Man muss nur aufpassen, dass man hier nichts verwechselt. TE hat einfach nur eine Frage gestellt. Die ließ sich auch sehr leicht beantworten. Wie schon gesagt wurde, ist es auch keine große Sache, zu widerrufen und Ware nicht anzunehmen. Nach "Fass aufmachen" sieht es immer nur deshalb aus, weil die Antworten (was man grundsätzlich nicht mal verübeln kann) hinterfragt werden und dann angefangen wird (was man noch weniger verübeln kann), die Dinge umfangreich zu belegen.
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Verkäufer reduziert Menge. Info erst nach Versand
- Ersteller zenturio xy
- Erstellt am
Ich kann dieses "gesunden Menschenverstand nutzen", "Aufwand abwägen", "pragmatische Lösung" schon verstehen.
Das führt natürlich dazu, dass Unternehmen (egal ob Lebensmitteleinzelhandel, Automotive, Immobilien etc.) solche Themen bewusst oder unbewusst ausnutzen. Bei vielen größeren und bekannten Firmen gehört das ganz klar zur Strategie bei Verbraucherbeschwerden dazu: Aussitzen, Abwimmeln, Angst erzeugen.
Ein Umdenken wird nur stattfinden, wenn es für diese Unternehmen eben nicht um viele Potenzen günstiger ist, den Großteil der Leute über den Tisch zu ziehen und die paar, die aufmüpfig sind, (großzügig) zu entschädigen.
Oder was glaubt ihr wie oft so eine Apotheke auf ihre Kosten Zeug nachschickt und Mitarbeiter im rechtlichen Umgang schult, bis sie ihr Warensystem anpasst und nur tatsächlich verfügbare Ware verkauft? Und dabei mal gar nicht unterstellt, dass es sich irgendwo um Lockangebote handeln könnte.
Deshalb halte ich nichts davon klein bei zu geben.
Das führt natürlich dazu, dass Unternehmen (egal ob Lebensmitteleinzelhandel, Automotive, Immobilien etc.) solche Themen bewusst oder unbewusst ausnutzen. Bei vielen größeren und bekannten Firmen gehört das ganz klar zur Strategie bei Verbraucherbeschwerden dazu: Aussitzen, Abwimmeln, Angst erzeugen.
Ein Umdenken wird nur stattfinden, wenn es für diese Unternehmen eben nicht um viele Potenzen günstiger ist, den Großteil der Leute über den Tisch zu ziehen und die paar, die aufmüpfig sind, (großzügig) zu entschädigen.
Oder was glaubt ihr wie oft so eine Apotheke auf ihre Kosten Zeug nachschickt und Mitarbeiter im rechtlichen Umgang schult, bis sie ihr Warensystem anpasst und nur tatsächlich verfügbare Ware verkauft? Und dabei mal gar nicht unterstellt, dass es sich irgendwo um Lockangebote handeln könnte.
Deshalb halte ich nichts davon klein bei zu geben.
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Nun habe ich die Möglichkeit der Nachlieferung nicht mehr verfolgen wollen, nachdem die erste Nachricht vom Shop gekommen ist, dass eine automatische Nachlieferung nicht erfolgen wird, nachdem schon versandt wurde, und das Geld für die 2 nicht gelieferten Tuben später zurückerstattet wird.Avatoma schrieb:zuerst müssen in aller Regel (so der Wunsch des Gesetzgebers) die Primärrechte ausgeübt werden, also z. B. Nachlieferung. Du kannst als Verbraucher den Widerruf nutzen, was kein Rücktritt ist
Ist die Annahmeverweigerung dann gleichbedeutend mit einem Widerruf?
Jetzt wird man im Laufe der Woche ja sehen wie es weiter geht.
Das erscheint mir schlüssig zu sein. Etwas Wissen von den Rechten zu haben hat noch nie geschadet und kann für die Zukunft bei größeren Dingen hilfreich sein, super.Avatoma schrieb:Das hilft dann weiter, wenn's um die wirklich großen Themen geht: PKW-Kauf/Leasing, Hausbau/Sanierung, Küche/Möbel...
