Verkäufer reduziert Menge. Info erst nach Versand

Lieber @Tech-Nick ,
Ich wußte das dieser Spruch kommen wird…
Dein Problem.. das weiterdenken bzw. das zwischen den Zeilen denken, scheint den Generationen abhanden gekommen zu sein.
Das die Kommunikation vielleicht anders hätte laufen sollen, habe ich nie in Frage gestellt.
Es geht nur um das, was man daraus macht…

Und diejenigen denen es um das Prinzip geht, sind dann meistens auch diejenigen, die eine Antiamerikanische Art an den Tag legen und wer jetzt die USA mit dem Thread hier nicht in Einklang bringen kann, kleine Hilfestellung:
In USA wird auch wegen jeden Sch… geklagt.

Aber vielleicht mal der Apotheke nett schreiben, nachdem man die Ware erhalten und entgegen genommen hat, dass es doch schöner gewesen wäre, vorab eine Info zu bekommen, um eventuell die Bestellung zu stornieren.
darauf kommt keiner… gleich erstmal Annahme verweigern, Händler in Verzug setzen etc pp
 
Vielleicht überdramatisierst du das ein bisschen? Sendung nicht annehmen und Widerruf erklären ist jetzt auch nicht soo die große Nummer 🤷
 
SpookyFBI schrieb:
Wenn du die Salbe wirklich brauchst, dann geh in die Apotheke um die Ecke…
@SpookyFBI, @Abe81

Ich brauche die Salben wirklich (nicht für mich) und kann die doch auch online bestellen?

Finde, dass dein Post nichts zu dieser Sachlage beisteuert.
Hier geht es nur ums Recht und nicht um Ethik und Moral.

Aber gut, dann will ich trotzdem mal darauf eingehen:
Ja ich hätte bei der Apotheke um die Ecke bestellen können, weil es ne PZN Nummer hat. Aber es ist ein freiverkäufliches und rezeptfreies Produkt, welches man in vielen Shops online bekommen kann, auch bei Nicht-Apotheken.
Ich selber kann es mir halt nicht leisten, Apothekerpreise mit einem Aufschlag von 30% oder mehr zu zahlen. Ich muss ja auch wirtschaftlich denken.

Medikamente kauf ich sonst meistens bei der Apotheke ein, weil es meist schneller geht.
Die Salben hier sehe ich nicht wirklich als Medikament an (Pferdebalsam).

Mit deiner Logik könnte man ja auch alles was man braucht offline in Geschäften kaufen und den gesamten Onlinehandel verteufeln. Kann ich mir nicht vorstellen, dass du deine Ansichten auch in allen anderen Produktbereichen umsetzt.

Jeden von Euch könnte dasselbe ja auch mal passieren, dass der Verkäufer eigenmächtig den Vertrag ändert und zu wenig liefert.

Auch ich habe kein Interesse die Sache auszuweiten und wollte den bestmöglichen Weg ausloten, um aus der Sache rauszukommen und woanders zu bestellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@zenturio xy
Da sieht man mal wieder, dass du mich nicht wirklich verstanden hast.. Aber gut sei es drum.

Was wäre dir denn lieber gewesen 3 Salben zum günstigen Preis, oder keine Salbe, weil du 5 wolltest und die in der Onlineapotheke dann gleich canceln, weil sie nur 3 haben und du ja 5 wolltest.

Dann sollte man sich fragen, warum sind die Online so günstig… und dann sollte man sich auch im Klaren sein, warum sowas dann nicht einfach Versandfrei nach gesendet wird.

Aber du willst ja dein Prinzip durchsetzen
Ergänzung ()

zenturio xy schrieb:
Jeden von Euch könnte dasselbe ja auch mal passieren, dass der Verkäufer eigenmächtig den Vertrag ändert und zu wenig liefert.
Ja.. passiert gerne bei Nasensprays die süchtig machen können.. zwar wird meistens max Bestellmenge angegeben, aber wenn man die email, die eventuell kommt, zwecks Sammelbestellung ignoriert, gibt es dann mal nur 2 Sprays
 
SpookyFBI schrieb:
und wer jetzt die USA mit dem Thread hier nicht in Einklang bringen kann, kleine Hilfestellung:
Nein, das hat hier echt nichts mit USA zu tun, völlig fehl am Platz.
Ich als Käufer bin sozusagen in eine "Falle" getappt, weil weniger geliefert als bestellt wurde. Es geht nur darum, wie man sich als Käufer sich am besten verhalten und vorgehen sollte.

Eine nette Mail wurde bereits verschickt.
Aber hätte ich angenommen, dann müsste ich weiter bangen, ob die mir die Versandkosten zurückerstatten oder, ob die mir noch nachliefern. Auf das Risiko muss man doch nicht eingehen.
Ergänzung ()

SpookyFBI schrieb:
Was wäre dir denn lieber gewesen 3 Salben zum günstigen Preis, oder keine Salbe, weil du 5 wolltest und die in der Onlineapotheke dann gleich canceln, weil sie nur 3 haben und du ja 5 wolltest.
Ich habe dich sehr gut verstanden.
Bei der ganzen Sache, hast du aber nicht zu Ende gedacht.

