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Ebay: Verkäufer zieht sein Angebot zurück

Der Link steht in Post#3.

Ich werde jetzt einfach mal warten, ob mein Geld ankommt. Wenn ich es wiederhabe, dann werd ich mal sehen. Ich werd bei ebay auch so schnell nichts mehr kaufen. Der Verkäufer hat 23 positive Bewertungen.
 
F!o schrieb:
Ähm.. was wenn dem Verkäufer die Grafikkarte beim einpacken runtergefallen ist und sie nun kaputt ist?
Dann kann der Verkäufer seinen Vertrag auch nicht erfüllen ==> rückabwicklung des Vertrags ==> du bekommst dein Geld wieder.


Was er in diesem Falle beweisen müsste
 
Es wurde der Link gepostet... was steht da: Als Ersatzteil/defekt
Ich finde du übertreibst ein bißchen... wegen Leuten wie dir macht ebay kein Spaß.
Wegen Leuten wie dir, sind unsere Gerichte unnötig belastet.

Das verhalten ist typisch Deutsch ( ja, ich bin auch einer ) und bei sowas kann ich garnicht soviel fressen, wie ich kotzen könnte.
 
Ich war auch überrascht, wie einfach man heute - selbst abgeschlossene Auktionen - wieder zurück ziehen kann. Als ebay Nutzer sollte Dir das klar sein heute. Ohne Angabe von Gründen kann ein Verkäufer Auktionen einfach wieder zurück ziehen. Das ging früher nur, wenn noch niemand auf den Artikel geboten hat. Heute ist es ein einfacher Mausklick. Egal wie viel Gebote schon getätigt wurden.

eBay geht wohl auf diesem Weg viel Support Arbeit aus dem Weg. Also, wenn Du Dein Geld zurück bekommen hast, dann lief alles nach eBay Vorgabe. Und ein Grund für eine negative Bewertung ist dies auch nicht. Lebe mit diesen eBay Vorgaben oder halte Dich von der Plattform einfach fern.
 
@Blubbs
Wo steht denn bitte bei den ebay AGBs, dass der Verkäufer einfach sein Angebot zurückziehen kann. Außerdem hat er das ja nicht offiziell gemacht, sondern mir einfach nach ein paar Tagen eine geschrieben, dass es nicht klappt. Hier im CB Marktplatz gibt das auch eine negative Bewertung, wenn man nach nem Deal wieder abspringt.
 
Das es via Mail ging, hast Du nicht so klar geschrieben.

Ja, man kann heute als Verkäufer eine Auktion per einfachen Mausklick entfernen. Ich finde es auch mehr als fragwürdig. Aber es geht halt heute so einfach bei eBay.

Ich sehe das genauso wie Du. Nur sage ich, bewegst Du Dich bei eBay, so musst man sich leider mit so einem Kram auseinander setzen. Nimm das Geld und vergiss die Aktion. Mehr kannst Du nicht machen. Bei einem Streit hast Du keine Chancen. Der Verkäufer muss einfach versichern, dass er aus diesem oder jenen Grund den Artikel nicht mehr wie beschrieben liefern konnte. Und das reicht als Argument.
 
Es interessiert nicht was Ebay davon hält oder zulässt. Es ist ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen. Will man es rückgängig machen, müssen beide Parteien zustimmen. Andernfalls muss man diesen Erfüllen. Kann es eine Partei nicht, aus welchem Grund auch immer, macht sie sich Schadensersatzpflichtig. Ob man das so durchzieht ist eine andere Frage.
 
Also kann der TE jetzt eine defekte Grafikkarte einklagen? So wurde sie beschrieben
 
mo_ritzl schrieb:
Der Link steht in Post#3.

Ich meinte nicht den Link zu deiner Auktion, sondern den Link zu der zweiten Auktion.
Wenn er sie wirklich zwei mal eingestellt hat, dann muss es diese zweite Auktion ja auch irgendwo geben.
Wobei er die Karte in deiner Auktion ja quasi als defekt verkauft, dafür wären mir 70€ zu schade.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm.. was wenn dem Verkäufer die Grafikkarte beim einpacken runtergefallen ist und sie nun kaputt ist?
Dann kann der Verkäufer seinen Vertrag auch nicht erfüllen ==> rückabwicklung des Vertrags ==> du bekommst dein Geld wieder.
Ist Problem des Verkäufers, er muss dann halt die Ware anderweitig organisieren.

@Ribery88
Ich würde immer mit Vorschlägen bzgl. Negativ bewerten Vorsichtig sein.
Wieso?
Er will die Ware nicht liefern, obwohl es ein Kaufvertrag gibt (dabei ist egal, ob er keine Lust hat, sein Haus abgefackelt, ein AKW explodiert ist..) also negative Bewertung?
Wieso sollte man nicht negativ bewerten (dürfen) deiner Meinung nach?

Wenn er sie zweimal reingestellt hat, dann hat er gegen die Richtlinien bei ebay verstoßen - melden und hoffen, dass sie die Konsequenzen daraus ziehen werden.
 
