Vodafone: Sonderkündigung wegen Umzug

Libertarian

Ensign
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Hallo zusammen, ich habe einen Vodafone Festnetz- und Internetvertrag (abgeschlossen noch bei unitymedia) gekündigt. Es handelt sich hierbei um eine Sonderkündigung wegen Umzug. Vodafone ist zwar auch am neuen Wohnsitz verfügbar. Jedoch fand bei dem Umzug ein Zusammenzug in eine Wohngemeinschaft statt und der bisher dort lebende Partner hat bereits einen Vodafone Festnetz- und Internetvertrag.

Das bedeutet doch, dass ich rückwirkend auf 3 Monate nach Auszug kündigen kann oder? Der Auszug fand im Juli 2020 statt und ich habe im Mai 2021 rückwirkend gekündigt. Das heißt, ich müsste die gezahlten Beiträge für Oktober 2020 bis Mai 2021 zurückerstattet bekommen.

Ich habe jetzt allerdings nur Beiträge für Mai und April 2021 zurückerstattet bekommen.
 
Ich bezweifel, dass das rückwirkend geht sondern ab Kündigung. Denn wenn du das Vodafone nicht mitteilst, kann das denen ja egal sein.
 
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Hotline anrufen und fragen ?
 
ich kenne es nur so, dass man so schnell wie möglich kündigen sollte, der Anbieter verlangt oft auch ein
Nachweis über den Umzug in Form einer Kopie der Ummeldung. Wird die Sonderkündigung akzeptiert,
musst Du noch für 3 Monate zahlen, egal ob Du schon umgezogen bist oder nicht...
So war es früher bei 1und1 und Telecolumbus (Kabelanbieter)...
Aber rückwirkend defintiv nicht, daher so schnell wie möglich Sonderkündigung hinterlegen lassen!
 
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Soweit ich weiß kannst du nur nach vorn Kündigen, somit ist April schon geschenkt.
Ruf doch bei denen an und versuche mehr raus zu holen.
Aber grundsätzlich dein Fehler einfach ein halbes Jahr zu spät gekündigt zu haben.
 
Wer bitte zieht im Juli 2020 um kündigt aber erst im Mai 2021?
Dann auch noch rückwirkend Geld zurück zu verlangen ist schon mehr als Dreist!
 
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Zum einen kannst Du nicht rückwirkend kündigen.
Und Sonderkündigung wegen Umzug dürfte auch nicht drin sein, wenn es den Anbieter am neuen Standort ebenfalls gibt (es sei denn, der Anbieter ist so freundlich und ermöglicht Dir das).

Da hilft bloß eine normale fristgerechte Kündigung.

Das nächste Mal:
Sehr rechtzeitig kündigen, sobald Du den Umzugstermin kennst oder sogar schon vorher, wenn Du planst, umzuziehen.
 
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Libertarian schrieb:
Ich habe jetzt allerdings nur Beiträge für Mai und April 2021 zurückerstattet bekommen.
Das hört sich erstmal auch vollkommen in Ordnung an. Eine Sonderkündigung ergibt sich nicht von alleine. Auch wenn Vodafone die Sonderkündigung in diesem Fall zuläßt (keine Ahnung ob sie gesetzlich dazu verpflichtet sind) liegt es immer noch an dir dieses Recht auch in Anspruch zu nehmen. Fällt dir erst über ein halbes Jahr später auf, daß du Dienste bezahlst die du nicht in Anspruch nimmst ist das zunächst einmal dein ganz privates Problem.
 
Und ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht wegen Umzug gibt es auch nicht.
 
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Vor allem wenn der Anbieter am neuen Standort verfügbar ist. Da gibt es kein Recht auf Sonderkündigung.
 
niteaholic schrieb:
@BlubbsDE 45k Beiträge und dann so ein Quatsch?
richtig lesen will gelernt sein.
BlubbsDE schrieb:
Und ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht wegen Umzug gibt es auch nicht.
Das ist so wie es da steht 100% korrekt.
Die relevante Einschränkung hast du ja bereits selbst genannt.
 
Für die genannte Einschränkung ist dann auch irrelevant, ob der Anbieter prinzipiell auch am neuen Wohnort tätig ist. Vodafone zum Beispiel bietet ja auch DSL an und nicht nur "Kabel-Internet". Hat man zum Beispiel 1Gbit/s Tarif bei Vodafone gebucht und am neuen Wohnort bietet Vodafone nur (V)DSL an, greift die Regelung zur Sonderkündigung wegen Umzug, da sie dir über (V)DSL eben nicht die vertraglich vereinbarten 1Gbit/s liefern können.
 
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Eben. Ob da schon ein Internetzugang geschaltet ist oder nicht, das ist irrelevant. Einzig ist, kann der Provider das liefern, was er vorher geliefert hat. Er kann auch ne zweite Coax Dose und Leitung legen.
 
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@BlubbsDE
Wobei mir bei der Telekom bei meinem Umzug die Sonderkündigung sogar direkt angeboten wurde da man an diesem Ort DSL nur mit 6 Mbit anbiete. Direkt gefolgt von dem Angebot, daß man mir auch gerne einen FFTH-Anschluß schalten würde. Ganz nach dem Grundsatz nach dem es einfacher ist einen Kunden bei Laune zu halten als ihn wieder anzuwerben.
niteaholic schrieb:
In diesem Fall wurde in eine WG gezogen, weswegen die Leistung nicht erbracht werden kann, da schon ein Internetanschluss vorhanden ist.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nur dann, wenn der Provider die Leistung am neuen Ort nicht in derselben Form erbringen kann. Es gilt aber nicht wenn der Nutzer die Leistung am neuen Ort nur nicht mehr braucht. Viele Provider ermöglichen zwar auch in diesem Fall eine Sonderkündigung, sie sind aber meines Wissens gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
 
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Ich meine sonst könnte man es ja auch ad absurdum treiben: Alten lang laufenden Vertrag sonderkündigen weil man selbst am neuen Wohnort sich gerade einen anderen Internetanschluss schalten lassen hat.

Edit:
Trotzdem würde ich empfehlen, da direkt mit Vodafone in Dialog zu gehen. Hätte ich übrigens schon gemacht bevor ich hier frage. Weil grundsätzlich gibt es zu der Thematik genug im Internet zu lesen, und womöglich findet sich ja nach einem Gespräch bereits eine Lösung die für beide Seiten okay ist.

Edit2:
Ich kann verstehen, dass Leute nicht mehr verstehen was "grundsätzlich" bedeutet, wenn man sich gerade die Grundsätzlichkeit unserer Grundrechte anschaut.
 
Serana schrieb:
Viele Provider ermöglichen zwar auch in diesem Fall eine Sonderkündigung, sie sind aber meines Wissens gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
Das machen die einfach aus Kostengründen, weil der vorhandene Anschluss ja schon belebt ist, sie dir also selber erst noch einen weiteren Anschluss + Dose legen müssten.
 
Kulanz sollte man auch nicht als Recht / Anspruch auffassen. Das passiert aber häufig.
 
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