Verkauf über eBay Kleinanzeigen mit Paypal Käuferschutz?

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Ensign
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Hallo Zusammen,

eine Frage, da ich aus der PayPal-Käuferschutzrichtlinie nicht ganz schlau werde, denn diese bezieht sich meistens auf eBay.de aber nicht eBay-Kleinanzeigen.de


Ich habe einen Artikel über Kleinanzeigen verkauft, der Käufer hat per Paypal (normale Bezahlung, nicht die Freunde senden Funktion) bezahlt. Ich habe den Artikel sogar extra als Brief und nicht als Warensendung verschickt, damit es schneller geht.

Leider kam der Artikel nicht an, ein Nachforschungsauftrag wurde längst von mir erstellt, aber sowas hat nach meiner Erfahrung noch nie zu was geführt.

Wie verhält sich Paypal jetzt wenn der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nimmt? Normalerweise wird der Betrag ja sofort eingefroren und man muss eine Sendungsnummer einreichen.

Wie verhält sich Paypal in so einem Fall und wie holt sich Paypal das Geld von mir, wenn mein Paypal-Konto leer ist? (per Lastschrift)

Danke fürs durchlesen.


PS: Ich weiß selber dass man Kleinanzeigen Artikel am besten nur persönlich übergibt und sich Bargeld geben lässt. ;-)
 
Der Käufer wird ziemlich sicher sein Geld wieder bekommen (aber ob es per Lastschrift direkt bei dir abgebucht wird weiß ich nicht), da man meines Wissens dazu verpflichtet ist versichert zu verschicken, wenn der Käufer mit Paypal + Käuferschutz bezahlt.
 
Lies mal diesen Thread, dort ging es zwar um einen angeblich unberechtigtem Kontozugriff, aber da bei PayPal immer der Käufer recht und sein Geld zurück bekommt, obwohl bei privaten Verkäufen der Käufer das Transportrisiko trägt, wird es bei Dir ganz genauso ablaufen. Es ist eben einfach nicht empfehlenswert als Verkäufer PayPal anzubieten, da man genau 0 Sicherheit hat nicht über den Tisch zu werden.

eBay Kleinanzeigen ist ein lokaler Anzeigenmarkt und sollte wie das schwarze Brett beim Supermarkt verstanden werden, die Schäfte sollte man also nur in der Form Ware gegen Bargeld bei Abholung abwickeln, nur so kann man sicher sein, auch wenn der potentielle Käufer der den besten Preis bezahlt kaum in der Nähe zu finden sein wird, aber dies ist eben der Nachteil der Kleinanzeigen.
 
Ablagefach schrieb:
Hallo Zusammen,



Leider kam der Artikel nicht an, ein Nachforschungsauftrag wurde längst von mir erstellt, aber sowas hat nach meiner Erfahrung noch nie zu was geführt.




PS: Ich weiß selber dass man Kleinanzeigen Artikel am besten nur persönlich übergibt und sich Bargeld geben lässt. ;-)

Woher weist du das, ist vielleicht doch angekommen und er will sein Geld auch noch haben.
 
Unversichert ohne Sendungsnummer versenden und per PayPal zahlen lassen. Da kannst Du auch gleich das Geld bzw. das zu Verkaufende verschenken.

Das ist doch nicht mehr neu. Warum sind Menschen immer noch so naiv in dieser Sache.

Ablagefach schrieb:
ein Nachforschungsauftrag wurde längst von mir erstellt, aber sowas hat nach meiner Erfahrung noch nie zu was geführt.

Wie auch. Einen Brief kann man nicht nachverfolgen. Dafür muss man etwas mehr ins Porto investieren.
 
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BlubbsDE schrieb:
Unversichert ohne Sendungsnummer versenden und per PayPal zahlen lassen. Da kannst Du auch gleich das Geld bzw. das zu Verkaufende verschenken.

Das ist doch nicht mehr neu. Warum sind Menschen immer noch so naiv in dieser Sache.

Absoluter Schwachsinn und pure Panikmache, ich mache das jetzt seit fast zehn Jahren und was du hier von dir gibst ist Mist und trägt nichts zur Sache bei.

