hax69
Ensign
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Haftet nicht bei jedem Widerruf der Hersteller? Steht doch so im BGB 355 Abs. 3 Satz 4: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Der Verlusr, also der Diebstahl der Ware auf dem Rückweg sollte dann doch dazu zählen, oder nicht?
Der Verlusr, also der Diebstahl der Ware auf dem Rückweg sollte dann doch dazu zählen, oder nicht?