Xyn schrieb:
Deine Unverhältnismäßigkeit müsste dann immer greifen. Was nicht stimmt. Das ein Verkäufer immer versucht mit Unverhältnismäßigkeit zu argumentieren, ist logisch, für ihn die günstiges Art den Mangel zu beseitigen. Trotzdem hat der Käufer die Wahl. Wenn der Verkäufer das Gerät austauscht und das defekte einschickt auf seinen Namen und ein repariertes oder neues bekommt, wo bitte ist die Unverhältnismäßigkeit dann geblieben?
Unverhältnismäßigkeit...warte ich zeige dir es anhand eines Beispiels.
Tablet: Neu 250€
Das defekte reparierte Tablet kann nur noch mit Wertverlust verkauft werden ca. 20-50€ Sprich Wiederverkaufspreis liegt bei ca. 200-230€, abgesehen, dass die Garantiedauer sich auch verkürzt hat....
Sprich der Händler hat Kosten in Höhe von ca. 300€
Reparatur kostet: 3-10€ (Versandkosten+Verpackung)
Ja genau es besteht überhaupt keine Unverhältnismäßigkeit...
Nein die Unverhältnismäßigkeit tritt nicht in jedem Fall auf, denn es liegt viel mehr in welcher Preisklasse sich das Gerät befindet und wie hoch der finanzielle Verlust des Händler ist
Nochmal hier muss vorher geklärt werden, ob es um einen Sachmangel handelt.....das wird KM feststellen oder beim einschicken zur Werkstatt, die Werkstatt dies feststellen....
Xyn schrieb:
Ähnliches Beispiel, hätte er Online bestellt, könnte er das Gerät nun zurück geben und niemand würde über eine Unverhältnismäßigkeit sprechen, außer vielleicht du.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen
Widerrufsrecht ist etwas anderes als das Gewährleistungsrecht.....aber auch Online könnte der Händler nicht den kompletten Neupreis auszahlen, ist aber jetzt eine andere Baustelle...
Xyn schrieb:
Also bist du ein Rechtsanwalt? Du bist ja einer, erst Verkäufer, dann Teamleiter und nun Rechtsanwalt? Oder bist du nur das was du grad sein möchtes?
Stimmt da habe ich mich falsch ausgedruckt...meine Aussage basiert auf Grundlage von Gesprächen mit Anwälten....srry für die schlechte Formulierung
Xyn schrieb:
Mal im Ernst, ich habe meinen Standpunkt hier deutlich gemacht und mit dir lasse ich mich auf keine weitere Diskussion zur Unverhältnismäßigkeit ein. Der TE kann entscheiden, was er für richtig hält. Und du kannst sein wer du willst, auch Batman.
Ja genau....ich sage dem TE, dass der Händler den Austausch verweigern könnte....nicht mehr und nicht weniger.....
Wenn KM das Gerät austauscht, ist doch alles gut, aber auch der Fall kann auftreten, dass A die Gewährleistung abgelehnt wird oder B dass das Gerät eingeschickt werden wird....das ist mein Standpunkt!!
@Edit:
Wie sich Pins bei Mini-Usb verbiegen können....ist zum Beispiel beim falschen raus ziehen
(Unachtsamkeit) des USB-Kabel....