Auch wenn der Fall nun schon abgeschlossen ist, noch ein paar Anmerkungen dazu, jetzt wo sich die Gemüter hoffentlich beruhigt haben:
Natix schrieb:
Der Zweck ist in dem Fall nicht das Spielen, sondern wie der Name suggeriert, das "Anschauen".
Für mich der als Kind mit Lego gespielt hat, würde sich dies alleine aus dem Namen und dem Chat nicht erschließen.
Natix schrieb:
Dennoch reiße ich keine Dinge auf, die ich im Internet kaufe.
Da muss man aber auch den Käufer mal verstehen, denn der hat nicht davon gewusst das sie Teile verklebt sind, sondern ist sicher davon ausgegangen ein schon zusammengebautes Set erhalten zu haben, welches eben eine andere Verpackung hat und das er zerlegen und dann neu zusammensetzen kann, weshalb er auch nach der Anleitung gefragt hat.
Natix schrieb:
Da sollte jeder Verkäufer oder Händler wenigstens die Ware wieder vernünftig erhalten.
Wenn jemand vor so einem zusammengebauten Teil steht und denkt er könne damit so spielen wie man es mit Lego eben macht, also zerlegen und wieder zusammensetzen, wird er genau dies probiert haben und erst nach der Anwendung gewisser Gewalt gemerkt haben, dass die Teile alle verklebt sind. Dies wurde ihm ja eben nicht gesagt und ich hätte es vor diesem Thread auch nicht erwartet. Es wusste eben alle 19 Leute mit denen Du gechattet hast, sondern zumindest der eine der am Ende den Zuschlag bekommen hat, wusste es ganz offensichtlich nicht, denn der wollte eben damit spielen und es nicht nur anschauen.
Natix schrieb:
Deswegen beschädigt man die Verpackung?
Der saß vermutlich davor und hat die "besonders stabile Blisterverpackung" gesehen und war schon frustriert, welches Aufwand es macht die zu öffnen.
Natix schrieb:
Obwohl es auf der Unterseite ganz leicht aufgeht?
Das die mit Schrauben gelöst werden kann, dürfte er gar nicht gesehen haben, denn es war mit Sicherheit das erste Lego Showcase welches er in der Hand hatte.
Natix schrieb:
Öffnest du deine Ausstellungsstücke
Es war dem Käufer doch gar nicht bewusst, dass er nur ein funktionsunfähiger (weil nicht bespielbares) Ausstellungsstück bekommen hat. Wenn ich ein Bügelbrett, Fernsehr, Rechner etc. als Ausstellungsstück kaufe, funktioniert dies doch auch ganz normal, war eben nur vorher ausgepackt, aufgebaut und ausgestellt um den Kunden das Produkt zu zeigen. Das dies bei Lego bedeutet das die Teile verklebt sind, wissen die Insider und Sammler, so einer bist Du offenbar da Du sonst nicht an das Teil gekommen wärst, aber ein normaler Mensch weiß dies eben nicht.
Natix schrieb:
Öffnest du deine Ausstellungsstücke nicht wie ein normaler Mensch?
Welcher normale Mensch der eine Verpackung aus robustem Kunststoff vor sich sieht, denkt nicht an die üblichen Blister und vermutet Schrauben zum Öffnen? Und wenn dann noch ein quengelndes Kind dabei ist, welches unbedingt spielen will...
Außerdem dürfte er gar nicht auf Idee kommen, dass die Verpackung wichtig wäre. Beim Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz ist es auch nicht relevant , siehe z.B. OLG Frankfurt, Az: 1 U 127/05,
Natix schrieb:
Wenn ich nicht weiß das sie verklebt sind, versuche ich die Lego Bausteine zu lösen, wenn ich davon ausgehe das es eben ein normales Lego Set ist.
lachZ0fant schrieb:
Der Käufer hätte nach dem öffnen des Packet feststellen müssen das es nicht das ist was er wollte,
Wie denn? Es war doch hinter Kunststoff und den Kleber konnte man wohl kaum sehen,. denn an einem Ausstellungsstück wird man wohl kaum Kleberreste sehen können.
Natix schrieb:
Das stimmt mich nur halb froh.
Warum nur halb? Ich würde mal vermuten, dass der Frust des Käufers mindestens so groß war wie Deiner. Wenn ich nach Lego showcase google, kommen ganz oben Ergebnisse wie "Lego Showcase,
Spielzeug günstig gebraucht kaufen | eBay ...", nicht aber, dass es eben kein Spielzeug ist. Wenn dann auch nur bei wenigen Angeboten der Hinweis steht, dass die Bauteile verklebt sind, wird ein Unkundiger auch nie auf die Idee kommen, dass dies wohl bei allen Showcases von Lego der Fall ist.
Du scheinst der typische Fall vom Betriebsblindheit zu sein, Du steckst in der Materie und kannst Dich nicht in die Leute reinversetzen zu können, die eben keine Ahnung haben. Aber Du hast dieses Showcase nicht in einem Forum für Legosammler angeboten, wo sich also nur Insider tummeln, sondern bei eBay, wo sich (neben Gaunern) vor allem Schnäppchenjäger tummeln und wenn da jemand ein Lego Set "im Showcase" deutlich unter Ladenpreis findet, weiß der eben noch lange nicht, dass bei diesem alles verklebt ist. Der Frust auf beiden Seiten dürfte entsprechend groß sein und zum Glück hat PayPal diesmal ein (selten) salomonisches Urteil gefällt mit dem nun beide Seiten gut leben können sollten, zumal sich eben beide Seiten nicht optimal verhalten haben. Wem man mehr Schuld zuschreiben möchte, muss aber jeder für sich entscheiden, denn der Käufer hätte sich besser informieren können und der Verkäufer hätte auch den Käufer klarer informieren können.