News Urteil: Volle Haftung für Forenbetreiber

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blöde frage, aba wenn man das Lesen der Beiträg nur registierten Usern ermöglicht, ergo jeder sieht nur den Aufbau des Forum, kann aba keine Posts lesen , nur wenn er eingeloggt ist, kann mir doch keiner was anham oder? Is klar das das Schrott is, aba nur mal so zum verständnis.

Die Frage is, wenn sich der Besitzer von allen Beiträgen distanzieren will/mussman das also (per Mod/Hack zB.) an jeden Post anhängen würde, ob wirklich der Satz "ich distanziere mich etc." drunter stehen muss, oder ob ein Verweiß auf ne weitere Seite reicht. Ich stell mir das so vor. An jedem Post, der im Forum zu sehen ist, steht in ner Ecke klein "Distanzierung" als Link, klickt man da drauf, landet man auf ner Seite wo halt die Erklärung dazu steht. Dort müsste halt dann drin stehen "... ich distanziere mich von dem soeben auf diese Seite verlinkten Post ...", pauschal schreiben darf man ja ni ...
 
Man nimmt das ganze heute doch viel zu ernst.

Naja muss mir da zum glück mit meinem Forum keine sorgen machen ^^
 
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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie die Lage in anderen Ländern, beispielsweise in der Schweiz aussieht?

Ich denke gerade ernsthaft darüber nach, mein Forum zu verlegen; in Deutschland kann man sich ja nicht mehr sicher fühlen. Ich kann unmöglich jeden Beitrag prüfen; wenn dort steht "dieses und jenes Microsoft-Produkt ist scheiße" muss ich ja direkt mit einer Klage rechnen, da der Ruf eines Unternehmens geschädigt wird.

Und ob das in einer höheren Instanz beraten wird, ist mir erstmal egal. Da verstreichen dann eh wieder zwei Jahre oder länger.
 
Metzlor schrieb:
Wenn ich mich jetzt hier selbst beleidige kann ich dann Computerbase verklagen und Schadensersatz fordern?
=) Bzw. ich beleidige einen bekannten und der verklagt dann Computerbase. ^^

Und in dem Zusammenhang: Ist der Forenbetreiber sofort haftbar, oder wird im eine gewisse "Reaktionszeit" zugestanden, in der er reagieren kann?

@cerox: Wenn der betreiber Deutscher ist, nützt es auch nichst,d as Forum ins Ausland zu verlagern.

Und daß sich Revisionen Jahre hinziehen können, kann uns in diesem Fall doch nur Recht sein, denn so lange wird das Urteil nicht rechtsgültig.
 
@ 52

Das ist Deutschland nun wieder erlaubt...
 
*Kopf schütteln*
Bin zu tiefst von dem Urteil betroffen. Das ist doch nicht wahr. Hoffentlich bleibt das Forum hier, wie es ist. Die Firmen beschneiden immer mehr die Freiheit im Internet mit rechtlichen Mitteln: http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=ddHB *. Das geht sogar in Richtung Bevormundung. Seriöse Firmen haben nichts zu befürchten - einige "Dummschwätzer" gibt es immer, aber wer schützt nun uns vor unseriösen Firmen? Frage mich z.B. wie lange man in Foren nach Stichworten abfragen kann, wie "Web.de Abzocke". Wahrscheinlich so lange, wie Firmen das Internet mit Anwälten bearbeiten, wo seriöse Firmen auf Abwegen sind. Wahrscheinlich so lange, wie diese Firmen (*huch*,... man kannte sie bislang ja nur als äußerst seriös - kann ich mir gar nicht vorstellen, dass sie so etwas machen) dann auch die Forenbetreiber beklagen. Meinungsfreiheit finde ich ganz wichtig. Das Internet hat den einen oder anderen alleine schon durch Fälle anderer geschützt oder aber Mut gemacht, nicht klein bei zu geben.


Firmen haben Geld, aber die Masse hat das Internet. Kann denn eine ganze Masse falsch liegen? Ja,... Historie zeigt es, ABER: Eine Masse zu entmündigen, ist noch falscher!

