Es ist mir unbegreiflich, wie sich Leute, die von der Materie mit Verlaub gesagt die geringste Ahnung haben, ein Urteil über die Kompetenz des BVG erlauben. Seid froh, dass sich dieses Gericht, dass sich der Verfassung annimmt, aus erfahrenen Rechtsanwendern und Rechtswissenschaftlern höheren Alters, die sich über Jahrzehnte theoretisch wie praktisch mit den Rechten auseinandergesetzt haben, zusammensetzt. Noch mehr erschreckt mich die Dreistigkeit einiger User, die allen Ernstes Deutschland einen undemokratischen Staat nennen. Eine parlamentarische Demokratie definiert sich daraus, dass alle Macht vom Volke ausgeht, in der Form, dass das Volk durch Wahlen seiner Souveränität Ausdruck verleiht, und sich darüber hinaus die staatliche Gewalt nicht alleine auf die Exekutive konzentriert, sondern als eine Trias der Gewalten zu verstehen ist ( Exekutive/Legislative/Judikative), aufgrunddessen Gesetze mit dem Volkswillen konform gehen und auch nach Erlass durch Einschaltung des BVG, als Wächter der Verfassung, für verfassungswidrig befunden werden können. Wenn auch nur ein Bürger meint, das Gesetz sei nicht verfassungsgemäß, so hindert denjenigen nichts daran eine Verfassungsbeschwerde beim BVG einzulegen. Anders im Artikel, wo von einem Organstreitverfahren die Rede ist, weil eben ein Bundestagsabgeordneter als Teil der Legislative das Gesetzgebungsverfahren für fehlerbehaftet hält. Hier geht es um die formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes (Verfahren, Form), nicht zu verwechseln mit der materiellen , sprich inhaltlichen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, was andere schon richtig festgestellt haben.
Auch hilft es nicht, wenn ein Ahnungsloser den Art. 5 GG zitiert und fälschlicherweise meint, dieser würde schrankenlos gewährt, was in Abs. II explizit festgehalten ist. Auch ist dies kein Schlupfloch für die Politik, da es auch für diese Schranken wiederum Schranken gibt, wodurch der Spielraum für die Politiker erheblich eingeschränkt ist. Würden sie diese Schranken-Schranken unzureichend berücksichtigen, so könnten sie sich der Zurückweisung des Gesetzes durch das BVG ziemlich sicher sein.