Verkäufer reduziert Menge. Info erst nach Versand

zenturio xy

Lt. Commander
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Hallo Leute,

ich wollte fragen, wie ihr es bei einer Bestellung seht, die ich erst vor paar Tagen getätigt habe.
ich habe bei einer Online Apotheke 5 kleine Tuben einer frei erhältlichen Salbe gegen Schmerzen bestellt. Erst nach Versand per DHL wurde bekannt gegeben, dass der Händler wegen Nichtverfügbarkeit die Menge 5 auf 3 reduziert hat. Die fehlenden 2 Tuben werden nicht automatisch nachgeliefert, wird weiterhin noch bekannt gegeben (um vielleicht sich den Versand zu sparen). Der Wert der 2 Tuben wird dann erstattet. Ich wollte jedoch 5 Tuben haben und habe deshalb auch 5 bestellt. Da ich nun keine 5 Tuben, sondern nur 3, ist der Vertrag überhaupt gültig? Warum war man nicht kompetent genug mich VOR dem Versand zu informieren und mit mir abzusprechen, ob es in Ordnung ist die 3 Tuben nur zu liefern?
Wenn ich die 3 Tuben zurückschicke, habe ich das Recht die Versandkosten in Höhe von glaub ich 4,5€ zurückzubekommen, und sollte der Rückversand auch kostenlos sein?
Ich meine es gibt andere Online Versandapotheken, die einen kostenlosen Versand ab 15€ bieten. Und da ich unbedingt 5 brauche, müsste ich die 2 fehlenden ja woanders bestellen.
Hätte ich gewusst, dass nur 3 geliefert werden können, dann hätte ich ja auch gleich woanders bestellen können.
Ich finde es ne ziemliche Frechheit, dass der Händler ohne es mit mir abzusprechen eigenmächtig die Menge reduziert und dann versandt hat.

Vielleicht mag es etwas kleinlich sein, aber es geht doch ums Prinzip.

Schönen Abend und Grüße
 
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zenturio xy schrieb:
habe ich das Recht die Versandkosten in Höhe von glaub ich 4,5€ zurückzubekommen, und sollte der Rückversand auch kostenlos sein?

Nein das Recht hast Du nicht. Der Händler muss die Rücksendekosten nicht tragen.
 
Aber mit welcher Begründung? Der Vertrag ist schließlich nicht erfüllt worden.
 
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zenturio xy schrieb:
Ich finde es ne ziemliche Frechheit, dass der Händler ohne es mit mir abzusprechen eigenmächtig die Menge reduziert und dann versandt hat.
Naja das als Frechheit zu beschreiben ist schon ein wenig übertrieben. Was man bemängeln kann, ist die mangelnde Kommunikation des Händler, wie z.b Lieder Kunde, statt der bestellten 5 sind nur 3 verfügbar, sollen wir trotzdem liefern?

Wenn du die drei Stück nicht möchtest, verweigere die Annahme und bestell woanders.

CU
redjack
 
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redjack1000 schrieb:
Wenn du die drei Stück nicht möchtest, verweigere die Annahme und bestell woanders.
Hab ich mir auch schon überlegt. Hab dann etwas recherchiert und dann herausgefunden, dass mir der Händler dann die Versandkosten für die Waren zurück zu ihm mir in Rechnung stellen kann, da Annahmeverzug meinerseits besteht.
 
Es ist mir neu, das zusätzliche Versandkosten entstehen, wenn das Paket nicht zugestellt werden kann.

CU
redjack
 
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Du bist nicht in Annahmeverzug, wenn der Verkäufer nicht liefert und du deshalb zu Recht ablehnst.

Du hast zu wenig darüber geschrieben, um einzuschätzen, inwieweit ein Vertrag zustande gekommen ist. Wenn du schon bezahlt hast, mit großer Sicherheit ja. Aber auch so hört es sich sehr danach an, dass ja, und zwar über fünf Tuben.

Ich kann deine Argumente auch gut nachvollziehen. Wenn du jetzt zwei einzelne Stück irgendwo anders bestellen müsstest und dann zwingend Versandkosten anfallen, ist das ein Schaden.
 
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cbkk schrieb:
Wenn du schon bezahlt hast, mit großer Sicherheit ja.
Genau, schon sofort mit Paypal bezahlt.
Es ist in der Tat für mich irgendwie etwas nervig.
Ich überleg mir das noch mit der Annahmeverweigerung. Das lässt sich über die DHL Sendungsverfolgung einfach auswählen.
 
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zenturio xy schrieb:
ich wollte fragen, wie ihr es bei einer Bestellung seht
Hier liegt ein Sachmangel vor.

Gemäß § 434 II S. 2 BGB wird die Zu-Wenig-Lieferung als Sachmangel erfasst.

Der Käufer kann über das Sachmängelrecht nicht nur die Lieferung der fehlenden Teilleistung im Sinne einer Nachbesserung verlangen, sondern auch eine Lieferung der gesamten Leistung im Sinne einer Nachlieferung fordern.
 
