VDSL bestellt, ADSL 2+ bekommen - Kündigung/Stornierung möglich

A

asus1889

Gast
Hallo,

hier wurde DSL ausgebaut und ich schloss vorab, im April 2015, den folgenden Tarif bei der Helinet per Internetbestellung ab:

HeLi NET VDSL Doppel-Flat 30.000 – Country

Jedoch schalteten man mir ohne entsprechenden Vertragsabschluss am 17.08.15:

HeLi NET Doppel-Flat 16.000 - Country

Diesen Tarif habe ich nie abgeschlossen, schon aus dem Grunde da mir der Upload von ca. 900 Kbit/s netto bei Weitem nicht ausreicht, auch der Download ist mit ca. 14,6 Mbit/s alles andere als zufriedenstellend.

Der Begriff VDSL ist mit dem von mir abgeschlossenen Tarif verbunden. Es ist somit nicht möglich mir zum einen, einen anderen Tarif zu schalten und zum anderen statt mit VDSL mit ADSL2+.

Dies teilte ich dem Unternehmen Helinet auch mehrfach per Telefon und Email mit und bat um Nachbesserung.

Jedoch gab es weder kompetente Antworten, noch zufriedenstellende Antworten, noch Lösungsvorschläge. Teilweise wurde auch gar nicht geantwortet.

Da VDSL technisch hier nicht realisierbar ist, besteht keine Möglichkeit die von mir abgeschlossene Vertragsleistung zu erfüllen.


Wie seht ihr das?

Ich will nur VDSL haben, ADSL2+ ist mir insbesondere wegen des Uploads viel zu langsam. Ich habe so lange mit meinem Schreiben an die Helinet gewartet weil, ich dachte mit denen noch eine Lösung zu finden.

Aber die stellen sich quer und sagen immer wieder in einer Endlosschleife: "An Ihrem Anschluss ändern wir nun nichts mehr!"

Ich habe seit neustem auch noch eine Alternative in der Hand die 8x so schnell ist wie Helinets DSL und da ist es nur verständlich das ich keine Lust habe 14,6 MBit/s zu akzeptieren obwohl ich es gar nicht bestellt habe.

Die haben einfach einseitig den Vertrag geändert. Das dürfen sie eigentlich nicht. Besonders da es sich um komplett andere Verträge handel. VDSL vs. ADSL2+.

Von anderen Versprechen die vorab mündlich gemacht wurden möchte ich gar nicht sprechen. Unter anderem: Wir aktivieren kein DPBO und wir schalten VDSL wenn Sie das wollen...! An nichts haben Sie sich gehalten.
 
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Wieso "wir schalten kein VDSL wenn sie das wollen" und dann willst du VDSL? Irgendwie widersprichst du dir selber.
Was steht auf dem Auftrag?
 
Verschrieben sorry. Kein - sollte es nicht heißen, sondern: "Wir schalten VDSL wenn Sie das möchten!"

Ich habe per Internet bestellt. Eine Auftragsbestätigung habe ich nur über die 16.000 bekommen, die ich aber nie bestellt habe, das weiß die Helinet auch und hat mir gesagt, es heißt bis zu 30.000 KBit/s. Leider haben Sie vergessen, dass der Tarif den ich bestellt habe VDSL in der Bezeichnung trägt, somit kann man den Vertrag nicht einfach auf ADSL 2+ abändern.
 
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Müssen wir hier jetzt schon beim einfachen Vertragswesen, in Form von Widerruf, Klärung oder Beschwerde nachhelfen?
Im Ernst: Wie erwartest du dir hier Hilfe? Deinen Vertrag kannst du allein mit deinem Vertragspartner besprechen bzw. korrigieren!
Ob DPBO aktiviert wird oder nicht, liegt allein am Netzbetreiber.
 
Kommt drauf an, was in der Auftragsbestätigung stand. Die Angaben die der Provider auf der Website macht stellt regelmäßig ein Aufforderung zur Abgabe eines Angebots da. Wenn in der Auftragsbestätigung tatsächlich VDSL steht würde ich sagen, dass du hier den Provider zur Nachbesserung auffordern solltest - natürlich unter Fristsetzung und Androhung der außerordentlichen Kündigung.
 