*
"[...] aufgrund einer Intervention der "WEB.DE AG (später WEB.DE Beteiligungen GmbH) [...]". Diesen Beitrag findet man oben im Link, muss aber auf "Anfrage abschicken! Verbraucherzentrale greift ein!" klicken.
 
Zuletzt bearbeitet: (Verbraucherschutz - Link bezüglich Intervention bei Web.de)
Deutschland geht unter... die Onlinewelt jetzt auch noch mit ziehen...
Was ist mit Redefreiheit..? Meihnungsfreiheit??? Ist ein Forum nicht dazu da????
Für mich ist das Zensur ... wie in vielen Bereichen im Netz auch, sagt man was ... was unsere Monoplisten... stört ... wird der beitrag gelöscht... unsere Geselllschafft soll hirnlos wie möglich gehalten werden... Würde mich nicht wundern wenn dieser Eintrag gelöscht wird... so weit sind wir schon.... Was ist Rufmord??? Was ist wenn der Poser des Textes die Wahrheit geschrieben hat, weil er schlechte Efahrungen gemacht hat... dann ist keine üble Nachrede, das Forum in regelmäigen Abständen überprüft werden sollten ist ok, aber einen dafür Verantwortlich machen was andere für Meihnungen haben, leichter kann man es nicht machen... *Kopfschüttel* :mad:

Firmen bestimmen ... Enegiekorzerne nehmen uns in die Zange und der Politiker nimmt uns den Rest... Aber Leben wie im Grundgesetz " Stimmt schon lange nicht mehr !!! " Jeder guckt das ÜBERLEBT !!!!

Bürgerkrieg ist auch kein Fremdwort mehr... Die Geschichte zeigt das die Grossen nicht aus Fehlern der Vergangenheit leben können, leider...
 
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@Caimbeul: Okay zwei Beiträge von dir gelesen, beide nur mit Beleidigungen angefüllt. Wie wärs mal mit einer Richtigstellung der Beiträge, die du dir rausgreifst? Du magst ja nicht ganz unrecht haben, aber ohne Inhalt sind deine Postings auch auf dem Niveau. Gibt doch mal deine Stellungnahme zum Sachverhalt ab.
 
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HappyMutant schrieb:
Okay zwei Beiträge von dir gelesen, beide nur mit Beleidigungen angefüllt. Wie wärs mal mit einer Richtigstellung der Beiträge, die du dir raus greifst?

Was auch noch arbeiten omg.. bitte sehr.

http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20070427.html Das Urteil

I. Es wird festgestellt,
1. dass der Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch darauf zusteht, es zu unterlassen, die folgenden Äußerungen zu verbreiten:
"... kann dir sagen das die (…) ne Betrügerfirma ...",
"... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ...",
"... Hubschrauber-Mafia ...",
"... Flug-Mafia-Albtraum ...",
"... Es wurde mir bestätigt das der (…) kein Mittel besitzt, die sie anbieten (Flugzeuge, Hubschrauber etc) ...";

Soweit schonmal pro Kläger also Pro Forum. Warum ist in der Begründung nachzulesen.

b. Unbegründet ist die Klage dagegen, soweit die Beklagte einen Anspruch darauf geltend gemacht hat, dass der Kläger es unterlassen möge zu verbreiten "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ...".

aa. Hinsichtlich dieser Äußerung steht der Beklagten gegen den Kläger aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog in Verbindung mit Artt. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG ein Anspruch auf Unterlassung zu, denn ihre Verbreitung verletzt bei fortbestehender Wiederholungsgefahr das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Beklagten.

Bei dieser Äußerung handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung von persönlichkeitsrechtlicher Relevanz, denn es stellt einen für den Geschäftsbetrieb der Beklagten und ihre Präsentation gegenüber der Öffentlichkeit nicht unerheblichen Umstand dar, ob sie wegen angeblicher Verfehlungen verklagt worden ist oder nicht. Dass die Behauptung, sie sei verklagt worden, zuträfe, behauptet der Kläger in diesem Prozess nicht.