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Denke das liegt auch daran, dass viele Menschen, ohne vertiefte Kenntnisse in Rechtsfragen, gar keine Lust haben sich objektiv mit der Sache und den Gesetzen auseinanderzusetzen. Sie gehen mit der Sache eher subjektiv und emotional um, suchen nach Gründen und entscheiden dann mit großem Bauchgefühl, ob irgendwas gerechtfertigt ist oder nicht. Das ist eben nur nicht sehr zielführend für mein weiteres Vorgehen. Ich habe den Vertrag ja nicht eigenwillig geändert, sondern der Verkäufer.cbkk schrieb:Nach "Fass aufmachen" sieht es immer nur deshalb aus, weil die Antworten (was man grundsätzlich nicht mal verübeln kann) hinterfragt werden und dann angefangen wird (was man noch weniger verübeln kann), die Dinge umfangreich zu belegen.
Wie wir beispielsweise sehen konnten, geht ein Jurist wie @Avatoma ganz anders an die Sache ran und hat entsprechend andere Möglichkeiten das geltende Recht auszuloten als ein Nicht-Jurist.
Ergänzung ()
Ich frag mich, warum du den Sachverhalt nicht verstehen willst. Ich kann mit 3 Tuben nichts anfangen, ich brauche 5 Tuben, um es an die Verwandten zu schicken!SpookyFBI schrieb:Sei mal ehrlich zu dir selber.. Wegen 15€? Der Shop hatte statt 5 noch 3 lagernd…
Du hast für 2 Artikel den Preis ersetzt bekommen.
Für die 3 Tuben musste ich bereits Versandkosten von 4,25€ bezahlen. Auf jede Tube gerechnet, ist es kein gutes Angebot mehr. Ich müsste dann noch die 2 Tuben woanders bestellen, wieder mit Versandkosten in Höhe von 4-5€.
Wenn ich gewusst hätte, dass der Shop keine 5 liefern könnte, dann hätte ich doch gleich woanders bestellen können, wo der Einzelpreis pro Tube etwas höher ist, aber ab einem Einkaufswert von 15€ die Versandkosten erlassen werden.
Zahlst du etwa freiwillig mehr, 2 oder 3 mal die Versandkosten und nimmst alles hin, was nicht wie ursprünglich vereinbart wurde (Kaufvertrag)?
Der Fehler ist doch beim Shop zu suchen, warum konnte ich denn 5 bestellen, wenn es keine 5 gibt. Und spätestens beim Packen hätte man mich doch benachrichtigen können, dass es keine 5 gibt und mich gefragt wie weiter zu verfahren ist bevor man das Paket versendet.
Ergänzung ()
Sehe ich auch so.Avatoma schrieb:Das führt natürlich dazu, dass Unternehmen (egal ob Lebensmitteleinzelhandel, Automotive, Immobilien etc.) solche Themen bewusst oder unbewusst ausnutzen. Bei vielen größeren und bekannten Firmen gehört das ganz klar zur Strategie bei Verbraucherbeschwerden dazu: Aussitzen, Abwimmeln, Angst erzeugen.
Wenn es gängige Praxis von der Apotheke ist, nicht gelieferbare Mengen oder Artikel zu erstatten und sich niemand beschwert, dann wird sich nichts ändern.
Warum macht man es denn nicht gleich richtig, wie viele andere Shops auch, dass man nur das anbietet was man vorrätig hat. Vorbildlich wäre es, wenn man beim Warenkorb schon sehen könnte, dass nur eine begrenzte Anzahl vorhanden ist und die Menge automatisch auf maximal 3 korrigiert wird.
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Suche Dir für Deine nächste Bestellung eine andere Onlineapotheke.zenturio xy schrieb:Der Fehler ist doch beim Shop zu suchen,
Es gibt Onlineapotheken, die liefern versandkostenfrei, ohne Mindestbestellwert und die haben auch ihr Warenlager im Griff.
LencoX2
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Formal müsstest du wohl schriftlich widerrufen unter Angabe der Begründung, dass du den Vertrag nur eingegangen bist für 5 Tuben.
Ich denke das und die Annahme verweigern reichen. Dir darf daraus kein Nachteil entstehen, heisst volle Rückerstattung inkl Versandkosten.
Ich denke das und die Annahme verweigern reichen. Dir darf daraus kein Nachteil entstehen, heisst volle Rückerstattung inkl Versandkosten.
