Hy,
Quelle CT 5/07 Seite 45
Microsoft sind bei der Beschriftung der deutschsprachigen Windows-Vista-DVD`s mehrere Fehler unterlaufen. Bei dem gravierendsten handelt es sich um den Hinweis "Sie sind nicht berechtigt, diese Software zu verkaufen". In Deutschland verstösst ein solches Gebot jedoch gegen geltendes Recht, denn hier darf man jede Software weiterverkaufen, sofer denn alle Produktbestandteile mit übertragen werden und der Verkäufer die komplette Software von seinen Computern löscht.
Auf den Verpackungen von Systembuilder-Versionen, die eigentlich für den Vertrieb mit einem neuene PC gedacht sind, aber auch ohne jede Vorrausetzung frei verkauft werden, ist ein weiterer Fehler passiert. Hier ist der Hinweis zu finden: "Einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket dürfen NUR mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden." Doch eine solche Bindung an einen einzelnen Computer ist hierzulande ebenfalls nicht gestattet, was der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2000 im sogenannten OEM-Urteil klargestellt hatte.
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Zu zwei weiteren Fehlern bei der Beschriftung der DVD`s äußerte sich Microsoft bislang noch nicht: Erstens heißt es darauf, das diese " CD" (anstatt DVD) die 32- oder 64 Bit Variante enthalte, und zweitens steht auch auf Windows Vista Ultimate DVD`s, das die Funktion "Anytime Upgrade" enthalten sei. Die erlaubt es , auf eine bessere ausgestattete Vista-Version aufzurüsten, was aber bei Ultimate nicht möglich ist, da diese Version ja bereits alle Funktionen enthält, eben mit Ausnahme des in diesem Fall sinnlosen Windows Anytime Upgrade.
So hoffe kalkethar du hast es nun begriffen, brauchst dir auch nicht extra 3,30€ an die Backe nageln für die CT.
MFG Killing Joke