SymA schrieb:
Und natürlich gibt es keine Konsequenzen, selbst wenn alle Beteiligten wissen, dass es rechtswidrig ist
Weil es NICHT rechtswidrig ist!
Nur mal zur Kenntnis:
Rechtswidrig ist, was gegen geltendes Recht verstößt.
Geltendes Recht wird über Gesetze, Verordnungen oder Erlasse geregelt.
Ein Leitfaden (eine Handlungsempfehlung, ein Vorschlag, ein BestCase-Szenario etc.) IST KEIN geltendes Recht.
Somit hat der Vodafone-Sprecher recht!
Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder ein anderes Thema!
Zur Unterscheidung:
Vorratsdatenspeicherung: Der Gesetzgeber VERPFLICHTED den Unternehmer Daten zu speichern und bei Bedarf den Kontrollbehörden auszuhändigen.
Hierzu sind strenge Vorgaben zu machen, es ist Aufwand und Nutzen abzuwägen, auch der Aufwand, den der Unternehmer zu tragen hat.
Das was hier läuft, ist KEINE gesetzliche Vorratsdatenspeicherung für die Behörden, sondern private (unternehmerische) Datensammelei!
Das gleiche, was Google, Microsoft, Facebook, Apple etc. betreiben.
Das sog. BIG DATA.
Und da hält der Gesetzgeber sich "vornehm" mit seinen Gesetzen zurück (ggfls. wegen Lobbyarbeit),
setzt auf die "freiwillige Selbstverpflichtung" von Unternehmen oder gibt "Leitfäden" heraus.
Schwammigkeit ohne Ende....
Somit ist es auch nicht verboten!
Und was machen Unternehmen alles um ihren Nutzen aus was zu ziehen (= Unternehmerische Gewinnmaximierung)?
Sie machen ALLES (gesetzlich erlaubte) wenn es ihnen nützt!
Und bei dem "gesetzlich erlaubten" ist es noch so eine Sache. Das wird meist sehr großzügig übersehen (siehe VW).