PayPal Käuferschutz Nachteil

Natix schrieb:
Der Zweck ist in dem Fall nicht das Spielen, sonder wie der Name suggeriert, das "Anschauen".
Wenn man nicht weiß, dass es zusammengeklebt ist, dann kann es genauso gut zum Spielen verwendet werden.

Ich habe auch schon Ausstellungsstücke gekauft (z.B. Bügelbrett) und die hatten tatsächlich noch alle funktioniert.


Bzgl. des Aufreißens: Was kann schon großartig nicht passen mit Lego, wenn das zusammengebaute Stück optisch gut aussieht?
 
Deswegen beschädigt man die Verpackung? Obwohl es auf der Unterseite ganz leicht aufgeht? Öffnest du deine Ausstellungsstücke nicht wie ein normaler Mensch? Ich schon.
Und brichst du auch Teile ab, fixierst diese dann mit Kabelbindern und schickst es zurück?

Nice.

Auch wenn er es nicht gewusst hat, was wohl auch zum großen Teil meine Schuld ist, geht man "normal" mit Dingen um.

Dann hätte er wenigstens sagen können, er schickt es mir zurück und besteht nur auf eine Teilerstattung.

Ich akzeptiere meinen Schuldanteil, aber irgendwo hört der Spaß auch auf.

Und gerade wenn man etwas kauft, und wohl nicht weiß, was es genau ist, schaut jeder normale Mensch mit seinen Augen nach, wo sowas aufgeht. Alleine schon, dass einem die Teile nicht entgegengeflogen kommen beim Öffnen, will man es ja richtig aufmachen.

Und vielleicht will man es irgendwann wieder verkaufen, wenn das Kind größer wird. Da ist es immer von Vorteil, die Verpackung zu haben. Erst recht so eine schöne. Denn im Case sieht es schon verdammt gut aus.

Darüberhinaus hat er mehrere Teile "abgemacht". Beim ersten merkt man doch schon, dass es geklebt ist.
Da mache ich doch nicht weiter.
 
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Lass dich doch nicht triggern... wenn der Gegenüber schon mit einem Bügelbrett Ausstellungsstück anfängt zu argumentieren, dass dies auch voll umfänglich benutzbar seih.

Ein Produkt was im Laden "ausliegt" sich aber nicht vom Produkt an sich unterscheidet ist ganz klar normal benutzbar. Hier aber ist ein Schaukastenmodell eines Klemmbaustein-Sets für Spielwarenfachgeschäfte verkauft worden. Verklebt und nur eingeschränkt bespielbar.

Der Käufer hätte nach dem öffnen des Packet feststellen müssen das es nicht das ist was er wollte, mit Dir in Kontakt treten und die Rückabwicklung anstoßen sollen und nicht erst auf eigene Faust abbrechen oder kaputt schneiden.

Also mit ihm kannst Du nicht reden, höre ich raus.
PayPal hast Du nun angestoßen was deren Kunde mit Dir angestellt hat.
Und je nach dem was bei PayPal raus kommt, kannst Du dich entscheiden den Klageweg zu beschreiten.
 
Natix schrieb:
Darüberhinaus hat er mehrere Teile "abgemacht". Beim ersten merkt man doch schon, dass es geklebt ist.
Da mache ich doch nicht weiter.

Also irgendwie glaube ich schon, dass der Käufer auf den Kopf gefallen ist..verstehe nicht, warum er das nicht ins Hirn bekommt..
Es ist doch auch gängige Praxis Lego/Playmobil im Schaukasten zu haben. Für mich persönlich ist Lego weniger was zum spielen..
 
new Account() schrieb:
Bzgl. des Aufreißens: Was kann schon großartig nicht passen mit Lego, wenn das zusammengebaute Stück optisch gut aussieht?

Mag ja sein und trotzdem kann ich das Teil nicht einfach zerstören und dann sagen passt doch nicht, ich will vom Vertrag zurücktreten und zwar voll umfänglich. Mir doch egal, dass ich das Ding zerstört habe...

