Verschärfung des WaffG

das sind doch alles sinnvolle Einschränkungen?
ich habe ein Bundeswehr-Stiefelkampfmesser im Wagen liegen - beidseitig geschärft, wie es halt so von mir gekauft wurde als es noch legal und für jeden zu erwerben war.
Das Messer liegt im Wagen und ich habe damit schon 3 Leute nach einem Unfall aus dem Gurt geschnitten. Hast Du mal versucht das mit einem kleinen Taschenmesser zu machen wenn der Wagen brennt oder Du auf der Autobahn mitten im Verkehr stehst?

Gern kommt jetzt das Argument, "dafür reicht auch eine Rasierklinge" - nein, damit kann man keine Kraft auf den Gurt bringen die aber selbst bei sehr scharfen Messern notwendig ist! Ferner ist eine Klinge auch schwerer zu handhaben.

Ferner nutze ich das Messer auch wenn ich Angeln fahre oder auch einfach beim grillen. Es ist ein Allrounder.

Ich habe übrigens auch Waffen die ich auf dem Erbwege erhalten habe.

Wie auch immer, ich bin dennoch kein Verbrecher und bei der Polizei gänzlich unbekannt - dennoch will man mir das verbieten, was ich schon seit Jahren besitze bzw. legal erworben habe - meist von Politikern die billigen Aktionismus betreiben, wenn gerade mal wieder etwas passiert ist.
Nicht falsch verstehen, ich bin auch nicht für Waffenfreigabe oder das jeder mit Schwertern durch die Gegend läuft, aber gerade das mit den Messern ist ein Witz!
Ich bin schon als 12-jähriger mit Machete durch den Wald und über Wiesen gelaufen und habe dort "Abenteuer" erlebt ohne mich oder andere zu verletzen.
Und wie schon von anderer Seite gesagt - Küchenmesser - oder ganz anderes Beispiel, man kann jemand auch mit einem Skateboard erschlagen und wenn das das erste mal passiert, werden dann auch die Skateboards verboten?
 
Lars_SHG schrieb:
Hast Du mal versucht das mit einem kleinen Taschenmesser zu machen wenn der Wagen brennt oder Du auf der Autobahn mitten im Verkehr stehst?

Ich hab einen Gurtschneider im Auto.

Ansonsten weiß ich nicht was das Recht in diesem Fall vorsieht. Es steht ja drinnen, dass man bei begründeten Interessen (Selbstverteidigung ist darin ausgenommen) Messer mit längerer Klinge führen darf. Beispielsweise sind ja auch Jagdmesser für Jäger zugelassen.

Außerdem ist ja nur das "führen" dieser Messer verboten. Sprich bei einem allgemein anerkannten berechtigtem Interesse ist es nicht Verboten (dein Messer zum Gurtaufschneidem im Auto könnte darunter fallen) und besitzen darf man es sowieso.

PS: Musst du das Messer nicht ölen? Ist das wirklich nützlich beim Grillen? (ich kann da nur auf Erfahrungswerte mit dem Kampfmesser des österreichischen Bundesheeres zurückgreifen, dieses war für Lebensmittel absolut unbrauchbar, da es immer geölt sein musste denn sonst wurde es innerhalb von Tagen rostig)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ein bisschen seltsam ist die Sache mit dem einhändigen Öffnen von Messern durch so einen Pin daran. Selbst wenn es Taschenmesser sind, sind die verboten. Klar kann man das einhändige Öffnen versteckt machen, aber schneller gehts doch, wenn man beide Hände nutzt. Und wenn man den "Pin" abmacht, ist das Messer legal. (Natürlich nicht jedes). Das ist auch ein bisschen :freak::freak:
 
Hierbei handelt es sich mehr um die Polizei oder die dich kontrollierenden Vollzugsbeamten.
Auszug aus der Anlage 2 Verbotene Waffen:
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen
sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil
der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist; 1.4.2
Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt2 Nr. 2.1.3, 1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,...

