News US-Gericht: „Die ganze Gesellschaft profitiert“ von Google Books

Was ist das denn für ne Rechtsprechung? Der Richter soll gefälligst auf Grundlage des Gesetzes urteilen und nicht aufgrund seiner persönlichen Meinung.
 
Statt über die USA zu jammern, sollten wir in Europa die USA besser mal als Vorbilder nehmen und zb. häufig genutzte Lernbücher kostenlos zur Verfügung stellen. Bildung ist einer der wenigen Rohstoffe den wir in Europa haben/hatten..
 
Verstehe ich auch nicht wirklich. Selbst eine einzelne Seite darf man ja nicht ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlichen, oder sehe ich das falsch? Und einige Bücher sind ja auch komplett enthalten (oder zumindest eine sehr hohe Anzahl an Seiten).
 
confuso schrieb:
Was ist das denn für ne Rechtsprechung? Der Richter soll gefälligst auf Grundlage des Gesetzes urteilen und nicht aufgrund seiner persönlichen Meinung.

Es gibt nicht "das Gesetz", auch bei uns nicht. Dann bräuchte man ja gar keine Richter, Anwälte oder Verhandlungen. Es wird immer darauf hinauslaufen wie die entsprechenden Gesetze interpretiert/ausgelegt und angewandt werden.

In den USA gilt: Gibt es Präzedenzfälle, dann halten sich Richter meistens daran. Ansonsten bilden sie sich eine Meinung (natürlich sehr wohl auf Grundlage der Gesetze).


Problematisch bei dieser Entscheidung ist viel eher, dass man offenbar mit zweierlei Maß interpretiert. Wenn es Megaupload ist, dann ist der Verein der urheberrechtlich geschütztes Material bereitstellt kriminell und wird am besten auch im Ausland mit SWAT Teams überfallen. Wenn es Google macht ist es ein Dienst an der Menschheit. Fragwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich auch nicht wirklich. Selbst eine einzelne Seite darf man ja nicht ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlichen, oder sehe ich das falsch? Und einige Bücher sind ja auch komplett enthalten (oder zumindest eine sehr hohe Anzahl an Seiten).

Aus eigener Erfahrung bin ich hier ebenfalls definitiv nicht bei Google und diesem Urteil. Google behauptet zwar, die Rechte der Urheber zu wahren, indem ja nur "Bruchteile" der Bücher abrufbar sind. Allerdings habe ich schon im Jahr 2009 meine Diplomarbeit auch unter Zuhilfenahme von Google Books geschrieben (für Werke, die in der Bibliothek nicht verfügbar waren oder gar an Tagen, an denen ich nicht in der Bibliothek war) und musste da nur in Einzelfällen auf wichtige Informationen verzichten. Natürlich war das super angenehm. Aber der Urheber hatte davon nichts.
 
Der Urheber hätte inwiefern davon profitiert, wenn du gewartet hättest, bis die Bücher in der Bibliothek sind? Weil du eventuell doch ein paar 100€ für Sachbücher (deren Inhalt du ja nicht im Vorraus kennst) auf Amazon oder im Buchhandel ausgegeben hättest (wo sie eventuell auch vergriffen sind bzw. genauso im Auszug verfügbar sind)?
 
Einerseits das. Andererseits: Auf welches Verlangen halten die Unibibliotheken denn ihre Bücher vor? Auf das der Studenten, in erster Linie. Insofern besteht da auch noch ein Zusammenhang.
 
Aber es ist doch so, dass man wirklich nur kurze Textausschnitte sieht, zumindest war das bei mir immer so. Für die wirklich wichtigen Dinge müsste man die Bücher doch immer kaufen. Btw, gibt es in D so was ähnliches nicht vom Springer Verlag, wo man einzelne Seiten aus Fachbüchern sieht, dann aber für die Nutzung zahlen müsste?
 
