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Ich habe nicht geurteilt, sondern mal aufgezeigt, dass man nicht alles pauschal abfrühstücken kann.
VF ist schlecht, Filiale ist schlecht, einfach mal so rausgefetzt ohne - sorry dafür - Sinn und Verstand.
Pepsi.Cola schrieb:
Schaffst es nicht einmal einen Satz richtig zu schreiben und du hast vermutlich noch nie einen Prozess geführt.
Nach EINEM Posting von mir ist das Ego nun eingeschnappt?
Na super, aber dann habe ich ja auch Ruhe vor Dir.
Was für ein unsympatischer Mensch.
Jetzt gehe ich mir die Hände waschen.
@Pepsi.Cola Bitte such dir Hilfe. Wie kann man denn so ein labiles Ego haben? Wenn du "da draußen in der Welt" in etwa so kritikfähig unterwegs bist, wie hier, dann kann man ja nur froh sein, dich nicht kennen zu müssen.
Pauschalisierungen sind selten hilfreich. Das wurde dir hier einfach mitgeteilt. Mehr nicht.
Sorry für OT, dem TE kann ich hier nicht helfen. Aber ich würde den Rechtsweg wohl nur gehen, wenn der Mobilvertrag deutlich teurer wird. Leider kennen wir hier keine Zahlen vom TE.
liegt Glasfaser nicht in der Straße? Das müsste der Verfügbarkeitscheck wissen. Dann geht es natürlich nicht, weil die reißen nicht die komplette Straße der Siedlung wegen einem Vertrag auf.
liegt Glasfaser in der Straße, aber der Vermieter hat dem Hausanschluss nicht zugestimmt? Da kann es sein, dass der Check sagt "ja, ist möglich", aber wenn der Vermieter/Eigentümer nicht zustimmt, dann gibts halt kein Glasfaser. Das weiß aber der Verfügbarkeitscheck vielleicht nicht.
Das ist das Problem, warum Unternehmen mit allem durchkommen. Wegen 10€ im Monat lohnt sich der einzelne Aufwand und die Anwaltskosten nicht. Ein Unternehmen mit mehreren Millionen Kunden hingegen macht so Millionen mehr Gewinn.
Am Ende kommt es darauf an, was ihr abgemacht habt. Das kann hier aber keiner sagen. Auch nicht ob eine Täuschung vorlag. Rein von den Verträgen würde ich es so einschätzen, dass ihr einmal einen Mobilfunkvertrag und einmal einen Glasfaservertrag abgeschlossen habt.
Jetzt habt ihr die Info bekommen, dass wenn man zwei Verträge hat, der Mobilfunkvertrag 10€ pro Monat günstiger wird. Ihr habt aber keine zwei Verträge, weil ein Anschluss nicht funktioniert, daher kein Rabatt. Eine Täuschung wäre es, wenn es ersichtlich gewesen wäre, dass der Anschluss nicht funktioniert und man es trotzdem so verkauft hat.
Aber scheinbar liegt es ja an eurem Haus, dass Glasfaser nicht funktioniert. Da hätte man sich dann selbst vorher schlau machen müssen. Sonst könnte man ja auch zu Vodafone gehen, beide Verträge abschließen mit Vergünstigung und dann sagen, Vertrag X funktioniert ja gar nicht.
Da es sich zu 99,999% um die Giga Kombi handelt sind das 5€ bzw 10€ im Monat, also 120-240€ während der Vertragslaufzeit.
Allerdings wäre ich an eurer Stelle noch mal im Vodafone Shop vorbei gegangen und die Sachlage geschildert, wenn es sich um einen Original VF Shop handelt stornieren die einem den Vertrag in der Regel anstandslos.
Bzw hättet Ihr einen anderen Internet Vertrag dazu buchen können um weiterhin den Rabatt zu erhalten, Internet braucht Ihr ja so oder so.
Da kann es sein, dass der Check sagt "ja, ist möglich", aber wenn der Vermieter/Eigentümer nicht zustimmt, dann gibts halt kein Glasfaser. Das weiß aber der Verfügbarkeitscheck vielleicht nicht.
Ich schätze mal hier liegt der Hase vergraben. Glasfaser wird in der Straße verfügbar sein, dann hat Vodafone bzw der jeweilige Netzbetreiber vor Ort beim Hauseigentümer eine Genehmigung angefragt und diese wurde entweder nicht erteilt oder es gab keine Antwort, dann wird der Vertrag storniert.
Ergänzung ()
Pepsi.Cola schrieb:
Und dass Vodafone der unseriöseste Internet-Provider, welcher auf dem dt. Markt wandelt, ist ja statistisch belegt.
Also von Vodafone habe ich auch schon einiges Negative gelesen. Als ich mal bei denen Kunde war, hab ich die Kündigung auch gleich auf drei Wegen an die übermittelt, weil ich sorgen hatte, dass die bei denen abhanden kommt, wie es wohl öfter mal vorkam.
Verstehe auch nicht, warum die hier so emotional verteidigt werden.
Zur Sache ist eigentlich alles gesagt. Kannst den Vertrag vielleicht anfechten, aber ob's sich lohnt ist eine andere Frage.
