Vodafone Vertrag plötzlich teurer?

Fnarb

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Hallo.

Meine Partnerin und ich zogen vor einem Jahr in eine gemeinsame Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Da wurde die Straße aufgerissen und es hieß es würde hier Glasfaser verlegt werden. Ein Jahr später dachten wir Glasfaser wäre vielleicht nicht schlecht und vielleicht sei das schon so vorbereitet worden, dass das nun zur Verfügung steht. Die Vodafone Verfügbarkeitsprüfung gab an Glasfaser sei bei uns möglich.

Wir gingen in die Filiale. Dort bestätigte ein Mitarbeiter Glasfaser sei bei uns möglich, wir bräuchten nur den passenden Vertrag, das passende Modem, und ein Techniker müsste vorbeikommen und ein paar Messungen machen und das war's.

Wir unterzeichneten den Glasfaservertrag und einen vergünstigten Mobilvertrag dazu.

Ein paar Tage später hieß es von Vodafone Glasfaser sei doch nicht möglich, der entsprechende Vertrag käme nicht zustande und der Mobilvertrag sei nun deutlich teurer weil die Vergünstigungen vom Glasfaservertrag abhingen.

Wir telefonierten mit Vodafone und dem Mitarbeiter. Da hieß es man könne da nichts ändern, wir könnten höchstens einen Kabelvertrag abschließen.

Ich telefonierte mit dem Verbraucherbund. Dort hieß es: "Rücktrittsrecht gibt es nicht weil der Vertrag in der Filiale abgeschlossen wurde. Was die Verfügbarkeitsprüfung sagte sei irrelevant. Was der Mitarbeiter gesagt hatte könne man nicht mehr nachvollziehen. Dass der Vertrag jetzt teurer ist sei legitim, da die Vergünstigungen vom Glasfaservertrag abhingen. Und wir sollten doch selbst wissen ob wir Glasfaser haben können oder nicht".


Natürlich ärgere ich mich, dass ich nicht vorher beim Vermieter gefragt habe, aber ich dachte das wäre vielleicht schon vorbereitet gewesen, und wenn die Verfügbarkeitsprüfung und der Mitarbeiter sagen das würde gehen, dann würde das schon stimmen.


Mich frustriert es, dass wir hier anscheinend keine Rechte haben. Was die Prüfung sagt? Irrelevant. Was der Verkäufer und erzählt? Nicht mehr nachvollziehbar. Vodafone verkauft uns Sachen die sie nicht liefern können, treten vom Vertrag zurück. Und wir haben jetzt einen Vertrag der viel teurer ist als ursprünglich angegeben und stecken da für zwei Jahre drin. Und der Verbraucherschutz sagt "hätten sie wissen müssen, Pech gehabt".

Ne ja, tun kann hier sicher auch niemand was. Ich bin nur frustriert.
 
Ward ihr vorher auch schon bei Vodafone?

Vielleicht kannst du ja schauen, was für Anschlüsse für den Rabatt benötigt werden, und eine andere (verfügbare) Art hinzubuchen.
Musst du mal im Vertrag schauen was für den Rabatt benötigt wird.
 
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Ich weiß nicht.... Ich unterschreibe einen Vertrag der gekoppelt mit einen anderen Vertrag ist. Jetzt fällt der eine Vertrag weg, so kann der andere Vertrag nicht mehr zu den Konditionen erfüllt werden und wäre damit in meinen Augen nichtig.
 
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Du gehst davon aus, dass es ein Koppelvertrag ist. Das könnte auch nicht der Fall sein.
 
Wie hier die exakte Rechtslage ist kann ich nicht beurteilen aber allgemein sollte man gerade wenn die Situation unklar ist erstmal warten mit weiteren Verträgen die von dem Hauptvertrag abhängen bis eben jener komplett zustande kam.

Ebenso auch die fast schon Tatsache berücksichtigen das im Laden fast ausschließlich Mist erklärt (mangels wissen über Produkte )wird und man dann Nachteile hat sofern der Laden nicht kulant ist.
 
Aus meiner Erfahrung sind das getrennte Verträge. Nix mit Kopplung. Nennt sich GigaKombi. Sind halt Vergünstigungen - oder wie hier Preisnachlässe - die von Vodafone bei Bestehen von mehreren Verträgen gewährt werden.

