DDM_Reaper20
Lieutenant
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- Feb. 2007
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@ Ribery88
Dann kann der Händler IMMER abwinken, wenn Dein Einwand bzgl. Unverhältnismäßigkeit greifen sollte. Dann wäre der entsprechende Paragraph im BGB ein Witz. Wenn der Händler das Ding auf Lager hat und sich der Preis nicht gerade drastisch zu ungunsten des Händlers geändert hat, sehe ich da keine Unverhältnismäßigkeit, denn der Händler kann ja das Gerät seinerseits einschicken und das Austauschgerät verkloppen.
Inwieweit das der Kundenbindung förderlich ist, in so einem Falle sich stur zu stellen und den sofortigen Austausch des Gerätes zu verweigern, das ist 'ne andere Kiste. So ein Laden sieht mich dann nie wieder von innen (und notfalls schalte ich Rechtsbeistand ein, wenn die sich weigern).
Dann kann der Händler IMMER abwinken, wenn Dein Einwand bzgl. Unverhältnismäßigkeit greifen sollte. Dann wäre der entsprechende Paragraph im BGB ein Witz. Wenn der Händler das Ding auf Lager hat und sich der Preis nicht gerade drastisch zu ungunsten des Händlers geändert hat, sehe ich da keine Unverhältnismäßigkeit, denn der Händler kann ja das Gerät seinerseits einschicken und das Austauschgerät verkloppen.
Inwieweit das der Kundenbindung förderlich ist, in so einem Falle sich stur zu stellen und den sofortigen Austausch des Gerätes zu verweigern, das ist 'ne andere Kiste. So ein Laden sieht mich dann nie wieder von innen (und notfalls schalte ich Rechtsbeistand ein, wenn die sich weigern).
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