Ja es tut mir schrecklich leid, aber wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt oder geschäftsschädigende Behauptungen aufstellt, steht nunmal jedem ein zu sich dagegen mit einer Klage zu wehren, wenn man dann Recht bekommt ist es nunmal so (Berufung und Revision sowie Urteilsverfassungsbeschwerde außen vor)

Daher verstehe ich hier die Aufregung auch nicht. Es wird geltendes Recht angewandt es geht hier auch gar nicht um Entmündigung, diese Vergleich sind total lächerlich.

Was diskutabel ist und auch diskutiert wird ist der Vergleich im Urteil mit § 54 RStV. Hier müsste man sich Gedanken über die Auslegung machen.

Ansatzpunkt zur Auslegung siehe hier: http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/145428/

Ich habe niemanden beleidigt, das hier einige Scheisse schreiben ist trauriger Fakt nicht mehr.

EDIT: Das im Nvidia Thread kann ich nicht richtigstellen, weil ich selber die Geschäftszahlen von Nvidia und Intel nicht kenne aber ich glaube da bin ich auch nicht in der Beweispflicht ;)

EDIT2: Habe ich schon woanders gepostet, wo die Disskusion deutlich sachlicher ist.

Was das "journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot" angeht, tja das ist erstmal Auslegungssache.

Meiner Meinung nach würde das wohl bei einem Blog ,in dem Pressemitteilungen veröffentlicht werden und das Ganze im Rahmen einer öffentlichen Beeinflussung geschieht, greifen.

Fraglich ist nun ob sich sowas auf ein Forum ausweiten läßt. Geht man davon aus, dass in einem Forum oft News gepostet werden könnte man Parallelen ziehen.

Der Negativvergleich läßt aber genauso gut eine andere Meinung zu. Vergleichen wir die Journalistische Arbeit der Newsseiten mit denen der Foren, so wird deutlich, dass hier keineswegs das Ziel in der journalistischen Arbeit oder der öffentlichen Beeinflussung liegt, sondern bloß ein unabwendbares Nebenprodukt darstellt.

Ich bin mir nicht sicher wie ich mich hier entscheiden würde, eindeutig finde ich die Entscheidung jedoch nicht.

Mal schaun ob Rechtsmittel eingelegt werden.


Das ist auch nicht wirklich böse gemeint, aber hier wird so unglaublich viel an Unwarheiten verbreitet und aus dem Urteil gemutmaßt, das mir die Haare zu berge stehen. :D
 
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Nun, und wie stehst du dazu, daß Forenbetreiber für Forenbeiträge haften sollen die sie nicht kennen? Und nicht nur daß, dies sollen "eigene Informationen" sein die sie verbreiten, egal ob sie offensichtlich von einem dritten verfaßt wurden oder nicht. Es genüge nicht nur eine pauschale Distanzierung, sondern es soll bitteschön auch noch konkret im Einzelfall geschehen. Damit ist die Verpflichtung ja schon gegeben, jeden Beitrag einzeln zu lesen, was in Foren ab einer bestimmten Größe eh nicht mehr möglich wäre und zudem dem Grundsatz der Diskussion nicht mehr genügen könnte. Und jedes (deutsche) Web2.0 Portal müßte, aufgrund der eher schwammigen Auslegung von journalistisch-redaktionell, jeden Beitrag erstmal prüfen. Da gäbe es ganz schön viel zu tun.

Und daran siehst du jetzt keine Behinderung der Forenlandschaft in Deutschland? Und anhand dieses Urteils: Woher soll der Forenbetreiber eigentlich wissen, was illegal und was legal ist. Also: "Ich hab irgendwo gelesen" ist demnach abmahnwürdig. Beleidigungen dagegen nicht? Inwieweit entspricht das dem gesunden Menschenverstand? Wer, außer den Richtern am LG Hamburg, soll denn bitte nun rausfinden wo die Grenze liegt? Und wieviele abgemahnte Forenbetreiber lassen es darauf ankommen? Sorry, aber da sind Abmahnungen Tür und Tor geöffnet. Egal ob diese dann berechtigt wären oder nicht.