Stunrise schrieb:
Ich spreche leider die Wahrheit, wenn man einen Fall eröffnet und schreibt, dass der Artikel nicht wie gewünscht funktioniert, bekommt man immer Recht. Details wie DDR2 Speicher in eine DDR4 Speicherbank interessiert PayPal nicht, einfach Fall aufmachen und beschreiben, dass der Arbeitsspeicher nicht wie gewünscht funktioniert ohne weitere Informationen. 3 Tage später habe ich die Kohle wieder. Du könntest mir einen völlig intakten beliebigen Artikel verkaufen und ich bekomme zu 100% eine Rückerstattung, wenn ich einen Fall eröffne.

Sachverhalte wiederholen machen sie aber nicht wahrer.
Ist es irgendwie belegbar, dass IMMER, wie Du behauptest, der Käufer Recht bekommt?
Dann würde mich mal die entsprechende Quelle interessieren. Wäre dem so, dann wäre JEDER Verkäufer der Paypal anbietet komplett dämlich.
 
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Ich vermute, Paypal will hier auch den Aufwand von ihrer Seite möglichst gering halten. Stichwort Kosten.
Bei einem Artikel in der Preisklasse ist der Gewinn aus der Provision ja recht gering.
Paypal wird da einen Sachbearbeiter haben, dir schauts kurz an, klickts durch und ist fertig. Der wird 100 Pro nicht damit anfangen, zu recherchieren und dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen.
Paypal ist nur ein Vermittler. Die interessiert das nicht allzu sehr.
 
Paypal halt, Konto im Minus lassen und halt nicht mehr nutzen.

Ich sehe es grundlegend wie der TE.
Nachher fangen Automäufer an die ein Bastler Fahrzeug gekauft haben sich zu beschweren das was gemacht werden muss. Für mich das selbe wie in diesem Fall.
 
Moin alle miteinander,

es ist am Ende doch zu einem halben Happy End gekommen.

Von PayPal bekam ich einen Einspruch-Fragebogen, nachdem ich dort angerufen hatte.
Diesen habe ich ausgefüllt und als PDF in die Konfliktlösung geladen.
Gestern im Laufe des Tages wurde die Konfliktlösung plötzlich geschlossen.

Dort steht, dass Herr A. das Geld von mir behalten darf, aber der Fall zu meinen Gunsten entschieden wurde.

Das widerspricht sich auf den ersten Blick.
Aber gerade am Telefon sagte mir ein Herr von PayPal, dass ich den Betrag nun von Paypal zurückbekomme, da der Fall falsch bewertet worden war. Der Käufer hätte nach der Auswertung keinen Anspruch auf sein Geld.
Da aber erst so entschieden wurde und der Käufer bereits das Geld von mir bzw. PayPal erhalten hatte, darf er es in diesem Fall behalten.

Das stimmt mich nur halb froh. Natürlich ist es schön, dass solche Großen wie PayPal das am Ende zugunsten der Gerechtigkeit ausbügeln. Andererseits hätte ich es gerne gesehen, dass der Betrag dem Käufer wieder belastet werden würde.
Nicht wegen meinem Ego-Kopf. Aber als Lerneffekt wäre das für die Zukunft ganz gut gewesen.

Wünsche diesen Käufer echt niemanden.

Ich bekomme zwischen heute und morgen ein Schreiben diesbezüglich von PayPal, welches ich ausschwärzen und hier posten kann, falls das jemand gerne sehen möchte.

Der Ausgang ist dann doch ganz interessant. Ob es am Ende die Mühe wert war? Für den Geldbeutel schon. Aber das war kurz aber auch sehr aufreibend.

Dieser Fall gehört vielleicht zu den Ausnahmefällen, aber es zeigt dann doch, dass sich Hartnäckigkeit auszahlen "kann".

