Wie gesagt, hypothetisch.
Mir ging es nur um die Sache für sich. Das man legal so einen Deal platzen lassen könnte, wenn einfach gewandelt werden kann bei Falschlieferung. Egal ob zum Vor oder Nachteil des Käufers.
War bisher davon überzeugt, man hätte sowas wie Vertrag und müsse den nötigenfalls mit Zusatzkosten einhalten.
Mich interessiert auch bisschen die Intention des Verkäufers.
Kauft sich ein Blundle, nimmt das Game raus(?) und verkauft das.
Ist das Game so wertvoll? Also begehrter als die 35€ Version?
Der Verkäufer verkauft eine Digi PS5 .... packt versehentlich eine LW PS5 ein? Wie das?
Er muss die doch vorher mal gekauft und bezahlt haben.....und muss doch wissen, was er für eine hat.
Oder bei copy/paste nicht aufgepasst? Und dann erkannt, warum die PS5 zu wenig Kohle gebracht hatte?
Ist schon sehr umständlich das Ganze.
Bis der Brief vom gegnerischen RA mit Androhung (was eigentlich?) vor Gericht zu ziehen, würde ich gemütlich weiter daddeln und meine imaginären Probleme (Hund, Zigaretten...Stecker) mit dem Käufer besprechen.
Und ich vermutlich jetzt wüsste, warum das Bild weg geht.....