Verkäufer erstattet nach Retoure nicht vollen Kaufpreis

Tambay

Lieutenant
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Juli 2009
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Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:
Ich habe ein neues Kleidungsstück über einen Händler bei eBay erworben.
Leider war es zu groß, so dass ich es retournieren musste. Selbstverständlich sind alle Aufkleber, das Etikett etc. dran geblieben.
Da Warenwert unter 40€, habe ich die Versandkosten für den Rückweg bezahlt.

Jetzt habe ich aber eine Rückerstattung erhalten, die nicht der Kaufsumme entspricht. 5€ weniger wurden erstattet. Ich gehe mal davon aus, dass das die Versandkosten für den Hinweg sein sollen.
Versandkosten wurden nicht extra in Rechnung gestellt, die waren im Kaufpreis mit drin (also lt. eBay - Verkäufer übernimmt Versand).

Ist das so rechtens? Kann der Verkäufer die 5€ einbehalten für den Versand, obwohl gar keine Versandkosten in der Rechnung ausgewiesen sind?

Danke!
 
Was hat denn der Verkäufer als Informationen für Rücksendungen angegeben?
"Aus Lust und Laune" ist es natürlich nicht zulässig.

Aber kontaktiere ihn doch einfach mal.
 
@Benzer
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Von Versandkosten, die einbehalten werden, steht dort nichts.
Die Ware war in einem neuwertigen Zustand und hat so uns auch wieder Richtung Händler verlassen. 1x anprobiert, und wieder eingepackt. Das Paket ging 1 Tag nach Erhalt der Sendung wieder auf Reise zurück.

@S.Kara
Als Grund haben wir die unpassende Größe angegeben.
Ich hab den Händler mal angeschrieben. Bin auf die Antwort gespannt.
 
Ein Grund für den Widerruf ist nicht erforderlich, der Verkäufer hat selbstverständlich den vollen Kaufpreis zu erstatten.
 
Tambay schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass das die Versandkosten für den Hinweg sein sollen.
Versandkosten wurden nicht extra in Rechnung gestellt, die waren im Kaufpreis mit drin (also lt. eBay - Verkäufer übernimmt Versand).

Ist das so rechtens? Kann der Verkäufer die 5€ einbehalten für den Versand, obwohl gar keine Versandkosten in der Rechnung ausgewiesen sind?

Danke!

Nein. Kann & darf er nicht.
 
Die Antwort des Verkäufers (tolle Antwort, einfach aus den AGB´s kopiert):

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EURO nicht übersteigt

Wie gesagt, ich habe die Versandkosten für den Rückversand bezahlt. Zählen noch andere Kosten, z.B. der Aufwand zur Bearbeitung der Rücksendung beim Händler, zu den regelmäßigen Kosten der Rücksendung?

EDIT:
Es hat sich erledigt, war ein Fehler des Händlers. Hab das Geld nun erstattet bekommen.
 
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