Ich denke auch nicht, dass er sie tatsächlich doppelt eingestellt hat. Die Auktion müsste also entweder noch laufen (1.) oder schon beendet sein (2.).

1. es gibt derzeit keine anderen Auktionen von ihm
2. ist unter "Beendete Angebote" auch nur die eine Auktion zu finden
(Link aus #3 -> Originalangebot aufrufen -> seinen Mitgliedsnamen anklicken -> "Angebotene Artikel" anklicken -> "Nur anzeigen: Beendete Angebote" = genau ein Ergebnis)
 
So siehts aus! Deswegen meinte ich ja er soll dir mal den Link schicken ;)
Hier ein Direktlink zur Übersicht: http://www.ebay.de/csc/tim.eisemann...90852248&autorefresh=true&LH_Complete=1&rt=nc

Da taucht nur deine Auktion auf, ergo hat er dich entweder angelogen oder den Artikel noch auf einer anderen Plattform eingestellt, was bei Ebay nicht erlaubt ist.

Aber noch mal generell zur Auktion:
War dir bewusst das er Sie als defekt verkauft?
Weil 70€ für eine vermutlich defekte Grafikkarte sind nicht wenig.
Viele Ebaybenutzer schreiben vermutlich defekt obwohl Sie genau wissen das der Artikel defekt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@alle
Danke für eure Antworten. Die Grafikkarte war vermutlich defekt und im Text schrieb er, dass sie lief und seitdem im Schrank liegt. Aber ich hab nicht gedacht, dass ich die Grafikkarte bekomm. Außerdem lag ja da auch noch der Kühler dabei.

Ich hoff einfach mein Geld kommt die nächsten Tage und dann werd ich vielleicht mal nachschauen ob er so dreist ist und den Artikel nochmal reintut.
 
BlubbsDE schrieb:
Das es via Mail ging, hast Du nicht so klar geschrieben.

Ja, man kann heute als Verkäufer eine Auktion per einfachen Mausklick entfernen. Ich finde es auch mehr als fragwürdig. Aber es geht halt heute so einfach bei eBay.

Ich sehe das genauso wie Du. Nur sage ich, bewegst Du Dich bei eBay, so musst man sich leider mit so einem Kram auseinander setzen. Nimm das Geld und vergiss die Aktion. Mehr kannst Du nicht machen. Bei einem Streit hast Du keine Chancen. Der Verkäufer muss einfach versichern, dass er aus diesem oder jenen Grund den Artikel nicht mehr wie beschrieben liefern konnte. Und das reicht als Argument.

Schreib doch bitte nicht so einen Käse.

Man kann ein Gebot als Höchstbietender nicht so einfach entfernen, ebay hält sich an die entsprechende Rechtsprechung und sieht hierfür nur die von der Rechtsprechung entwickelten Anfechtungsgründe vor, hier und da sicherlich unzulässig aber einfach jedenfalls nicht.

Und selbstverständlich würde eine Leistungsklage hier erfolgversprechend sein, denn dem Käufer steht grds. ein Anspruch auf Lieferung und Übereignung zu.
Alternativ kann man eine vergleichbare Karte kaufen und gegenüber dem Verkäufer die ggf. anfallende Differenz als Schadensersatz geltend machen.
 
Doc Foster schrieb:
Und selbstverständlich würde eine Leistungsklage hier erfolgversprechend sein, denn dem Käufer steht grds. ein Anspruch auf Lieferung und Übereignung zu.
Alternativ kann man eine vergleichbare Karte kaufen und gegenüber dem Verkäufer die ggf. anfallende Differenz als Schadensersatz geltend machen.

Also in Laien Deutsch:
Der TE kann den Verkäufer verklagen und auf die Lieferung einer DEFEKTEN Grafikkarte bestehen? Korrekt?
 
Der Zustand des Gegenstand ist, wenn der Zustand im Kaufvertrag klar definiert wurde (wie hier geschehen) komplett unerheblich. Ja der Käufer hat das Anrecht auch eine vermeintlich defekte Karte zu bekommen, wenn er darauf besteht.
 
@Doc Foster

Deine Ausführungen mögen im Jura Seminar 1 stimmen.

Aber erkläre doch einmal, warum seit geraumer Zeit eBay überhaupt die Funktion dem Verkäufer zur Verfügung stellt. Auktionen auch nach erfolgten Geboten einfach wieder zurück zu ziehen?

Sieht man ganz konkret diesen Fall hier. Dann würde eine Einforderung zur Lieferung in der Wirklichkeit kein Erfolg haben. Theoretisch hast Du recht. Praktisch auch. Sähe der Fall noch etwas schärfer aus. Aber nicht hier.
 
methadron schrieb:
Der Zustand des Gegenstand ist, wenn der Zustand im Kaufvertrag klar definiert wurde (wie hier geschehen) komplett unerheblich. Ja der Käufer hat das Anrecht auch eine vermeintlich defekte Karte zu bekommen, wenn er darauf besteht.

Es war etwas provokativ von mir, aber wer verklagt schon jemanden auf die Lieferung einer DEFEKTEN Karte...?
 
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