Vodafone Vertrag widerrufen

T

Traderhb

Gast
Hallo, ich habe Mitte Januar einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen bzw die Unterlagen per Mail gesendet. Habe bis heute aber noch keine schriftliche Bestätigung bekommen. Könnte ich theoretisch noch dem Vertrag widerrufen?
 
Wenn du noch nichts bekommen hast ist noch gar kein Vertrag zustande gekommen da muss man nichts Widerrufen ;)

Nach erhalt der Dokumente hast du noch einmal 2 Wochen Widerrufsrecht.
 
würde sagen ja;

auch ferner, hast du ein rücktrittsrecht von 14 Tagen - jedoch diese beginnt auch erst ab bereitstellung der leistung
 
Den Vertrag musst Du eigl auch unterschrieben und denen per Post schicken.
 
@Doc Foster

Irrelevant. Eine E-Mail ist rechtlich nicht bindend. Ein Vertrag muss per Post zugeschickt werden.
 
Cool Master schrieb:
@Doc Foster

Irrelevant. Eine E-Mail ist rechtlich nicht bindend. Ein Vertrag muss per Post zugeschickt werden.

Vollkommener Blödsinn, oder kaufst du nie online?

Schon mal beim Bäcker den Vertrag über drei Semmeln schriftlich abgeschlossen?
 
Traderhb schrieb:
Ich habe das unterschrieben und per Mail abgesandt.

Ist denn weder per Post noch per Email irgendwas zurückgekommen?
Ergänzung ()

Bitte lerne doch lesen und Fragen richtig zu beantworten.
 
Sorry.
Ich habe nur eine Bestätigung bekommen, das Vertrag eingegangen ist und bearbeitet wird.
Daraufhin habe ich eine Bestätigung per Mail bekommen.
 
Doc Foster schrieb:
Vollkommener Blödsinn, oder kaufst du nie online?

Nope, kein Blödsinn. Wenn du Online kaufst schließt du ein Kaufvertrag ab der erst mit der Lieferung des Produktes und der Rechnugsübergabe erfolgt. Hier gilt die Rechnung als Vertragsersatz, da sich damit beweisen lässt das du das Produkt (und somit den Vertrag abgeschlossen hast) gekauft hast.

Doc Foster schrieb:
Schon mal beim Bäcker den Vertrag über drei Semmeln schriftlich abgeschlossen?

So etwas nennt man "Vertragsschluss durch schlüssiges Handeln" und erfolgt ohne Worte...

Glaube mir ich hatte lange genug VBL, BWL und Recht in meinem Leben.
 
Wenn du Online kaufst schließt du ein Kaufvertrag ab der erst mit der Lieferung des Produktes und der Rechnugsübergabe erfolgt.

Das ist falsch, Verträge werden durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen und diese sind grds. formfrei. Bestes Beispiel hierfür sind die Kaufverträge, die hier im CB Marktplatz abgeschlossen werden.
Wann ein Vertrag als geschlossen gilt, ist im Zweifel durch Auslegung der Erklärungen zu ermitteln.

So etwas nennt man "Vertragsschluss durch schlüssiges Handeln" und erfolgt ohne Worte...

Ganz ohne Wort erfolgt der Vertragsschluss hier in der Regel aber auch nicht, nur solltest du jetzt den Widerspruch zu deiner obigen Argumentation selbst bemerken, wieso soll hier auf einmal Schriftlichkeit entbehrlich sein?

Glaube mir ich hatte lange genug VBL, BWL und Recht in meinem Leben.

BWL und VWL haben mit der gestellten Frage ja wohl nichts zu tun und beim Recht solltest du dann aber dringend BGB AT nachholen.
 
Doc Foster schrieb:
wieso soll hier auf einmal Schriftlichkeit entbehrlich sein?

Weil es ein Vertrag über 2 Jahre ist und kein Kaufvertrag deshalb... Dazu gibt es auch schon etliche Urteile das ein Internet oder Telefonanschluß der Schriftform unterliegt. Was glaubst du warum dir die ganzen Telekom Unternehmen 4 Kilo Papier zusenden ;)
 
Kannst dir selber suchen musst einfach nur nach Telekommunikationsvertrag Urteile suchen da wirst sicherlich das richtige finden.
 
@traderhb

Es scheint, als wenn du den vorgefertigten Vertrag unterschrieben und Vodafone zur Annahme zugesandt hast. Wenn dem so ist, obliegt es Vodafone, ob sie diesen annehmen und damit ein Vertrag zustande kommt.

Ob Vodafone dein Angebot nun angenommen hat oder nicht, wirst du nur dadurch erfahren, indem du dort nachfragst. Sollte Vodafone diesen angenommen haben, steht weiter im Raum, ob du diesen widerrufen kannst.

Da du aber noch gar keine Unterlagen, sprich SIM oder anderes vorliegen hast, könntest du den Vertrag im Rahmen des Fernabsatzrechts ohnehin widerrufen, denn die zur Vertragserfüllung seitens Vodafone nötigen Unterlagen wie SIM oder Gerät sowie eine Belehrung über deine Rechte liegen dir schlicht noch gar nicht vor. Insofern beginnt auch keine Frist, die verstreichen könnte.

@Cool Master

Unsinn und am besten die Klappe halten, wenn man von Themen keine Ahnung hat.
 
Hallo Cool Master,

Das ist keine (juristische) Argumentation; wenn du etws behauptest, dann musst du es auch belegen können.

Aber ich kann das ganze aufklären, auch für den Abschluss von Telekommunikationsverträgen gilt Formfreiheit.
 
Hallo,
ich habe am 16.01.2014 meine Unterlagen via Email zu Vodafone gesendet.

Am 17.01.2014 habe ich eine Eingangsbestätigung bekommen. Bis jetzt keine weiteren Unterlagen etc.

Bedeutet das ich noch widerrufen kann oder?

Grüße
 
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