Frag 'nen Anwalt. Wenn du x-Monate über etwas, das noch nicht gelegt ist einen Vertrag abschließt...
Und irgendwann nach den 14-Tagen Kündigungsfrist nach Vertragsabschluss raus willst, dann kann er dir besser helfen. Im Vertragsrecht gibt es viele Fallen, die der Durchschnittsuser nicht kennt oder glauben will.

edit:
Wenn du das wissen Willst, frage den Fachmann dazu. (Ich bin Laie, ich habe kein Fachwissen)
Ja, du hast VDSL bestellt und nur ADSL2+ bekommen. Nein, da es heißt "bis zu..." und nicht "Garantiert mindestens...".
Vielleicht, da du lange genug Vorher die Vertragsbedingungen kanntest und auch noch ausreichend Kündigungszeit bei Nichtgefallen hattest. Und die Leistungen von VDSL zwingend benötigst (Der Anbieter hat die Nachbesserung nicht geschafft).
 
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Es geht darum, das mir ein anderer Tarif "bestätigt" wurde den ich aber gar nicht bestellt habe.


@XMenMatrix

Ich will lediglich wissen, ob ein solcher Vertrag trotz einseitiger Änderung durch den Anbieter rechtswirksam ist.
 
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Dann kläre das bitte mit dem Anbieter.. hast du geprüft ob VDSL überhaupt anliegt ?
Und im Grunde wird dir dann ein Tarif in Rechnung gestellt der auch bei Dir technisch möglich ist. Steht zumindest meistens im Kleingedruckten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechtslage ist bei sowas total einfach. Du hast ein schriftlichen Vertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag den du abgeschlossen hast ist das Produkt welches du bestellt hast angegeben.

Wenn du dieses Produkt nicht erhälst, aus welchen Gründen der Netzbetreiber das halt auch immer nicht macht, dann ist der Vertrag nicht erfüllt und du brauchst:

1. nichts bezahlen
2. kannst du ohne Frist vom Vertrag zurücktreten, da der Vertragspartner trotz mehrfachem Anzeigen eines Mangels
den Mangel nicht korrigiert hat.

Hast du Rechtsschutzversicherung? Dann ab zum Anwalt oder selbst einfach ein Schreiben aufsetzen und sämtliche von dir bereits getätigte Zahlungen zurückfordern wegen Nichterfüllung des Vertrages...

Gleiche Nummer hab ich mal mit Arcor durchgemacht. 768er DSL per Vertrag abgeschlossen geliefert haben sie dann Dual Link ISDN mit 128kbit...

Also Nägel mit Köpfen machen.
 
Wenn du für A unterschreibst und B bekommst, ist kein Vertrag im Sinne der Abmachung zustande gekommen, somit kannst du da raus.
Wo bitte ich das Problem? Einfach anrufen, mit denen sprechen und A erhalten bzw. B zurückgeben/nehmen lassen.

Und wie schon geschrieben wurde, bei Problemen gibt es Anwälte. Wenn du aber selbst A wolltest und B bekommen hast, weil du B unterschrieben hast, ist es deine eigene Blödheit/Faulheit/Schuld. So einfach ist das. Deshalb ließt man sich Verträge durch...
 
Handysurfer schrieb:
. Wenn du aber selbst A wolltest und B bekommen hast, weil du B unterschrieben hast, ist es deine eigene Blödheit/Faulheit/Schuld. So einfach ist das. Deshalb ließt man sich Verträge durch...

