USB Buchse am Tablet PC nach 2 Tagen defekt. Garantiefall oder nicht?

@ Ribery88

Dann kann der Händler IMMER abwinken, wenn Dein Einwand bzgl. Unverhältnismäßigkeit greifen sollte. Dann wäre der entsprechende Paragraph im BGB ein Witz. Wenn der Händler das Ding auf Lager hat und sich der Preis nicht gerade drastisch zu ungunsten des Händlers geändert hat, sehe ich da keine Unverhältnismäßigkeit, denn der Händler kann ja das Gerät seinerseits einschicken und das Austauschgerät verkloppen.

Inwieweit das der Kundenbindung förderlich ist, in so einem Falle sich stur zu stellen und den sofortigen Austausch des Gerätes zu verweigern, das ist 'ne andere Kiste. So ein Laden sieht mich dann nie wieder von innen (und notfalls schalte ich Rechtsbeistand ein, wenn die sich weigern).
 
Zuletzt bearbeitet:
@DDM

Mein Einwand bzw. mein Vergleich passt nicht immer....du kannst einen Richter nicht weiß machen, dass bei jedem Gerät unverhältnismäßige Kosten entstehen....Beispiel: Nokia C 102 VK Preis : 29,99€ und davon hast du 100 Stück auf Lager, da wirst du höchstwahrscheinlich das Gerät tauschen,....jedoch bei einer Nikon D 3100 kann die Sache schon etwas anders aussehen....darauf hat sich mein Standpunkt bezogen.....und dies ist Fall zu Fall unterschiedlich.....

aber der TE kann uns ja berichten, was KM gemacht hat......ich sehe es als offen :-)
 
kannst du mir erklären wieso es bei einer Nikon D 3100 anders ausehen kann? Ich mein du erzählst die ganze Zeit aus deiner Meinung ich sehe nirgends ein Urteil eine Quelle die dich bestätigt? Ich habe dir den passenden Paragraphen genannt als auch ein Beispiel Urteil gezeigt welche meine Meinung untermauern, du hast bis jetzt außer deine Meinung und irgendwelche Gespräche mit einem Anwalt (ob du ihn richtig verstanden hast oder es uns richtig gegeben hast, lass ich mal offen), nichts was uns vom Gegenteil überzeugen könnte, gezeigt. Du erzählst nur aus deinem Alltag, welcher nicht mal Gesetzeskonform sein muss.
 
@XYN

Bei einer Nikon D 3100 sieht die Sache anders aus, da die Nikon einen VK Preis von 489€ hat.....stellt sich jetzt ein Defekt nach 2 Monaten fest....kann der Händler die Ersatzlieferung verweigern mit dem Verweis, dass hier unverhältnismäßige Kosten entstehen, im Vergleich zu einer Reparatur.....

Kosten für die Reparatur
Reparatur: Versand- und Verpackungskosten. (5-10€)

Ersatzlieferung: Rücknahme des Gerätes 489€, Gerät kann nur als gebraucht Geräte verkauft werden gehen wir mal von 50-100€ Nachlass aus, verkürzte Garantie und verkürzte Gewährleistung.....sprich den Händler stehen Kosten in Höhe von 589€+verkürzte Garantie und verkürzte Gewährleistung+ Reinigung von der Kamera+ Löschen von Daten sowie das Gerät in einem verkaufsfähigen Zustand zu bringen....

Jeder denkende Mensch wird erkennen, dass der Händler durchaus die Ersatzlieferung ablehnen kann/wird, sofern die Reparatur keine große Nachteile auf dem Käufer zukommen....was in den meisten Fällen auch nicht sein wird.....

Hier ist ein Link, wo sich auch jemand auf die unverhältnismäßige hohe Kosten bezieht, im Vergleich zu einer Reparatur: ( Also mein Standpunkt...:)
http://www.123recht.net/unverhaeltnismaeig-hohe-Kosten-bei-Nacherfuellung-__f169413.html

Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander.....denn ....

