Versand auf Kundenwunsch als Päckchen, Problem mit PayPal Käuferschutz

Pandora

Admiral
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Ich klinke mich mal ganz dreist hier ein.

Also ich habe auch etwas Verkauft, Versendet wurde auf Kundenwunsch als Päckchen und laut Artikelbeschreibung ging das Versandrisiko auch zu lasten des Verkäufers.

Nach einer Woche hatte ich dann die mail von Paypal bla bla Käuferschutzantrag wegen nichterhalt, 2~3 Tage später Fall wurde zu Gunsten des Käufers entschieden.

Habe Paypal zwar mitgeteilt das der Käufer den Unversicherten Versand wünschte und laut Kaufvertrag ja das Versandrisiko trug aber war denen wohl egal.

Da ich aber so schlau war vorher mein Paypalkonto weitgehenst leerzuräumen ist es jetzt eben 200€ im minus.

Ich bin nicht Bereit auch nur einen Cent zu zahlen und desshalb die Frage was tun, einfach ignorieren, Wiederspruch per Mail, per Einschreiben oder muss ich zum Anwalt ?
 
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Ist der Versand denn irgendwie beweisbar? (Vielleicht sollte man das aber nicht hier in einem fremden Threda besprechen...)
 
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Bei PayPal musst du den Versand nachweisen können, da man beim Päkchen (unversichert) keinen Nachweis erhält, wirst du wohl auch nur den Rechtsweg beschreiten können.

BTW//Man versendet nie, nie aber auch nie unversichert. Zumal der Betrag anscheinend höher als 200€ war ? 2€ gespart und dafür so einen Ärger, ich kann es nicht nachvollziehen. Selbst das Päkchen hätte man für einen Euro mehr versichern können, bzw. nachweisbar machen können.
 
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Das stimmt so nicht, denn wenn ein Versendungskauf unter Verbrauchern vorliegt, trägt grds. der Käufer das Tranportrisiko, der Verkäufer muss nur den Versand beweisen können. Dazu braucht es nicht zwingend einen Beleg.
 
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der Verkäufer muss nur den Versand beweisen können. Dazu braucht es nicht zwingend einen Beleg.

Tja, Theorie und Praxis. Im Zweifelsfall steht dann trotzdem Aussage gegen Aussage.

Aber gut, geht ja hier um etwas anderes. Und wie PayPal handelt ist ja im Startpost bestens beschrieben.
 
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Du hast doch bestimmt einen Kassenzettel von der DHL bekommen, den musst du halt vorlegen können. Ansonsten wirds schwierig... Tja hier kamen gleich zwei Fehler auf einmal, erstens unversicherter Versand, zweitens via Paypal verkauft.
 
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eXEC-XTX schrieb:
Du hast doch bestimmt einen Kassenzettel von der DHL bekommen, den musst du halt vorlegen können. Ansonsten wirds schwierig...

Bringt aber nichts, da das Paket (bzw. Päckchen) nicht nachverfolgt werden kann. Und eine Quittung dafür dass man es verschickt hat ist noch lange kein Beweis dafür das es an eben diesen Käufer verschickt wurde...

Bei mir sind vor kurzem angeblich 2 Päckchen nicht angekommen... ich glaube das wird langsam zur Mode. Beabsichtigt unversicherten Versand nehmen und dann angeben das es nie angekommen ist. Was hat man denn zu befürchten? Negativ kann man den Käufer ja nicht mehr bewerten...

Seitdem biete ich auch nur noch versicherten Versand an! (PayPal generell nicht mehr, aber das dürfte wohl verständlich sein :D)




cya
cr@zy
 
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Bei mir sind vor kurzem angeblich 2 Päckchen nicht angekommen... ich glaube das wird langsam zur Mode. Beabsichtigt unversicherten Versand nehmen und dann angeben das es nie angekommen ist. Was hat man denn zu befürchten? Negativ kann man den Käufer ja nicht mehr bewerten...