Er schrieb:: "im April 2015, den folgenden Tarif bei der Helinet per Internetbestellung ab:

HeLi NET VDSL Doppel-Flat 30.000 – Country

Jedoch schalteten man mir ohne entsprechenden Vertragsabschluss am 17.08.15:

HeLi NET Doppel-Flat 16.000 - Country" :freak:
 
@asus: logisch. Genau dafür gibt's ja die Auftragsbestätigung.
Steht da was drin, was nicht bestellt wurde --> anmekkern + widerspruch
Falls widerspruchsfrist schon abgelaufen, hast du stillschweigend akzeptiert, insbesondere wenn die in der auftragsbestätigung beschriebene Leistung bereits geliefert & in gebrauch genommen wurde.
kannst nur noch auf sonderkündigungsrecht betteln, falls tatsächlich "VDSL" im Vertrag stehen sollte.
 
Setz ein Schreiben auf Sonderkündigung nicht wie bestellt blabla und Zieh Einzugsermächtigung zurück und verlang vorleistungen zurück.
fertig.

keine ahnung was du hier von uns willst.
 
Ihr bewegt euch auf sehr dünnem Eis! Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die nur auf derartige illegale Rechtsberatungen warten und dann gute Nacht!
Bitte ersuche einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherberatung um Rat.
 
Also, 20 Meinungen oder so...
Erfahrung von über 15 Jahren verschiedene Foren und mehr als genug RL sagen mir, das sich hin und wieder Menschen Irren/etwas extrem Wichtiges umformulieren/etwas Vergessen/etwas übersehen/etwas extrem Wichtiges nicht für erwähnenswert halten/...egal wie es wirklich ist, für "MICH" ist das "SO".../etwas Ignorieren/noch andere Sachen... und das es dann noch Gerichtsurteile gibt, die alles über den Haufen werfen.

Wenn du aus dem Vertrag raus willst kann dir dein Anwalt besser helfen als wir.

edit:
Gebe meinem Vorredner Recht, deahalb immer "Laie" und "Such einen Anwalt auf".
 
Es kann auch sein, dass ein Anwalt teurer ist als der ganze Vertrag über 24 Monate. Ein Anwalt sollte immer die letzte Möglichkeit sein, weil dieser unglaublich teuer ist ;). Die nehmen schon für ein "Beratungsgespräch" ein paar hundert Euro. So lange du kein Gerichtsverfahren von vorne bis hinten erfolgreich durchziehst bekommst du keinen Cent und du musst alle Kosten selbst tragen.

VDSL ist nicht möglich, da Leitung zu lang (2,1 km bei 0,6 mm^2) und nur Profil 17a mit nur 14,5 dBm + DPBO geschaltet wird.

@Mr. Smith

Wenn das so wäre könnte dir jeder einfach irgendeinen Vertrag unterjubeln und du hängst drin. Eine Willenserklärung habe ich jedoch nur beim 30.000er VDSL Tarif abgegeben.

Ich habe nicht sofort widerrufen weil ich dachte ich könnte mit dem Anbieter noch eine Lösung (VDSL Profil 8a schalten) finden. Jedoch schaltet der seit ein paar Tagen sturr und mir bleibt nun keine andere Möglichkeit als mich auf den abgeschlossenen Vertrag zu berufen der nicht erfüllt wurde/wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
asus1889 schrieb:
Wie seht ihr das?
Nur eine Frage? Nutzt Du den Vertrag!? Sicherlich ja sonst könnten wir das hier wahrscheinlich nicht lesen!

Damit dürfte folgendes ​gelten: https://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCssiges_Handeln

Die erste Rechnung hast Du bezahlt? ...dann kann man deinerseits von schlüssigem oder konkludenten Handeln​ ausgehen.
 
Ich habe bis jetzt noch nichts bezahlt. Ich habe den Anschluss anfangs genutzt, um ihn zu testen. Ich habe im Moment noch einen zweiten Internetanschluss den ich als Übergang nutzen kann.
 
Was steht denn im Vertrag, den Du abgeschlossen hast? Ist dort explizit VDSL genannt oder nicht?

Für mich hört es sich so an, als ob Du etwas abschließen wolltest, was nicht möglich war und deren Alternativ-Angebot angenommen hast und jetzt nicht mehr daran gebunden sein möchtest.
 
Im Vertrag steht in der Bezeichnung VDSL. Bei dem den sie mir geschaltet haben steht das nicht.
 
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