Warum sind Menschen immer so extrem ängstlich.
Ergänzung ()

alf420 schrieb:
Woher weist du das, ist vielleicht doch angekommen und er will sein Geld auch noch haben.

Das werde ich nie erfahren und das lässt sich bei Brief und Warensendungen auch nicht rausfinden aber darum ging es mir auch nicht.
 
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Ablagefach schrieb:
Ich habe den Artikel sogar extra als Brief und nicht als Warensendung verschickt, damit es schneller geht.

Weil es schneller geht? Warensendungen können auch am nächsten Tag da sein. Wer Ware per popel Brief verschickt fordert sein Glück mehr als heraus.
 
Und warum hast Du dann das Thema hier eröffnet? Helfen kann Dir hier dabei keiner. Wenn der Käufer sich via PlayPal sein Geld zurück holt, dann kannst Du da nichts gegen machen.

Ängstlich? Nein, einfach keine Lust irgendwelchen Leuten mit krimineller Energie Tür und Tor zu öffnen. Mehr nicht. Wer nicht per Vorkasse zahlt, bekommt eben nichts von mir bei einem Verkauf auf so einer Plattform.
 
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Holt schrieb:
eBay Kleinanzeigen ist ein lokaler Anzeigenmarkt und sollte wie das schwarze Brett beim Supermarkt verstanden werden, die Schäfte sollte man also nur in der Form Ware gegen Bargeld bei Abholung abwickeln, nur so kann man sicher sein, auch wenn der potentielle Käufer der den besten Preis bezahlt kaum in der Nähe zu finden sein wird, aber dies ist eben der Nachteil der Kleinanzeigen.

Genau das sagte ich bereits. ;-)

Ablagefach schrieb:
Ich weiß selber dass man Kleinanzeigen Artikel am besten nur persönlich übergibt und sich Bargeld geben lässt. ;-)
Ergänzung ()

knoxxi schrieb:
Weil es schneller geht? Warensendungen können auch am nächsten Tag da sein. Wer Ware per popel Brief verschickt fordert sein Glück mehr als heraus.

Irrelevant, weil es darum nicht ging und das mit dem Glück ist absoluter Bullshit. Ich verschicke hunderte Briefe, Bücher und Warensendungen im Jahr. Die Sachen kommen zu 99,9% an, verbreite doch hier nicht solche Fehlinformationen, wenn du keinen blassen Schimmer hast.
 
perkyagnostic schrieb:
da man meines Wissens dazu verpflichtet ist versichert zu verschicken, wenn der Käufer mit Paypal + Käuferschutz bezahlt.
Ich würde behaupten, dass man zu dem verpflichtet ist, was man mit dem Käufer ausgemacht hat.

Bei Privatverkauf haftet der Käufer selbst für verlorengegangene Sendungen. Wenn er mit einem unversicherten Versand einverstanden war, dann kann er später nicht fordern, dass der Verkäufer Ersatz leistet.
 
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Ablagefach schrieb:
Ich verschicke hunderte Briefe, Bücher und Warensendungen im Jahr. Die Sachen kommen zu 99,9% an
Dann hast Du als offensichtlich gewerblicher Händler (auch wenn das Finanzamt dies noch nicht weiß, würde sie es bei so vielen Sendungen die offenbar aus Verkäufen sind sicher so einstufen) den Verlust eingeplant, denn als gewerblicher Händler trägst Du natürlich das Versandrisiko. Da frage ich mich was der Thread hier soll, denn offensichtlich hast Du Dir ja schon Gedanken gemacht und bis zu dem Schluss gekommen, dass die Ersparnis den (zumindest vorgeblichen) Verlust einzelner Sendungen aufwiegt. Wenn der Inhalt allerdings doch so wertvoll war das dies nicht der Fall ist, sollte Du noch einmal überdenken ob es wirklich sinnvoll ist weiter mit nicht nachvollziehbaren Sendungsarten zu verschicken.