Es liegt immer am Mangel und am finanziellen Schaden für den Händler....sowie die Brauchbarkeit des Gerätes....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sprich den Händler stehen Kosten in Höhe von 589€

wie kommst du auf die Summe? Die Summe ist falsch, aber ok. Du Rechnest einmal den Schaden (durch die Benutzung) an und dazu noch das ganze Gerät als Schaden.
Ich merks schon für dich ist alles Unverhältnismäßig was Summe X übersteigt, was auf der anderen Seite falsch ist oder zumindest per Gesetz nicht nachlesbar ist, so wie du es behauptest. Auch ein Link wo jemand in einem anderen Forum, etwas erzählt ist nun nicht der überzeuger pur. Aber du hast Recht gehabt du hast dazu deine Meinung, ich meine, belassen wir es.
 
Habe das Tablet zu KM Elektronik gebracht, die schicken es zum Hersteller. Notebooks, Smartphones und Tablets werden bei KM nicht sofort umgetauscht. Hoffe es wird alles repariert oder noch besser umgetauscht. Wenn nach 4 Wochen nichts passiert, wird es wahrscheinlich umgetauscht.
 
Aus Neugier, hast du die darauf angesprochen das du die Wahl hast, zwischen neu Gerät oder Reparatur?
 
GeorgiusT schrieb:
Habe das Tablet zu KM Elektronik gebracht, die schicken es zum Hersteller. Notebooks, Smartphones und Tablets werden bei KM nicht sofort umgetauscht.

Das ist doch keine Begründung?!


Von welchem Hersteller ist das Tablet denn?

Was hat KM zum Usb-Anschluss gesagt?
 
Na dann hab ich immer Glück gehabt, meine mittlerweile 3 defekten Mainboards, eine Maus und so einige defekte Ram Riegel haben sie ohne Murren nach kurzer Überprüfung (ob Pins verbogen sind beispielsweise auf dem Mainboard) zurückgenommen.

Ich habe aber auch schon erlebt das Kunden versucht haben neu gekaufte Monitore zu tauschen (Pixel/Subpixelfehler) und da sind die auch hart geblieben und haben auf den Hersteller verwiesen, selbst nach dem die Kunden laut wurden, also ganz so einfach wie xyn sich das vorstellt ist es im Real Life nicht, jedoch bestätigen Ausnahmen die Regel.
 
@xpower ashx: Es geht hier nicht um meine Vorstellung. Wenn du gelesen hättest, wüsstest du das es so Gesetzlich geregelt ist. Wer Recht kriegen will muss auch manchmal mehr tun als nur zu sagen ich will. Besonders in diesem Fall war viel mehr Möglich als der TE nun bekommen hat, aber es ist seine Sache.

Ich täte mir bestimmt kein neues Gerät kaufen und nach drei Tagen gebrauch es erstmal für eine unbestimmte Zeit zur Reparatur einschicken. Genau für solche Sachen gibts die gesetzliche Gewährleistung und nicht die gesetzliche Garantie.
 
Hab ich schon vorher, am 2ten Tag, wenn ich defekte Pixel entdeckte. Der Typ hat gesagt Sofortumtausch geht nicht und das steht auf der Rechnung auch geschrieben.
Ergänzung ()

Ribery88 schrieb:
Das ist doch keine Begründung?!


Von welchem Hersteller ist das Tablet denn?

Was hat KM zum Usb-Anschluss gesagt?

Das Tablet ist von Odys.

Der Verkäufer hat sich das Gerät gar nicht angeguckt.
Ergänzung ()

xpower ashx schrieb:
Na dann hab ich immer Glück gehabt, meine mittlerweile 3 defekten Mainboards, eine Maus und so einige defekte Ram Riegel haben sie ohne Murren nach kurzer Überprüfung (ob Pins verbogen sind beispielsweise auf dem Mainboard) zurückgenommen.

Ich habe aber auch schon erlebt das Kunden versucht haben neu gekaufte Monitore zu tauschen (Pixel/Subpixelfehler) und da sind die auch hart geblieben und haben auf den Hersteller verwiesen, selbst nach dem die Kunden laut wurden, also ganz so einfach wie xyn sich das vorstellt ist es im Real Life nicht, jedoch bestätigen Ausnahmen die Regel.