Die Masche ist überhaupt nicht neu und ist eigentlich seit Jahren bekannt, selber Schuld wenn sich den ganzen Paypalkäse nicht durchliest.

(PayPal generell nicht mehr, aber das dürfte wohl verständlich sein )

Na das glaub ich dir ;)
 
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@ cr@zy

Im Prinzip hast du eigentlich eine ganz interessante Sache angesprochen. Die Frage nämlich, was geschieht, wenn man als Verbraucher (Privatmann) an einen anderen Verbraucher bspw. über ebay verschickt und der Käufer behauptet, dass die Sendung nie bei ihm angekommen wäre und dass der Verkäufer die Sache gar nicht abgeschickt hätte. Klar sagt man natürlich im ersten Augenblick, Käufer hat Pech gehabt, da er gem. § 447 BGB I das Transportrisiko trägt. Ebay beschreibt dieses Szenario ja auch ganz gut. Was der Bericht allerdings verschweigt (vermutlich ist ihm das zu offensichtlich) ist die Tatsache, dass der Verkäufer natürlich verpflichtet ist, die Kaufsache abzuschicken - sprich, dass er die Kaufsache an das Speditionsunternehmen übergeben bzw. in den Briefkasten schmeißen muss. So weit ist alles selbstverständlich, aber hier fangen die Probleme an. Wie beweise ich als Verkäufer, dass ich die Kaufsache abgeschickt habe. (siehe auch das Posting von spraadhans). Natürlich reicht es für den Verkäufer im Gegensatz zum Verbrauchsgüterkauf aus, dass er z.B. einen Zeugen hat, der bezeugt, dass die Kaufsache, die für den Empfänger/Käufer bestimmt ist, in den Briefkasten geworfen wurde oder beim Postamt abgegeben wurde.
Aber wie realistisch ist das denn, dass man dafür immer einen Zeugen benennen kann? Wenn man es also mit der Beislage übertreibt, läuft es doch eigentlich darauf hinaus, dass man auch als privater Verkäufer sprich Verbraucher immer auch versichert verschicken muss, will man den Beweis antreten, dass man die Sache auch wirklich verschickt hat. Denn wie cr@zy bereits schrieb, reicht eine Quittung für den "Kauf" eines Päckchens nicht aus, da daraus nicht ersichtlich ist, an wen ich die Sendung verschickt habe.
 
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Die Rechtslage bei paypal ist sicherlich komplex aber aus meiner Sicht gilt folgendes:

Käufer und Verkäufer haben einen Vertrag.
Käufer trägt das Transportrisiko.
Wenn der Verkäufer belegen kann, dass er die Ware abgeschickt hat und der Käufer behauptet, dass diese nicht angekommen sei und darauf hin das Geld zurückzieht, dann hat der V immer noch einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen den K. Dieser ist m.E. mittels gerichtlichen Mahnbescheid, später dann Klage, auch ohne Beteiligung von paypal durchsetzbar.
Wenn der Verkäufer nun aber zustimmt, dass sich die eigentlich geltende Rechtslage zu seinem Nachteil verändert, ist er selbst schuld. Ob dies so in den AGB von paypal enthalten ist, weiß ich nicht. Wenn ja, könnte man ggf. über eine Unwirksamkeit nachdenken.

Wie man sieht, reicht hier ein Wald- und Wiesenanwalt nicht aus, da sollte ein erfahrener Fachmann ran.
 
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Ich verstehe die Aufregung echt nicht. Dann sendet man eben per Hermes. Das ist genauso teuer wie ein umversichertes Päckchen per Post. Aber eben erstens versichert und zweitens Nachweisbar.
Wer als Verkäufer da spart, den trifft es mit recht.

Wenn ich was verkaufe tue ich das ausschließlich per Hermes oder gegen Aufpreis Versichert per DHL Postpaket. Unversichert habe ich noch nie was gekauft oder selber versendet. Wer das nicht begreift sollte lieber gar nichts verkaufen. Der gehört nicht mach Ebay.
 