PS: Man braucht eine Online-Nachverfolgungsnummer oder einen entsprechenden Versandbeleg um den Verkäuferschutz von PayPal in Anspruch nehmen zu können, der in folgenden Fälle schützt:
 
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Ablagefach schrieb:
Ich verschicke hunderte Briefe, Bücher und Warensendungen im Jahr. Die Sachen kommen zu 99,9% an, verbreite doch hier nicht solche Fehlinformationen, wenn du keinen blassen Schimmer hast.

Bla bla bla. Wir verschicken als Firma tausende Briefe im Jahr und die Quote der Irrläufer ist erheblich höher als 0,1%. Und die Laufzeit variiert auch bis hin zu 3 Werktagen.

Aber mach du mal, aber Du hast alles dafür getan auf die Nase zu fallen.
 
@knoxxi Drei Tage sind doch noch verhältnismäig gut. Briefe vom Finanzamt kommen regelmäßig mit einer deutlich höheren Postlaufzeit als drei Tage an. Da darf man dann regelmäßig darauf hinweisen, dass die Dreitagesfiktion mal wieder zu kurz gegriffen hat. Allerdings sind das meist diese alternativen Zusteller, die Briefe mit lokalen Zeitungsausträgern zustellen.
 
cartridge_case schrieb:
Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Da wird nur davor gewarnt nicht bei Einkäufen die Freunde und Familie Option zu nutzen, wäre die hier genutzt worden, bräuchte der TE als Verkaufen hier diesen Thread gar zu öffnen. Außerdem steht klar im Eröffnungspost:
Ablagefach schrieb:
der Käufer hat per Paypal (normale Bezahlung, nicht die Freunde senden Funktion) bezahlt.

Also geht der Link komplett am Thema des Threads vorbei!
 
Der PayPal Käuferschutz ist ein Witz, PayPal drückt sich sehr gut darum zu zahlen, nur machen die wenigsten ihrem Frust Luft.

Erstmal muss man ja den Antrag bei Paypal stellen, dann lässt sich PayPal viel Zeit den zu "prüfen", was sie da auch immer prüfen... Nach ein paar Wochen wird dann der Fall einfach abgelehnt - fertig. Als Kunde kann man Widerspruch einlegen, ja ne is klar - das dauert dann wieder und geht genauso negativ aus. Und wer will für ein paar EUR klagen - in den USA, denn dort ist der Geschäftssitz von Paypal.

Der Paypal Käuferschutz ist BLENDWERK und in 99,9% der Fälle wird Paypal nicht zahlen !
 
PayPal zahlt eh nicht, aber der Käufer bekommt sein Geld zurück und der Verkäufer geht leer aus. In dem Sinn ist der Käuferschutz kein Blendwerk.

Übrigens kannst du PayPal bei deinem Gericht klagen - als Kunde in der EU gilt dein Gerichtsstand für Unternehmen und die müssen sich auch dran halten, denn die EU kann das Unternehmen sehr wohl sanktionieren.
 
GoetzCebu schrieb:
Der Paypal Käuferschutz ist BLENDWERK und in 99,9% der Fälle wird Paypal nicht zahlen !
Zwar nutze ich Paypal nicht, aber wenn ich mir die ganzen Threads zu Paypal hier ansehe, dann muss ich widersprechen und hallo7 recht geben:
hallo7 schrieb:
PayPal zahlt eh nicht, aber der Käufer bekommt sein Geld zurück und der Verkäufer geht leer aus. In dem Sinn ist der Käuferschutz kein Blendwerk.
Es reicht wenn der Inhaber des Kontos einen ungerechtfertigten Zugriff reklamiert und dann wird das Geld vom Konto des Verkäufers zurückgebucht und auch sonst scheint Paypal sehr viel öfter zu Gunsten der Käufer als der Verkäufer zu entscheiden.

In diesem Fall wäre das aber auch absolut korrekt, da der TE ja selbst angegeben hat "hunderte Briefe, Bücher und Warensendungen im Jahr" zu verschicken und damit zweifellos als gewerblicher Verkäufer einzustufen ist, trägt er ja auch selbst das Versandrisiko.
 
