sini
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2012
- Beiträge
- 862
Hallo zusammen,
Seit Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetzt und gewährt Endkunden das Recht bei Nichterbringung der gebuchten Leistung die Rechnungen zu kürzen. Ich möchte hier kurz berichten, wie Vodafone mit diesen Anfragen umgeht.
Vorgeschichte:
Anfang 2020 war meine Internetleitung fast unbrauchbar langsam. Ich hatte mir damals die Mühe gemacht und diesen sehr populären Beitrag geschrieben. Damals musste ich die BNetzA hinzuziehen und habe eine dauerhafte Minderung um 10 € pro Monat erhalten. Eine andere Möglichkeit gab es zu diesem Zeitpunkt aus rechtlicher Sicht nicht. Man war von der "Kulanz" des Anbieters abhängig.
Der Ausbau des Netzsegments erfolgte dann schlussendlich im Q1 2021. Dies hatte eine deutliche Verbesserung zur Folge.
Immerhin hat dies knapp 2 Jahre geholfen. Seit Anfang 2023 bemerke ich nun erneut Leistungseinbrüche zu den Spitzenzeiten. Hier der Verlauf der KW21.
Dank des neuen Gesetztes kann man sich nun aber theoretisch selbst wehren und die Rechnung dauerhaft kürzen ... Nunja, seht selbst:
Zeitlicher Ablauf:
Ich habe soeben den Sachverhalt an die BNetzA übergeben. Geht eine Minderung inkl. gültigem Messprotokoll gemäß "§ 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG" ein, so muss es einen Prozess hierfür geben. Der obige zeitliche Ablauf ist nicht mehr mit Inkompetenz zu rechtfertigen, dies geschieht meiner Einschätzung nach mit voller Absicht um die Rechte der Kunden auch weiterhin zu untergraben.
Eine brauchbare Alternative zum Kabel-Internet gibt es hier immer noch nicht.
Der privatwirtschaftliche Ausbau der Internet-Infrastruktur war und ist noch immer eine extrem dumme Idee ...
Wie sind eure Erfahrungen damit? Hat schon jemand eine Minderung erfolgreich durchgesetzt?
Seit Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetzt und gewährt Endkunden das Recht bei Nichterbringung der gebuchten Leistung die Rechnungen zu kürzen. Ich möchte hier kurz berichten, wie Vodafone mit diesen Anfragen umgeht.
Vorgeschichte:
Anfang 2020 war meine Internetleitung fast unbrauchbar langsam. Ich hatte mir damals die Mühe gemacht und diesen sehr populären Beitrag geschrieben. Damals musste ich die BNetzA hinzuziehen und habe eine dauerhafte Minderung um 10 € pro Monat erhalten. Eine andere Möglichkeit gab es zu diesem Zeitpunkt aus rechtlicher Sicht nicht. Man war von der "Kulanz" des Anbieters abhängig.
Der Ausbau des Netzsegments erfolgte dann schlussendlich im Q1 2021. Dies hatte eine deutliche Verbesserung zur Folge.
Immerhin hat dies knapp 2 Jahre geholfen. Seit Anfang 2023 bemerke ich nun erneut Leistungseinbrüche zu den Spitzenzeiten. Hier der Verlauf der KW21.
Dank des neuen Gesetztes kann man sich nun aber theoretisch selbst wehren und die Rechnung dauerhaft kürzen ... Nunja, seht selbst:
Zeitlicher Ablauf:
- 24.04.2023 Start der Messkampagne
- 28.04.2023 Ende der Messkampagne
- 29.04.2023 Mail an Kundenbetreuung@vodafone.com mit Minderunganschreiben und Messbericht
- 16.05.2023 Rechnung ohne Minderung für Monat Mai erhalten
- 17.05.2023 Anruf beim Kundenservice um den Status meines Anliegens zu erfragen. Ergebnis: Mail ist nie angekommen (aber auch nie zurückgekommen ... seltsam ...)
- 17.05.2023 In Absprache mit dem Kundenservice erneut die Mail an kundenservice@unitymedia.de
- 17.05.2023 Automatische Empfangsbestätigung von kundenservice@unitymedia.de erhalten
- Es erfolgte keine weitere Reaktion
- 07.06.2023 Anruf beim Kundenservice, Mail ist tatsächlich eingegangen, Status wurde bereits auf "Geschlossen" gesetzt. Ich habe hierüber keine Information erhalten. Es ist offensichtlich keine Bearbeitung erfolgt. Anliegen wurde per Ticket eskaliert
- 11.06.2023 SMS #1: Aufforderung das Modem zu resetten, inkl. Anleitung für falsches Gerät
- 11.06.2023 SMS #2: Aufforderung das WLAN in 2,4 und 5,0 GHz zu trennen, inkl. Anleitung für falsches Gerät
- 11.06.2023 SMS #3: Ticket wurde geschlossen
Ich habe soeben den Sachverhalt an die BNetzA übergeben. Geht eine Minderung inkl. gültigem Messprotokoll gemäß "§ 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG" ein, so muss es einen Prozess hierfür geben. Der obige zeitliche Ablauf ist nicht mehr mit Inkompetenz zu rechtfertigen, dies geschieht meiner Einschätzung nach mit voller Absicht um die Rechte der Kunden auch weiterhin zu untergraben.
Eine brauchbare Alternative zum Kabel-Internet gibt es hier immer noch nicht.
Der privatwirtschaftliche Ausbau der Internet-Infrastruktur war und ist noch immer eine extrem dumme Idee ...
Wie sind eure Erfahrungen damit? Hat schon jemand eine Minderung erfolgreich durchgesetzt?
Zuletzt bearbeitet: