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Zahlreiche Unternehmen weisen seit jeher in einer Art Abbinder in E-Mails darauf hin, dass das Weiterleiten oder Veröffentlichen des Schreibens untersagt ist, sofern die E-Mail nicht gezielt an die Person gerichtet ist. Ein Gerichtsurteil bestätigt nun, dass dieser Hinweis rechtlich legitim ist.
Vom Prinzip her logisch und ok, aber das hier ist doch wieder mal deutsche Justiz ohne jeglichen Verstand:
"Auch der Webseiten-Betreiber, sofern nicht ein und die selbe Person, kann hierfür zur Rechenschaft gezogen werden."
Heißt doch nichts anderes als dass CB Probleme bekommt wenn jemand hier so ne Mail ins Forum postet.
Die Schuld beim Versenden von eMails liegt doch beim Absender, oder etwa nicht? Betriebsinterna hat man doch noch nie per eMail versandt, oder machen das die großen AGs mittlerweile? Komische Sache...
Hier sieht man wieder den Einfluss der Großfirmen in unsere Staatsjustiz. Der arme Tropf, der das veröffentlicht hat, muss nun die Rechnung tragen.
Ich seh schon mehrere AGs diverse eMails verbreiten und dann abkassieren. So gehts auch - freut den Vorstand, und freut die Aktionäre.
Naja... dafür gibts ja das Heise-Urteil bzw. dieses Supernature-Ding, und auch ein paar andere News dazu.... da war doch auch erst vor kurzem die recht positive Auskunft, das Forenbetreiber doch nicht direkt dafür verantwortlich gemacht werden können.
Würde CB allerdings sowas in eine News pfropfen, dann säh das wohl scho anders aus.
Die Schuld beim Versenden von eMails liegt doch beim Absender, oder etwa nicht? Betriebsinterna hat man doch noch nie per eMail versandt, oder machen das die großen AGs mittlerweile? Komische Sache...
Wieso das? Wenn ich du mir eine Mail schickst, ist sie ausschließlich an mich gerichtet und darf nicht ohne dein Einverständnis veröffentlicht werden. Das fällt auch unter das Briefgeheimnis.
Der Umkehrschluss deines Einwandes sähe so aus, dass man überhaupt keine "Geheimnisse" schriftlich an jemand formulieren darf.
Wenn ich du mir eine Mail schickst, ist sie ausschließlich an mich gerichtet und darf nicht ohne dein Einverständnis veröffentlicht werden. Das fällt auch unter das Briefgeheimnis.
Da verwechselst du etwas! Hier geht es um eMails, die eigentlich für jemand anderen bestimmt waren. Somit ist der falsche Empfänger nicht der Besitzer der eMail und darf deren Inhalt auch nicht weitergeben.
Was du dagegen meinst, ist etwas anderes. Das Brief- bzw. Postgeheimnis besteht allerdings nur so lange, wie die Mitteilung verschlossen ist. Damit sollen Mitteilungen davor geschützt werden, auf dem Transportwege abgefangen und gelesen zu werden.
Was aber der rechtmäßige Empfänger nach dem Öffnen mit seiner Post macht, darüber bestimmt nur er selber ganz allein, weil die Mitteilung mit dem Erhalt in seinen Besitz übergegangen ist, worauf der Absender keinerlei Ansprüche mehr hat. Der Empfänger darf also eine Mitteilung auch ohne die besondere Erlaubnis des Absenders veröffentlichen.
Wer sich als Absender davor schützen will, der muss sich eben vorher(!) vom Empfänger eine Vertraulichkeits-Erklärung geben lassen.
Okay, es ist sicherlich nicht die feine Art, eine Mitteilung gegen den Willen des Absenders zu veröffentlichen, aber juristisch wäre das nicht angreifbar.
wenn ich nicht will, daß jemand meine mails liest sollte ich sie vielleicht verschlüsseln.
den ne standard mail ist für mich wie ne postkarte die jeder lesen kann, wird sie jedoch verschlüsselt ist sie wie ein hier angedeuteder geschlossener brief.
find ja bedenklich, daß firmen ihre interna unvschlüsselt versenden und sich dann wunder
Es geht bei der ganzen Sache ja nicht darum, das man fehlgeleitete Mails nicht öffnen darf - es geht darum, dass man fälschlicherwweise empfangene Mails nicht VERÖFFENTLICHEN darf. Die "AGs" können soviele Mails verschicken wie sie wollen - solange diese nicht veröffentlicht werden, profitieren sie dadurch in keiner Weise.
Demnach ist eine E-Mail „mit einem geschlossenen Briefumschlag“ zu vergleichen, „der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimnissphäre entlassen" wird.
jetzt dürfen mich also die ganzen spammer verklagen, wenn ich von denen "zufällig" eine email bekomme, die angeblich jemand anderes bekommen sollte (wers glaubt), und diese dann an eine antispammer seite schicke. tolle welt.
Also schreibe ich eine Art Kopfzeile in jede E-Mail die ich verschicke, mit Vor- und Nachnamen und/oder E-Mailadresse des Empfängers den ich damit erreichen will. Das gibt mir 100%ige Sicherheit.
E-Mails sind doch keine in Briefumschläge verpackten Dinge sondern Postkarten, die jeder lesen kann wenn er drauf schaut.
Warum Verschlüsselung immer noch nicht zu solchen Firmen vorgedrungen ist, bleibt mir ein Rätsel.
E-Mails sind doch keine in Briefumschläge verpackten Dinge sondern Postkarten, die jeder lesen kann wenn er drauf schaut.
Warum Verschlüsselung immer noch nicht zu solchen Firmen vorgedrungen ist, bleibt mir ein Rätsel.
Nun zu meiner Meinung:
Ok logisch ist es schon.
Doch jeder sollte doch wissen ob er es weiterleiten will.Ist doch theoretisch seine Sache, aber das das Strafbar ist ist irgendwie unlogisch.Man kann doch ruhig sagen ,wenn man des will, was für eine "tolle" E-mail bekommen hat.
nöö es gibt so was wie Datenschutz dürfen nur veröffentlichen
wenn ein Einverständnis vorliegt, eine Email ist nicht frei zugänglich für die öffentlichkeit , wenn du die nicht öffentlich eintragen läßt,
das ist ein bißchen was anderes.