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Auf jeden Fall. Das ist nur die logische Konsequenz für das nächste Mal.Froki schrieb:Suche Dir für Deine nächste Bestellung eine andere Onlineapotheke.
Meistens habe ich schon ein gutes Gespür bei welchen Shop ich ohne viel Stress was einkaufen kann. Schaue auf den Preis und auf eine hohe Anzahl an guten Bewertungen.
zenturio xy schrieb:Warum macht man es denn nicht gleich richtig, wie viele andere Shops auch, dass man nur das anbietet was man vorrätig hat. Vorbildlich wäre es, wenn man beim Warenkorb schon sehen könnte, dass nur eine begrenzte Anzahl vorhanden ist und die Menge automatisch auf maximal 3 korrigiert wird.
Das ist der coole Punkt: Viele Shops beziehen die Lager ihrer Vorlieferanten mit ein oder zumindest das, was sie selbst bereits bei ihren Vorlieferanten bestellt haben; manchmal zumindest das, was die Vorlieferanten bereits verschickt haben. Verspätet sich dann ein Paket oder geht es sogar verloren, können (und wollen... oft kosten die zusätzlichen Ablauf-Prozesse mehr Geld als nochmal Porto) sie selbst nicht mehr erfüllen.
Das machen kleine wie extrem große Shops so.
Eigentlich sollten Shops aber nicht nur nicht das verkaufen, was sie (noch) gar nicht haben, sondern müssten eine gewisse Menge der Ware zurückhalten, um etwaige Sachmängel ausgleichen zu können. Das war gerade bei Grafikkarten die letzten Jahre sehr spannend: Auf RMA bei Herstellern und Verkäufern wurde teilweise viele Monate gewartet, weil die Modelle einfach nicht verfügbar waren. Das ist so natürlich nicht in rechtens.
Und hier kommen wir zum Knackpunkt:
Diese und andere Systeme lagern das Verkäufer-Risiko auf den Käufer aus, während der Käufer natürlich nicht gleichzeitig an den Chancen beteiligt wird. Auch das Argument, dass dadurch die Kosten niedrig gehalten werden zählt nicht, denn Kostenersparnis darf halt nicht auf Rechtsbruch basieren, sonst könnte man die Kosten ja auch senken, indem man illegal Kinder aus Asien beschäftigt etc.
Tut mir leid, dass ich mich hier etwas umfassend dazu äußere, aber das Thema ficht mich wirklich an. So sehr, dass ich selbst nur noch B2B arbeite.
Ganz anders als wer oder was denn?^^zenturio xy schrieb:Wie wir beispielsweise sehen konnten, geht ein Jurist wie @Avatoma ganz anders an die Sache ran und hat entsprechend andere Möglichkeiten das geltende Recht auszuloten als ein Nicht-Jurist.
Zum Thema Fassaufmachen, ich denke, die "Kritiker" haben schon auch irgendwo einen Punkt. Jedes Mal, wenn man so einen Thread macht, wo, wie du sagst, es noch dazu nur um 15 Euro geht, gerät wirtschaftlich was durcheinander, wenn man mal sieht, wie viele Leute sich jetzt hier auch mit der Frage befasst haben Wenn man da mal die Stundensätze ansetzt … ^^zenturio xy schrieb:Denke das liegt auch daran
Nicht, dass ich das so uneingeschränkt unterschreiben würde. Aber somit würde ich es einmal mehr nachvollziehen können; stört mich aber vor allem mehr vor DEM Hintergrund, dass sehr oft Fragen kommen, aber dann wird am Ende doch nichts unternommen und/oder man hört nie wieder was davon. Das ist in deinem Fall ja schon komplett anders.
____
Zu Versandkosten und Widerruf: Wenn du widerrufst, was man auch an sich nicht begründen muss, bekommst du die Kosten der Hinsendung eh erstattet. Kosten der Rücksendung fallen gar nicht erst an – du sendest ja nichts zurück. Jetzt kann man bloß streiten wegen der Nicht-Annahme (und dem faktischen Rücktransport). Das ist bei "normalen" Fällen schon so ein spannendes Thema. Hier dagegen bist du ja vollkommen dazu berechtigt, die Ware nicht anzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist es okay, wenn du tatsächlich doch noch "begründest", aber streng genommen nicht deinen Widerruf, sondern die Nicht-Annahme. Wenn man ehrlich ist, muss dem Verkäufer das auch selbst klar sein. Aber so weit würde ich noch gehen, dass man das noch mal kurz kommentieren kann.
