Verkäufer beendet Auktion / nimmt sein Angebot zurück!

kkc1945

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Hallo liebe Forengemeinde und lieber Helfer,

ich bin am Ersteigen eines Artikel auf Ebay und war zu dem Zeitpunkt auch der einzige, nun sehe ich, dass der Verkäufer einfach seine Auktion beendet hat ohne vorherige Absprache oder einen wichtigen Grund. Gerne wollte ich von Euch wissen, was Ihr davon haltet und ob ich was dagegen tun kann. Ebay Support schon angeschrieben:

Super Nintendo SNES Konsole und 17 Spiele. 2 kontroler Gebraucht | eBay
 
Bis 24h vor ABLAUF der Auktion kann der Verkäufer das Angebot abbrechen !

Die anfrage an ebay hättest du dir sparen können,wenn du die AGB's aufmerksam gelesen hättest;)

Ich finde das auch gut so ! Bei anständigen geboten mache ich das nicht,aber wenn nach 6 Tagen nur 1 Euro geboten wurde,mache ich auch dicht.Wer es haben will,fragt dann an.Und bekommt es ausserhalb ebay's von mir.
Somit auch noch Gebühren gespart..nicht 100 % fair,für mich aber fein:evillol:
 
Damit Leben und sich ärgern.

eBay hat schließlich diese Funktion eingebaut. Vermutlich, um vieles an Supportarbeit zu umgehen.

Finde diese Möglichkeit auch zweifelhaft, aber sie ist nun eben Bestandteil von eBay. Den Support musst Du da nicht kontaktieren.
 
Was ebay tut oder lässt, spielt keine Rolle, mit Abbruch der Auktion kommt grds. ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande.

Hierfür gibt es übrigens ausreichend Rechtsprechung...
 
Naja, ich will den Verkäufer keine reinwürgen, habe ich auch bereits angeschrieben, sodass
wir zusammen auf einen gemeinsamen Nenner kommen, aber er meldet sich nicht, was ich ziemlich
doof finde ~_~
 
Doc, Deine theoretischen Ratschläge helfen oft. Nur nicht immer. eBay sieht diesen Vorgang vor. Ist man als Käufer davon betroffen, was dann? Gegen Herausgabe klagen? Und der Verkäufer versichert dann glaubhaft, er könne nicht liefern usw, usw. Aber nur zu. Rate dem TE, weitere Schritte einzuleiten.
 
BlubbsDE schrieb:
Doc, Deine theoretischen Ratschläge helfen oft. Nur nicht immer. eBay sieht diesen Vorgang vor. Ist man als Käufer davon betroffen, was dann? Gegen Herausgabe klagen? Und der Verkäufer versichert dann glaubhaft, er könne nicht liefern usw, usw. Aber nur zu. Rate dem TE, weitere Schritte einzuleiten.

Er hat ihm zu NICHTS geraten, nur darauf hingewiesen, dass ein Vertag zustande kam
was er (der TE) daraus macht, ist allein seine Sache.

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
2005 gab es diese Möglichkeit noch nicht, seitens eBay. Auch bei schon getätigten Geboten, eine Auktion zurück zu ziehen.

Heutige Urteile können ganz anders aussehen. Als eBay Nutzer muss einem die Sache heute bekannt sein, dass man als Verkäufer Auktionen zurück ziehen kann.
 
BlubbsDE schrieb:
2005 gab es diese Möglichkeit noch nicht, seitens eBay. Auch bei schon getätigten Geboten, eine Auktion zurück zu ziehen.

Heutige Urteile können ganz anders aussehen. Als eBay Nutzer muss einem die Sache heute bekannt sein, dass man als Verkäufer Auktionen zurück ziehen kann.

ok
dann hier.... was aktuelles

http://www.recht-dd.de/abbruch-von-ebay-auktionen-eine-bestandsaufnahme/

Hier im Thread.... sollte sich manch einer..... mal ALLES (bezüglich der Rechtssprechung)
genau durchlesen.

PS
Was im Folgenden
zu lesen ist, ist übrigens ein anderer Hut und nur darauf ausgelegt, auf solche Auktionen zu warten:

http://www.auktionshilfe.info/thread_7842p1
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ?

Wird doch selbst (fast)bestätigt von deinem Anwalt im Text ,dass das vorzeitige beenden NICHT in ALLEN Fällen anfechtbar ist,und darüber hinaus,seitens der Betreiber,in dem Falle ebay,bei Berechtigung sogar angeraten wird !

Also bei unverschuldetem Verlust(Diebstahl,Vandalismus,Schaden etc.),oder auch wie zu lesen,bei nicht korrekter oder fehlerhaften Einstellung seitens des Anbieters.


Aber mir geht es um was anderes.
Menschen,die wegen einer nicht gewonnenen 1 Euro Auktion Gerichte unsinnig belasten,haben wirklich keine anderen Sorgen:freak:.Echte probleme gibt es genug auf der Welt !

Immer gleich diese Paragraphen und Urteil *Winker* :stacheln:



Danke dir aber für den 2 Link ! Sehr interessant,dauert aber ne weile,bis ich den durch habe..;)
 
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Insbesondere Nicos erster Link im letzten Beitrag bringt die aktuelle Rechtslage ganz gut auf den Punkt, i.Ü. teile ich die dort geäußerten Bedenken.

Fakt ist und bleibt, dass die Beendigung einer Auktion ohne einschlägigen Grund ein großes Risiko für den Verkäufer darstellt, dessen sollte man sich bewusst sein.
Klagt ein Käufer, dann spielt der Betrag nur selten eine Rolle, vielmehr muss der Verkäufer nun nachweisen, dass ein zur Rücknahme seines Angebotes berechtigender Grund vorlag.
Kann er das nicht, steht dem Käufer grds. die Erfüllung des Kaufvertrages oder ggf. Schadensersatz zu.
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Doc, Deine theoretischen Ratschläge helfen oft. Nur nicht immer. eBay sieht diesen Vorgang vor. Ist man als Käufer davon betroffen, was dann? Gegen Herausgabe klagen? Und der Verkäufer versichert dann glaubhaft, er könne nicht liefern usw, usw. Aber nur zu. Rate dem TE, weitere Schritte einzuleiten.

Zunächst einmal habe ich keine Ratschläge erteilt, sondern die Rechtslage verdeutlicht.

Ob deine oft unvollständigen oder z.T. auch gänzlich falschen Anmerkungen hilfreicher sind als meine rechtliche Einschätzung, soll der geneigte Leser beurteilen...
 
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