Verwarnung aufgrund reiner Spekulation? Langsam reichts...

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unni

Lieutenant
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Jan. 2007
Beiträge
899
Hallo auch,

nachdem ich nun seit 8 Jahren auf CB Aktiv bin, möchte ich dieses Forum nun auch das erste mal Nutzen, um mich einfach über ne unerhörte Methode eurer Admins auszulassen.

Darum geht es:

Ich habe einen Thread erstellt im Biete Forum, in dem ich meine PS4 gegen eine XBox One tauschen wollte. Da es mir lediglich um den tausch der Konsole ging, schrieb ich in den Thread nur dazu, dass ich als Schmankerl noch 2 Spiele hätte.

Soweit so gut! Da ich den Thread dann allerdings versehentlich in den PC-Hardware Bereich geschrieben hatte, bat ich einen Admin (Namen nenne ich erstmal nicht), diesen Thread in den Sonstiges Bereich zu verschieben. Nun guckte ich soeben wieder auf CB und hatte eine PN erhalten. "Du hast eine Verwarnung erhalten" Hey hey, wie das denn? Nun ja, der besagte Admin, unterstellte mir einfach mal, dass ich 2 USK 18 Titel verscherbeln wollte per PN, obwohl ich überhaupt keine USK18 Titel mehr besitze und diese lieber auf Spielegrotte veräußere, da ich selbst weiß dass es auf CB nicht toleriert wird.

Begründet wurde das Ganze dann noch damit, dass ich ja schon mal eine Marktplatzsperre erhalten hatte. Deshalb muss ich wohl ein sehr schlimmer Gauner sein und muss alles böse und illegal machen??!

Also ganz ehrlich, man kann fragen, um was für Spiele es sich handelt, aber nicht gleich eine Verwarnung rausschreiben nur weil man eh schon auf der "schwarzen" Liste steht?! Sorry, aber sowas ist mMn lächerlich...


So, danke für die Aufmerksamkeit....

:mad:
 
Ich zitiere hierfür kurz unsere Marktplatzregeln:

Regel 3.3: Beim Handel mit Waren, die evtl. von einer Altersbeschränkung betroffen sein können (z.B. Spiele oder Filme), ist die entsprechende Altersfreigabe grundsätzlich mit anzugeben.

Da dies nicht geschehen ist, müssen wir von USK18 ausgehen.

Weiterhin Regel 2.4: Aus Fairness gegenüber anderen Interessenten sind Gebote und preisliche Absprachen aller Art im Forum zu halten, die Verwendung von PNs, E-Mail, Messenger usw. ist dabei untersagt.

Das Anbieten von Waren nur gegen Meldung per PN ist demnach ebenfalls unerwünscht. Und ja: Wenn man bereits einmal für den Marktplatz gesperrt wurde, sollte man die Regeln kennen.
 
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