In den Themengebieten, in denen ich unterwegs war (Wirtschaft, Logistik, Ökologie) fehlten in jedem Buch bestimmt 30 Prozent der Seiten. Die restlichen 70 Prozent (gefühlt aus der Erinnerung) waren aber da.
 
xStram schrieb:
Aber es ist doch so, dass man wirklich nur kurze Textausschnitte sieht[...]
Ich habe jetzt zwar nur einen Test mit dem Begriff "CSS" (also grob gesagt HTML und CSS) gemacht, aber da waren bei 3 Büchern wirklich sehr viele Seiten drin, wenn nicht sogar komplett. Klar steht jetzt die Frage im Raum, ob das ggf. mit dem Urheber bei gerade diesen getesteten Büchern so abgesprochen ist, aber trotzdem steht weiterhin das Thema "Wie viel ist zulässig, wenn nicht mit dem Urheber abgestimmt" im Raum.

Man darf ja seit Neuestem nicht mal mehr längere Zitate verwenden (zumindest auf kommerziellen Seiten) und da ist es auf einmal rechtens, wenn man ganze Seiten aus Büchern öffentl. zur Verfügung stellt?

DAS will eben nicht in meinen Kopf.
 
Vor 2-3 Semestern musste ich auch eine wissenschaftliche Arbeit verfassen. Durch Google Books bin ich an 1-2 Bücher gekommen, deren Inhalt zwar beschnitten war, für mich und die Arbeit aber vollkommen ausgereicht hat. Gekauft hätte ich mir das Buch aber "nur" für diese eine Arbeit nicht, hätte ich es nicht über Google Books gefunden.
Ich finde, es ist immer so eine Sache. Meiner Meinung nach dürften die eingescannten Bücher nur für Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, etc) zugänglich sein.
 
Die Gegenfrage wäre doch, inwiefern ein interessierter Kunde überhaupt auf die einzelnen Werke aufmerksam werden sollte wenn nicht wie über Google Indexe? Klar ist es eine Hassliebe, aber von dessen Existenz ich nicht weiß kann ich auch kein Interesse zum Kauf wecken.

Insofern gebe ich dem Richter recht. Die positiven Entwicklungen hinsichtlich der gesteigerten Kaufgenerierung überwiegen hier dem Einzelinteresse des jeweiligen Autors. So gesehen wäre es analog zu verbieten, dass Musicload oder Amazon 30sec Ausschnitte anhören lassen von Musiktiteln. Klar kann man jetzt sagen, bei den Büchern kann man aber die 30sec Ausschnitte variieren und so ggf. das gesamte Lied anhören. Doch kann man nur so annähernd sagen, dass dieses Buch den gewünschten Inhalt liefert, da es sich wohl häufig um Sachbücher handelt und dies nicht der Unterhaltung dient.

Naja, kann man sehen wie man möchte. Ich finds gut
 
Nur damit ich das richtig verstehe:

  • Wenn Lieschen Müller Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes bei Bittorrent hochlädt, wird sie abgemahnt.
  • Wenn Google Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes jedem im Internet zur Verfügung stellt, nützt das der Gesellschaft.


Top!
 
Ich sehe Google Books als sinnvolle Buchvorschau, in gleichen Sinn wie von Amazon durchgeführt. Trotzdem geht nichts über ein echtes Buch und dem einhergehend steht der Kauf an sich. Der Autorenverband versucht hier auf lange Sicht das geistige Eigentum wertschöpfen zu können - nicht schützen! Das sollte man auch noch unterscheiden. Für andere Belange bestehen Sperrvermerke, welche im Übrigen ein rechtliches Vorgehen vereinfachen und keine Auslegungssache sind.
Nun direkt zum Service, eigentlich ist Google Books wunderbar. Viele Bücher im wissenschaftlich/technischen Bereich sind in geringster Auflage erschienen und größtenteils vergriffen. E-Books bestehen selten bzw. mit eingeschränktem Zugriff. Google Books gibt JEDEM die Möglichkeit eine Recherche im Internet durchzuführen, ohne Zugang zu speziellen (kostenpflichtig?!) Netzwerken einer Bildungseinrichtung zu haben. In Verbindung mit Google Scholar natürlich noch besser. Ein Vorgehen gegen diesen Service sollte jeder für sich selbst bewerten. Möchte ich a) das aktuelle Geschäftsmodell bewahren oder b) Jedermann (begrenzten) Zugriff auf eine vielzahl Schriften ermöglichen. Beides scheint nun nicht möglich zu sein. Wichtiger finde ich Geistiges Eigentum zu bewahren und nicht die Wertschöpfung von Schriften jeglicher Art.

edit
$LeEP schrieb:
Nur damit ich das richtig verstehe:

  • Wenn Lieschen Müller Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes bei Bittorrent hochlädt, wird sie abgemahnt.
  • Wenn Google Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes jedem im Internet zur Verfügung stellt, nützt das der Gesellschaft.


