@Elfhelm, zu deiner Ergänzung:
Die von dir zitierte Aussage des Anwalts stammt aus der Zeit vor der letzten Änderung des Widerrufsrechts. Wie ich auch oben schon sagte, gab es früher ausdrücklich eine entsprechende Norm für den Fall der Falschlieferung im Widerrufsrecht - eine solche Norm fehlt nun gerade, weshalb man sich jedenfalls die Frage stellen muss, warum die Gesetzgeberin diese Norm aufgegeben hat.
Die von dir zitierte Aussage des Anwalts stammt aus der Zeit vor der letzten Änderung des Widerrufsrechts. Wie ich auch oben schon sagte, gab es früher ausdrücklich eine entsprechende Norm für den Fall der Falschlieferung im Widerrufsrecht - eine solche Norm fehlt nun gerade, weshalb man sich jedenfalls die Frage stellen muss, warum die Gesetzgeberin diese Norm aufgegeben hat.