Habt hier für eure Messer ne gute Erklärung in macht einen normalen Eindruck habt ihr gute Chancen mit euren Taschenmessern.
Kommt ihr aber gerade von der tschechischen Grenze und habt ein wenig Christell dabei reicht schon ein angespitzter Schraubendreher im Handschufach als Tatschärfenden Umstand.

Bei Springmesser und Butterflys hört der Spaß natürlich auf. Da kannst du nur auf Unwissenheit plädieren.
In deinem Fall hat es aber kein Sinn da du Waffen geerbt hast wird die vorgehalten das du mit dem Waffenrecht vertraut bist.
Kommst du in einer Verkehrskontrolle und der Beamte sieht in deinen Messer eine verbotene Waffe verlierst du infolge des Strafverfahrens auch deine Legitimation für die Erbwaffen. Und auf ein Hausbesuch ala 102 StPO kannst du dich auch einstellen.
 
hallo7 schrieb:
Ansonsten weiß ich nicht was das Recht in diesem Fall vorsieht. Es steht ja drinnen, dass man bei begründeten Interessen (Selbstverteidigung ist darin ausgenommen) Messer mit längerer Klinge führen darf. Beispielsweise sind ja auch Jagdmesser für Jäger zugelassen.

Außerdem ist ja nur das "führen" dieser Messer verboten. Sprich bei einem allgemein anerkannten berechtigtem Interesse ist es nicht Verboten (dein Messer zum Gurtaufschneidem im Auto könnte darunter fallen) und besitzen darf man es sowieso.

So einfach ist es eben nicht, schauen wird doch mal was der Gesetzgeber vorsieht:

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Dazu gibt es auch ein Urteil vom OLG:

§ 42 a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 WaffG, wonach das Führen eines Einhandmessers erlaubt ist, wenn dies einem allgemein anerkannten Zweck dient, genügt dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 103 Abs. 2 GG.
Das Führen eines Einhandmessers in einem Pkw durch eine Privatperson, um damit in einem eventuellen Notfall den Sicherheitsgurt durchschneiden zu können, dient keinem allgemein anerkannten Zweck i. S. d. § 42 a Abs. 3 WaffG
– OLG Stuttgart Beschluß vom 14.6.2011, 4 Ss 137/11

Und zum besitzen:

Unterscheidung: Besitz und Führen von Waffen

Es gibt begrifflich eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe. Wenn der Besitz verboten ist, darf man schon gar nicht über die entsprechende Waffe verfügen. Wenn nur das Führen einer Waffe verboten ist, darf man sie besitzen, aber ausserhalb des eigenen (befriedeten) Herrschaftsbereich nicht bei sich führen. Also: Im Haus und ihm eigenen Garten darf man diese Waffe dann in der Hand halten, auf der Strasse aber nicht.

(Hier wäre ich im dem Fall von Garten sehr vorsichtig, es wäre nicht das erste mal das Nachbarn einen groß Einsatz auslösen)

Eine Ausnahme zum Verbot des Führens liegt nach §42a II WaffG dann vor, wenn die Waffe in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird (also etwa nach dem Einkaufen der Waffe).

(Ob das verschlossene Handschuhfach dazu zählt ist nicht klar definiert, dazu gibt es widersprüchliche Urteile)

Oder wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa im Zusammenhang mit Brauchtum (Schützen!), Beruf (Jäger) oder Sport (Sportschütze). Persönliche Affektion („Ich fühle mich sicher“) ist aber niemals ein berechtigtes Interesse.

Und damit sollte klar sein das auch ein Koch seine Arbeitsgeräte nicht unbedingt zugriffsbereit mit sich führen sollte.
 
Gut, dann sollte man das Messer in ein geschlossenes Behältnis tun und gut ist... Wobei ein Polizist eh nur bei Gefahr in Verzug ins Handschuhfach schauen darf und dann hat man meist schon größere Probleme.
 
