Vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. die Nachbesserung einfordern

Warum Hersteller?
Weil es für den TE die mit Abstand kostengünstigste Lösung ist, nachweisbar feststellen zu lassen, ob ein Produktionsmangel vorliegt?

Der Händler ist erkennbar nicht bereit, mehr in der Sache zu unternehmen.
Warum dann noch Zeit, Mühe und Geld in dieser Richtung versenken, wenn eine RMA-Einreichung beim Hersteller vielleicht sogar kostenlos möglich ist?
Es ist doch noch strittig, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
Ich hätte auch so meine Zweifel, ob bei 1 Woche Reaktionszeit der Monitor überhaupt beim Hersteller zur Prüfung war. Vom Händler hat der TE aber aktuell nichts mehr zu erwarten.
 
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@Ribery88 Du meinst also, wenn ich ihm ein Video schicke, bekomme ich eine andere Antwort als auf meine detaillierte Fehlerbeschreibung? Und das wo alles bereits sehr genau kommuniziert wurde und es dem Händler bis jetzt auch am Allerwertesten vorbei ging?

3x die identische Mail an mich dass ich mich an Asus wenden soll.
Mich an den Hersteller zu verweisen ist keine Lösung (wie oben bereits beschrieben), sondern ein blocken. Vielleicht siehst du es irgendwann ein, dass nicht ich kontraproduktiv agiere, sondern der Händler. Denn er macht im Endeffekt nichts.

Aber wenn du meinst, dass ein Video alles ändert, ok. Habe ich wirklich nichts dagegen. In Zukunft muss man jeden Defekt per Video im Fernabsatzbereich beweisen und darauf hoffen dass der Händler sich dann bewegt.

Moment, dafür gäbe es doch die Gewährleistung, bei der der Verkäufer den Nachweis erbringen muss dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Ob ein "Geprüft und i.O." auf einem Lieferschein und in den Mails als allgemein gültiger und rechtlich wasserdichter Nachweis gilt, das kannst du mir sicher noch beantworten. Und falls ja, warum liegt der Defekt dann immer noch vor? Sollte ich dem Händler mehr vertrauen und warten bis sich das Problem vielleicht von selber löst? Spontane Signalübertragung oder ähnliches, wer weiß...
Oder wäre ein Prüfprotokoll, welches Asus sicherlich im Rahmen von Reparaturen anfertigt nicht doch besser als Nachweis (auch für den Händler) geeignet?

Sei mir nicht böse Ribery, aber es wäre schön wenn sich vielleicht doch noch andere melden würden um auf meine Eingangsfrage Tipps geben zu können. Nämlich wie schaffe ich es, dass sich der Händler in Bewegung setzen muss. Ich kann ihm sicherlich Videos senden, nur wenn er sich nicht produktiv zur Klärung einsetzen will, dann will der Händler eben nicht. Sonst hätte ich bereits andere Antworten auf meine Anfragen erhalten.

Daher die Frage nach dem Einschreiben mit Rückschein an einen der Gesellschafter (GbR), denke das sollte rechtlich eine andere Bedeutung haben als TikTok mit deren Kundenservice zu spielen. Trotzdem danke für den Tip @Ribery88

@ThomasK_7
Ich werde, aus Neugier und Hoffnung, Asus direkt kontaktieren. Wer das Problem (ob Hersteller oder Händler) schlussendlich löst ist mir danach völlig egal, logisch. Nur kann ich Asus nicht zur Nachbesserung zwingen. Den Händler schon. Von daher probiere ich nun alles mir Mögliche aus.
Was mir etwas sauer aufstößt ist, und das hast du treffend beschrieben, dass der Händler erkennbar nicht bereit ist sich darum zu kümmern obwohl es seine Pflicht ist. Ich verstehe auch nicht, dass manch einer hier Partei für einen blockenden Händler ergreifen.

Danke @ all für die Hilfe und die rege Diskussion! Ich werde berichten wie es ausging!
Morgen wird Asus direkt kontaktiert und sollte dies nichts bringen oder ich ggfs. eine Reparatur bezahlen müssen geht morgen Nachmittag das Einschreiben zum Händler raus.
 
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Von ASUS gibt's vielleicht eine Reparatur, ein generalüberholtes Gerät o. ä. Vom Verkäufer gibt's Neuware.

Sachmängelhaftung als Verbraucher ist echt kein Hexenwerk.
 
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@TE
Erstmal habe ich keine Partei für den Händler ergriffen! Kannst ja sehr gerne dies belegen

Ich habe die rechtliche Situation dargestellt, die du bisher immer noch nicht verstanden hast

Du hast schlichtweg nicht verstanden, warum du in dieser Situation!

Der Händler möchte sich Kosten sparen, weil er dir nicht glaubt, dass es einen Defekt gibt

Ein Video hingegen zeigt noch mal deine Ernsthaftigkeit, das tatsächlich ein Mangel vorliegt

Das Video kann er ja schlecht ignorieren
 
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WENN es der Verköu
WENN such der (mein) Händler um eine Lösung bemühen würde gebe ich dir 100% recht!
 
Ribery hat doch Recht, Video zum Beweis des Sachmangels und wenn keine zufriedenstellenden Konsequenzen seitens des Händlers gezogen werden, nach eigenem Gusto entweder damit zufrieden geben oder rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt wird dir recht schnell deine Erfolgschancen darlegen können und du kannst im Falle eines Rechtschutz bei Gewinnaussicht die Ruhe bewahren, vermutlich erfolgt Austausch/Rücknahme sowieso nach dem ersten Briefwechsel.
 
