eBay muss ich den Artikel zurück nehmen ?

Man kommt nicht ins Zugangsdatenmenü der FritzBox, da dort die Daten des ursprünglichen Anschlussinhabers gespeichert sind.
 
Die wichtigste Frage ist ob es eine freie fritzbox ist und ob sie sich im Eigentum des Betreibers befindet.

Ist es eine freie Box und der Käufer kann sie nur nicht nutzen weil er keine zugangsdaten hat, so ist das sein Problem.
Gehört sie dem Betreiber, so muss sie zurück genommen werden, auch von ursprünglichen Verkäufer, da man sie nicht hätte verkaufen dürfen.
 
Es gibt und es gab noch eine eine freie FritzBox 6490 Cable. Keine Kabe FritzBox wurde und wird von AVM direkt an Endkunden verkauft.

Sie wird ausschließlich über die Kabelprovider vertrieben und als Kabelkunde ist man auch kein Eigentümer der Box.
 
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Wie gesagt kann man zwischenzeitlich wohl davon ausgehen, dass das Eigentum doch inzwischen beim Käufer liegt. Freilich bringt einem das nicht viel ohne Zugangsdaten, also wie hier immer wieder schon gesagt wurde: Zurücknehmen und Zurückgeben.
 
boarder-winterman schrieb:
Man kommt nicht ins Zugangsdatenmenü der FritzBox, da dort die Daten des ursprünglichen Anschlussinhabers gespeichert sind.

Dann musst du also nur einen Anschluss finden an dem du mit dem Ding kostenlos surfen kannst :D.
 
Ich gehe eher davon aus, dass die Ware aus dem Lager eines Kabelanbieters stammt oder auf dem Versandweg "abhanden" gekommen ist.

Die Box ist noch nicht so lange am Markt, dass die bei einem Kunden "über" sein könnte.
 
smuper schrieb:
Ich gehe eher davon aus, dass die Ware aus dem Lager eines Kabelanbieters stammt oder auf dem Versandweg "abhanden" gekommen ist.

Die Box ist noch nicht so lange am Markt, dass die bei einem Kunden "über" sein könnte.

Dann müsste ja der entsprechende Betreiber vielleicht sogar sagen können an welchen Kunden das Ding gegangen ist.
 
Viel kann man mit der Box nicht machen im Auslieferungszustand.

Aber unmöglich ist das wieder auch nicht :) Einfach per Telnet eine andere Firmware draufgeflasht und es lüppt jüt.

Kann aber nicht mit Garantie sagen ob die neuen Modelle sich so flashen lassen können. Voraussetzung ist Telnet.

Beim Eigentum, wenn nicht wäre das aber rechtlich nicht erlaubt, da einem die Box ja nicht gehört. Auch kann man beim Weiterverkauf an der Box keinen Eigentum erwerben. In erster Instanz gehörte das Produkt nicht dem Verkäufer sondern UM.

Außer der Verkäufer ist der Besitzer und es ist kein Mietgerät.
Mietgeräte muss man bekannterweise zurücksenden nachdem Vertragsende.
 
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Nicht ganz richtig, wenn ich den Vertrag kündige und die Box nicht in einem bestimmten Zeitraum zurück gebe, wird sie mir in Rechnung gestellt, zahle ich dann diesen Betrag bin ich sehr wohl Eigentümer der Box. Ich würde das Verhalten des TEs sogar als arglistige Täuschung ansehen, ihm war bewusst, dass die Box eingeschränkt ist und hat dieses nicht erwähnt. Länge Rede kurzer Sinn, spätestens wenn der Käufer mit dem Anwalt um die Ecke kommt, wird die Geschichte teuer und am Ende hat der Käufer eh Recht.
 
Nope, man wird nicht Eigentümer, sondern zahlt UM nur eine Aufwandsentschädigung.
Steht so in den AGBs.
 
Ich lese da etwas anderes heraus,
AGB 4.15
für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß Preisliste berechnen. Demnach gehört die Box nach Zahlung der Entschädigung dem Schadensersatzpflichtigen

Edit: ich lese gerade im Internet verschiedene Meinungen zum Thema Eigentum, wenn jemand die Sachlage anders sieht, wäre ich an einer Begründung sehr interessiert.
 
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