Ebay: Verkäufer zieht sein Angebot zurück

Vor allem was will der TE mit ner 70€ Teuren Defekten Grafikkarte?
wenn der TE will, dann besorg ich ihm so eine für 60€ ;)
 
Prinzipienreiter, z. B. :-)
Oder jemand der das Teil als Ersatzteilspender benötigt
In diesem Fall würde die Karte nur vorsorglich als defekt verkauft, da sie längere Zeit ausgebaut war.
 
Zuletzt bearbeitet:
methadron schrieb:
Prinzipienreiter, z. B. :-)
Oder jemand der das Teil als Ersatzteilspender benötigt
In diesem Fall würde die Karte nur vorsorglich als defekt verkauft, da sie längere Zeit ausgebaut war.

Man kann dann aber nicht erwarten, daß man sich eine funktionstüchtige Karte einklagt.
 
BlubbsDE schrieb:
@Doc Foster

Deine Ausführungen mögen im Jura Seminar 1 stimmen.

Aber erkläre doch einmal, warum seit geraumer Zeit eBay überhaupt die Funktion dem Verkäufer zur Verfügung stellt. Auktionen auch nach erfolgten Geboten einfach wieder zurück zu ziehen?

Sieht man ganz konkret diesen Fall hier. Dann würde eine Einforderung zur Lieferung in der Wirklichkeit kein Erfolg haben. Theoretisch hast Du recht. Praktisch auch. Sähe der Fall noch etwas schärfer aus. Aber nicht hier.


Hast du denn schon mal eine juristische Fakultät geschweige denn ein Seminar von innen gesehen?
M.E. nicht, sonst würdest du hier nicht so einen Unsinn schreiben, der jetzt auch noch komplett vom Thema entkoppelt ist.

Warum ebay bestimmte Funktionen implementiert, entzieht sich meiner Kenntnis, ich arbeite ja dort nicht.
Ebay weist aber auf den rechtlichen Hilfeseiten explizit darauf hin, dass die Abgabe eines Gebotes verbindlich ist und eine Rücknahme nur in einigen wenigen, vorher definierten, Fällen möglich ist.
Selbst diese wenigen Fälle mögen einer gerichtlichen Überprüfung nicht unbedingt standhalten, Rechtsprechung zum Thema Verbindlichkeit von Gebotsabgaben und Anfechtung von denselben gibt es zuhauf.
Ob die Anfechtung einer Willenseerklärung wirksam ist, entscheidet schlussendlich ein Gericht und nicht selten haben die Anfechtenden diese Fälle verloren, auch wenn sie diese Funktion bei ebay nutzen konnten.

Außerdem ist der Fall hier ohnehin anders gelagert, da das Auktionsende ja erreicht war und ebay für diesen Fall ja m.W. ohnehin keine Ausstiegsmöglichkeit mehr vorsieht.

Was den Fall hier noch schärfer machen soll und inwieweit die Schärfe des Falles Einfluss auf die rechtliche Beurteilung der gestellten Frage hat, bleibt wohl dein Geheimnis...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc
Sehe ich auch so. Allerdings hab ich auch keine Lust wegen 70€ zum Anwalt zu rennen und dann ein Verfahren zu eröffnen. Wenn ich mein Geld wieder hab bekommt er ne negative Bewertung und dann war es das für mich.
 
Also schön langsam wird es echt nervig. Der Verkäufer schrieb er wollte, das Geld bis heute überweisen. Heute frag ich nach, dann kommt ne Nachricht, dass er es vergessen und gleich machen will. Vor 5 Minuten kommt ne Mail, dass er gerade pleite ist und warten muss, bis sein Gehalt kommt und dass es bis zum 04.07 sicher auf meinem Konto ist. Schön langsam klingt es nach Betrug und mieser Abzocke.

Ich halt euch mal aufm laufendem.
 
Eben, kann ich mir auch nicht vorstellen. Ich fahr jetzt dann am Wochenende in den Urlaub und wenn ich wieder komm und der Kerl hat es noch immer nicht geschafft, dann geh ich zu meinem Anwalt.
 
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