Update:

paypal 1.pngpaypal 2.pngpaypal 3.png
 
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Sehr interessant das Vorgehen von PP. Haben die Geld über, weil es nun beide haben?!

Ansonsten wäre der erste Teil nach meinem Verständnis ein Fall für ein Richter gewesen. Der 2. teil mit dem Beschädigen der Packung wäre auch interessant. Man muss ja Waren, die man online kauft, nur so betrachten/benutzen wie man es in einem Laden auch könnte. Und da stellt sich die Frage, ob der Käufer im Laden einfach so Acrylglas aufschneiden darf. Natürlich nicht und da wäre bei mir dann Schluss mit Lusitg gewesen.

Danke an denTE für die Rückmeldung zum Fall.
 
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@Thorle

Die Rücksendung erfolgte nicht nach Widerruf (Privatperson), sondern vermutlich aus (im weitesten Sinne) Mängelhaftungsrecht.
 
Idon schrieb:
Die Rücksendung erfolgte nicht nach Widerruf (Privatperson), sondern vermutlich aus (im weitesten Sinne) Mängelhaftungsrecht.

Aber auch dann darf ich es nicht erst zerstören und dann meinen ich kann es ohne weiteres zurückgeben, weil ich was anderes kaufen wollte.

Danke fürs Update. @Natix

Hat Paypal doch tatsächlich den VERkäufer nicht im Regen stehen lassen und das obwohl es wirklich immer so ist. [/IRONIE]
 
Freut mich zu lesen, dass das Geld wieder bei @Natix ist. Wie immer bei PayPal hat der Käufer (trotz Eigenverschulden) sein Geld zurück, aber ich habe noch nie gelesen, dass ein Verkäufer mit so einem Widerspruch tatsächlich "Recht" (im Sinne von PP) bekommen hat. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass bei den 45€ jetzt PayPal einfach mit Geld den Ärger gelöst hat, selbiges passiert vermutlich nicht bei einem 500€ Lego Set. Aber schön zu lesen, dass zumindest manchmal - wenn die Sterne günstig stehen - PayPal tatsächlich die Argumente des Verkäufers berücksichtigt

@FrankenDoM
Bist du blind? Meine Aussage ist nach wie vor korrekt - der Käufer hat trotz Eigenverschulden sein Geld wieder. Überraschender Unterschied zum üblichen Vorgehen ist diesmal, dass die Rückzahlung auf Kosten von PayPal selbst geht. Normalerweise wetzt PayPal seinen Käuferschutz ausschließlich auf den Verkäufern aus, anstatt selbst in die Bresche zu springen.
Stunrise schrieb:
Wenn ein Käufer mit einem Artikel unzufrieden ist, der über PayPal bezahlt wurde und einen Fall eröffnet, erhält er sein Geld zurück.
 
Stunrise schrieb:
Ich spreche leider die Wahrheit, wenn man einen Fall eröffnet und schreibt, dass der Artikel nicht wie gewünscht funktioniert, bekommt man immer Recht.
Natix schrieb:
Dort steht, dass Herr A. das Geld von mir behalten darf, aber der Fall zu meinen Gunsten entschieden wurde.

Die Begründung warum steht zusätzlich im Beitrag von @Natix...

Stunrise schrieb:
Meine Aussage ist nach wie vor korrekt

Nö, ist sie nicht...

Und auch durch ein 3. Mal wiederholen wird das Stammtischgeschreibsel nicht wahr...


EDIT: Ist Ok. Paypal ist ein Unternehmen des Teufels.
 
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Ich lese zum allerersten Mal davon, dass PayPal einen Verkäufer nicht auf dem Schaden sitzen lässt. Krass. Was ist da los? Neue Imagekampagne von PayPal? Ist ja schon fast verdächtig irgendwie.
 
