USB Buchse am Tablet PC nach 2 Tagen defekt. Garantiefall oder nicht?

GeorgiusT

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Hallo, Freunde,

nachdem ich mir ein Tablet PC gekauft habe, ist die Mini USB Buchse nach 2 Tagen kaputt. Wurde ganz normal benutzt, USB Stecker in 2 Tagen ca. 15-20 mal eingesteckt. Visuell sind einige Pins in der Buchse verbogen. Weiss jemand, ob das Garantiefall ist oder nicht?
 
Ich würde es als Gewährleistungsfall weiter geben. Sprich in den Laden gehen und auf den Defekt hinweisen. Lass dir gleich ein neues geben.
 
KM Elektronik sagen Tablet ist vom Soforttausch ausgeschlossen. Habe mich schon wegen 3-4 defekte Pixel beschwert. :-(
 
BGB 439 sagt was anderes und ich glaube er steht über KM Elektronik ;).

KM Versucht natürlich mit dem geringsten Aufwand zu handeln, aber wenn du schon jetzt mit dem Gerät problem hast würde ich umso mehr es tauschen wollen. Wie alt genau ist das Gerät?
 
Nein, in der Filiale gekauft.

Dass die Tablets vom Soforttausch ausgenommen sind steht auf der Rechnung. Ich würde drauf hingewiesen vom Verkäufer als ich mich über defekte Pixel beschwert habe. Das Gerät ist jetzt 3 Tage alt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Xyn schrieb:
BGB 439 sagt was anderes und ich glaube er steht über KM Elektronik ;).

KM Versucht natürlich mit dem geringsten Aufwand zu handeln, aber wenn du schon jetzt mit dem Gerät problem hast würde ich umso mehr es tauschen wollen. Wie alt genau ist das Gerät?

Dass die Tablets vom Soforttausch ausgenommen sind steht auf der Rechnung. Hab mich wegen 3-4 defekte Pixel beschwert und würde drauf hingewiesen. Das Gerät ist jetzt 3 Tage alt.
 
Xyn schrieb:
Ich würde es als Gewährleistungsfall weiter geben. Sprich in den Laden gehen und auf den Defekt hinweisen. Lass dir gleich ein neues geben.

So einfach geht das wieder auch nicht......erstens müsste vorher geprüft werden, ob sich bei sachgemäße Benutzung Pins sich einfach verbiegen? Was technisch nicht möglich ist! Von einem Gewährleistungsfall 100% zu sprechen, ist nicht möglich.

Xyn schrieb:
BGB 439 sagt was anderes und ich glaube er steht über KM Elektronik ;).

KM Versucht natürlich mit dem geringsten Aufwand zu handeln,

Ja KM kann sich auf die Unverhältnismäßigkeit berufen (Austausch), die im Vergleich zur einer Reparatur vorhanden ist, auch würde ich hier nicht vom einem klaren und eindeutigen Sachmangel sprechen....Pins verbiegen sich einfach nicht von alleine....

GeorgiusT schrieb:
Hallo, Freunde,

nachdem ich mir ein Tablet PC gekauft habe, ist die Mini USB Buchse nach 2 Tagen kaputt. Wurde ganz normal benutzt, USB Stecker in 2 Tagen ca. 15-20 mal eingesteckt. Visuell sind einige Pins in der Buchse verbogen. Weiss jemand, ob das Garantiefall ist oder nicht?

Sieht mehr eher nach Fehlbedienung aus......
Schlussendlich wird das die Werkstatt prüfen, es sei den KM tauscht dir das Tablet ( Kulanz/ Gewährleistung, trotzdem aus.....was ich jedoch stark bezweifle....nach deiner Schilderung....
 
Ribery88 schrieb:
Sieht mehr eher nach Fehlbedienung aus......
Schlussendlich wird das die Werkstatt prüfen, es sei den KM tauscht dir das Tablet ( Kulanz/ Gewährleistung, trotzdem aus.....was ich jedoch stark bezweifle....nach deiner Schilderung....

Was kann man bei USB Stecker einstecken falsch machen?

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Buchse wie die aussehen sollte, bei mir sind 2 Pins verbogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass dir nichts vom Ribbery88 einreden, er erzählt gerne aus der Sicht des Verkäufers. Dabei vergisst er das seine geliebte Beweislastumkehr. Geh zum Händler sag der Schaden bestand von Anfang an so (was auch stimmt) mit den Pins und auch mit den Pixelfehler und mach darauf Aufmerksam das du gerne ein neues Gerät willst (nach deinem Gewährleistungsrecht), da du die Wahl gesetzlich hast. Was der Händler auf seinen Bons schreibt kann dir am ... vorbei gehen.

