kachiri schrieb:@QuamWave und nehmen einfach das konkludente Handeln der Nichtkündigung als Annahme des Angebotes. Das kann btw. je nach Ausgestaltung des Vertrages auch bei Laufzeitverträgen passiert, siehe Beispiel mit den Stromanbietern.
Mit dem Unterschied, das konkludentes Handeln unter Kaufleuten als Zustimmung gilt. Ein Privatmensch gibt hiermit nicht seine Zustimmung. Er kann auch später seinen Ansprung geltend machen.