Klar kann man sagen, Supernature hat fast komplett gewonnen, aber es ging ja darum, ob ein Betreiber ohne Hinweis auf den verdächtigen Beitrag und eine gewisse Zeit zum löschen, haftbar gemacht werden kann oder nicht. Wenn er dies ohne sein Wissen kann, dann muß er zwangsweise alle Beiträge lesen. Und das sollte verhindert werden. Wurde es nicht, also Niederlage vor Gericht.

Der Hinweis auf den § 54 RfStV, ist da nur noch der Tropfen der das Fass zum überlaufen bringt. Und, nehmen wir jetzt mal an, der Betreiber liest sich alles durch, schreibt drunter, dies ist nicht meine Meinung und haut alles auf die Seite. Dann ist er ja wohl nicht mehr dafür haftbar, sondern der ursprüngliche Verfasser. Also warum der Umweg, wenn die allermeisten Beiträge ohnehin eindeutig zuordbar sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
HappyMutant schrieb:
Nun, und wie stehst du dazu, daß Forenbetreiber für Forenbeiträge haften sollen die sie nicht kennen? Und nicht nur daß, dies sollen "eigene Informationen" sein die sie verbreiten, egal ob sie offensichtlich von einem dritten verfaßt wurden oder nicht. Es genüge nicht nur eine pauschale Distanzierung, sondern es soll bitteschön auch noch konkret im Einzelfall geschehen (sowas gibt es ja nichtmal bei Leserbriefen in der Zeitung). Damit ist die Verpflichtung ja schon gegeben, jeden Beitrag einzeln zu lesen, was in Foren ab einer bestimmten Größe eh nicht mehr möglich wäre und zudem dem Grundsatz der Diskussion nicht mehr genügen könnte.

Dazu müsste man dem vom LG Hamburg angegebenen Verweis auf die Quelle lesen. Bin aber heute nicht in der Bib daher wird daraus nix.

HappyMutant schrieb:
Und daran siehst du jetzt keine Behinderung der Forenlandschaft in Deutschland? Und anhand dieses Urteils: Woher soll der Forenbetreiber eigentlich wissen, was illegal und was legal ist. Also: "Ich hab irgendwo gelesen" ist demnach abmahnwürdig. Beleidigungen dagegen nicht? Inwieweit entspricht das dem gesunden Menschenverstand? Wer, außer den Richtern am LG Hamburg, soll denn bitte nun rausfinden wo die Grenze liegt? Und wieviele Abgemahnte Forenbetreiber lassen es darauf ankommen? Sorry, aber da sind Abmahnungen Tür und Tor geöffnet. Egal ob diese dann berechtigt wären oder nicht.

Bestreite ich doch gar nicht. Aber die Wortwahl hier ist einfach nur falsch. Das hat mit Entmündigung und Untergang wenig zu tun, es ist einfach geltendes Recht.

Außerdem verkennen hier viele das es nur ein Landgericht ist. Da kommt noch das OLG der BGH und ggf. das BVerfG.

Hier ist noch nichts entschieden, sofern Rechtsmittel eingelegt werden.

Das mit den Beleidigungen. Ließ doch bitte das Urteil, der Beklagte hat die Beleidigungen nicht gerügt, daher ist das LG darauf nicht eingegangen.

HappyMutant schrieb:
Klar kann man sagen, Supernature hat fast komplett gewonnen, aber es ging ja darum, ob ein Betreiber ohne Hinweis auf den verdächtigen Beitrag und eine gewisse Zeit zum löschen, haftbar gemacht werden kann oder nicht. Wenn er dies ohne sein Wissen kann, dann muß er zwangsweise alle Beiträge lesen. Und das sollte verhindert werden. Wurde es nicht, also Niederlage vor Gericht.