Ergänzung: Bleibt nur, nach einem anderen Internet-Vertrag bei denen zu schauen, oder das ganze unter Lehrgeld zu verbuchen.
 
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Meiner Erfahrung nach komplett getrennte Verträge. Hatte ich auch. Kabel + Mobilfunk. Damit greift dann die GigaKombi und es gibt Rabatt auf beide Verträge.

Nach dem Umzug kein VF Kabel mehr verfügbar und zack, Mobilfunk teurer. Hab dann gekündigt und über die Kundenrückgewinnung einen noch günstigeren Vertrag bekommen. Allerdings war die Vertragslaufzeit schon um.
 
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„Deutlich teurer“?

Sind damit die 10€ Kombi-Rabatt gemeint?
 
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Glasfaser in der Wohnung oder im Haus vorhanden?
Ansonsten gibt es kein Glasfaser.
 
Der Vertrag ist nicht plötzlich und einfach so teurer geworden, sondern kostet jetzt so viel, wie er ohne Kombi-Rabatt gekostet hätte.
 
Die Herangehensweise ist etwas blauäugig gewesen, Glasfaser bekommt man nur wenn das Haus auch bereits angeschlossen ist, also ein Übergabepunkt vorhanden ist wo nur noch "Saft" auf die Leitung gesetzt werden muss. Dass die Gegend erschlossen ist bedeutet nicht, dass das Haus auch angeschlossen.
Trotzdem finde ich die Aussage in der Filiale dämlich, dass die behaupten "Ja, das geht".

Wo kommt nun der Mobilfunkvertrag nun her?
Wurde der auch gleich mit abgeschlossen oder bestand der bereits zuvor?

@EvL
Eröffungsposting ganz gelesen?
Die Schleife hat der TE schon hinter sich gebracht.
 
Grundsätzliche Fehler:
  • Einen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen
    • Es gibt unzählige Anbieter, weshalb Vodafone?
  • Den Vertrag in einer Filiale abgeschlossen
  • Verbraucherschutz ist komplett nutzlos und reine Zeitverschwendung.
    • Sieht man auch an den Aussagen, welche so pauschal, schlicht falsch sind.
    • Hier lag offensichtlich ein Irrtum des Verkäufers vor, deshalb kam es ja auch zu einem Vertragsabschluss eines Glasfaseranschlusses.
    • Hierzu § 119 ff BGB mal anschauen, was konkret in Frage kommen könnte.
Mein Rat:
Den betreffenden Shop auf google bewerten.
Einen Fachanwalt aufsuchen.
 
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Pepsi.Cola schrieb:
Einen Fachanwalt aufsuchen.

Das wäre auch meine Wahl, wer wenn nicht der Anbieter, weiß denn ob Glasfaser verfügbar ist... weshalb sollte ich als Verbraucher einen Vertrag abschließen, wenn mir Vodafon bei Abschluss sagen würde, sie könne ihn garnicht erfüllen!
 
Es ist doch rechtlich ganz einfach: es zählt das was im Mobilfunk Vertrag der unterschrieben wurde drin steht.

Hier ist vermutlich kein Rabatt gelistet und so ist der Vertrag erstmal gültig.

Jetzt kann man nur anprangern das mit mir falschen mündlichen versprechen zum Vertrag getrieben wurde >>> Anwalt
 
ChatGPT:

In diesem Fall stellt sich die Frage, ob beide Verträge rechtsgültig zustande gekommen sind und ob der Kombirabatt weiterhin Bestand hat, wenn die Bedingung für den Glasfaservertrag nicht erfüllt wird.


1. Glasfaservertrag: Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Glasfaserverfügbarkeit, die Voraussetzung für den Festvertrag war, nicht gegeben ist, könnte dies eine Anfechtbarkeit des Vertrages oder ein Rücktrittsrecht begründen, da die Grundlage für den Vertrag fehlt. Wenn im Vertrag klar definiert wurde, dass der Glasfaseranschluss eine Bedingung ist, könnte der Vertrag wegen Irrtums oder wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Grundlage nichtig oder anfechtbar sein.


2. Mobilfunkvertrag und Kombirabatt: Der Mobilfunkvertrag war mit einem Kombirabatt verknüpft, der nur gewährt wurde, weil beide Verträge zusammen abgeschlossen wurden. Wenn der Glasfaservertrag nicht zustande kommt, entfällt möglicherweise auch der Kombirabatt, da die Bedingung dafür nicht mehr erfüllt ist. Es müsste im Vertrag geprüft werden, ob der Rabatt vertraglich eindeutig an das Zustandekommen beider Verträge gekoppelt ist.