Allerdings wäre ich an eurer Stelle noch mal im Vodafone Shop vorbei gegangen und die Sachlage geschildert, wenn es sich um einen Original VF Shop handelt stornieren die einem den Vertrag in der Regel anstandslos.
Richtig und stornieren kann in dem Fall auch nur der Shop, nicht die Hotline. Das ist dann eine Einzelfallentscheidung. Wenn es ein Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Smartphone war, wird's aber schwierig werden.
Am sinnvollsten wäre es ein Einschreiben-Rückschein mit den bereits geschilderten Begründungen fertig zu machen und eine angemessene Frist ca. 14 Tagen zu setzen.
Falls dass nicht wirkt. Das gleiche nochmal, mit dem Hinweis rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.
Wobei das mit den rechtlichen Schritten man auch schon ins erste Schreiben packen kann. Höflich und sachlich formuliert.
So habe ich auch schon vom Sonderkündigunsrecht Gebrauch gemacht.
Verstehe hier zahlreiche Kommentare nicht. Jeder hat das Recht auf die vereinbarten Konditionen oder zugesicherten Eigenschaften zu pochen, egal um welche Beträge oder Nichtigkeiten es geht.
Meiner Meinung nach ist auch nicht zumutbar, dass der Endverbraucher am besten bei 10 verschiedenen Institutionen anfragt ob tatsächlich eine Glasfaserleitung vorliegt. Es liegen 2 Hinweise vor, einmal Online sowie vom Mitarbeiter nochmals bestätigt, das ein Glasfaseranschluss vorliegt, Punkt.
Ich kenne die Verträge von Vodafone. Zugesichert ist da nur, dass es den Gigakombi-Vorteil gibt, so lange Internet zuhause und Mobilfunk gleichzeitig bestehen. Kein Internet = keine Gigakombi und so ist es vertraglich festgehalten.
Das hat der Verkäufer im Shop vor dem Verkauf des Anschlusses zu prüfen oder weiß Vodafon selber nicht wo sie schon Glasfaser liegen haben?
Man hat den Kunden hier zum Abschluss von zwei statt einem Vertrag verleitet mit falschen Behauptungen, der Kunde kann im Laden schlecht selber prüfen ob Glasfaser bei ihm möglich ist und das muss er auch nicht.
Das ist ja genau der Punkt. Scheinbar gibt es in der Straße Glasfaser und genau das kann der Vodafone Mitarbeiter auch sehen. Aber der Vermieter hat das Haus nicht angeschlossen und will es scheinbar nicht. Aber wie soll das Vodafone wissen? Ist ja nicht das exklusive Glasfasernetz von Vodafone (Meine Vermutung).
1. Gigakombi Rabatt gibt es nur bei MF und Internet zuhause Vertrag in Kombi, fällt eins weg oder kann nicht aktiviert werden, Pech gehabt - kein Rabatt
2. Auch wenn Glasfaser in der Straße liegt, kann der Vermieter widersprechen- ist nämlich sein Eigentum - Voda kann da gar nichts machen
3. Verfügbarkeits Prüfung bei VODA machen und gucken ob Kabel geht - dann GIGA Kombi sofort wieder drin.
Alternativ: Einschreiben mit Beschwerde an Vorstand mit der Bitte um Kulanz Regelung d.h. Gutschrift auf Rechnung.
Dann Vertrag nach Kulanzregelung kündigen und was Neues suchen und im Netz mit 14 Tage Widerrufsrecht abschließen.
Ich wiederhole mich zwar, und der TE gibt keine Antwort.
Das Hauptargument steht in meinem Beitrag oben. Der TE hätte den einen Vertrag ohne die Vergünstigung durch den zweiten Vertrag nich abgeschlossen. Das könnte ein Irrtum sein und zur Anfechtung berechtigen. Insbesondere, da auch der Verkäufer von falschen Gegebenheiten ausgegangen ist oder es sogar besser wusste oder hätte wissen können. Zumindest bestand das Risiko, dass der Glasfaseranschluß nicht zu stande kommt. Das hätte berücksichtigt werden können.
1. Bill Gates ist schon lange nicht mehr Vorstand von Microsoft
2.
Deine Ansichten sind weltfremd. Für 240 Euro Streitwert einen Anwalt einzuschalten, der sich gegen TELKO Konzerne anlegt, obwohl der Sachverhalt klar ist. Super Tipp von dir.
Der Anwalt wird am Ende lachen wenn er die Rechnung stellt.
Zum Thema:
An den Vorstand heißt: Das Beschwerdemanagement von Vodafone wird sich den Fall anschauen. Eine Kulanzregelung kann getroffen werden.
Die GigaKombi ist weder Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrags noch des Glasfaservertrags. Es ist ein freiwillig gegebener Rabatt, den Vodafone seinen Kunden gewährt wenn Kunden beide Verträge haben. Fällt ein Teil weg, hat der Kunde keinen Anspruch auf diesen Rabatt. Fertig.
Lösung: Herausfinden warum Anschluss nicht gelegt werden konnte (Fehler Vodafone oder Fehler Vermieter oder ganz was anderes.
Ziel: Kulanzregelung z.B. einmalige Gutschrift, bis zum Ende MVLZ 5,— Rabatt auf den monatlichen Grundpreis etc..