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Ich würde mir zuerst eine Digital Edition kostenlos zusenden lassen. Danach geht die Disc Edition zurück - Versandkosten trägt der der den Fehler gemacht hat und zwar vorab.
Wenn er keine Digital Edition liefern kann, akzeptierst du ersatzweise die Disc Edition.
Auf keinen Fall würde ich in irgendeiner Weise in Vorleistung gehen oder Risiko akzeptieren.
Falls du per Paypal bezahlt hast, achte darauf dass auf deinem PP Konto in den nächsten Wochen kein Guthaben liegt, welches PP einfrieren könnte.
NikoNet schrieb:
Es gibt absolut keinen Grund das Ding zu behalten außer zu betrügen!
was ein völliger Blödsinn.
Wenn der Verkäufer die verkaufte Ware nicht liefern kann, über die es einen rechtsgültigen Kaufvertrag gibt, dann gibt es absolut JEDEN Grund das Ding zu behalten.
Und 100€ nachschieben für sein Verschulden ist ja auch ein sehr verschwenderischer Tipp. Aber das Geld anderer ist ja immer leicht ausgegeben.
Wurde zwar schon genannt, aber grundsätzlich sollte man sich erstmal im Klaren sein und idealerweise auch angeben hier
1) Was man selbst will...
2) Was der andere fordert oder anbietet...
Je nach Ausgangslage kann man dann akzeptieren, ignorieren oder versuchen Verhandlungsmasse aufzubauen, um sich selbst in eine vorteilhaftere Lage zu manövrieren.
Man bedenke: Die meisten Auseinandersetzungen werden nicht formaljuristisch via BGB sondern durch Verhandlungsgeschick via Rhetorik zuvor gewonnen.
Der Fehler liegt doch hier klar beim Verkäufer. Pech gehabt, Lehrgeld - würde ich sagen. < Das ganze hin und her als Verkäufer für am Ende ein paar Euro.. Vor allem wenn die Konsole dann auch zwischenzeitlich gebraucht und nicht mehr Neu ist? Da macht er doch kein Geschäft mehr mit...
Hat er nur die Beschreibung verkackt oder auch die Bilder?
Da ich stark an ausgleichende Gerechtigkeit glaube wird Das irgendwann in einer Form auf Einen zurückfallen. Besser wäre es gewesen direkt nach Auffallen den Verkäufer über seine Fehllieferung zu informieren. I.d.R. führt faires Verhalten auch zu einem zufriedenen Resultat für beide Seiten.
Wenn noch nicht benutzt solltest du nach Erhalt deines Geldes die Ware zurück senden. Foto machen! Die Kosten trägt natürlich der Verkäufer. Beim Zurücksenden der gebrauchten Ware sehe ich die Gefahr, dass dir möglicherweise Ärger droht wenn der Verkäufer damit kommt, dass die Ware beschädigt ist etc...In dem Fall ,also wenn schon gebraucht, würde ich versuchen mich mit dem Verkäufer zu einigen, z.B. mit zusätzlichen 50 Euronen wenn die Differenz 100 sind,denn dein Zeitverlust und Aufwand zum Rücksenden darf m.E. ebenfalls berücksichtigt werden.
Lass dir dann auf jeden Fall bestätigen, dass mit dieser Zahlung dann Alles abgegolten ist .
Nö, das Recht steht hier klar auf Seiten des Verkäufers. Der Käufer muss die Ware zurück geben. Dieser kann die Ware verlangen, die er hätte bekommen sollen. Kann der Verkäufer das nicht leisten, kann er den kaufbetrag erstatten. Es berechtigt den Käufer nicht dazu, die falsche Ware behalten zu dürfen.
Darüber hinaus kann der Verkäufer den gesamten Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten. Die Chancen dafür stehen hoch, dass dem stattgegeben würde. Dann reicht sowieso die Rückerstattung des Kaufbetrages.
Wenn in der Beschreibung steht, Digital- die Bilder aber eine Disc-Version zeigen, dann ist davon auszugehen, das es seine Richtigkeit hatte das die Disc-Version verkauft werden soll.