Auch von Unverhältnismäßigkeit zu reden, damit kommen Verkäufer gerne als Argument an. So ein Schwachsinn.
 
Nach deinem Bild würde ich von einem Sachmangel ausgehen....mit Pins verbogen....habe ich persönlich mit etwas anderem gerechnet.( viel mehr verzogen oder gar teils gebrochen)...:-)
Aber auch hier gilt meine Aussage man muss das Gerät live sehen.....um dies zu beurteilen...aber sieht nicht so schlecht aus für dich....kann durch aus von der Produktion passiert sein.......

Damit kannst du zum Händler gehen und ihn auf dein Gewährleistungsrecht ansprechen und gerne wie XYN auf Ersatzlieferung bestehen....KM könnte dies im Zuge der Kundenbindung und des erst kürzlich gekauften Tablet umtauschen.....jedoch kann KM eine Ersatzlieferung verweigern, denn ACHTUNG die Unverhältnismäßigkeit kann im Vergleich zu einer Reparatur auch gelten, was unser Träumer XYN gerne außer Acht lässt....denn eine Reparatur im Garantiefall kosten KM nur die Versandkosten....ein Austausch jedoch weit aus mehr......

Dann liegt es bei dir, ob du weiterhin auf eine Ersatzlieferung bestehst oder doch die Reparatur akzeptierst.....


@XYN nochmal für dich....ich bin kein VERKÄUFER......und deine Aussage ("Auch von Unverhältnismäßigkeit zu reden, damit kommen Verkäufer gerne als Argument an. So ein Schwachsinn.") basiert auf welche Grundlage?
Meine basiert auf eine Grundlage eines Rechtsanwaltes bzgl. der Unverhältnismäßigkeit.....soviel zum Thema Schwachsinn...da hast du Recht....danke dass du deinen Post von vornherein, als Schwachsinn bezeichnest
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Nach deinem Bild würde ich von einem Sachmangel ausgehen....mit Pins verbogen....habe ich persönlich mit etwas anderem gerechnet.( viel mehr verzogen oder gar teils gebrochen)...:-)
Aber auch hier gilt meine Aussage man muss das Gerät live sehen.....um dies zu beurteilen...aber sieht nicht so schlecht aus für dich....kann durch aus von der Produktion passiert sein.......

Damit kannst du zum Händler gehen und ihn auf dein Gewährleistungsrecht ansprechen und gerne wie XYN auf Ersatzlieferung bestehen....KM könnte dies im Zuge der Kundenbindung und des erst kürzlich gekauften Tablet umtauschen.....jedoch kann KM eine Ersatzlieferung verweigern, denn ACHTUNG die Unverhältnismäßigkeit kann im Vergleich zu einer Reparatur auch gelten, was unser Träumer XYN gerne außer Acht lässt....denn eine Reparatur im Garantiefall kosten KM nur die Versandkosten....ein Austausch jedoch weit aus mehr......

Dann liegt es bei dir, ob du weiterhin auf eine Ersatzlieferung bestehst oder doch die Reparatur akzeptierst.....


@XYN nochmal für dich....ich bin kein VERKÄUFER......und deine Aussage ("Auch von Unverhältnismäßigkeit zu reden, damit kommen Verkäufer gerne als Argument an. So ein Schwachsinn.") basiert auf welche Grundlage?
Meine basiert auf eine Grundlage eines Rechtsanwaltes bzgl. der Unverhältnismäßigkeit.....soviel zum Thema Schwachsinn...da hast du Recht....danke dass du deinen Post von vornherein, als Schwachsinn bezeichnest

So sollte die Buchse aussehen, bei mir sieht die anders aus.
 
Dann poste ein Bild von deinem Tablet.....dann kann man dir vielleicht noch mehr dazu sagen....

Woher hast du dieses Bild her? Weil der rechte Pin ganz außen sieht auch nicht richtig aus...oder mein Laptop zeigt es nicht richtig....oder ich brauche eine stärkere Brille^^
 
denn ACHTUNG die Unverhältnismäßigkeit kann im Vergleich zu einer Reparatur auch gelten, was unser Träumer XYN gerne außer Acht lässt....denn eine Reparatur im Garantiefall kosten KM nur die Versandkosten....ein Austausch jedoch weit aus mehr......