3. Rechtsmäßigkeit des Mobilfunkvertrags: Der Mobilfunkvertrag selbst könnte dennoch rechtsgültig zustande gekommen sein, jedoch ohne den Rabatt. In diesem Fall könnte der Anbieter den Mobilfunkvertrag zu den normalen, nicht rabattierten Konditionen weiterführen wollen. Ob dies rechtmäßig ist, hängt von den genauen vertraglichen Vereinbarungen ab, insbesondere davon, ob der Mobilfunkvertrag explizit von dem Glasfaservertrag abhängt oder nicht.


Zusammenfassung:


• Glasfaservertrag: Möglicherweise nicht zustande gekommen, wenn Glasfaser die Vertragsbedingung war.


• Mobilfunkvertrag: Kann weiterhin gültig sein, aber der Kombirabatt könnte entfallen. Ob der Mobilfunkvertrag auch gekündigt werden kann, hängt von der genauen Formulierung im Vertrag ab.


Ich würde empfehlen, die Verträge genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Bedingungen und Klauseln der Verträge zu klären.
Du hast eine Willenserklärung aufgrund der Bedingung Glasfaser abgegeben theoretisch müsste der andere Vertrag anfechtbar sein.

https://www.vis.bayern.de/recht/verbrauchervertraege/anfechtung.htm

Das ist keine Rechtsberatung. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich dir einen Anwalt empfehlen.

Edit:

Anfechtbarkeit wegen Irrtums:

Gemäß § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums) kannst du eine Willenserklärung anfechten, wenn du dich über eine wesentliche Eigenschaft des Vertragsgegenstands geirrt hast. In deinem Fall könnte die Verfügbarkeit von Glasfaser als solche wesentliche Eigenschaft angesehen werden, da der Vertrag unter der Voraussetzung abgeschlossen wurde, dass Glasfaser verfügbar ist.

Voraussetzungen für eine Anfechtung:

• Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft: Du hast den Vertrag in dem Glauben abgeschlossen, dass Glasfaser verfügbar ist. Wenn diese Verfügbarkeit eine zentrale Grundlage für deinen Vertragsschluss war, könnte das einen wesentlichen Irrtum darstellen.


• Kausalität des Irrtums: Du musst den Vertrag wegen des Irrtums abgeschlossen haben, d.h., ohne die falsche Information über die Glasfaserverfügbarkeit hättest du den Vertrag nicht geschlossen.


• Frist: Eine Anfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums erklärt werden (§ 121 BGB). Das bedeutet, sobald du feststellst, dass Glasfaser nicht verfügbar ist, solltest du den Vertrag umgehend anfechten.

Folgen der Anfechtung:

Wenn du erfolgreich anfechtest, gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig (§ 142 BGB). Das würde bedeuten, dass du an den Glasfaservertrag nicht mehr gebunden wärst.

Auswirkungen auf den Mobilfunkvertrag:

Wenn der Mobilfunkvertrag aufgrund des Kombirabatts an den Glasfaservertrag gekoppelt war, könnte auch der Mobilfunkvertrag infrage gestellt werden. Hier hängt es stark von den genauen Vertragsbedingungen ab. Sollte der Mobilfunkvertrag dennoch bestehen bleiben, wäre der Rabatt wahrscheinlich hinfällig, was eine Kündigung des Mobilfunkvertrags ebenfalls rechtfertigen könnte, wenn du den Vertrag nur zu den rabattierten Bedingungen eingehen wolltest.

Zusammenfassung:

Ja, du kannst deine Willenserklärung bezüglich des Glasfaservertrags anfechten, da du dich über eine wesentliche Vertragsgrundlage geirrt hast (Verfügbarkeit von Glasfaser). Dies könnte auch Auswirkungen auf den Mobilfunkvertrag haben, insbesondere in Bezug auf den Kombirabatt.
 
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Was kostet der Vertrag mehr und was die Erstberatung beim Anwalt (falls keine Rechtsschutz)? Und was dann? Schreiben vom Anwalt, Kosten. Und dann? Zivilrechtsklage? Noch mehr Kosten? Ich finde diese Tipps bez. Anwalt echt immer etwas seltsam.
 
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