R
Ribery88
Gast
@Kisser....
Klar steht im BGB nicht drinnen, wie lange die Nacherfüllung dauern muss, es kommt immer auf den Mangel und auf den Aufwand für die Fehlerbehebung an ....doch bei einer Ersatzlieferung (gibt es ja bekanntlich keine Fehlerbehebung)....kann der Kunde....sofern der Händler die Ware vorrätig hat....dementsprechend auf Neuware bestehen, sozusagen ist es ein Sofortumtausch...somit sind die AGB unwirksam....im Falle eines Sachmangels!
oder glaubst du das bei KM alle Geräte die einen Mangel haben, die zur Reparatur gehen, auch getauscht werden....ganz sicherlich nicht....die meisten Geräte kommen repariert zurück, somit hat der Verbraucher,wenn er auf eine Ersatzlieferung bestehen wird....ein Recht die Ware ausgetauscht zu bekommen...wie KM das macht...Neubestellung, Sofortaustausch oder durch Einschicken zum Hersteller und dieser tauscht die Ware aus....ist egal...aber es muss eine Ersatzlieferung kommen, somit ja die AGB verstoßen gegen geltendes Recht.....
Klar steht im BGB nicht drinnen, wie lange die Nacherfüllung dauern muss, es kommt immer auf den Mangel und auf den Aufwand für die Fehlerbehebung an ....doch bei einer Ersatzlieferung (gibt es ja bekanntlich keine Fehlerbehebung)....kann der Kunde....sofern der Händler die Ware vorrätig hat....dementsprechend auf Neuware bestehen, sozusagen ist es ein Sofortumtausch...somit sind die AGB unwirksam....im Falle eines Sachmangels!
oder glaubst du das bei KM alle Geräte die einen Mangel haben, die zur Reparatur gehen, auch getauscht werden....ganz sicherlich nicht....die meisten Geräte kommen repariert zurück, somit hat der Verbraucher,wenn er auf eine Ersatzlieferung bestehen wird....ein Recht die Ware ausgetauscht zu bekommen...wie KM das macht...Neubestellung, Sofortaustausch oder durch Einschicken zum Hersteller und dieser tauscht die Ware aus....ist egal...aber es muss eine Ersatzlieferung kommen, somit ja die AGB verstoßen gegen geltendes Recht.....