Wenn in der Beschreibung steht, Digital- die Bilder aber eine Disc-Version zeigen, dann ist davon auszugehen, das es seine Richtigkeit hatte das die Disc-Version verkauft werden soll.
Das ist tatsächlich nicht richtig. Es gibt zu solchen Fällen inzwischen viele Urteile und damit auch ständige Rechtsprechung, die immer genau eins besagt: Bilder und Text einer (eBay-)Auktion gehören untrennbar zusammen und bilden immer eine gesammtheitliche Artikelbeschreibung. Bei Widersprüchen ist es nicht möglich, sich nur auf die Bilder oder nur auf den Text zu berufen. Man muss bei Widersprüchen zwischen Bild und Text immer von einer fehlerhaften Artikelbeschreibung ausgehen.
Das mag sich für den Normalverbraucher etwas unsinnig oder gar widersprüchlich anhören, so urteilen nun mal aber seit einigen Jahren schon alle Gerichte einheitlich. Weder Käufer noch Verkäufer können sich auf einen Teil der Aktionsbeschreibung berufen, es ist immer beides (Beschreibung und Fotos gemeinsam) zu berücksichtigen.
Okay, wenn dem so ist.
Aber mit solch einer Rechtsprechung fördert man ja zwangsläufig sogar Betrug.
Im Zweifel hat der Verkäufer ja mit Absicht die Beschreibung falsch gemacht - damit er in einem Fall des "zu günstigen Verkaufs", einen Rückzieher machen kann.
Meine Ansicht wäre :
Wenn der Artikel vom selbst erstellen Bild (vom Verkäufer) zu 100% mit der gelieferten Ware übereinstimmt, dann würde ich da von einer gewissen Richtigkeit ausgehen - egal ob sich in der Beschreibung eventuell ein Tippfehler eingeschlichen hat.
Schließlich hat der Verkäufer ja bewusst ein Bild des Artikels der Anzeige hinzugefügt, um zu Zeigen um welchen Artikel es sich handelt, welchen er da verkaufen möchte.
(Bild sagt nun mal mehr als 1000 Worte... etc.)
Aber hier müsste der Käufer/TE uns ggf. Aufklären, in wie fern die Bilder vom tatsächlichen Artikel abgewichen sind.
Bei eBay oder Kleinanzeigen finde ich ständig Abweichungen zwischen Bild und Wort...
Kannst du gern so sehen. Grade im privaten Bereich sind dem aber Grenzen gesetzt. Verständlicherweise. Aber bring das mal zu Anzeige. =) Dann siehst du wenigstens live und in Farbe, wie die Rechtslage ist. Und wie gesagt: Bei Anfechtung hast du nichtmal das Recht auf Lieferung...
Ich mach einfach mal mit sinnfreier Spekulation weiter:
Wenn der Verkäufer in Nordkorea wohnen würde, hätte er an der PS5 vermutlich gar kein Eigentum erwerben können und kann sie damit auch nicht weiterverkaufen.
NasterX21 schrieb:
egal ob sich in der Beschreibung eventuell ein Tippfehler eingeschlichen hat.
Hatte er ein eigenes Bild der Konsole drinnen?
Wenn ja -> argumentiere, dass dir bewusst war dass es die Disk Edition war (weisse Verpackung, digital ist schwarz)
Hast du mehr als die UVP der digital bezahlt?
Wenn ja -> argumentiere, dass es keinen Sinn macht mehr als UVP für die Digital zu zahlen
Sag dem du schickst ihm die Konsole zurück, wenn er den Aufpreis zu einer Disk Edition übernimmt.
@h00bi Eben. Sag das mal einem Ü50. Der würde denken, Digital = die Konsole kann ins Internet. Es gab oftmals den Fall, dass eBay wegen des Artikelbildes zu Gunsten des „Holzkopfes (also der, dem der Fehler unterlaufen ist. Sei es auf Verkäufer oder auf Käuferseite)“ entschieden hat