Top!

Lieschen ist schonmal ziemlich naiv da sie Bittorrent nutzt. Lieschen hat auch nicht beachtet, dass der Zugriff, den sie auf das Eigentum gewährt, vollkommen frei ist. Weiterhin sollte man sich vor Augen halten, dass Einzelpersonen - Entschuldigung - eh am Arsch in Bezug auf Filesharing sind. Ich denke Allen ist bewusst, wie unlauter das Abmahnverhalten der Kanzleien ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Palmdale: Die 30sek-Vorschau bei Songs ist aber qualitativ niedriger. Bei den Büchern fällt mir das Lesen aber nicht schwerer ;)

Und auch ohne diesen Service von Google werden Bücher verkauft. So ists ja nun nicht. Und würden da wirklich nur einzelne Absätze (ggf. von versch. Stellen des Buches) zu finden sein, wäre dies mMn auch vollkommen ausreichend. Aber so ist es schon fast eine Kopie des Buches, wenn dort wirklich mehr als - sagen wir mal - 20% des Buches zu finden sind. Und sofern dies nicht mit dem Urheber abgesprochen ist, ist dies mMn eine klare Urheberrechtsverletzung.
Ergänzung ()

GeneralAnal schrieb:
Liesschen ist schonmal ziemlich naiv da sie Bittorrent nutzt. Liesschen hat auch nicht beachtet das der Zugriff den sie auf das Eigentum gewährt vollkommen frei ist. Weiterhin sollte man sich vor Augen halten, dass Einzelpersonen - Entschuldigung - eh am Arsch in Bezug auf Filesharing sind. Ich denke Allen ist bewusst wie unlauter das Abmahnverhalten der Kanzleien ist.
Wieso ist sie da naiv? Klar, Bittorrent ansich ist naiv, aber hier geht es um die Sache ansich: Lieschen stellt urheberrechtlich geschützten Content an viele andere bereit. Google macht das auch, bekommt aber noch Recht, wohingegen Lieschen wohl den Kürzeren ziehen würde, wenn sie sich gegen eine anschließende Abmahnung gerichtlich wehren würde. Klar, alles nur eine Annahme, aber ziemlich denkbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
OldboyX schrieb:
Es gibt nicht "das Gesetz", auch bei uns nicht. Dann bräuchte man ja gar keine Richter, Anwälte oder Verhandlungen. Es wird immer darauf hinauslaufen wie die entsprechenden Gesetze interpretiert/ausgelegt und angewandt werden.

In den USA gilt: Gibt es Präzedenzfälle, dann halten sich Richter meistens daran. Ansonsten bilden sie sich eine Meinung (natürlich sehr wohl auf Grundlage der Gesetze).

Das Gesetze oft interpretiert werden müssen, ist mir auch klar. Ich kenne zwar den genauen Urteilsspruch nciht, sondern nur das, was man so in den Medien liest, aber das hört sich für mich eben nicht nach einem Urteil nach dem Gesetz an. Gerade z.B. auch wegen deines Beispiels an Megaupload.
 
@Confuso

Wenn ich es aus dem Artikel richtig entnehme, verzichtet Google auf jegliche Werbung bei diesem Dienst, verdient damit also kein Geld. Das genau dürfte der Knackpunkt sein. MEgaupload hat direkt und passiv (durch Werbung auf der Seite) Geld gemacht und das nicht zu knapp wie man an Herrn Schmitz sehen kann. Herr Schmitz hat also indirekt mit den Werken anderer Geld verdient, denn ohne Raubkopien hätten die Fileshrer wahrscheinlich nichtmal 1/8 ihrer derzeitigen Klicks. Google agiert aber mit dem Dienst, so wie ich ihn verstehe, vielmehr wie eine digitale Bibliothek und "beschneidet" den Nutzer dahingehend sogar mehr, da er nie das gesamte Werk nutzen kann im Gegensatz wenn er es sich in einer Bibliothek ausleiht.