Deine Unverhältnismäßigkeit müsste dann immer greifen. Was nicht stimmt. Das ein Verkäufer immer versucht mit Unverhältnismäßigkeit zu argumentieren, ist logisch, für ihn die günstiges Art den Mangel zu beseitigen. Trotzdem hat der Käufer die Wahl. Wenn der Verkäufer das Gerät austauscht und das defekte einschickt auf seinen Namen und ein repariertes oder neues bekommt, wo bitte ist die Unverhältnismäßigkeit dann geblieben? Das Gerät ist neu, ich hätte für deine Aussage Verständnis wenn das Gerät abgenutzt wäre. Ähnliches Beispiel, hätte er Online bestellt, könnte er das Gerät nun zurück geben und niemand würde über eine Unverhältnismäßigkeit sprechen, außer vielleicht du.

Aber wiedermal, willst du mit aller Macht mir widersprechen. Ich sagte ja schon einmal wenn ich sage Scheiße stinkt, behauptest du das Gegenteil.

@XYN nochmal für dich....ich bin kein VERKÄUFER......und deine Aussage ("Auch von Unverhältnismäßigkeit zu reden, damit kommen Verkäufer gerne als Argument an. So ein Schwachsinn.") basiert auf welche Grundlage?
Meine basiert auf eine Grundlage eines Rechtsanwaltes bzgl. der Unverhältnismäßigkeit.....soviel zum Thema Schwachsinn...da hast du Recht....danke dass du deinen Post von vornherein, als Schwachsinn bezeichnest

Also bist du ein Rechtsanwalt? Du bist ja einer, erst Verkäufer, dann Teamleiter und nun Rechtsanwalt? Oder bist du nur das was du grad sein möchtes? :evillol:

Mal im Ernst, ich habe meinen Standpunkt hier deutlich gemacht und mit dir lasse ich mich auf keine weitere Diskussion zur Unverhältnismäßigkeit ein. Der TE kann entscheiden, was er für richtig hält. Und du kannst sein wer du willst, auch Batman.
 
Erst geht alles, 2-3 Tage später sind Pins verbogen und es geht nicht mehr, mh zu was für einem Schluß soll man da kommen, das Teil war wahrscheinlich von Anfang an defekt und die Pins haben sich von selbst verbogen?

Du kannst ja mal das machen was Xyn vorschlägt und wieder berichten.
 
Bei 2-3 Tagen .... kann der gute Händler aber nicht beweisen das die pins nicht schon die ganze zeit verbogen waren, man sollte diesen Umstand das es erst ging aber nicht erwähnen.

So wie du es hier geschildert hast, würde man ja von eigenverschulden ausgehen müssen. Pins verbiegen sich ja nicht von alleine, wobei ich mir auch schwerlich vorstellen kann wie man die selbst versehentlich verbiegen soll oO
 
Ich denke ein USB Anschluss sollte schon mehr Ausdauer mitbringen, als für 20 mal einstecken. Und einen fehlerfreien USB Anschluss macht man nicht so schnell kaputt durchs einstecken, denke ich.
Ergänzung ()

Absichtlich hab ich die nicht verbogen, bin doch nicht blöd :) Und versehentlich.. Wie soll dass gehen? Es gibt ja nicht viele Wege den Kabel einzustecken.
 
Xyn schrieb:
Deine Unverhältnismäßigkeit müsste dann immer greifen. Was nicht stimmt. Das ein Verkäufer immer versucht mit Unverhältnismäßigkeit zu argumentieren, ist logisch, für ihn die günstiges Art den Mangel zu beseitigen. Trotzdem hat der Käufer die Wahl. Wenn der Verkäufer das Gerät austauscht und das defekte einschickt auf seinen Namen und ein repariertes oder neues bekommt, wo bitte ist die Unverhältnismäßigkeit dann geblieben?

Unverhältnismäßigkeit...warte ich zeige dir es anhand eines Beispiels.
Tablet: Neu 250€
Das defekte reparierte Tablet kann nur noch mit Wertverlust verkauft werden ca. 20-50€ Sprich Wiederverkaufspreis liegt bei ca. 200-230€, abgesehen, dass die Garantiedauer sich auch verkürzt hat....
Sprich der Händler hat Kosten in Höhe von ca. 300€

Reparatur kostet: 3-10€ (Versandkosten+Verpackung)

Ja genau es besteht überhaupt keine Unverhältnismäßigkeit...

