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Sind halt 2 paar Schuhe, die hier angesprochen wurden.
Kündigung, weil am neuen Wohnort schon ein anderer Vertrag besteht: Kulanz
Kündigung, weil am neue Wohnort die Leistungen des Vertrags nicht möglich sind (beispielsweise bisher 1Gbit Kabel und neuer Wohnort maximal (V)DSL): Sonderkündigung mit 3-monatiger Frist.
1.) Da Vodafone am neuen Standort liefern könnte, hast du kein Sonderkündigungsrecht.
2.) Eine Sonderkündigung muss ausgesprochen werden, beim Recht auf Sonderkündigung wg. Umzug gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Datum der Kündigung. Der Umzug muss nachgewiesen werden.
3.) Du hast die Kündigung erst Monate nach dem Umzug ausgesprochen. Das Vodafone hier sogar rückwirkend Beträge erstattet ist bereits eine Kulanzleistung. Defacto hätten sie dich für Mai, Juni und Juli sogar noch bezahlen lassen können. Eigentlich sogar den kompletten Vertrag absitzen lassen.
Kurz: Hier gibt es an Vodafone echt nichts zu mäkeln.
Dieser Beitrag ist mehr auf den Threadtitel bezogen, als auf das konkrete Beispiel. Aber vielleicht googelt ja jemand danach und findet die Info nützlich:
kachiri schrieb:
beim Recht auf Sonderkündigung wg. Umzug gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Datum der Kündigung.
Drei Monate zum Monatsende, ab Datum des Umzugs gemäß Meldebescheinigung und nicht ab Kündigungseingang. Diese Auslegung des §46 TKG ist (leider) sogar richterlich bestätigt worden und das wird u.a. von vodafone auch genauso gehandhabt.
D.h. man zahlt im Idealfall noch 3 bis 4 Monate "für nichts". Also: Am besten zum 31.XX. ummelden, statt zum 01.XX+1. Dann sind es wenigstens nur drei Monate.*
Sofern geliefert werden kann, wie hier (oder man kein Verbraucher ist) gilt die TKG Regelung - wie bereits korrekt dargestellt - natürlich nicht und man darf auf Kulanz des Anbieters hoffen. ("Hässlichster" Fall: Kabelkunde zieht in die Wohnung der Freundin mit ungenutztem Kabelanschluss und DSL-Vertrag von einem Drittanbieter ==> Zwei Verträge an der Backe ohne Hoffnung auf Kulanz).
* Tipp: Man kann einen neuen vodafone DSL Vertrag mit Neukundenboni abschließen (falls Kabel nicht verfügbar ist) und den Kabel-Altvertrag zum Aktivierungsdatum des DSL Vertrags kündigen lassen!