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Die wollen sicher auch keine Kunden verlieren, verdienen ja an jeder Transaktion bares. Ich denke der Umstand das der Showcase nun kaputt ist war dann der springende Punkt dir das Geld zurück zu zahlen. PayPal kann es sich nicht leisten für 40€ ein Hin und Her zu veranstalten, das kostet die wahrscheinlich mehr an Geld/Aufwand.
 
Acrylium schrieb:
Ich lese zum allerersten Mal davon, dass PayPal einen Verkäufer nicht auf dem Schaden sitzen lässt. Krass. Was ist da los? Neue Imagekampagne von PayPal? Ist ja schon fast verdächtig irgendwie.
Das habe ich schon öfter gelesen, imho sogar hier im Forum. Bin jetzt aber zu faul zum suchen.
 
@Mighty: Ich zitiere mich mal selbst
FrankenDoM schrieb:
Ich habe persönlich schon andere Erfahrungen gemacht

Von dem gelesenen habe ich nicht mal was erwähnt, aber solche Dinge werden hier überlesen oder evtl. aufgrund des Schaumes vor dem Mund und dem erhöhten Blutdruck nicht wahrgenommen.

Es bieten so viele Händler, als auch Privatpersonen, Paypal an, aber die sind ja alle doof und werden alle reihenweise betrogen...
 
Hallo zusammen,

ich hatte auch mal einen ähnlichen Fall schon vor Jahren und letztendlich habe ich mein Geld von PayPal wieder bekommen und der Verkäufer ebenfalls. Ging um etwa 20-30EUR (Gebrauchte Adidas Trainingsjacke) , d.h. hier hat dann PayPal im Prinzip auch ein Verlustgeschäft gemacht. Ich denke aber die hatten wohl kein Bock auf ewiges hin und her von mir und dem Käufer. Sie können es sich wohl erlauben bei kleineren Beträgen.

Edit: Dafür konnte der Käufer dann aber auch die Jacke letztendlich behalten, d.h. ich hatte kein Recht mehr das er mir die Jacke zurücksendet.

Grüße
 
Auch wenn der Fall nun schon abgeschlossen ist, noch ein paar Anmerkungen dazu, jetzt wo sich die Gemüter hoffentlich beruhigt haben:
Natix schrieb:
Der Zweck ist in dem Fall nicht das Spielen, sondern wie der Name suggeriert, das "Anschauen".
Für mich der als Kind mit Lego gespielt hat, würde sich dies alleine aus dem Namen und dem Chat nicht erschließen.
Natix schrieb:
Dennoch reiße ich keine Dinge auf, die ich im Internet kaufe.
Da muss man aber auch den Käufer mal verstehen, denn der hat nicht davon gewusst das sie Teile verklebt sind, sondern ist sicher davon ausgegangen ein schon zusammengebautes Set erhalten zu haben, welches eben eine andere Verpackung hat und das er zerlegen und dann neu zusammensetzen kann, weshalb er auch nach der Anleitung gefragt hat.
Natix schrieb:
Da sollte jeder Verkäufer oder Händler wenigstens die Ware wieder vernünftig erhalten.
Wenn jemand vor so einem zusammengebauten Teil steht und denkt er könne damit so spielen wie man es mit Lego eben macht, also zerlegen und wieder zusammensetzen, wird er genau dies probiert haben und erst nach der Anwendung gewisser Gewalt gemerkt haben, dass die Teile alle verklebt sind. Dies wurde ihm ja eben nicht gesagt und ich hätte es vor diesem Thread auch nicht erwartet. Es wusste eben alle 19 Leute mit denen Du gechattet hast, sondern zumindest der eine der am Ende den Zuschlag bekommen hat, wusste es ganz offensichtlich nicht, denn der wollte eben damit spielen und es nicht nur anschauen.
Natix schrieb:
Deswegen beschädigt man die Verpackung?
Der saß vermutlich davor und hat die "besonders stabile Blisterverpackung" gesehen und war schon frustriert, welches Aufwand es macht die zu öffnen.
Natix schrieb:
Obwohl es auf der Unterseite ganz leicht aufgeht?
Das die mit Schrauben gelöst werden kann, dürfte er gar nicht gesehen haben, denn es war mit Sicherheit das erste Lego Showcase welches er in der Hand hatte.
Natix schrieb:
Öffnest du deine Ausstellungsstücke
Es war dem Käufer doch gar nicht bewusst, dass er nur ein funktionsunfähiger (weil nicht bespielbares) Ausstellungsstück bekommen hat. Wenn ich ein Bügelbrett, Fernsehr, Rechner etc. als Ausstellungsstück kaufe, funktioniert dies doch auch ganz normal, war eben nur vorher ausgepackt, aufgebaut und ausgestellt um den Kunden das Produkt zu zeigen. Das dies bei Lego bedeutet das die Teile verklebt sind, wissen die Insider und Sammler, so einer bist Du offenbar da Du sonst nicht an das Teil gekommen wärst, aber ein normaler Mensch weiß dies eben nicht.
Natix schrieb:
Öffnest du deine Ausstellungsstücke nicht wie ein normaler Mensch?
Welcher normale Mensch der eine Verpackung aus robustem Kunststoff vor sich sieht, denkt nicht an die üblichen Blister und vermutet Schrauben zum Öffnen? Und wenn dann noch ein quengelndes Kind dabei ist, welches unbedingt spielen will...