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@g0dy

Du hast scheinbar nicht verstanden, was @Ribery88 Dir erklären wollte und womit er völlig recht hat:

Der Händler bestreitet die Existenz eines Sachmangels. Er argumentiert, es läge überhaupt kein Sachmangel vor.

Für die Existenz eines Sachmangels ist immer derjenige beweispflichtig, der einen Sachmangel geltend macht. Das gilt selbstverständlich auch für Verbraucher. Und § 477 BGB steht dem selbstverständlich nicht entgegen, wie hier wahrheitswidrig behauptet wurde.

Somit: Du allein bist beweispflichtig, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Einen Prüfungsnachweis von ASUS muss es nicht geben. Der Händler darf durchaus auch selbst prüfen. Wenn er den Fehler nicht reproduzieren konnte, darf er Deine Einlassungen durchaus anzweifeln. Einen Beweis hast Du bislang nämlich nicht erbracht. Du hast eine schriftliche Schilderung der von Dir festgestellten Probleme gesendet. Das ist kein Beweis.

Das mehrfach vorgeschlagene Video ist schon eher als Beweis geeignet und könnte einige Türen öffnen.


Aufgrund des Verweises auf ASUS durch den Händler könnte ich mir jedoch eine andere Theorie vorstellen:
ASUS bekommt das Problem nicht in den Griff und stellt sich daher auf den Standpunkt, dass die Wake Funktion über Display Port nirgends zugesichert wurde. [Daher die Frage: wird das irgendwo zugesichert?] Daher wird jeglicher Regress diesbezüglich abgelehnt.
Oder anders formuliert, ASUS könnte sagen der Monitor muss das nicht können. Wenn es nicht irgendwo zugesichert worden ist.

Dann muss der Händler nämlich mit "kein Sachmangel vorhanden" argumentieren, da er seinerseits mit dieser Info abgespeist wird und die Kosten natürlich nicht allein tragen kann.

Daher nochmal die Frage: Ist diese Funktion die bei Dir nicht funktioniert Dir in irgend einer Weise zugesichert worden? Diese Frage bezieht sich nicht nur auf die Beschreibung des Händlers, sondern auch auf alle Zusicherungen, die seitens des Herstellers bezüglich Deines Produktes veröffentlicht worden sind?
 
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Dominion schrieb:
Aufgrund des Verweises auf ASUS durch den Händler könnte ich mir jedoch eine andere Theorie vorstellen:
ASUS bekommt das Problem nicht in den Griff und stellt sich daher auf den Standpunkt, dass die Wake Funktion über Display Port nirgends zugesichert wurde. [Daher die Frage: wird das irgendwo zugesichert?] Daher wird jeglicher Regress diesbezüglich abgelehnt.
Oder anders formuliert, ASUS könnte sagen der Monitor muss das nicht können. Wenn es nicht irgendwo zugesichert worden ist.

Wobei hier im thread schon jemand einen Link gepostet hat in welchem steht, dass das Problem bei diesem Monitor bekannt ist und er keinen Einzelfall darstellt.
 
@Hylou

Ja, genau deswegen oder unter anderem deswegen kam mir die o.g. Theorie in den Kopf.

Wenn ASUS nicht weiß, wie sie das abstellen sollen, wäre der leichteste Weg, zunächst einmal sich auf den Standpunkt zu stellen, dass die besagte Funktion nirgends zugesichert wurde (wenn es denn an dem ist).

Denn dann müsste ASUS gar nichts machen. Zumal die Alternative, nämlich alle betroffenen Monitore zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, denen nicht sonderlich schmecken dürfte.

Und so werden dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
Man lässt den Händler die Entscheidung "kein Sachmangel vorhanden" dem Kunden gegenüber kommunizieren und diesen sich den Unmut des Kunden zuziehen. Das wäre dann win-win. Zumindest für ASUS.


Wohlgemerkt, dies ist bloß eine Theorie, die meinem Kopf entspringt. Ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit.
Unterstellen möchte ich ASUS das nicht. Es ist bloß eine Theorie.


EDIT:
Mir ging es mit dieser Theorie nur darum, die Leser und den TE zum nachdenken darüber anzuregen, dass es durchaus andere Möglichkeiten geben könnte als einen kundenunfreundlichen Händler, der sich einfach nicht bewegen will und unbedingt seinen Gewinn behalten möchte.
Es ist genauso gut denkbar, dass der Händler vorliegend genauso ein Opfer der Geschäftspolitik des Herstellers sein könnte wie der TE.
Und es sollte jedem klar sein, dass im Falle meiner o.g. Theorie der Händler schlichtweg nicht selbst entschädigen kann. Der TE wäre nicht der einzige Kunde mit diesem Problem, für das der Händler nichts kann. Wenn vom Hersteller nichts kommt, kann er nicht alle seine Kunden auf eigene Kosten befriedigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ribery
Was mir wichtig ist vorab:
Sorry dass das Thema aus dem Ruder lief und danke für deine Posts! War im Nachhinein blöd auf meinem Standpunkt zu beharren.

Hab in den sauren Apfel gebissen und deren 0180er Nummer angerufen, was mich knapp 10 € gekostet hat. Video muss ich noch machen und soll den Monitor dann erneut einschicken. Hatte seitdem keine Zeit + keine Lust mich darum zu kümmern. Da waren andere Sachen weitaus wichtiger.

Update folgt
 
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Die 10€ würde ich aber zurück verlangen, wenn die den wirklich reparieren.
 
Festnetz 12 Cent/min
Allerdings hab n wir kein Festnetz, daher knapp 50 Cent. Ich kann es nach der Reparatur/Abwicklung ansprechen 👍
 
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