Tuetensuppe
Vice Admiral
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Schau mal auf die Endung der Datei, ist sicherlich mkv.WildKätzchen schrieb:Wieso denn nicht?
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Schau mal auf die Endung der Datei, ist sicherlich mkv.WildKätzchen schrieb:Wieso denn nicht?
Ich habe leide keine möglichkeit die Person zu kontaktieren.cartridge_case schrieb:Dann frag doch diese Person einfach mal nach seiner Alternative.
Bei mir geht das.Skudrinka schrieb:Weil das der VLC nicht kann, aufgrund fehlender Lizenzen
Es sei denn, es hat sich dahingehend etwas verändert, in den letzten Jahren.
Hast
Ich habe mich auch gewundert und mich gefragt ob es nicht besser wäre was anderes zu probieren. Ich habe die ganzen technischen details die Angesprochen wurden ehrlich gesagt nicht verstanden. Ich dachte mir diese person scheint wirklich was zu verstehen und hat eine negative meinung zu meinen player bestimmt aus guten gründen.Grimba schrieb:Man kann es einfach nicht so pauschal sagen. Diese Programme haben alle Vor- und Nachteile. Und wenn es um Abspielqualität geht, ist es eine Lieblingsbeschäftigung des Internets, sich in solche Diskussionen zu versteigen. Probier's aus, oder bleib beim VLC. Aber lass dich nicht durch sowas verunsichern. Das lohnt nicht.
Also mit einer disk die du in deinem BD Laufwerk einschiebst?WildKätzchen schrieb:Bei mir geht das.
Und wie hast du das dann "gesagt bekommen"?WildKätzchen schrieb:Ich habe leide keine möglichkeit die Person zu kontaktieren.
Genau einfach in das Laufwerk legen. Ich habe den VLC player nicht installiert, es kann sein dass man ihn einstellen muss.Skudrinka schrieb:Also mit einer disk die du in deinem BD Laufwerk einschiebst?
Auch egal, ist nicht Thema hier..
Ja, stimmt auch. Jetzt kann ich aber auch mal einen neuen player probieren, wenn ich schon gefragy habe.Grimba schrieb:Der hat an so eine Software vermutlich aber eben auch ganz andere Ansprüche als du. Setz dich mal mit einem Musiker in ein Konzert und nennt euch danach mal gegenseitig, wie oft sich wohl jemand verspielt hat. Die Zahlen werden sich vermutlich deutlich unterscheiden.
Im Gespräch an einer Bushalte.cartridge_case schrieb:Und wie hast du das dann "gesagt bekommen"?
Deswegen schrieb ich in meinem Beitrag von "rippen", das Ansehen von Blu rays geht natürlich nicht ohne Weiteres mit VLC. (Auch da gibt es relativ einfache Wege!) Aber einmal die Disc in einen abspielbaren Container überführt, spielt auch out of the box-VLC das problemlos in guter Qualität ab.Skudrinka schrieb:Also mit einer disk die du in deinem BD Laufwerk einschiebst?
Hat mich nur interessiert, ob das native abspielen von BDs mittlerweile funktioniert, was ich mir nicht vorstellen kann. Lizenzen und so ^^_anonymous0815_ schrieb:Deswegen schrieb ich in meinem Beitrag von "rippen", das Ansehen von Blu rays geht natürlich nicht ohne Weiteres mit VLC.
Ist es verboten eine Sicherheitskopie der selber gekauften BD zu machen ?_anonymous0815_ schrieb:Ich werde natürlich nach Forenregeln nicht erläutern, wie das funktioniert, da nicht legal.
Sobald Du den Kopierschutz umgehst, leider ja.Nowareeng schrieb:Ist es verboten eine Sicherheitskopie der selber gekauften BD zu machen ?
HisN schrieb:Interessant wird das mit HDR.
Bekomm mal einen Player unter Windows dazu, dass richtig darzustellen.
This.HisN schrieb:Alternativ läuft Plex.
Das stimmt so nicht ganz. Das Anlegen einer Sicherheitskopie eigener Datenträger ist auch unter Umgeheung des Kopierschutzes erlaubt, Betonung liegt aber auf EIGENE (§108b UrhG), nur als Hinweis zu verstehen bitte._anonymous0815_ schrieb:Sobald Du den Kopierschutz umgehst, leider ja.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108.htmlWaldheinz schrieb:EIGENE (§108b UrhG)
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten 1.
eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2.
ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3.
ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
4.
die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
5.
einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
6.
eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
7.
einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
8.
eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Gut, das b habe ich erfolgreich überlesen.Waldheinz schrieb:es geht um 108b
wuselsurfer schrieb:Edit: nicht richtig, nur die Auswahl geht.
Beim klicken passiert nichts