Nein die Unverhältnismäßigkeit tritt nicht in jedem Fall auf, denn es liegt viel mehr in welcher Preisklasse sich das Gerät befindet und wie hoch der finanzielle Verlust des Händler ist

Nochmal hier muss vorher geklärt werden, ob es um einen Sachmangel handelt.....das wird KM feststellen oder beim einschicken zur Werkstatt, die Werkstatt dies feststellen....
Xyn schrieb:
Ähnliches Beispiel, hätte er Online bestellt, könnte er das Gerät nun zurück geben und niemand würde über eine Unverhältnismäßigkeit sprechen, außer vielleicht du.

Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen
Widerrufsrecht ist etwas anderes als das Gewährleistungsrecht.....aber auch Online könnte der Händler nicht den kompletten Neupreis auszahlen, ist aber jetzt eine andere Baustelle...
Xyn schrieb:
Also bist du ein Rechtsanwalt? Du bist ja einer, erst Verkäufer, dann Teamleiter und nun Rechtsanwalt? Oder bist du nur das was du grad sein möchtes? :evillol:

Stimmt da habe ich mich falsch ausgedruckt...meine Aussage basiert auf Grundlage von Gesprächen mit Anwälten....srry für die schlechte Formulierung

Xyn schrieb:
Mal im Ernst, ich habe meinen Standpunkt hier deutlich gemacht und mit dir lasse ich mich auf keine weitere Diskussion zur Unverhältnismäßigkeit ein. Der TE kann entscheiden, was er für richtig hält. Und du kannst sein wer du willst, auch Batman.

Ja genau....ich sage dem TE, dass der Händler den Austausch verweigern könnte....nicht mehr und nicht weniger.....
Wenn KM das Gerät austauscht, ist doch alles gut, aber auch der Fall kann auftreten, dass A die Gewährleistung abgelehnt wird oder B dass das Gerät eingeschickt werden wird....das ist mein Standpunkt!!

@Edit:

Wie sich Pins bei Mini-Usb verbiegen können....ist zum Beispiel beim falschen raus ziehen
(Unachtsamkeit) des USB-Kabel....
 
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Und nun tue ich es doch, pass auf ein letztes Mal. Du kannst nicht von Unverhältnismäßigkeit reden nur weil das Gerät 300,- Euro kostet. Hier hab ich was interessantes für dich,

Als Faustregel gilt nach Auffassung des BGH, dass eine absolute Unverhältnimäßigkeit der Nacherfüllung gegeben ist, wenn die Kosten der Nacherfüllung 150% des Werts der Sache im mangelfreien Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen würden. Diese Faustregel ersetze freilich nicht eine Wertung im Einzelfall. Quelle

Auch wenn es am Ende eine Einzelfallentscheidung ist, kannst du nicht sagen das alles Grundsätzlich ab einem gewissen Warenwert Unverhältnismäßig wird.

Wenn es ein 5 Monate altes Gerät wäre, wo die selben Rechte gegeben sind, würde ich dann auch sagen ja es könnte Unverhältnismäßig sein das Gerät zu tasuchen, aber nicht bei einem 3 Tage alten Gerät. Abegesehen, das ich behaupte jeder guter Händler würde das von sich aus schon aus Kundenbindung machen.

TE: Ich würde das Gerät zurück bringen und sagen so freunde das Gerät welches ihr mir gegeben habt, hat ein defekten Usb Anschluss und Pixel, so was du nach grad mal drei Tagen feststellen konntest. Und sag du hättest gern ein neues Gerät (du hast die Wahl). Sollten die sich quer stellen rufst du bei der Zentrale an. Ich hatte einen ähnlichen Fall schon bei Atelco, zwei der Verkäufer waren sich sicher im Recht zu sein, ein kurzer Anruf beim Personalleiter bzw. Email da ich den nicht erreicht hatte, bekam ich gleich am nächsten Tag mein Recht zugesprochen.
 
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Xyn schrieb:
Wenn es ein 5 Monate altes Gerät wäre, wo die selben Rechte gegeben sind, würde ich dann auch sagen ja es könnte Unverhältnismäßig sein das Gerät zu tasuchen, aber nicht bei einem 3 Tage alten Gerät. Abegesehen, das ich behaupte jeder guter Händler würde das von sich aus schon aus Kundenbindung machen.

Ja da gebe ich dir Recht, dass nach so einer kurzen Dauer, die Geräte getauscht werden sollten, allerdings kommt es immer auf den Mangel an.....der TE kann uns ja dann berichten was KM gemacht hat......

Zum Thema Unverhältnismäßigkeit bleibe ich bei meinem Standpunkt....und du kannst gerne bei deinem Standpunkt bleiben.....:-)
 
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