Vodafone: Sonderkündigung wegen Umzug 4 Monaten?

Vegantrop

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Hallo, zusammen.
Habe eine Frage. Bin umgezogen und damit Sonderkündigungsrecht von Vodafon erhalten. Am 1 März habe ich die Kündigungsbestätigung bekommen. Nach dem Gesetz beträgt die Frist drei Monaten ab Umzugstag zum Monatsende. Umzugstag ist
der 1 April.
Aber ich habe von Vodafon den Kündigungstermin komischerweise zum 31.07.2021 statt zum 31.06.2021 bekommen.
Die Telefonate mit Vodafonservice haben nichts gebracht. Die können mir nicht erklären, wie den Termin 31.07. entstanden ist.
Nat jemand was ähnliches gehabt?

MfG
 
Die Rechnung ist doch korrekt, Umzug ist der 1.4.. Zum Monatsende April hast du noch 3 Monate Kündigungsfrist, also Mai Juni Juli
 
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Wenn der Umzugstag der 01.04. ist, dann 3 Monate weiter ist der 01.07.
UNd dann Monatsende ist der 31.07.. Eigentlich ganz logisch
 
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Vegantrop schrieb:
Nach dem Gesetz beträgt die Frist drei Monaten ab Umzugstag zum Monatsende. Umzugstag ist
der 1 April.
Wurde ja über mir schon erklärt. Aber eigentlich hast du die Antwort ja schon selbst geschrieben.
 
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Danke für die Antworten. Aber für mich ist es, trotzdem, komisch. Das sind praktisch doch 4 Monaten. Bei der Wohnungskündigung 3 Monaten sind auch 3 Monaten.
 
Der Zusatz 3 Monate zum Monatsende, ist hier, was für den "zusätzlichen" Monat sorgt. In der Praxis läuft es für dich auf 4 Monate hinaus, ja. Aber wenn die Formulierung genau nimmt, kommt man zu diesem Schluss.

In deinem Mietvertrag wird auch eventuell dieser Zusatz stehen, dann hast du dort auch praktisch 4 Monate.
 
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Außerdem bringen die keine Leistung an der neue Adresse und kassierten einfach so ab.
 
Man hat nur Sonderkündigungsrecht wenn am Umzugs Zielort kein Vodafone verfügbar ist.
 
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Vegantrop schrieb:
Außerdem bringen die keine Leistung an der neue Adresse und kassierten einfach so ab.
Das Sonderkündigungsrecht soll für einen Interessensausgleich sorgen. Du kommst früher als vereinbart aus dem Vertrag raus, dafür bekommt der Provider eine Entschädigung von dir.
 
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Verstehe alles. Die zwei neue Gebäuden sind von kurzen entstanden. Keine Internetprovider wollte die Kabels zu die legen. Dann hat es die Stadtwerke übernommen. Das sind 42 Wohnungen insgesamt und keiner hat die Kündigungsproblemen so wie ich mit Vodafon.

Danke allen für die Hilfe. Für mich ist dieser Fall erledigt.
 
Vegantrop schrieb:
Nach dem Gesetz beträgt die Frist drei Monaten ab Umzugstag zum Monatsende. Umzugstag ist
der 1 April.
Hier ist dein "Fehler".
I.d.R. kündigt man auch Mietverträge zum Ende des Monats. Vermutlich endete dein Mietvertrag am 31.03. und du bist am 01.04. umgezogen. Hättest du 31.03. angegeben müsstest du den Juli nicht mehr bezahlen.
Relevant ist im Streitfall aber sowieso das Meldedatum, soweit ich weiß.
 
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@Vegantrop
Das ist immer so einfach zu meckern.
Ich glaube aber nicht, dass du die anderen 41 Mieter/Eigentümer gesprochen und deren Internetverträge und Kündigungen gesehen hast. Du wirst mit dem ein oder anderen gesprochen haben. Der hat dann sowas gesagt wie, "Ich hatte keine Probleme, ging alles super."
Kannst du sicher sagen, dass dieser dann auch den gleichen Vertrag hatte und das mit den gleichen Zeiten? Dazu noch, dass er weniger Monate zu zahlen hatte? Sicher sagen heisst schwarz auf weiss und nicht Vermutungen oder Interpretationen. Wirst du auch jetzt noch nicht machen können, weil wir Juni haben.

Sei doch froh, dass du aus deinem Vertrag frühzeitig raus kommst. Immerhin hast du die Entscheidung getroffen umzuziehen. Dass es da kein Vodafone gibt hättest du vorab recherchieren können. Du hast dann entschieden den Umzug durchzuführen, also musst du dann die vertraglich geregelten Kosten tragen. Das ist nur fair.
 