Dies führt dann auch zu dem Richterspruch: Der Anbieter hat Aufwand (verscannen der Bücher), verdient nichtmal passiv mit dem Dienst Geld und den Autoren insteht insofern kein Schaden, da wohl mehr Leute zum Kauf angeregt werden als das sie von einem Kauf abgehalten werden. Denn Menschen, die mit dem Dienst zwar Infos sich besorgen aber das Buch nicht kaufen hätten höchstwahrscheinlich das Buch ohne den Dienst nichtmal gekannt geschweige den verkauft.

Ich halte dieses Urteil für sehr positiv. Zum einen weil der Dienst einen wichtigen Nutzen für die Allgemeinheit bringt ohne die Autoren damit direkt zu schaden. Zum anderen weil hier der üblichen Argumentationskette der "Raubkopierer"-Gegner widersprochen wird: Nicht jeder, der ein Werk über illegale Quellen (oder sonstige freie wie in diesem Fall) nutzt ist ein potentzieller Käufer und somit ist nicht jeder Klick in dieser Richtung ein tatsächlicher Schaden wie es diese Interessenverbände gerne hinstellen, damit die Zahlen möglichst erschreckend wirken. Ich hoffe persönlich, dass diese Betrachtungsweise sich weiter durchsetzt, dies kann für die Allgemienheit nur nützlich sein. Natürlich gehören Werke gegen professionelle (sprich Menschen mit Gewinnabsichten dahinter) Urheberrechtsverletzer geschützt. Dies ist aber auch im vorliegend Fall nicht der Fall.
 
Reglohln schrieb:
@Palmdale: Die 30sek-Vorschau bei Songs ist aber qualitativ niedriger. Bei den Büchern fällt mir das Lesen aber nicht schwerer ;)

Und auch ohne diesen Service von Google werden Bücher verkauft. So ists ja nun nicht. Und würden da wirklich nur einzelne Absätze (ggf. von versch. Stellen des Buches) zu finden sein, wäre dies mMn auch vollkommen ausreichend. Aber so ist es schon fast eine Kopie des Buches, wenn dort wirklich mehr als - sagen wir mal - 20% des Buches zu finden sind. Und sofern dies nicht mit dem Urheber abgesprochen ist, ist dies mMn eine klare Urheberrechtsverletzung.
Ergänzung ()

Wieso ist sie da naiv? Klar, Bittorrent ansich ist naiv, aber hier geht es um die Sache ansich: Lieschen stellt urheberrechtlich geschützten Content an viele andere bereit. Google macht das auch, bekommt aber noch Recht, wohingegen Lieschen wohl den Kürzeren ziehen würde, wenn sie sich gegen eine anschließende Abmahnung gerichtlich wehren würde. Klar, alles nur eine Annahme, aber ziemlich denkbar.

Der springende Punkt liegt im Detail der Begründung des Richters. Sicherlich hat lieschen auch kein finanzielles Interesse; die Folge des "Veröffentlichen" ist aber rein schadhafter Natur, denn wer die komplette (!) digitale Kopie am Stück hat, wird definitiv kein Buch mehr kaufen. Ergo wirkt Lieschen an der Piraterie mit.
Google hingegen indexiert, macht Inhalte partiell und werbefrei les- und durchsuchbar, um bei einer größeren Gemeinschaft das Interesse zu wecken, das Buch als Ganzes zu kaufen. Und das ist - in den Augen des Richters - gesellschaftlich verdammt viel wert und kann kein bisher verfügbarer Index leisten.

Es ist ein Abwägen, sicherlich. Doch manchmal hat Urheberrecht auch Grenzen, und die werden von Fall zu Fall neu abgesteckt. Wie gesagt, ich finds gut.
 
@Palmdale: OK - klar. Google stellt nicht das gesamte Werk zur Verfügung, Lieschen über Bittorrent wird aber genau das zum Vorwurf gemacht, da sie ja theoretisch das gesamte Werk besitzt und bereitstellt. Damit hast du natürlich Recht.

Aber wenn mittlerweile selbst Zitate auf kommerziellen Seiten ab einer gewissen Länge nicht mehr rechtens sind und der News-Dienst von Google ja auch schon aufgrund viel kürzerer Ausschnitte gerügt wurde, verstehe ich eben nicht, warum ein halbes Buch auf einmal "OK" ist.

Klar eine Auslegungssache, aber das geht mir dann schon etwas zu weit.
 
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