DIe 3 Tuben, die ich dann bekomme, würde sich letztendlich als schlechten Deal entpuppen, weil ich die fehlenden 2 Tuben ja woanders kaufen müsste, wieder mit extra Versandkosten.

Daher lieber alles stornieren und woanders bestellen
Ergänzung ()

SpookyFBI schrieb:
Aber du willst ja dein Prinzip durchsetzen
Damit meinte ich nur wissen zu wollen, wie die Rechte für mich als Käufer bei einer solchen Sachlage aussehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Du weißt ja jetzt wo du in Zukunft dann nicht mehr bestellst…
So kann man auch als Kunde mit umgehen, ohne ein „Faß“ aufzumachen ;)
 
Darf ich mal fragen, in welchem Shop du bestellt hast? Mir ist mal was ähnliches bei Shop-Apotheke passiert: es wurde weniger geliefert als bestellt und nicht kommuniziert, weder vorher noch nachher. Musste mich selbst an sie wenden und nachfragen, was mit dem anderen Kram ist. Bin von ausgegangen, dass es später kommt, aber als Antwort kam dann bloß, sie hätten das eben nicht da gehabt und würden es auch nicht mehr nachliefern, dafür hätte ich ja mein Geld zurückbekommen.

Zum Zeitpunkt der Bestellung war es aber zumindest als lagernd angegeben… Habe mich damals nicht näher mit befasst, sondern es einfach hingenommen. Beim nächsten Mal würde ich es aber anders machen, fand das schon scheisse!
 
SpookyFBI schrieb:
Du weißt ja jetzt wo du in Zukunft dann nicht mehr bestellst…
Was geschehen ist, ist nun mal geschehen... lässt sich nicht mehr zurückdrehen, daher sind deine Vorwürfe wie "bestell doch gleich bei deinem Apotheker um die Ecke und nicht online" oder "nimms doch einfach an und beschwer dich nicht" nicht sonderlich zielführend, wie auch andere Forenmitglieder schon bemerkt haben
In Zukunft würde ich dort natürlich nicht mehr bestellen, es gibt ja noch andere Onlineversandapotheken :D
Ergänzung ()

vanni727 schrieb:
Darf ich mal fragen, in welchem Shop du bestellt hast?
Bei paul-pille.de war das.
Genau, dass es als lagernd aufgelistet ist, ist ja schon mal irreführend.
Auf jeden Fall kann ichs nachvollziehen, dass sowas ärgerlich ist. Wenn man unbedingt die bestellte Menge braucht, ist und bleibt es eine Frechheit vom Verkäufer, ohne davor abzusprechen die Menge zu ändern und trotzdem zu versenden. Mit der Rückerstattung der nicht gelieferten Menge ist eben nicht alles gelöst und geholfen
 
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der onlineshop kennt die beweggründe vom TE ja auch nicht. hätte der shop nicht versendet, hätte sich ein anderer womöglich beschwert i.S.v. "dann versendet wenigstens die 3 produkte die ihr habt"...so oder so kann mans falsch machen. Ist halt dumm gelaufen, kann vorkommen.

ohne die AGB zu kennen und zu wissen, wann welche nachrichten ausgetauscht wurden, kann die rechtslage hier sowieso nicht beurteilt werden.
 
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bei welcher Salbe braucht man denn 5 Stück auf einmal und kann nicht erstmal die ersten aufbrauchen, das die anderen in kürze nachgeliefert werden können ?
 
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rallyco schrieb:
Kann dir doch egal sein, warum der TE online bestellt hat.
Preisersparnis? In meiner Familie werden Medikamente, die nicht dringend benötigt werden, online gekauft.
 
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verbaliBerlin schrieb:
bei welcher Salbe braucht man denn 5 Stück auf einmal und kann nicht erstmal die ersten aufbrauchen, das die anderen in kürze nachgeliefert werden können ?
Pferdesalbe kannst du auch wie der Name fast vermuten liesse bei einem Pferd einsetzen, die mir bekannte grösste Menge die man im Gebinde als Endverbraucher kaufen kann sind meist 500ml, ab und an gibts auch mal 1000ml .....

Ein Pferd kann damit schon schnell die mickrigen 500ml verbrauchen ....

Grüsse

Gulp.
 
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Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

Es ist ein Widerruf im Fernabsatz. Da der Verkäufer seinen Vertragsteil nicht (vollständig) erfüllt hat, ist außer Frage, dass dir keine Kosten für Hinversand entstehen. Anderslautende AGBs haben keinen Vorrang vor der Gesetzeslage wenn dies im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Sofern die AGBs bezüglich Rückversand nicht anders lauten, entstehen dir auch keine Kosten für Rückversand.

Als Laie in Rechtsfragen würde ich so deuten, dass der Vertrag überhaupt nicht zustande gekommen ist, da einseitig ohne Vereinbarung der Vertragsgegenstand angepasst wurde. Darum kann ich mir nicht vorstellen, dass man irgendwelche Kosten berechnen darf.
 
