Kenneth Coldy
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asus1889 schrieb:Ich habe nie bzgl. des 16.000 Tarifes eine Willenserklärung abgegeben. Das Verstreichen der Widerrufsfrist eines Vertrages welchen ich nicht abgeschlossen habe, kann nicht als Willenserklärung gewertet werden.
Selbstverständlich kann es das. Du hast offensichtlich das notwendige Fachwissen um zwischen VDSL und ADSL zu unterscheiden, Du hast eine Bestätigung (und damit finalisierung) Deines Vertrages bekommen in der klipp und klar ADSL16k steht. Du hast daraufhin nicht widersprochen, mithin also akzeptiert.
Dumm gelaufen, Du bist einfach zu schlau für diese Welt und hast einen so messerscharfen Verstand das Du Dich offenbar selbst an ihm geschnitten hast.