Aus den Seiten der Verbraucherzentrale:
Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Das hast du getan. Und wenn du am 1. April gekündigt hast, dann ist drei Monate später der 1. Juli, und das dazugehörige Monatsende der 31. Juli. Der 30. Juni ist eben keine 3 Monate entfernt, sondern nur 2 Monate und 29 Tage. Bei Kündigung am 31. März gäbe es das Problem nicht.

Vegantrop schrieb:
Außerdem bringen die keine Leistung an der neue Adresse und kassierten einfach so ab.
Es wurde ein Vertrag geschlossen. Der Anbieter hält sich mit den drei Monaten zum Monatsende an die gesetzliche Regelung. Ohne diese müsste der Vertrag sogar bis zum Vertragsende erfüllt werden. Das hätte im schlimmsten Fall also darauf hinaus laufen können, dass man fast zwei Jahre nach dem Umzug weiter zahlen darf.
Ergänzung ()

Millkaa schrieb:
Der hat dann sowas gesagt wie, "Ich hatte keine Probleme, ging alles super."
Hätte ich auch gesagt, wenn die obige Regelung korrekt angewandt worden wäre, also zum 31. Juli.
 
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Ich musste zum 1April kündigen. Weil nach Gesetz rechnet man die Frist erst ab Umzugstag ,und nicht früher.
 
Leider ist es so.

Email von Vodafon:

"Wir erinnern daran, dass das Vertragsverhältnis einer Mindestvertragslaufzeit unterliegt und daher nicht ohne weiteres vorzeitig beendet werden kann.

Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Abs. 8, Satz 3 besteht bei Umzug an eine nicht versorgte Adresse ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.

Da Ihr Umzug am 01.04.2021 stattfand, startet die Berechnung der Sonderkündigung ab dieses Datum. Daher haben wir vom Mai noch drei Monate berechnet, also bedeutet das, der Juli. Da die Sonderkündigung zum Ende eines Kalendermonats eingestellt wird, haben wir Ihre Kündigung zum 31.07.2021 erfasst."
 
Vegantrop schrieb:
Leider ist es so.
Es hängt ganz davon ab was du als Termin angibst.

Nehmen wir mal an dein Mietvertrag läuft offiziell ab dem 1.4.2021. Du fragst den Vermieter aber, ob du vielleicht schon ab dem 29. März (passenderweise ein Montag) in die Wohnung könntest. Weil der Vermieter ein netter Mensch ist sagt er ja. Du nennst dem Provider den 29. März als Termin und alles geht seinen Gang.

Das wäre die legale Variante.

Die nicht ganz saubere Variante wäre, den Termin für die Umstellung auch ganz ohne Absprache mit dem Vermieter auf den 29. März zu legen. Der Provider sagt, daß er nicht liefern kann und der Vertrag wird über das Sonderkündigungsrecht gekündigt. Am besten funktioniert das, wenn schon von Anfang an klar ist, daß die Sonderkündigung drin ist.

Das alles geht selbstverständlich nur im Vorfeld und nicht nachträglich. Ich denke man kann davon ausgehen, daß die Provider natürlich auch wissen "wie der Hase läuft". Aber solange man nicht ganz offensichtlich versucht etwas an der Sache zu drehen, werden die mit großer Wahrscheinlichkeit mitmachen.

Das du diese Auskunft per Email bekommen würdest war vollständig klar. Vodafone wird dir kaum erzählen, daß du bei etwas geschickterem Vorgehen einen Monat der Grundgebühr hättest sparen können. Warum auch, rein rechtlich gesehen ist alles nach Vorschrift gelaufen.
 
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Vegantrop schrieb:
Da Ihr Umzug am 01.04.2021 stattfand
Falls dem Anbieter das in entsprechendem Wortlaut mitgeteilt wurde, dann ist das eigenes Verschulden. Ich würde auf jeden Fall nochmal genau gucken, was da in der Kündigung steht. Wenn der 1.4. drin steht, dann Pech gehabt. Wenn aber "das Mietverhältnis endet zum 31.3." drin steht, dann gilt die Kündigung als zu diesem Datum ausgesprochen, und nicht zum Folgetag. Wenn man es dann auf eine Klage ankommen lassen will, dann kann man das gegenüber dem Anbieter nochmals klar stellen und bereits ankündigen, dass man ggf. eine unzulässige Lastschrift stornieren wird. Ich frage mich allerdings, ob die paar Euro all den Ärger wert sind.
 
Ich habe noch erst mal am 04. Februar gekündigt. Da ist was bei Vodafon schief gelaufen, und Ende Februar noch einen Versuch. Am 01.03. haben die die Kündigung bestätigt und meine Kündigung ab Umzugstag (01.04) anerkannt. Mit dem Termin 31.07.2021. Ich habe nicht verstanden und verstehe bis jetzt nicht, warum man den Monat April nicht mitrechnet. Habe noch damals sofort ein Wiederspruch eingelegt. Den Antwort war immer selbe: das ist einfach so.
 
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