Außerdem dürfte er gar nicht auf Idee kommen, dass die Verpackung wichtig wäre. Beim Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz ist es auch nicht relevant , siehe z.B. OLG Frankfurt, Az: 1 U 127/05,
Natix schrieb:
brichst du auch Teile ab
Wenn ich nicht weiß das sie verklebt sind, versuche ich die Lego Bausteine zu lösen, wenn ich davon ausgehe das es eben ein normales Lego Set ist.
lachZ0fant schrieb:
Der Käufer hätte nach dem öffnen des Packet feststellen müssen das es nicht das ist was er wollte,
Wie denn? Es war doch hinter Kunststoff und den Kleber konnte man wohl kaum sehen,. denn an einem Ausstellungsstück wird man wohl kaum Kleberreste sehen können.
Natix schrieb:
Das stimmt mich nur halb froh.
Warum nur halb? Ich würde mal vermuten, dass der Frust des Käufers mindestens so groß war wie Deiner. Wenn ich nach Lego showcase google, kommen ganz oben Ergebnisse wie "Lego Showcase, Spielzeug günstig gebraucht kaufen | eBay ...", nicht aber, dass es eben kein Spielzeug ist. Wenn dann auch nur bei wenigen Angeboten der Hinweis steht, dass die Bauteile verklebt sind, wird ein Unkundiger auch nie auf die Idee kommen, dass dies wohl bei allen Showcases von Lego der Fall ist.

Du scheinst der typische Fall vom Betriebsblindheit zu sein, Du steckst in der Materie und kannst Dich nicht in die Leute reinversetzen zu können, die eben keine Ahnung haben. Aber Du hast dieses Showcase nicht in einem Forum für Legosammler angeboten, wo sich also nur Insider tummeln, sondern bei eBay, wo sich (neben Gaunern) vor allem Schnäppchenjäger tummeln und wenn da jemand ein Lego Set "im Showcase" deutlich unter Ladenpreis findet, weiß der eben noch lange nicht, dass bei diesem alles verklebt ist. Der Frust auf beiden Seiten dürfte entsprechend groß sein und zum Glück hat PayPal diesmal ein (selten) salomonisches Urteil gefällt mit dem nun beide Seiten gut leben können sollten, zumal sich eben beide Seiten nicht optimal verhalten haben. Wem man mehr Schuld zuschreiben möchte, muss aber jeder für sich entscheiden, denn der Käufer hätte sich besser informieren können und der Verkäufer hätte auch den Käufer klarer informieren können.
 
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