Ich finde das Urteil gut.
Für mich stellt Google Books eine Plattform dar, die es mir z.B. ermöglicht hat, auch in vergriffene Bücher hineinzulesen. Und ich denke da nicht an Bücher, die ohnehin in jeder Bib. stehen. Teilweise war ich im Studium (besonders gen Ende hin) geradezu auf seltene Bücher angewiesen - vor allem da ich nicht nur mit Sekundärliteratur arbeiten wollte/konnte. Google Books hat mir nicht nur einmal Reisen nach New York, Oxford oder Petersburg erspart, da ich die Bücher eben zumindest in Teilen dort einsehen konnte.
Eine Plattform, die meine Suchoptionen um einiges erweitert hat, und mir dadurch half, in meinen Arbeiten eben nicht nur das verwenden zu können, was es in den Bibliotheken der Umgebung eben gibt, oder was ich ohnehin mein eigen nennen kann (das ist nämlich zumindest im Vergleich zu Google Books nicht viel - auch wenn ein paar Schmankerl dabei sind). Auf diese Weise konnte ich z.B. auch Zitaten nachgehen, sie in einen größeren Kontext einordnen und kam auf diese Weise zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
Als weitaus wichtiger empfinde ich jedoch die Tatsache, dass der Konzern Google (bisher) mit dem Books-projekt scheinbar keine kommerziellen Interessen verfolgt. Ich denke da vor allem daran, dass es nicht wenige Bücher gegeben hat, die es heute eben nicht mehr gibt, weil die letzten Exemplare einem Brand zum Opfer gefallen sind, oder weil die Absatzzahlen eben nicht hoch genug waren, als dass ein Vertrag sich auf einen Nachdruck hätte einlassen wollen.
Und genau davor kann eine (komplette) Digitalisierung durchaus einen Schutz darstellen - nicht zuletzt könnte aus der Database von Google jederzeit ein Faksimile-Druck eines vergriffenen Werkes erstellt werden. Auch wenn die Rechte im Einzelfal dann zu prüfen wären, ist das in jedem Fall besser, als ein Buch einfach unwiederbringlich verloren zu haben, weil die letzte Bibliothek die es hatte, eben einem U-Bahnbau oder einem Brand zum Opfer gefallen ist, und eben kein Nachdruck möglich ist.
Damit sehe ich den Service in erster Linie als Archiv, welches gerade jene Titel zugänglich hält, mit denen sich eben kein Geld verdienen lässt. Abgesehen davon, waren zu der Zeit, da Google Books mit der arbeit anfing, nahezu alle größeren Bibliotheken der Welt mit eigenen Scan-Programmen befasst - ein großteil dessen, was nun bei Google Books zugänglich ist, wäre ohnehin irgendwann digital zu haben gewesen - nur eben NICHT über eine zentrale Suchmaschine, sondern über hunderte von Bibliotheken-websites.
Außerdem habe ich so meine Probleme, ein Portal als Urheberrechtsverletzer zu betrachten, welches die Bücher weder komplett, noch zum Download anbietet, wie z.B. das oben weiter schon erwähnte "Springer-Link" (das hat mit dem Axel-Springer-Verl. übrigens nichts zu tun).
Wenn Google Books dafür hätte belangt werden können, dann hätte man als nächsten Schritt wohl das Probelesen in Buchläden unter Strafe gestellt.