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Mickey Cohen schrieb:
ohne die AGB zu kennen und zu wissen, wann welche nachrichten ausgetauscht wurden, kann die rechtslage hier sowieso nicht beurteilt werden.
Die AGBs hab ich bereits überflogen, ist einfach Standard und es stand nix mit Nachlieferung dabei wie es geregelt wäre.
Denke schon, dass man es eindeutig beurteilen kann.
Ich habe bestellt, habe sofort mit Paypal bezahlt, es kam eine Bestellbestätigung, es kam eine Versandbestätigung mit Sendungsnummer und erst etwas später dann die Nachricht, dass die Menge von 5 auf 3 geändert wurde und keine automatische Nachlieferung folgt. Dann habe ich mich an den Support gewendet und erst gestern eine Antwort bekommen, dass die Versandkosten auch erstattet werden. Nun ich konnte mich ja nicht darauf verlassen, also habe ich davor die Annahme verweigert und nun geht das Paket zurück.
verbaliBerlin schrieb:
bei welcher Salbe braucht man denn 5 Stück
Das spielt eigentlich gar keine Rolle, ich hätte auch 8 oder 10 bestellen können.
Gulp schrieb:
Pferdesalbe kannst du auch wie der Name fast vermuten liesse bei einem Pferd einsetzen
Echt interessant. In meinem Verwandtenkreis im Ausland scheint die Salbe sehr begehrt zu sein, daher die Bestellung von 5x100ml Tuben. Selbst ich habe die bereits ausprobiert wegen Schmerzen nach Sport und nach einer Nacht war es wieder weg
LencoX2 schrieb:
Da der Verkäufer seinen Vertragsteil nicht (vollständig) erfüllt hat, ist außer Frage, dass dir keine Kosten für Hinversand entstehen.
Danke, ist sehr hilfreich. Sehe ich nun auch so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pferdesalbe ist voll super, hab davon auch immer einen 500g Tiegel bei mir rumstehen.

Als kleiner Tipp beim nächsten Mal, schau mal in den Drogerien und ich meine bei Penny gibt es auch Pferdesalbe im Tiegel, eventuell ist das preislich auch attraktiv.
 
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rallyco schrieb:
schau mal in den Drogerien und ich meine bei Penny
Hab auch gesehen, dass es noch andere Marken gibt, aber die wollten eine bestimmte Marke haben. Bestimmt haben die alle eh dieselben Inhaltsstoffe
 
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Ich verstehe diesen Thread nicht.

Deshalb fasse ich zusammen, was ich bisher glaube verstanden zu haben:
Der TE hat der Apotheke die Anfrage geschickt, fünf Salben zum Preis von fünf mal x zu kaufen. Die Apotheke hat das Angebot angenommen. Daraufhin hat die Apotheke nur drei Salben verschickt. Außerdem hat die Apotheke den Preis von zwei mal x an den TE zurücküberwiesen.

Wie kommt hier also jemand auf die Idee ein Vertrag sei nicht zustande gekommen?
Wie kommt hier also jemand auf die Idee der bestehende Vertrag hätte einseitig in der Quantität geändert werden können?

Ist wirklich wesentlich, was in den AGB der Apotheke steht? Wie sollte eine wirksame Klausel aussehen, um einseitig den Lieferumfang und auch noch mitteilungslos ändern zu können? Und dann auch noch gegenüber einem Verbraucher?

Dass die Apotheke Ware verkauft, die sie gegebenenfalls gar nicht hat, ist jedenfalls nicht das Problem des Käufers.


Aus meiner Sicht wäre in solchen Fällen das korrekte Vorgehen meinen Verkäufer unter kurzer Fristsetzung höflich aber bestimmt zur Lieferung der fehlenden Ware aufzufordern. Und natürlich, völlig ohne jede Diskussion, trüge die Kosten für die Nachsendung der Verkäufer.
 
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hat die apotheke das angebot denn wirklich angenommen? eine umgangssprachlich so bezeichnete "bestellbestätigung" ist nicht unbedingt die annahme eines angebots, sondern oft bloß eine bestelleingangsbestätigung. hier kommen dann bei der frage, ob eine bestellbestätigung eine annahme ist, die AGB ins spiel: wenn in den AGB steht, dass ein vertrag noch nicht durch eine bloße bestellbestätigung zustande kommen soll, spricht viel dafür, dass kein vertrag zustande gekommen ist.
auch die bezahlung durch den käufer per paypal ist natürlich keine annahme durch den verkäufer. ja, in der versandbestätigung könnte man eine annahme sehen. aber stand in dieser wirklich, wie viele artikel versendet wurden? das wissen wir nicht. von einer rechnung ist auch nicht die rede.

zum anderen kann in den AGB ein selbstlieferungsvorbehalt vereinbart werden. dass sowas zulässig ist, ist zwar eine massive sauerei* und hat mit mit dem grundsatz, dass verträge einzuhalten sind nicht mehr viel zu tun, aber wenn der BGH das durchwinkt, dann soll es halt so sein.

*effektiv kann der käufer ja nicht kontrollieren, ob es wirklich an der lieferung an den verkäufer gescheitert ist oder der verkäufer einfach nur seinen vertrag bereut.
 
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