Ablagefach schrieb:
Ich habe einen Artikel über Kleinanzeigen verkauft, der Käufer hat per Paypal (normale Bezahlung, nicht die Freunde senden Funktion) bezahlt. Ich habe den Artikel sogar extra als Brief und nicht als Warensendung verschickt, damit es schneller geht.
Hast du dies auf Wunsch des Käufers als Brief verschickt oder eigenständig?

Grundsätzlich würde bei Kleinanzeigen der Käufer das Risiko tragen da bei einem Privatverkauf der Erfüllungsort der Wohnort des Verkäufers ist. Sobald der Verkäufer die Ware auf Wunsch des Käufers versendet geht das Risiko auf den Käufer über sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen abtritt.

Wie das aber nun von PayPal gesehen wird.....ich würde mal annehmen dass sich PayPal auf die Seite des Käufers stellen wird.


Ablagefach schrieb:
Wie verhält sich Paypal jetzt wenn der Käufer den Käuferschutz in Anspruch nimmt? Normalerweise wird der Betrag ja sofort eingefroren und man muss eine Sendungsnummer einreichen.
Wenn der Käufer dir nicht per PayPal Friends das Geld sondern über normales PayPal als "Waren und Dienstleistung" gezahlt hat dann hat er auch den vollen Käuferschutz durch PayPal.


Ablagefach schrieb:
Wie verhält sich Paypal in so einem Fall und wie holt sich Paypal das Geld von mir, wenn mein Paypal-Konto leer ist? (per Lastschrift)
Ob dein PayPal Konto leer ist interessiert PayPal da wenig. Dann wird dein PayPal Konto im Minus landen und entweder wirst du es ausgleichen müssen oder PayPal wird ein Inkasso Unternehmen damit beauftragen das Geld einzutreiben. Das macht dann richtig Freude.....


Ablagefach schrieb:
PS: Ich weiß selber dass man Kleinanzeigen Artikel am besten nur persönlich übergibt und sich Bargeld geben lässt. ;-)
Du kannst auch problemlos versenden.....aber dann eben nur per Nachnahme oder Überweisung. Paypal ist so ziemlich das schlimmste was du als Privatverkäufer anbieten kannst. (Meine Meinung)
 
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Kombra schrieb:
Hast du dies auf Wunsch des Käufers als Brief verschickt oder eigenständig?

Grundsätzlich würde bei Kleinanzeigen der Käufer das Risiko tragen da bei einem Privatverkauf der Erfüllungsort der Wohnort des Verkäufers ist.
Du hast wohl diese Kommentar der TE überlesen:
Ablagefach schrieb:
Ich verschicke hunderte Briefe, Bücher und Warensendungen im Jahr.
Damit kann nur noch schwerlich von einem Privatverkauf ausgegangen werden, selbst wenn der TE kein Gewerbe angemeldet hat. In dem Fall sollte er in seinem eigenen Interesse den Ball flach halten um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Es gibt zwei Möglichkeiten was nun passieren wird, entweder schluckt der Käufer den Verlust runter weil er eben an einen privaten Verkäufer glaubt und nichts passiert, oder er fordert das Geld über Paypal Käuferschutz zurück, dann wird es vom Paypal Konto der TE angebucht. Dann kann er nur noch zivilrechtlich versuchen den Betrag beim Käufer einzuklagen, dann könnte der aber auf die Idee kommen zu prüfen ob es wirklich ein Privatverkauf war, also z.B. die Art und Anzahl der Verkäufe des TE untersuchen und dann dürfte bei der Anzahl jeder Richter auf ein gewerbliches Handeln entscheiden und dies zieht dann einen ganzen Rattenschwanz nach sich, denn diese Erkenntnis wird das Gericht an die entsprechenden Stellen weiterleiten.

Sollte ein Gewerbe angemeldet sein, so ist die Sache sowieso eindeutig da dann der Verkäufer das Transportrisiko zu tragen hat. Bei Hunderten Sendungen pro Jahr von denen 99,9% angekommen sind, kann er den Verlust eines Sendung ja wohl auch verkraften, alleine da gesparte Porto der anderen sollte diese mehr aus aufwiegen, denn ein wahnsinnig wertvolles Gut wird man wohl kaum per Brief verschicken.
 
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