Verlängerung Widerrufsrecht bei Reklamation?

DMO

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Nov. 2017
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16
Hallo,
ich habe im Internet ein Smartphone gekauft und festgestellt dass das Display nicht richtig funktioniert. Also Reklamation geltend gemacht und das Teil zum Verkäufer geschickt. Das war nach einem Tag nach Lieferung. Nun habe ich ja 14 Tage Widerrufsrecht, verlängert sich dieses wenn ich mein neues Gerät bekomme?
 
Wenn es sich nicht gar um eine ganz falsche Sache handelt, sondern schlicht um einen Sachmangel, löst die Belieferung mit der Sache die Widerrufsfrist genauso aus wie Belieferung mit einer mangelfreien Sache. Die Frist verlängert sich demnach also nicht.

Das heißt, ich würde mich nicht ohne Not auf eine andere Argumentation stützen. Lieber nachweislich eine längere Widerrufsfrist vereinbaren oder, wenn man sich ob des Behaltenwollens nicht sicher ist, sicherheitshalber widerrufen und neu bestellen. Sollte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein, ließe sich aber, wenn man unbedingt will, argumentieren, dass eine sinnvolle Prüfung nicht möglich war.
 
Danke für deine ausführliche Antwort. Das ist natürlich Mist, habe ich aber schon geahnt. Na ich weis nicht ob es schon zu spät zum widerrufen ist, habe heute schon reklamiert und schon abgeschickt. Kann ich jetzt trotzdem noch widerrufen? Die 14 Tage sind ja noch nicht um.
 
Korrekt! Bedenke auch, dass die Widerrufsfrist nur an Werktagen ablaufen kann, nicht an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen an deinem Wohnort. Fällt das Ende der Frist auf einen solchen Tag, dann verschiebt sich dieses auf den nächsten Werktag.
 
Das mit dem Wochenende ist ja höchst interessant. Dann habe ich ja noch etwas Zeit.
 
Noch eine kleine Ergänzung:
Bedenke aber, dass das Widerrufsrecht trotzdem 14 Tage beträgt. Du darfst also nicht lediglich Werktage als verstrichenen Tag werten. Die Regelung zählt absolut ausschließlich dann, wenn das Fristende auf einen anderen als einen Werktag fällt.
 
Samstag ist, bis auf wenige Ausnahmen wie im Mietrecht, ein Werktag. @Leli196 bezieht sich hier wohl auf den § 193 BGB.
 
@Idon
Das sieht dieser Anwalt anders: http://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-fristberechnung.html

Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel schrieb:
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonn – oder Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag.

Auch steht in § 193 BGB - auf den ich mich tatsächlich bezog - ebenso, dass an die Stelle eines Samstages der nächste Werktag fällt.

Auch im Mietrecht ist der Samstag nicht per se ein Werktag, wie kommst du darauf?
 
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, zählt das Wochenende nur dann nicht, wenn das Ende der Frist auf ein Wochenende fällt? Oder kann ich jedes Wochenende abziehen oder eben den Sonntag, welches in der Frist ist?:confused_alt:
 
DMO, was ist daran jetzt nicht zu verstehen?

Es zählen grundsätzlich die Kalendertage.
Wenn das Ende der Frist dann auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, dann (und nur dann) verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
 
Leli196 schrieb:

Nö. Samstag ist Werktag, der § 193 BGB regelt nur eine Abweichung davon. Das macht Samstag nicht plötzlich zu keinem Werktag.

Leli196 schrieb:
Auch steht in § 193 BGB - auf den ich mich tatsächlich bezog - ebenso, dass an die Stelle eines Samstages der nächste Werktag fällt.

Samstag ist dennoch grundsätzlich ein Werktag.

Leli196 schrieb:
Auch im Mietrecht ist der Samstag nicht per se ein Werktag, wie kommst du darauf?

BGH, da Miete regelmäßig überwiesen wird und Banken nur Montag-Freitag arbeiten.


hamju63 schrieb:
DMO, was ist daran jetzt nicht zu verstehen?

Es zählen grundsätzlich die Kalendertage.
Wenn das Ende der Frist dann auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, dann (und nur dann) verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Siehe § 193 BGB. @Leli196 lag im Ergebnis schon richtig, nur die dogmatische Herleitung bzw. Umrandung war unscharf. Das wollte ich klarstellen, falls dieser Thread mal gegoogelt wird.
 
Idon schrieb:
BGH, da Miete regelmäßig überwiesen wird und Banken nur Montag-Freitag arbeiten.
Mietzahlungen sind nicht das einzige was Mietrecht ausmacht. Wenn man die Wohnung kündigen will kann man das nicht von Samstag auf Montag verschieben um die Frist zu wahren, ergo stimmt es nicht, dass im Mietrecht der Samstag per se kein Werktag ist.


@DMO
Es zählt jeder Kalendertag. Nur wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag an deinem Wohnort fällt verschiebt sich dieses auf den nächsten Werktag.
 
Dann schreib doch einfach dem BGH und erkläre denen, dass die keine Ahnung haben und du es besser weißt.
 
Ich habe gerade meinen Versandhändler über Facebook geschrieben und ihm erklärt, dass ich meinen reklamierten Artikel bis Freitag ausgetauscht bei mir haben möchte, da ich sonst ja keine Möglichkeit habe, ihn richtig auszubrobieren. Der Händler antwortete mir dass sich das Rückgaberecht um die Zeit verlängert, wie der Austausch dauert. Kann ich darauf vertrauen und zählt der Chatverlauf von Facebook als Beweis, dass er diese Aussage getätigt hat?
 
@Idon / Leli196
Spart Euch die Meta-Diskussion ob der Samstag im Mietrecht ein Werktag ist oder nicht. Gehört hier nicht her und ist Offtopic. Das noch abschließend und dann wird sich bitte auf die Problematik des TE konzentriert.
„Der Samstag ist kein Werktag, wenn es um die Pünktlichkeit von Mietzahlungen geht. Geht es aber um die Frage, ob ein Kündigungsschreiben rechtzeitig, das heißt bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats, dem Vertragspartner zugegangen ist, dann gilt wie bisher der Samstag als Werktag.
-Quelle-
 
@ DMO

Ich würde mich nicht auf ein Facebook-Chatprotokoll verlassen. Vielleicht auf eine E-Mail, je nach Händler. Bei Mindfactory z. B. würde ich keine dieser "Bestätigungen" akzeptieren.
 
@Noxiel
Entschuldigung und danke für die Quelle die die Sache abschließend klärt.

@DMO
Ich würde mich auch nicht auf ein Facebook-Chatprotokoll verlassen. Teil dem Händler mit (am besten in einem Telefongespräch), dass du bis zu dem Tag, an dem die Widerrufsfrist juristisch gesehen abläuft ein Schreiben haben möchtest, dass die längere Widerrufsfrist bestätigt. Drohe damit ansonsten keine andere Wahl zu haben, als das Gerät zu widerrufen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn der Händler dann nichts Schriftliches schickt, dann würde ich widerrufen. Wenn du das Gerät am Ende trotzdem haben möchtest, könntest du trotzdem noch vorschlagen den Kaufvertrag erneut abzuschließen.
 
Leli196 schrieb:
[...] Teil dem Händler mit (am besten in einem Telefongespräch), dass du bis zu dem Tag, an dem die Widerrufsfrist juristisch gesehen abläuft ein Schreiben haben möchtest, dass die längere Widerrufsfrist bestätigt.[...]

Warum möchtest du das denn am Telefon erledigen und damit auf einen Nachweis verzichten?
 
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