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Froki schrieb:
Der Käufer kann über das Sachmängelrecht nicht nur die Lieferung der fehlenden Teilleistung im Sinne einer Nachbesserung verlangen, sondern auch eine Lieferung der gesamten Leistung im Sinne einer Nachlieferung fordern.
Sehr hilfreich dieser Paragraf. Die Frage ist nun wie ich verfahre. Morgen ist das Paket da und ich könnte annehmen und auf Nachlieferung pochen, oder die Annahme verweigern und den gesamten Betrag fordern. Echt schwierige Entscheidung.
Ich werde es euch hier auf jeden Fall wissen lassen wie es zu Ende gegangen ist, danke nochmals an alle.
 
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Denk nur daran, wenn du annimmst, kannst du davon erst mal nicht mehr zurück. Dann musst du, wie gesagt wurde, Nacherfüllung verlangen … und warten.

Ich freue mich immer, zu erfahren, wie etwas zu Ende gegangen ist, super!
 
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cbkk schrieb:
Dann musst du, wie gesagt wurde, Nacherfüllung verlangen … und warten.
Verstehe, die Annahme scheint der langatmigere Weg mit viel Geduld zu sein. Man kann davon ausgehen, dass bis Dienstag keine Rückmeldung kommt wegen Ostern... hab ja schon den Support kontaktiert.
Hätte echt nicht gedacht, dass sowas mal kommt. Ich bestelle viel, aber selten bei eigenständigen Shops wie diesen hier.
 
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Genau. Normal muss man so oder so erst mal Nacherfüllung zulassen. Aber hier kannst ja wahrscheinlich einfach widerrufen, nehme ich an? Wenn du aber einen Teil annimmst, dann trägst du dafür auch die Rückversandkosten, und es fühlt sich, finde ich, irgendwie gleich nach mehr Geraffel an. Wenn du jetzt Nägel mit Köpfen machst, kannst du einfach direkt woanders noch mal dein Glück versuchen und bist das Problem an dieser Front gleich wieder los.
 
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Wenn du die Salbe wirklich brauchst, dann geh in die Apotheke um die Ecke…
Ach nee.. da ist es ja etwas teurer als bei der Online Apotheke.
Aber man muss ja alles ausreizen, was das Gesetz hergibt…
Schade das wir soweit schon sind… und man nicht das nimmt, was man bekommt und dann noch die Rückerstattung über Paypal von der Apotheke.
Ne, wäre ja zu einfach.., aber das Prinzip.. das ist immer wichtig!
 
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Meine Fresse...
erstmal mutmaßen, dem TE irgendwas unterstellen, gleich vom schlimmsten ausgehen und völlig belanglos durch die Gegend nölen ohne irgendwas zum Thread beizutragen.
Kann dir doch egal sein, warum der TE online bestellt hat. Vielleicht kann er aus irgendwelchen Gründen nicht in die Apotheke gehen, vielleicht ist der Apotheker im Ort ein dummer Sack dem man das Geld gar nicht geben will, vielleicht sitzt das Geld beim TE nicht so locker, dass er die teilweise 30% mehr vor Ort zahlen kann...
Aber nein, erstmal rumkotzen. Super gemacht. Bin stolz auf dich, @SpookyFBI
 
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Es ist relativ egal, ob der Apotheker vor Ort ein Unsympath ist. Apotheken sind eine wichtiger Teil der Infrastruktur der öffentlichen Daseinsfürsorge.

Hätte man diese Salben vor Ort bestellen, hätte man den Ärger auch nicht gehabt.
Das wäre die Erkenntnis jenseits der rechtlichen Querelen.
 
redjack1000 schrieb:
Es ist mir neu, das zusätzliche Versandkosten entstehen, wenn das Paket nicht zugestellt werden kann.

DPD verlangt von uns als gewerblichen Versender für einen zusätzlichen Zustellversuch 1 €. Für Annahme verweigert waren es glaube ich 2,50 €.
Allerdings sind wir mit 250 bis 300 Pakete (wir versenden mehr Paletten) eher ein Kleinversender. Die "großen" haben da vielleicht andere Konditionen.
 
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Verstehe ich das richtig - der TE geht mit der Online-Apotheke einen Vertrag über Lieferung von 5 Tuben ein, der Händler ändert einseitig den Vertrag ab wodurch dem TE ein Schaden entsteht (teurere Tuben beim Kauf wo anders bzw. Versandkosten) und jetzt ist der TE auch noch selbst schuld, weil er nicht bei der Apotheke ums Eck gekauft hat? Bitte was?

Pacta sunt servanda. Verträge dürfen nicht einseitig geändert werden und auf Einhaltung des Vertrags zu bestehen ist alles andere als
SpookyFBI schrieb:
alles ausreizen, was das Gesetz hergibt…
Ich frage mich, warum ihr euch ausgerechnet den Händler Verteidigt (der geltendes Recht bricht). Genauso könnte man auch argumentieren, dass es für den Händler nur "etwas teurer" ist nachzuliefern oder bei einem anderen Shop einzukaufen und an den TE zu schicken. Die allgemeine Verfügbarkeit der Salbe scheint ja nicht das Problem zu sein.

Zum Thema: Was der Händler macht ist eine Frechheit, und das ist keine Übertreibung. Ich würde an deiner Stelle auf Erfüllung bestehen, d.h. entweder Nachlieferung oder der Händler zahlt dir die Differenz die entsteht, wenn du bei einem anderen Händler (meinetwegen auch bei der Apotheke vor Ort) die restlichen zwei Tuben einkaufst.
 
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