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AW: Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

Solang jemand mit dir auf die Post mit ist, würde das als Beweis bzw. "Beleg" reichen. Wie gesagt PP als Bezahlservice akzeptiert und man ist mit einem Bein schon in der Scheisse.
 
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GodCast schrieb:
Wie gesagt PP als Bezahlservice akzeptiert und man ist mit einem Bein schon in der Scheisse.

Ohne Paypal hätte der Käufer vielleicht Anzeige wegen Betrugs erstattet, was nicht unbedingt besser (und auch nicht billiger) ist.

Wenn man bereits bei Paypal nicht beweisen kann, dass man die Ware abgeschickt hat, wird man es vor Gericht auch nicht können.
Ergänzung ()

Fred Fredburger schrieb:
Bei mir sind vor kurzem angeblich 2 Päckchen nicht angekommen... ich glaube das wird langsam zur Mode. Beabsichtigt unversicherten Versand nehmen und dann angeben das es nie angekommen ist. Was hat man denn zu befürchten? Negativ kann man den Käufer ja nicht mehr bewerten...

Die Masche ist überhaupt nicht neu und ist eigentlich seit Jahren bekannt, selber Schuld wenn sich den ganzen Paypalkäse nicht durchliest.

Naja, es muss nicht immer am Käufer liegen, wenn Pakete oder Briefe "verschwinden".

http://www.tagesspiegel.de/berlin/LBB-Post-Briefzustellung;art270,2689637

http://www.focus.de/panorama/welt/diebstahl-frankfurter-postbote-hortete-mehr-als-20-000-briefe-_aid_332116.html

http://www.shz.de/artikel/article/142/die-schlitzer-von-der-post-brief-da-geldschein-futsch.html
 
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Aber im Gegensatz zu Paypal kennen deutsche Gerichte die Unschuldsvermutung ;)
 
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FidelZastro schrieb:
Aber im Gegensatz zu Paypal kennen deutsche Gerichte die Unschuldsvermutung ;)

Fairy Ultra schrieb:
was im Zivilrecht wenig Relevanz besitzt. ;)


Wäre auch noch schöner, wenn man als Käufer beweisen müsste, dass irgendetwas nicht angekommen ist. Wie soll das denn gehen?

Den einzigen Beweis, den jemand erbringen könnte, wäre ein Beleg des Verkäufers, dass er die Post tatsächlich abgeschickt hat.

Deshalb Versand lieber per Hermes verschicken - oder bei kleineren und billigeren Sachen als Einschreiben.

Falls es unbedingt ein Päckchen bei DHL sein soll, würde ich es online frankieren:

https://www.efiliale.de/efiliale/pop/produktauswahl.jhtml?_requestid=24421

Dann hat man wenigstens etwas in der Hand.

Ich persönlich biete generell Versand per Hermes oder Selbstabholung an. Bei Schallplatten oder CDs ins Ausland akzeptiere ich auch Paypal in Verbindung mit versichertem Versand oder Einschreiben.
 
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@ Pandora

da frag ich dich doch, ist bei dir alles verschwunden
bzw. haben alle Käufer kostenlosen Versand gewollt

hier mal ein Angebot von dir
unter anderem waren auch Gutscheine dabei
(habe es aus'm Luxx, von einem geschädigten ebay-Käufer)

es wurde zuletzt gar nichts mehr geliefert,
dementsprechend wurdest du gesperrt!

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=havockfx&&sspagename=VIP:feedback&ftab=FeedbackAsSeller

http://209.85.129.132/search?q=cache:zG2WpWs0GDgJ:cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220546796071%20ebay%20havockfx&cd=10&hl=de&ct=clnk&gl=de
 
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Was du abziehst ist ja mal echt dreist. Und die Krönung des ganzen ist dann noch dieser Threat hier.
Ich wurde bei Egay auch mal um 1000€ geprellt und kann mich gut in die Leute reinversetzen.

Ich kann nur nur hoffen, dass du dafür eine gerechte Strafe bekommst!
 
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