Der Hinweis auf den § 54 RfStV, ist da nur noch der Tropfen der das Fass zum überlaufen bringt. Und, nehmen wir jetzt mal an, der Betreiber liest sich alles durch, schreibt drunter, dies ist nicht meine Meinung und haut alles auf die Seite. Dann ist er ja wohl nicht mehr dafür haftbar, sondern der ursprüngliche Verfasser. Also warum der Umweg, wenn die allermeisten Beiträge ohnehin eindeutig zuordbar sind?

Es ist eine Teilniederlage vom Tenor her und von mir aus, aus der Sicht der Klageintention eine Niederlage. Stimmt. So it das Leben. Es gibt ja Rechtsmittel.

Das ist in keinster Weise der Tropfen der das Fass zum überlaufen bringt, sondern ein sehr wichtiger Punkt der Argumentation des LG. Daher würde ich den nicht so vernachlässigen.

Warum der Umweg, weil Recht und Jura nicht einfach ist. Weil einfach Wege manchmal schlimmere Auswirkungen haben könnten. Das zu erklären sollte lieber ein Professor machen ;)
 
Ich sehe schon, angehender oder vollendeter Jurist? :D

Nun, als Laie kann ich eben einiges nicht nachvollziehen. Aber ich möchte auch nicht in das Weltuntergangsgeheul einstimmen, daß hier teils ausgiebig betrieben wird, weil es einfach schnell unsachlich wird. Weshalb ich mich ja eigentlich auch aus dem Thread raushalten wollte.

Die Frage die uns alles beschäftigt: Ist das geltendes Recht? Das LG Hamburg legt es so aus, viele andere (auch Juristen) nicht. Ich mein wenn es so eindeutig im Gesetz steht, dann sollte man nicht so lange über das Urteil diskutieren und warten müssen. Und der Streit würde sich nicht nur aufs LG Hamburg konzentrieren.

Auch wüßte ich nicht wie die genannten Beleidigungen sonst in die Anklageschrift und Urteilsbegründung gekommen sein sollen, wenn sie nicht in der Abmahnung standen. Denn die Ansprüche darauf wurden ja eindeutig abgelehnt, also muß sie ja mal einer erhoben haben. Und ich sehe jetzt auf die Schnelle kein Wort davon, daß der Gegner diese nicht gerügt hätte. Ich versteh also nicht, auf was du in dem Punkt hinaus willst. Und überhaupt beschäftigt sich ein großer Teil der Begründung damit, warum die genannten Beiträge durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Und der § 54 ist eben doch nur ein Nebenpunkt, weil die Entscheidung offensichtlich auch ohne ihn so ausgefallen wäre. Nur auf diesen gestützt wäre wohl auch keine ausreichende Begründung gewesen. Und ich halte ihn für eher unwichtig in der Urteilsbegründung, aber wichtig wird er in der Anfechtung desselben. Denn hier hat man sich wohl recht weit aus dem Fenster gelehnt bei der Auslegung.
 
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Da hilft nur eins: Geld spennden, damit Martin Geuß in Revision gehen kann!
 
HappyMutant schrieb:
Die Frage die uns alles beschäftigt: Ist das geltendes Recht? Das LG Hamburg legt es so aus, viele andere (auch Juristen) nicht. Ich mein wenn es so eindeutig im Gesetz steht, dann sollte man nicht so lange über das Urteil diskutieren und warten müssen. Und der Streit würde sich nicht nur aufs LG Hamburg konzentrieren.

Im Gesetz steht fast nie was wirklich eindeutig ;)

Es ist geltendes Recht und das LG Hamburg darf es auslegen wie es lustig ist. Denn Gerichte sind unabhängig.

Aber und das ist wohl so der Punkt der nicht so leicht verständlich ist.

Erst wenn ein Urteil rechtskräftig wird, also keine Rechtsmittel eingelegt werden oder keine mehr eingelegt werden können, wird für den Einzelfall direkt wirkendes Recht daraus. (vorher wirkt es indirekt, da es keiner in Anspruch nimmt, es ist aber existent, Gerichte schaffen kein Recht sie legen es aus.)