Musst du das Messer nicht ölen? Ist das wirklich nützlich beim Grillen?
Nope, kein ölen - habe ich jetzt seit etwas mehr als 30 Jahre und sieht aus wie neu - na ja, ein paar mal geschärft, das sieht man schon, aber sonst wirklich einwandfrei!
Und ja, es ist scharf - kommt natürlich an ein gutes Steak-Messer nicht ran, aber ich habe damit schon alles geschnitten was man auf Feiern so schneiden kann - liegt daran, dass wir aus Tradition oft an Orten sind, wo es keine normalen Haushaltsgegenstände gibt!
Damals gab es eben noch gute Qualität.......
 
Nun ja, warum man zum Gurtdurchtrennen ein beidseitig geschärftes Messer braucht erschließt sich mir jetzt nicht wirklich.

Aber wenn man gerne mal sehen will wohin laxe Waffengesetze führen, darf gerne mal nach Amerika schauen.
 
BernardSheyan schrieb:
Aber wenn man gerne mal sehen will wohin laxe Waffengesetze führen, darf gerne mal nach Amerika schauen.

Hast Du dazu eine Einwohner/Fläche Statistik ?

EDIT: Und bitte mit registrierten Waffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ltownwriter schrieb:
Hast Du dazu eine Einwohner/Fläche Statistik ?

EDIT: Und bitte mit registrierten Waffen.

Ich hoffe, die Frage war jetzt als Scherz von dir gemeint. Oder glaubst du allen Ernstes bei den in Amerika immer wieder vorkommenden Massaker, speziell auch in Schulen, braucht man eine Statistik? Kurz mal den Bezug zur Realität verloren?
 
Ltownwriter schrieb:
Hast Du dazu eine Einwohner/Fläche Statistik ?

EDIT: Und bitte mit registrierten Waffen.

http://derstandard.at/1379291321776/Studie-Viele-Feuerwaffen-viele-Tote

Die Statistik ist nicht ideal, vor allem weil auch Selbstmorde gezählt werden, aber grundsätzlich zeigt sie einen Zusammenhang. Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto mehr Todesfälle mit Waffen gibt es... (auch Selbstmorde natürlich). Die USA führt nunmal bei beiden Werten.

Die Unterscheidung registriert/nicht registriert macht eigentlich keinen Sinn, viel mehr würde legal/illegal Sinn machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert/nicht registriert = legal/illegal.

Als kleine Übersicht dient auch Wiki - Waffenmissbrauch, dort wird auch schnell ersichtlich das mehr Waffen nicht mehr Gewalttaten bedeuten.

Bestes Beispiel wäre auch Mexiko, das eins der strengsten Waffengestze der Welt hat, nur sind dort nicht registrierte Waffen in Unmengen im Umlauf. Dafür die Tötungsrate am höchsten, soviel zu Gestezen und registrierten Waffen.

Und das die USA mit ihrer Landesgröße führ ist ja nun auch nicht verwunderlich, betrachtet man doch noch die Straftaten mit registrierten und unregistrierten Waffen, wird schnell ersichtlich, das registrierte Waffen selten missbraucht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ltownwriter schrieb:
Registriert/nicht registriert = legal/illegal.

Das stimmt so nicht. Beispielsweise müssen Waffen der Kategorie D die in Österreich vor dem 1. Okt. 2012 erworben wurden nicht registriert sein und auch nicht registriert werden.
Diese unregistrierten Flinten (auf die trifft Kat. D hauptsächlich zu) sind legale Waffen.

Ansonsten gibt es in den USA sicherlich auch Bundesstaaten in denen man nicht jede Waffe registrieren muss... Minnesota dürfte ein Bundesstaat sein in dem man Waffen nicht registrieren lassen muss, sofern ich nichts übersehen habe.

