h00bi
Fleet Admiral
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genau das hätte sich mit einer Rufnummernpotierung aber verhindern lassen.Bob.Dig schrieb:Die Telefonnummer wurde nicht übernommen.
Besagter Bekannter will und kann sich aber keine zwei Verträge parallel leisten.
Die Frage wäre, ob die Angaben im Portal eine Information nach §5 TK-Transparenzverordnung darstellen.Bob.Dig schrieb:d.h. wohl, die Angaben im Kundenportal waren seinerzeit falsch.
https://www.computerbase.de/forum/t...rordnung-irrtum-bzw-fehler-zulaessig.1820237/
Ich würde folgendes versuchen:
Weise VF darauf hin, dass die PFLICHTangaben nach §5 TK-Transparenzverordnung im Kundenportal falsch waren.
Daraus resultiert nun die Diskrepanz beim Kündigungsdatum. VF solle doch bitte die Kündigung aus Kulanz wie eingereicht akzeptieren, sonst musst du den Verbraucherschutz einschalten.
Ein Verstoß gegen §5 TK-Transparenzverordnung wird ein Bußgeld nach sich ziehen.
Alternativ:
Teltarif hilft
oder
Sonderkündigung per Breitbandmessung, da ja scheinbar eine Minderleistung vorliegt.Bob.Dig schrieb:Aufgrund von miserablen Ping-Zeiten und Bandbreitenproblemen musste ein neuer ISP her, auf einem anderen Medium