Da hier ja noch das OLG das LG überstimmen kann oder der BGH das OLG und das LG, ist noch nichts abschließend entschieden. (Sofern Rechtsmittel eingelegt werden)


HappyMutant schrieb:
Auch wüßte ich nicht wie die genannten Beleidigungen sonst in die Anklageschrift und Urteilsbegründung gekommen sein sollen, wenn sie nicht in der Abmahnung standen. Denn die Ansprüche darauf wurden ja eindeutig abgelehnt, also muß sie ja mal einer erhoben haben. Und ich sehe jetzt auf die Schnelle kein Wort davon, daß der Gegner diese nicht gerügt hätte. Ich versteh also nicht, auf was du in dem Punkt hinaus willst. Und überhaupt beschäftigt sich ein großer Teil der Begründung damit, warum die genannten Beiträge durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind..

Wir haben es hier mit einer negativen Feststellungsklage zu tun. Der Kläger wollte das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen lassen.

Die Verbreitung dieser Tatsachenbehauptung könnte ihm indessen nur dann verboten werden, wenn ihre Verbreitung berechtigte Interessen der Beklagten verletzen würde, was insbesondere dann der Fall wäre, wenn diese Behauptung unzutreffend wäre. [...] Dass dies der Fall wäre, ist aber von der Beklagten nicht vorgetragen. Ein berechtigtes Interesse der Beklagten, die Verbreitung dieser Äußerung aus anderen Gründen untersagen zu lassen, ist nicht ersichtlich.

Also die Klage gegen Ihn und von Ihm sind getrennt zu sehen, die haben nichts miteinander zu tun. Da hier in dem Verfahren die Beklagten darauf verzichtet haben näher auf die "Beleidigungen" einzugehen, war die Feststellung zu treffen, das kein Unterlassungsanspruch besteht.

Warum oder wieso kann ich dir gerade leider nicht erklären, wird irgendwas mit Prozesstaktik zu tun haben.


HappyMutant schrieb:
Und der § 54 ist eben doch nur ein Nebenpunkt, weil die Entscheidung offensichtlich auch ohne ihn so ausgefallen wäre. Nur auf diesen gestützt wäre wohl auch keine ausreichende Begründung gewesen. Und ich halte ihn für eher unwichtig in der Urteilsbegründung, aber wichtig wird er in der Anfechtung desselben. Denn hier hat man sich wohl recht weit aus dem Fenster gelehnt bei der Auslegung.

Schweres Thema.

Zum einen stützt sich die Argumentation des LG Hamburg auf Engels, AfP 2000, S. 524 ff., 527 zu Fußn. 53 wiedergegeben mit "das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert"

zum anderen wird dies durch

§54 Abs. 2 S. 2 RStV "Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen."

gestützt, sofern es sich eben um "Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" handelt.

Hier müsste geprüft werden ob die direkte Distanzierung auch ohne den § 54 RStV einschlägig wäre und ob diese überhaupt einschlägig ist.

"Dies entspricht der Konzeption für alle Angebote [...] die nicht ausschließlich von deren Inhaber stammen [...] und wie sie nach der Regelung in § 54 RStV [...] wozu auch Internetforen gehören, gelten."

Hier sieht man das sich der Abschnitt des § 54 RStV direkt auf den vorigen bezieht und wiederum das vorliegen des § 54 RStV voraussetzt.

Ein Wegfall des § 54 RStV könnte somit einen Tatbestandsausschluss indizieren.

Das kann ich Dir aber ohne Kommentare und Zeitschriften leider unmöglich beantworten.

Andere Ansicht wie fast immer vertretbar. ;)

Ich hoffe das hat die Sache ein wenig klarer gemacht. :)
 
CB kann ja in die USA umziehen. Da wird das durch die freie Meinungsäusserung bzw. *hierdurch* geschützt. Schon seit mehr als 10 Jahren.
 
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Ja und nein.
Ja: Supernature ist in Berufung gegangen, das ist das (hoffentlich) Positive.
Nein weil es vermutlich ein paar Monate dauert bis es zur Verhandlung kommt.
 
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