Vodafone Verarsche - aus dem Vertrag vorzeitig austreten?

Wieso rolleyes?
Wo steht dass ausschließlich telefoniert wurde? Ich gebe einfach Hinweise.

Ganz einfach: Wenn da steht er wurde angerufen und bekommt dann den "Tipp" er möge sich doch die eMails aufbewahren, dann stimmt da was nicht... Also würde ich eher darauf schließen Du hast den Post vom Ersteller nicht gelesen. Im kompletten Post steht außerdem nirgends das hier eMails ausgetauscht wurden. Außerdem war das Rolleyes kein persönlicher Angriff.

Also bleib locker ;), und das sage ich dir als langjähriger Boardie.
 
Okay ;)

Mir ging´s nur darum dem TE aufzuzeigen, dass er im Falle etwaiger Emails diese als schriftliche Beweisstücke heranziehen kann.
Oft schreiben die Leute ja nur die halbe Story hier nieder. Er scheint aber m.E. Glück zu haben, da VF hier explizit 6 MBit/s zusagt und diese nicht liefert.

Gruß
Hypo
 
zaap schrieb:
meist heisst es ".... bis zu 6000 ..." und dann wird es schwierig!

das war mal ,
seit dem 10 Mai 2012 ist das Neue TKG in Kraft was das Neu regelt.

( leider wird man heutzutage derartig schlecht und einseitig informiert das man nur über die eigenen Pflichten liest aber nicht wenn ma ein Gesetz kommt was die Rechte der Internet Nutzer stärkt )

Neues TKG vom 10/12. Mail 2012 ma einen Anwalt fragen oder Verbraucherschutz
wegen Kunden Täuschung ?
 
Zuletzt bearbeitet:
das war mal ,
seit dem 10 Mai 2012 ist das Neue TKG in Kraft was das Neu regelt.

Echt? Ja, könnte man raus lesen:

Transparenz von Vertragsinhalt und Leistung (§ 43a TKG, § 45n TKG) und „Netzneutralität“
(§ 41a TKG)

Insbesondere: Informationspflicht über die Leistungsmerkmale der Produkte, vgl. § 43a Abs. 2 Nr. 2 TKG
 
Leute, bislang wird hier wieder heißer gekocht, als gegessen. Der TE hat, so lese ich es heraus, bislang nicht mit VF gesprochen. Es kann gut sein, so war es zumindest bei der Telekom, dass erstmal nur ein vorläufiges Profil geschaltet wurde und aus irgendwelchen Gründen, das Alte wieder aktiviert wurde (geht schneller als man denkt).
Solange der TE VF nicht die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt hat, macht es wenig Sinn mit Anwälten, Verbraucherzentralen etc zu drohen.
Also VF schriftlich per Einschreiben auf die Mängel hinweisen, Frist setzten (14 Tage ab Briefdatum), wenn dann nichts passiert nochmals schriftlich. Sollte dann immer noch keine Reaktion erfolgen, ggf. zum Anwalt gehen.
Bevor der Vertrag gekündigt werden kann (ob das hier überhaput machbar ist, kann ich nicht beurteilen), muss VF zweimal nachbessern dürfen.
 
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