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Ja wäre es verständlicher für die meisten Foristen hier, wenn der Warenwert höher wäre?cbkk schrieb:Jedes Mal, wenn man so einen Thread macht, wo, wie du sagst, es noch dazu nur um 15 Euro geht, gerät wirtschaftlich was durcheinander, wenn man mal sieht, wie viele Leute sich jetzt hier auch mit der Frage befasst haben
Eigentlich sollte der Wert nicht die Bedingung sein bevor man den Fall erörtern kann.
Das meinte ich ja mit Subjektivität.
Es gibt Leute die zahlen gerne Apothekerpreise oder mehrmals die Versandkosten und dann gibt es Leute wie ich und viele andere, die nur das bekommen wollen, was sie auch bestellt haben. Zu viel verlangt sollte dieser simple Wunsch ja eigentlich nicht sein.
Bevor ich das Thema hier eröffnet habe, hatte ich natürlich die Suchfunktion benutzt und noch nichts ähnliches gefunden.
Ingesamt ist es doch positiv, dass sich so viele Leute mit zum Teils unterschiedlichen Ansichten hier gemeldet haben.
Hat auch wieder Spaß gemacht nach langer Pause wieder im Forum aktiv zu sein
Vielleicht könnten die Infos für jemand anderen in Zukunft hilfreich sein, wenn sowas ähnliches passieren wird.
Jo danke, werde den Widerruf, so wie du es beschrieben hast, noch tätigen
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h00bi
Fleet Admiral
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Was viele hier scheinbar komplett vergessen: die Apotheke hat die gesetzliche Pflicht übermäßige Bestellungen über haushaltsübliche Mengen hinaus zu unterbinden oder zu reduzieren.
Leider geben viele Apotheken nicht bescheid, sondern reduzieren einfach.
Das hat nichts mit zu wenig Lagerbestand oder sonst was zu tun.
Ich finde es eigentlich auch kacke, dass man in so einem Fall keinen Storno Link geschickt bekommt.
Ich würde ne Mail schreiben, dass sie die beiden Tuben umgehend versandkostenneutral nachsenden sollen, sonst machst du wegen der schlechten Kommunikation eine Annahmeverweigerung und bestellst woanders.
Oder ein Gutschein für Gratisversand wenn du manuell nochmal bestellst.
Leider geben viele Apotheken nicht bescheid, sondern reduzieren einfach.
Das hat nichts mit zu wenig Lagerbestand oder sonst was zu tun.
Ich finde es eigentlich auch kacke, dass man in so einem Fall keinen Storno Link geschickt bekommt.
Ich würde ne Mail schreiben, dass sie die beiden Tuben umgehend versandkostenneutral nachsenden sollen, sonst machst du wegen der schlechten Kommunikation eine Annahmeverweigerung und bestellst woanders.
Oder ein Gutschein für Gratisversand wenn du manuell nochmal bestellst.
vanni727
Ensign
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Dann sollen sie die Möglichkeit von vornherein unterbinden, Anzahl X von Artikel Y überhaupt bestellen zu können. Bei mir gab es zwar einen Hinweis, den man aber übergehen konnte, in dem man angab, für mehrere Haushalte zu bestellen. Wenn das dann später eigenhändig ignoriert und ohne Info weniger geliefert wird, kann man es auch gleich bleiben lassen.h00bi schrieb:die Apotheke hat die gesetzliche Pflicht übermäßige Bestellungen über haushaltsübliche Mengen hinaus zu unterbinden oder zu reduzieren.
Das hat nichts mit zu wenig Lagerbestand oder sonst was zu tun.