Laut AGB sind Notebooks, Smartphones, Tablets, TFT Monitore vom Sofortumtausch ausgeschlossen. Mainboards z.B. nicht.
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
@xpower ashx: Es geht hier nicht um meine Vorstellung. Wenn du gelesen hättest, wüsstest du das es so Gesetzlich geregelt ist. Wer Recht kriegen will muss auch manchmal mehr tun als nur zu sagen ich will. Besonders in diesem Fall war viel mehr Möglich als der TE nun bekommen hat, aber es ist seine Sache.

Ich täte mir bestimmt kein neues Gerät kaufen und nach drei Tagen gebrauch es erstmal für eine unbestimmte Zeit zur Reparatur einschicken. Genau für solche Sachen gibts die gesetzliche Gewährleistung und nicht die gesetzliche Garantie.

Na ja, sowas find ich auch Sch..e, will mir aber den Stress nicht antun, hab schon genug Sorgen.

Auf die Fresse hauen will ich auch nicht. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
GeorgiusT schrieb:
Das Tablet ist von Odys.

Gut dann brauchen die keine 4 Wochen, sondern in der Regel 14 Tage....höchstwahrscheinlich bekommst du auch ein ausgetauschtes Tablet, es sei denn die lehnen die Garantie wegen verbogene Pins ab........wirst du aber sehen....

GeorgiusT schrieb:
Laut AGB sind Notebooks, Smartphones, Tablets, TFT Monitore vom Sofortumtausch ausgeschlossen. Mainboards z.B. nicht.

AGB stehen nicht über das Gesetz, es sei den KM beruft sich immer auf die Unverhältnismäßigkeit bei solchen Produkten......egal bei welchem Mangel........aber auch heir muss man von Fall zur Fall unterscheiden....
 
Wir Ribbery88 schon richtig sagte, die können schreiben was die wollen. Gesetz ist über dem.

Manchmal hilft auch das Gespräch mit dem Chef oder aber der Anruf in der Zentrale. Ich halte das für ein Unding, ein drei Tage altes Gerät zur Reparatur einzuschicken. Aber gut, du hast dich für den Weg entschieden, sollte was nicht passen meld dich, sonst viel Spas mit deinem neuem Gerät, nach der Reparatur.
 
Das Gesetzt steht über AGB nur wenn man sich einen Anwalt leisten kann. :)
 
schon Wahr. Aber du hattest auch andere Möglichkeiten, wie die Zentrale anzurufen oder den Regionalleiter. Große Unternehmen sind eher wohlwollend gegenüber dem Kunden gestimmt, als 1 Mann Unternehmen. Mir persönlich kann es egal sein, ich hatte dir nur Tipps geben wollen wie du das am besten angehst, da du auch das Recht auf deiner Seite hattest.
 
@ GeorgiusT

Die AGB vom KM verletzt kein Gesetz.

Diejenigen, die etwas anderes behaupten, interpretieren etwas in den Gesetzestext hinein, was dort nicht steht. Nämlich, das die Wahl der Neulieferung zur Nacherfüllung einem Sofortumtausch gleichkommt.

Gesetz (und da steht nichts drin von Sofortumtausch):

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
 
Die AGB verstoßen ziemlich sicher gegen 439 I BGB und sind somit zumindest ggü. Verbrauchern nach 475 I 1 BGB unwirksam.
 
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Quelle

Diejenigen, die etwas anderes behaupten, interpretieren etwas in den Gesetzestext hinein, was dort nicht steht. Nämlich, das die Wahl der Neulieferung zur Nacherfüllung einem Sofortumtausch gleichkommt.

klär uns doch bitte über die Bedeutung auf? Oder wie es gemeint ist, was will sonst der Gesetzgeber damit erreichen? Hauptsache allen anderen widersprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was der Gesetzgeber damit will, entscheidet immer noch ein Richter im Streitfall und nicht du oder sonst jemand hier.

Schön, dass du wenigstens zitieren kannst.
Und jetzt zeig mir, wo da drin steht, innerhalb welcher Zeit die Nacherfüllung zu leisten ist.
 
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