Übrigens sehe ich Mexiko als schlechtes Beispiel. Es ist ja nicht so, dass dort nur das Waffenrecht ignoriert wird, Mexiko ist über weite Teile von mafiösen Strukturen beherrscht und der Staat hat kaum bzw. übt kaum Macht aus.
Sprich, so gut wie jedes Gesetz in Mexiko wird von einer Vielzahl von Menschen gebrochen. Hierauf zu schließen, dass das Gesetz nichts bringt ist doch eine farce. Gesetze bringen *immer* nur dann etwas, wenn auch kontrolliert und sanktioniert wird. Das hat mit dem Waffengesetz nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Hallo7 Das heißt, wer vor dem Verbot der Pumpguns einen derartigen Vorderschaftrepetierer legal erworben hat darf ihn behalten oder?

Davon gehen deutsche Waffenbesitzer auch aus.
 
Ltownwriter schrieb:
Bestes Beispiel wäre auch Mexiko, das eins der strengsten Waffengestze der Welt hat, nur sind dort nicht registrierte Waffen in Unmengen im Umlauf. Dafür die Tötungsrate am höchsten, soviel zu Gestezen und registrierten Waffen.

Und das die USA mit ihrer Landesgröße führ ist ja nun auch nicht verwunderlich, betrachtet man doch noch die Straftaten mit registrierten und unregistrierten Waffen, wird schnell ersichtlich, das registrierte Waffen selten missbraucht werden.

Das ist ja wohl der größte Schmu.
In dem Vergleich jetzt mit Mexiko zu kommen.

Und eine Statistik zu nehmen, um entscheiden zu können, ob das Waffengesetz in den USA Bullshit ist :rolleyes:
Waffen bringen keine Sicherheit, wenn sie so gut wie jeder kaufen kann.

Aber vll müssen erst noch paar 3 jährige ihre 5 jährigen Geschwister oder Mummy und Daddy abknallen, damit auch der letzte Depp kapiert, dass mehr Waffen nicht zu mehr Sicherheit führen.

Und wieso es überhaupt erlaubt ist, dass Leute ihre Waffen zu Hause haben dürfen, versteh ich nicht wirklich.
Sollen sie doch im Schützenhaus in nem dicken Safe sein...

Aber ich lass mir das gerne von einem Waffenfan näher bringen, wieso er anderer Meinung ist.
 
Es gibt ja auch Länder, wie die Schweiz, wo das reichlich besser funktioniert als in den USA. Die liegen ja auch recht weit oben mit dem Waffe pro Kopf und trotzdem werden da nicht massenhaft Leute umgebracht. Das da auch zu Missbrauch kommt will ich ja nicht bestreiten, aber es geht auch anders als in den USA.

@Maui2015
Ja, die Gesetze sind mir bekannt, ich finde es nur reichlich unsinnig, wenn man durch das einfache Abschrauben/Pfeilen des Pins ein legales Messer erhält, weil man es nicht einhändig ausklappen kann.
 
Maui2015 schrieb:
@ Hallo7 Das heißt, wer vor dem Verbot der Pumpguns einen derartigen Vorderschaftrepetierer legal erworben hat darf ihn behalten oder?

Pumpguns fallen aber unter Kat. A und sind zu registrieren und man braucht eine WBK. Der zivile Handel damit ist nicht mehr erlaubt. Aber ja, wenn ich eine habe dann kann ich die behalten, sofern WBK. (kann natürlich verweigert werden, wie da die Richtlinien aussehen weiß ich nicht)

Wie es in D aussieht weiß ich nicht. Hängt anscheinend vom Hinterschaft ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den Messern überblicke ich die Regelungen auch gar nicht. Versteckte Klingen und ein händig zu öffnende Messer sind nicht erlaubt. In der Norma/Discounter/Baumarkt kann ich aber problemlos so eine "Gartenmachete" kaufen.
1303198b.jpg
 
Zurück
Oben