In den USA lassen sich Tabletten einfach wie Smarties im Supermarkt kaufen, da wird nicht so ein Affenzirkus veranstaltet.
knoxxi
Captain
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In den Niederlanden ebenfalls. Wenn ich mir da 20 Packungen Naproxen im Supermarkt kaufe juckt das niemanden. Kaufe ich 3 in der hiesigen Apotheke, muss ich schon erklären für wen das alles ist und warum.vanni727 schrieb:den USA lassen sich Tabletten einfach wie Smarties im Supermarkt kaufen
h00bi
Fleet Admiral
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Die Apotheken machen das ja nicht aus Langeweile sondern aufgrund der Gesetzeslage in D.
Ich hab aber auch noch nie den Sinn verstanden warum 400er Ibu frei verkäuflich sind aber 600er und 800er nicht. Dann schluck ich halt 2 kleine.
Du kannst 100 Aspirin-generica oder 100 Ibuprofen jeweils problemlos bestellen, aber 100 Aspirin-generica und 50 Ibuprofen im gleichen Warenkorb geht nicht.
Und ja, natürlich ist das Handling der Apotheken hier auch in meinen Augen falsch. Einfachste Lösung: Eine andere Online Apotheke nutzen.
Bei mir war es damals Shop-Apotheke die reduziert geliefert hat, seither bestelle ich da nur noch Einzelprodukte wenn es sich lohnt. Ansonsten immer woanders.
Ich hab aber auch noch nie den Sinn verstanden warum 400er Ibu frei verkäuflich sind aber 600er und 800er nicht. Dann schluck ich halt 2 kleine.
Es geht hierbei aber nicht um Menge X von Produkt Y sondern z.B. um die Menge an Schmerzmittel in der Bestellung.vanni727 schrieb:Dann sollen sie die Möglichkeit von vornherein unterbinden, Anzahl X von Artikel Y überhaupt bestellen zu können.
Du kannst 100 Aspirin-generica oder 100 Ibuprofen jeweils problemlos bestellen, aber 100 Aspirin-generica und 50 Ibuprofen im gleichen Warenkorb geht nicht.
Und ja, natürlich ist das Handling der Apotheken hier auch in meinen Augen falsch. Einfachste Lösung: Eine andere Online Apotheke nutzen.
Bei mir war es damals Shop-Apotheke die reduziert geliefert hat, seither bestelle ich da nur noch Einzelprodukte wenn es sich lohnt. Ansonsten immer woanders.
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Aktueller Stand:
Das Paket ist auf dem Weg zurück zur Onlineapotheke. Den Widerruf habe ich Ihnen vorhin mitgeteilt.
Habe soeben eine Rückzahlung nur von den 2 nicht gelieferten Tuben in Höhe von 5,42€ zurückbekommen.
Hoffentlich war das nicht alles. Paar Tage lasse ich denen Zeit.
Das Paket ist auf dem Weg zurück zur Onlineapotheke. Den Widerruf habe ich Ihnen vorhin mitgeteilt.
Habe soeben eine Rückzahlung nur von den 2 nicht gelieferten Tuben in Höhe von 5,42€ zurückbekommen.
Hoffentlich war das nicht alles. Paar Tage lasse ich denen Zeit.
Der Anfang einer jeglichen Fehlinformation ist eine beschixxene Vermutung.Avatoma schrieb:Wie Froki meiner Vermutung nach auch,
Nö ...Avatoma schrieb:ggf. also über eine Uni-Lizenz
Dafür wurde ich ausgebildet.Avatoma schrieb:und Muße seine Ansichten zu belegen.
Die werden das schon noch überweisen.zenturio xy schrieb:Rückzahlung nur von den 2 nicht gelieferten Tuben
Du hättest aber besser den Weg über den § 434 II S. 2 BGB wählen sollen ...
Und damit bin ich hier raus.
Interpretiere in meine Beiträge bitte nichts hinein, was dort nicht steht.cbkk schrieb:Warum so beleidigt,
Für mich ist das Thema lediglich beendet und abgehakt.
Nein.cbkk schrieb:hat er doch?
Na eben doch. Mit welchem Grund, meinst du, lehnt er die Lieferung ab, ohne in Annahmeverzug zu geraten beziehungsweise Kosten für den Rücktransport fürchten zu müssen? – Antwort, weil der Verkäufer nicht vertragsgemäß geliefert hat. Und das kann man nicht zuletzt gerade anhand 434 bestimmen.