behauptet ja auch erstmal etwas, ohne, dass klar ist, ob das so rechtmäßig ist. Oder darf der das und der arme Verbraucher muss sich - wie üblich - womöglich verarschen lassen?


@Jonija

Und die persönliche Meinung von Laien wie in dem von dir genannten Forum ist "besser"?


Ich jedenfalls komme immer zu meinem Ziel. Und ich vertrete hier in aller Regel nicht die Mehrheitsmeinung. Aber gut, was weiß ich schon. :D
 
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